Was passiert wenn der Brief voll ist?
Morgen kommt mein Auto zum TÜV wegen Felgen, Standheizung und Bremsanlage vom G60 zum eintragen. Nur habe ich gerade in meinen Brief geschaut und der ist auf allen Seiten voll mit Eintragungen. Heftet der dann da ein extra Blatt dran, wie auch beim Schein?
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cakedrummer
Ich häng mich einfach mal kurz hier dran mit meiner Frage:
Man braucht zum Eintragen auch den Brief? Ich dachte, das kommt nur in den Schein? Wollte nämlich morgen meine Felgen eintragen lassen und müsste den Brief erst recht kompliziert von meinem Vater schicken lassen...
Viele Grüße,
Olli
Interessante Frage, ich häng grad auf'm Schlauch...
Der Brief ist doch der Nachweis des Eigentums...nur mit nem Schein braucht man da gar nicht aufzukreuzen...oder irre ich mich da ? *grübel*
Außerdem benötigt man doch ne Vollmacht, wenn das Fahrzueg nicht auf einen selbst zugelassen ist, und Du etwas eintragen lassen möchtest..
Also ich nehm den Brief immer mit.
also normaler Weise ist das pflicht da der Fahrzeugschein nur Aufgrund eines bestehenden Fahrzeugbriefes erstellt werden kann, aber da der TÜV ja irgendwo menschlich ist. Kann auch sein das dir der Prüfer normalerweise nen schreiben fertig macht auf dem alle Veränderungen eingetragen sind, welcher immer mitgeführt werden muss, oder du lässt es nachträglich eintragen ( in den Brief ).
Ausser du hast vorher nen anderen satz LM-felgen drin, dann machen die das net...
mfg
also normalerweise muss immer alles in beides eingetragen werden... wenn ich mich nicht komplett irre...
ja natürlich jungs & mädels wird es in beides eingetragen
wenn der wagen verkauft wird, wird ja auch der fahrzeugschein eingezogen & wie sollen dann die eintragungen nachgewiesen werden?!
& ohne Brief wird auch im KFZ schein nix geändert 😉
also brauchst ohne brief da nicht aufkreuzen
mfg
Ähnliche Themen
ja natürlich jungs & mädels wird es in beides eingetragen
wenn der wagen verkauft wird, wird ja auch der fahrzeugschein eingezogen & wie sollen dann die eintragungen nachgewiesen werden?!
& ohne Brief wird auch im KFZ schein nix geändert 😉
also brauchst ohne brief da nicht aufkreuzen
habs schon durch...
mfg
Der linke Knopf ist bearbeiten, Madrew! Der linke!
Nicht rechts, das ist zitieren!
😁 😁 😁
========== edit ===========
...und rumtrixen tut er auch noch...
ts ts ts...
hä? na aber selbstverständlich wird der schein geändert ohne brief .
bei der nächsten amtshandlung werden die daten vom schein in den brief übertragen .
???
Na was denn jetzt? Ist aber auch egal, ich habe keinen Brief hier. Dann werde ich mal hinfahren und wenn sie einen brauchen, muss ich den halt schicken lassen.
Viele Grüße,
Olli
Also ich war bei meinen Felgen glaub auch nur mit dem Schein da. Halt das, was man für den Tüv braucht. Seit dem hab ich ein Din A4 Blatt, das ich mitführen muß.
Grüße knight
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
hä? na aber selbstverständlich wird der schein geändert ohne brief .
bei der nächsten amtshandlung werden die daten vom schein in den brief übertragen .
Sorry, aber wenn Du keine Ahnung hast halt Dich doch einfach raus.
KEIN TÜV/Dekra oder sonstiger Prüfer darf änderungen am Fahrzeugschein durchführen, das darf nicht einmal die Zulassungsstelle! Sollen Änderungen am Fahrzeugschein vorgenommen werden wird IMMER ein neues Dokument erstellt!
Bei manchen Eintragungen (nach §19, nicht nach §21) ist eine TÜV-Abnahme auf ein Formblatt möglich, das dann innerhalb einer Frist oder nach Gelegenheit der Zulassungsstelle vorgelegt werden muß, um die Änderungen in den Fahrzeugbrief zu übernehmen und einen neuen Fahrzeugschein erstellen zu lassen.
Die Betriebserlaubnis erteilt übrigens das Straßenverkehrsamt, nicht der Prüfer ...
Bollo
Jetzt nochmal:
wenn man beim TÜV vorreiten muß wegen einer Änderung, dann erhält man vom TÜV ein Formblatt ( Dokument zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis) mit sämtl. neuen Eintragungen.
Hierzu ist das Vorzeigen des Briefes nicht erforderlich, nur der Schein ( inkl. ABE, Gutachten und der ganze Pipapo) muß mitgeführt werden .
Mit diesem Dokument geht man dann zur Zulassungsstelle, dort werden erst die eigentlichen Eintragungen vorgenommen. Der Brief muß mitgeführt werden. Ein neuer Schein wird erstellt und die Daten werden in den Brief übertragen.
Manche reden hier von " ich will ...bla ..eintragen lassen ", meinen aber damit, die Änderungen beim TÜV vorzuführen.
Ihr bringt mich durcheinander... 😉
Zitat:
Original geschrieben von jazzy76
Jetzt nochmal:
wenn man beim TÜV vorreiten muß wegen einer Änderung, dann erhält man vom TÜV ein Formblatt ( Dokument zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis) mit sämtl. neuen Eintragungen.
Hierzu ist das Vorzeigen des Briefes nicht erforderlich, nur der Schein (SIZE=1]( inkl. ABE, Gutachten und der ganze Pipapo) muß mitgeführt werden .
Mit diesem Dokument geht man dann zur Zulassungsstelle, dort werden erst die eigentlichen Eintragungen vorgenommen. Der Brief muß mitgeführt werden. Ein neuer Schein wird erstellt und die Daten werden in den Brief übertragen.
Manche reden hier von " ich will ...bla ..eintragen lassen ", meinen aber damit, die Änderungen beim TÜV vorzuführen.
Ihr bringt mich durcheinander... 😉
Das geht aber nur bei §19 Eintragungen, also wenn ein Gutachten/ABE vorliegt und keine vorhandene Eintragung gestrichen werden muß.
Es gibt reichlich Eintragungen, die nur direkt in den Brief eingetragen werden dürfen.
Bollo
@bollo ahja
und warum habe ich schon viele schriftliche (handschriftliche) einträge in scheinen gesehen. in meinem auch der dann bei der nächsten amtshandlung in den brief übernommen wurde?????
also nicht zu voreilig handeln
Aus welchem Land kommst Du denn?
Hierzulande gilt sowas als Urkundenfälschung und Du kannst Dir sicher sein, das wenn Du mit sowas erwischt wirst erstmal das Auto weg ist und Du zumindest ne Taxifahrt mit nem grün/weissen bzw. grün/silbernem Auto gewinnst, unter Umständen auch mit anschließender Übernachtung.
Bollo
achso ein quatsch ,
wenn die eintragung beglaubigt ist .....und ich komme aus dem land BERLIN
aber mir egal kein bock zu streiten bin mit 56k online 😁