Was sagt der TÜV zu meinem Tagfahrlicht ?
Guten Morgen Leute,
ich hab ja bei meinem 2003er GTS noch die Möglichkeit gehabt, mir als Tagfahrlicht die Nebelleuchten mit 50% Leuchtkraft freischalten zu lassen. Ich finde immer noch, dass dieses die Beste Variante ist.
Da das ja aber eigentlich nicht erlaubt ist, stellt sich mir langsam die Frage, was denn der TÜV im März dazu sagen wird (Meine Güte, mein Dicker wird dann schon 5 Jahre alt).
Fällt das denen überhaupt auf, oder werden die meiner Meinung sein; "besser so, als gar nicht", oder schicken die Herren mich gleich wieder nach Hause ?
Fragen über Fragen ... was meint Ihr dazu ?
Gruß
V2
17 Antworten
die prüfer haben in diesem geschichterl keinen spielraum, es ist definitiv nicht zulässig, aber wie soll zb ein Prüfer alle punkte zu 100% prüfen (bei der vielzahl unterschiedlicher vorschriften und ausstattungslinien) dann würde die HU wohl 200E kosten
@ x world one
schön für dich...
Dann hattest du nen super Prüfer... ich hatte den nicht, außerdem war mein Motorblock leicht ölig (Werkstatt hat nur gelacht..) und somit gab`s keine Plakette und ich darf bis 29.01. zur Wiedervorstellung für 11€. Was eh egal ist, da ich übenächste Woche nen neuen bekomme..
man sollte vielleicht auch anmerken ich war am Samstag zw. Weihnachten und Neujahr früh um acht der erste...
... ich weiß, dumm, aber anders hat`s halt nicht geklappt.
Zitat:
Original geschrieben von torjan
die Nebelscheinwerfer sind nur als Nebelscheinwerfer geprüft, den verwendungszweck von leuchten erkennt man an den Buchstaben die aufgedruckt sind.ergo rein rechtlich nicht zulässig.
Danke für den netten Hinweis, aber wie du an meiner Fragestellung sehen kannst, ist mir das schon klar 😉
Danke auch für den Tip mit dem Licht an und aus ... das werd ich heut auf jeden Fall mal probieren.
Ansonsten werd ich den Dicken wohl zum FOH zur Prüfung bringen und die gleich darauf hinweisen, dann können die zur Not schnell umprogrammieren, falls der Prüfer meckert.
Gruß
V2