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Was kostet ein offener Domdeckel

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 21:08

Allo liebe Kollegen, ich bin neu hier im Forum und bevor ich zu meiner Frage komm wollte ich euch kurz was über mich erzählen,

also ich heiss Lars bin 27 Jahre und fahre Beruflich hauptsächlich Marpol (85 Grad Schweres Heiz Öl)

Hin und wieder auch normales Heizöl oder auch Diesel,

Nun meine Frage, ich habe nach dem entleeren meinen Domdeckel aufgelassen, um den Tank vernünftig runterkühlen zu können ohne einen Vakuumschaden zu riskiren, (Klar hab ich auch ein Vakuumventiel, aber verlassen tu ich mich nicht darauf),

jedenfalls hatte ich letztens das vergnügen in eine Kontrolle zu geraten, der Gefahrgutbeauftragte schaute sich natürlich auch meinen Domdeckel an, es war das einziegste was er beanstandet hat,

nun ist meine Frage, weiss einer wie Teuer sowas wird?

Danke schon mal im vorraus,

LG Lars

Beste Antwort im Thema

Das würde ich aber nur unter Vorbehalt zahlen (zahlen musst Du ja, weil du keinen Widerspruch eingelegt hast) und dann noch mal nen Anwalt konsultieren.

Kann doch nicht angehen, dass ,,ein offener Domdeckel'' bei einem ungereinigtem Ethanol Tank genauso Teuer ist, wie ,,ein offener Domdeckel'' bei einem ungereinigtem und größtenteils schon erkaltetem Schweröl Tank.

Der Unterschied in der Flüchtigkeit, Flammpunkt und somit auch verursachter Gefährdung bei beiden Stoffen ist doch nicht gerade marginal.

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am 25. Februar 2011 um 21:15

Dürfte 35-50 Euro kosten. Dafür gibts aber keine Punkte.

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 21:20

Danke für die schnelle Info,

hatte gehört, das Pro verschraubung wohl 15 Euro kostet,

nur der Beamte meinte es wäre ja unerlaubtes Entweichen von Gefahrgut oder so ähnlich, da hab ich gehört es soll angeblich um die 500 Kosten, auf jeden fall lass ich den Deckel jetzt zu und wenns knallt is dat so lach,,

mit 35 bis 50 Euro wär ich zufrieden, würd ich sofort bezahlen und die Klappe halten hehe,

bin ja immerhin selbst Schuld, hab ja schliesslich ADR gemacht,,

danke nochmal,

LG Lars

am 26. Februar 2011 um 9:42

Was ist das für eine Regelung pro Schraube 15Euro?

Warum brauchst Du einen neuen Domdeckel?

 

Was macht man genau mit 85°C warmen Heizöl?

 

Ich weiss, trägt nicht zur Lösung bei aber es interessiert mich einfach. Danke.

Themenstarteram 26. Februar 2011 um 9:51

Es muss 85Grad haben, da es sich um schweres Öl handelt und wenns kalt wäre würde es eine Zähe masse ergeben,

das Öl wird zum Heizen von Kraftwerken benutzt,

es ist günstiger als normales Öl, da es sich um ein Abfallprodukt handelt,

der Domdeckel ist heile, ich trau nur dem Vakuumventil nicht so wirklich, gerade bei den Minustemperaturen, wenn der Tank leer ist, ist ja nur noch heisse Luft drin und die Kühlt natürlich schneller ab als das Öl,

mit der 15 Euro Regelung glaub ich auch nicht, hoffe nur das Mercedes12349 recht hat,

LG

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Warum brauchst Du einen neuen Domdeckel?

"Was kostet ein offener Domdeckel" soll nicht bedeuten, daß er einen neuen kaufen will, sondern daß er wissen will, wieviel Strafe er für den vorhandenen, aber illegalerweise während der Fahrt offen gelassenen Domdeckel, bezahlen muss. ;)

Gruß

Achim

am 27. Februar 2011 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von lars011984

Danke für die schnelle Info,

hatte gehört, das Pro verschraubung wohl 15 Euro kostet,

nur der Beamte meinte es wäre ja unerlaubtes Entweichen von Gefahrgut oder so ähnlich, da hab ich gehört es soll angeblich um die 500 Kosten, auf jeden fall lass ich den Deckel jetzt zu und wenns knallt is dat so lach,,

mit 35 bis 50 Euro wär ich zufrieden, würd ich sofort bezahlen und die Klappe halten hehe,

bin ja immerhin selbst Schuld, hab ja schliesslich ADR gemacht,,

danke nochmal,

LG Lars

Schweröl ist aber kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE

Zitat:

Original geschrieben von general1977

"Was kostet ein offener Domdeckel" soll nicht bedeuten, daß er einen neuen kaufen will, sondern daß er wissen will, wieviel Strafe er für den vorhandenen, aber illegalerweise während der Fahrt offen gelassenen Domdeckel, bezahlen muss.

Das ist ein klassisches Beispiel dafür, zu welchen Mißverständnissen unsauber formulierte Thread-Titel führen können...:D

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von lars011984

Danke für die schnelle Info,

hatte gehört, das Pro verschraubung wohl 15 Euro kostet,

nur der Beamte meinte es wäre ja unerlaubtes Entweichen von Gefahrgut oder so ähnlich, da hab ich gehört es soll angeblich um die 500 Kosten, auf jeden fall lass ich den Deckel jetzt zu und wenns knallt is dat so lach,,

mit 35 bis 50 Euro wär ich zufrieden, würd ich sofort bezahlen und die Klappe halten hehe,

bin ja immerhin selbst Schuld, hab ja schliesslich ADR gemacht,,

danke nochmal,

LG Lars

Schweröl ist aber kein Gefahrgut im Sinne der GGVSE

Darüber streiten sich die Geister schon. Wir hatten hier vor nicht allzu langer Zeit genau so eine Frage. Ich suche mal...

 

So habs gefunden:

http://www.motor-talk.de/.../schweroel-gefahrgut-t2756204.html?...

 

Es gibt Dinge die für ADR sprechen und es gibt Dinge die dagegen sprechen.....

Themenstarteram 28. Februar 2011 um 15:58

Danke für eure Infos,

den Thred Titel werd ich bei meiner nächsten frage geneuer schreiben, ist wirklich etwas Zweideutig,,

ich werde mich mal melden, wenn mein Strafzettel da ist,

LG Lars

Themenstarteram 27. November 2011 um 8:21

Man mag es nicht glauben, mein Anhörungsbogen ist gestern gekommen, oben steht doch tatsächlich "EILSACHE" naja, 9 Monate, haha

Jedenfals hab ich wohl gegen

§ 28 Nr.4 a) i.V.m. § 37 (1) Nr.20 d) GGVSEB i.V.m. § 10 GGBefG verstoßen,

klingt schon mal recht Teuer,

Hab schon gegooglet, konnte aber nix gutes finden,

was schätzt ihr, wat ich zahlen darf?

Lg Lars

Was hat das Zeug denn für ne UN Nummer, musst Du die Flaggen überhaupt hissen wenn Du das Zeugs fährst?

Themenstarteram 27. November 2011 um 8:43

Un 90 3082 Umweltgefährdender Stoff NAG.

Ich empfehle diesen Anhörungsbogen nicht selbst auszufüllen!

Solltest du einen Anwalt/Verkehrsrechtschutz haben, überlasse

es diesem-er verdient damit sein Geld und für dich wird es nicht

unkalkulierbar, solltest du eine ungeschickte Formulierung im

Anhörungsbogen reinschreiben.

Gruß Volker

Ich würde das auch einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben

 

1.Zuerst wäre einmal zu klären ob die Ordnungswidrigkeit nicht schon verjährt ist

2. Ob überhaupt eine Beförderung von Gütern vorlag und gegenüber:

 

§ 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

5. wenn er das Tankfahrzeug selbst befüllt, nach dem Befüllen die Dichtheit der Verschlusseinrichtungen nach Absatz 4.3.2.3.3 Satz 4 und 5 ADR zu prüfen;

 

 

verstoßen wurde.

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