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Was kostet ein offener Domdeckel

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 21:08

Allo liebe Kollegen, ich bin neu hier im Forum und bevor ich zu meiner Frage komm wollte ich euch kurz was über mich erzählen,

also ich heiss Lars bin 27 Jahre und fahre Beruflich hauptsächlich Marpol (85 Grad Schweres Heiz Öl)

Hin und wieder auch normales Heizöl oder auch Diesel,

Nun meine Frage, ich habe nach dem entleeren meinen Domdeckel aufgelassen, um den Tank vernünftig runterkühlen zu können ohne einen Vakuumschaden zu riskiren, (Klar hab ich auch ein Vakuumventiel, aber verlassen tu ich mich nicht darauf),

jedenfalls hatte ich letztens das vergnügen in eine Kontrolle zu geraten, der Gefahrgutbeauftragte schaute sich natürlich auch meinen Domdeckel an, es war das einziegste was er beanstandet hat,

nun ist meine Frage, weiss einer wie Teuer sowas wird?

Danke schon mal im vorraus,

LG Lars

Beste Antwort im Thema

Das würde ich aber nur unter Vorbehalt zahlen (zahlen musst Du ja, weil du keinen Widerspruch eingelegt hast) und dann noch mal nen Anwalt konsultieren.

Kann doch nicht angehen, dass ,,ein offener Domdeckel'' bei einem ungereinigtem Ethanol Tank genauso Teuer ist, wie ,,ein offener Domdeckel'' bei einem ungereinigtem und größtenteils schon erkaltetem Schweröl Tank.

Der Unterschied in der Flüchtigkeit, Flammpunkt und somit auch verursachter Gefährdung bei beiden Stoffen ist doch nicht gerade marginal.

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Themenstarteram 27. November 2011 um 10:16

Ja, verjähren tuts erst nach 3 Jahren! War ja leer aber leider Ungereinigt, werd wohl mal schauen, was sich da machen lässt, mein alter Ausbilder meinte, der Regelsatz liegt wohl bei um die 500Euro, aber bei weiterem Googlen hab ich da etwas übleres gelesen, stand es kann mit bis zu 50.000Euro oder sogar bis 5 Jahre Knast geben,

das wäre aber meiner ansicht nach sehr überzogen, immerhin wars ja eigentlich "nur" ne leichte Fahrlässigkeit, hatte mein ADR - Tank zu der Zeit ja erst 1 Monat und es war mit Sicherheit keine Absicht.

Ausserdem, könnten die Restlichen Öl anhaftungen im Tank ja nur entweichen, wenn ich mit der Kiste über Kopf gehen würde und dann hätte ich ja wohl andere Sorgen als 2-3 Liter Öl die dann auslaufen.

Hab mir aber jetzt überlegt den sch...s zuzugeben und abzuwarten was da kommt, danach könnt ich ja immernoch Einspruch einlegen,

zu Zeit hab ich ja Dummerweise keine Rechtschutz, hab ja noch nie nen Anwalt gebraucht,

oder was meint ihr?

Lg Lars

Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt kostet nicht die Welt.

Zitat:

 

oder was meint ihr?

Lg Lars

Als Berufskraftfahrer gehört eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zur unbedingtem Muss Versicherung, hier sparst du am falschen Ende.Ich kann dir nur dringend Raten eine abzuschließen.

Ich habe hier mal den GGVSE Bussgeldkatalog , konnte aber selbt keine passende Kategorie finden, das einzige war für Beförderung im Schienenverkehr, aber du kannst mal selbst schauen.

Die Überlegung das du den dir zu Last gelegten Sachverhalt nun zugibst und dann Einspruch erheben willst vergesse mal schnell, und wenn es wirklich um eine Strafe von 500 € geht solltest du als Laie da nichts reinschreiben, weil alles gegen dich zur Last gelegt werden kann, wogegen willst du dann noch Widersprechen wenn du den Verstoß zugegeben hast?

Hier der Bussgeldkatalog.

http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf

Themenstarteram 29. November 2011 um 10:09

So, hab nen Bekannten von Muddern ma gefragt, der is Rechtsverdreher, hat da i-wat inne äusserung reingekritzelt, das es zugegeben wird (Sind ja auch Beweisfotos gemacht wurden) und das es nicht Fahrlässig, sonder wegen unwissenheit und so gemacht wurde, zumindest so ähnlich hat ers geschrieben, damit die mir keine Absicht unterstellen können, mal abwarten, was da kommt, werd mich dann nochmal melden (Hoffentlich net wieder 9 Monate) Haha,

Lg Lars

Themenstarteram 27. Januar 2012 um 18:58

Man mag es nicht glauben, mein Bußgeldbescheid ist da!

528,45 Euro,

28,45 alleine nur gebühren, dafür das irgend sone V...e aufm Computer auf Drucken drückt,

werds aber so hin nehemen,

so nebenbei, ich hab je gegen die GGVSEB verstoßen und hatte mal gehört, das die garkeine Gültigkeit mehr hat aufgrund dessen, das es ja nur noch die GGVSE gibt.

Oder hab ich da wat vertüttelt?

Das würde ich aber nur unter Vorbehalt zahlen (zahlen musst Du ja, weil du keinen Widerspruch eingelegt hast) und dann noch mal nen Anwalt konsultieren.

Kann doch nicht angehen, dass ,,ein offener Domdeckel'' bei einem ungereinigtem Ethanol Tank genauso Teuer ist, wie ,,ein offener Domdeckel'' bei einem ungereinigtem und größtenteils schon erkaltetem Schweröl Tank.

Der Unterschied in der Flüchtigkeit, Flammpunkt und somit auch verursachter Gefährdung bei beiden Stoffen ist doch nicht gerade marginal.

Themenstarteram 27. Januar 2012 um 19:52

Ich hab noch 2 Wochen für einen Wiederspruch,

nur laut Gesetz ist es ja egal was du fährst, solange es sich um gefährliche Güter handelt wird jeder gleich bestraft,

vom Prinzip her bin ich ja selber schuld, nur die Summe find ich etwas arg,

also 200 Euro wären wohl angemessen,

aber ich werds wohl montag nochmal hin zum RA und mal schauen ob man etwas daran machen kann, wie du schon sagst, gerade bei schweröl, das ist ja zäh wie leder wenns erkaltet, selbst nach nen überschlag bräuchten die letzten tropfen wohl 10 minuten bis die auslaufen,

Naja eben. Du bist ja nicht mit dem erhitzten Schweröl, aus dem Dom schwappender Weise in die Kontrolle geraten sondern leer und so gut wie erkaltet. Also Rechtsschutz aktivieren, ab zum Anwalt und Schaden begrenzen. Sowas sollte doch bei einer Einzellfallprüfung machbar sein.

Bin zwar kein Jurist aber wenn mich der öffentliche Straßenverkehr in Deutschland eines gelehrt hat, dann das die Vögel mit der Keller den Verstoß im allgemeinen Feststellen und dann anschließend ein Richter damit belästigt werden muss um den Einzelfall zu prüfen.

Themenstarteram 27. Januar 2012 um 20:16

Ja, wie gesagt, montag mal schauen ob da was machbar ist,

immerhin war es ja wirklich kein vorsatz sondern dummheit,

in der Domwanne steht ja nach der entleerung domdeckel wegen vakuumgefahr geöffnet lassen,

wobei wohl gemeint war bei stehenden fahrzeug,

Hochinteressante Sache, wir können viel daraus lernen.

Offener Domdeckel und Gefahrgut geht gar nicht, ist ja praktisch auf jedem Fragebogen.

Wenn der Kontrolleur Dich so erwischt hat,  m u s s  er Dich verdonnern.

Der Domdeckel muss geschlossen werden und das Vakuumventil sollte funktionieren. Das gehört zum Tank und ist somit Halter-Sache. Du hättest vielleicht mit unauffälligen Unterlegescheiben unter dem Domdeckel.., nein pfui..

Ich denke, Du bist mit den 500 gut davongekommen.

 

Andreas

 

 

 

Themenstarteram 27. Januar 2012 um 20:33

ja, andreas, da haste vollkommen recht,

500 sind angebracht

aber wie gesagt, ich werds mitn rechtsverdreher versuchen den preis etwas tiefer anzusetzen, kann mir die kohle ja auch net ma eben so ausn hintern ziehen,

Lg Lars

Zitat:

Original geschrieben von lars011984

...in der Domwanne steht ja nach der entleerung domdeckel wegen vakuumgefahr geöffnet lassen...

Trotz Vakuum-Ventil? :eek:

Zitat:

Original geschrieben von angoldor

Du hättest vielleicht mit unauffälligen Unterlegescheiben unter dem Domdeckel.., nein pfui..

:D:D:D

YMMD !!!1einself

Du hattest es ja offensichtlich ausgeschildert ( müssen ),  somit wird die ADR angewandt.

Die Vorschriften sind relativ eindeutig.

Wenn Deine Rechtsschutz sagt, sie übernimmt den Anwalt, probiers.

Ich behaupte : sinnlos.

 

Andreas

 

 

 

 

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