Was kann man alles Tanken

Hallo,
mich würde ja mal interessieren, was man so alles in einen Benziner kippen kann.
Benzin, Super, V-Power etc. ist ja alles klar, ansonsten Bio-Ethanol wie schauts mit anderen Alcoholischen getränken aus wie viel % muss man haben damits noch klappt.

Oder halt mal was ganz anderes sowas wie Verdünnung und Terpentin. Brenn schlißlich auch aber hält das Auto sowas noch aus oder gibt der auf

Beste Antwort im Thema

Was zum Thema legalität von Biokraftstoffen! Hab beim KBA angefragt!

Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist u.a. Genehmigungsbehörde für neue
Fahrzeugtypen und Bauteile. Die Zuständigkeit für bereits in Verkehr
befindliche Fahrzeuge obliegt den Behörden in den Bundesländern. Ich empfehle
Ihnen daher, sich mit Ihrer für sie zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung
zu setzen. Gleichwohl will ich Ihnen im Folgenden ein Kommentar zum § 19 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO - Erlöschen der Betriebserlaubnis
eines Fahrzeugs) zur Kenntnis geben, der sich zwar mit der Problematik des
Tankens mit Biodiesel auseinandersetzt, der jedoch m.E. in Analogie dazu
Gültigkeit für E85 haben könnte:

------------
Fortbestehen der Betriebserlaubnis (BE), wenn DieselFz mit Rapsöl oder
Rapsölmethylester (RME)
betrieben werden:
Die BE eines DieselFz erlischt nicht, wenn das Fz anstelle von
Dieselkraftstoff mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben wird.
Voraussetzung
dabei ist jedoch, dass keine FzTeile verändert werden, deren Beschaffenheit
vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer
verursachen kann (Austausch der Kraftstoffleitungen fällt nicht darunter).
Die Verwendung von Biokraftstoffen anstelle des handelsüblichen
Dieselkraftstoffs
verstößt auch nicht gegen § 47. In der AbgasRichtlinie wird zwar ein
Referenzkraftstoff
genannt, dieser gilt jedoch nur für die Typprüfung des Fz u nicht für den
FzBetrieb. Auch aus § 31 kann nicht hergeleitet werden, dass die Verwendung
von
Biokraftstoff verboten ist.
Andererseits kann nach bisherigen Erkenntnissen nicht davon ausgegangen
werden,
dass bei Biokraftstoffen generell die zulässigen Grenzwerte für Abgasemissionen
eingehalten
werden.
Eine rechtliche Handhabe, den Betrieb von Kfz mit infrage gestellten
Kraftstoffen
zu untersagen bzw einen Abgastest mit einem vom Referenzkraftstoff bei der
Typprüfung
abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht.
------------

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik

24932 Flensburg

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Auf jeden Fall wiederlegt es die Aussage von Rasterbike.

Die Aussage vom KBA verstehe ich so: Für die Typprüfung wird ein Referenzkraftstoff verwendet, für die AU ist es aber wurscht. Wenn dein Auto also mit Super Plus typgeprüft wurde, dann kannst du auch mit Normalbenzin zur AU fahren oder eben mit Bioethanol.

Bei der AU wird ja ohnehin fast nichts gemessen ;D

Tja, also ich habe definitiv beim TÜV und meiner Zulassungstelle nachgefragt,
und die haben mir erzählt, was ich hier zuvor oben geschrieben habe !

@mozartschwarz

Diese Anfrage die Du da ans KBA gestellt hast, ist
per Email geschehen, ja ?

Würden sie Dir vom KBA genau das, was
Sie Dir da geantwortet haben per Email, auch schriftlich als Dokument
mit KBA-Kopf, Stempel und gültiger Unterschrift nach Hause schicken ?
So das Du quasi dieses Dokument als Beweis hast und gegebenenfalls
immer im PKW bei Dir hast...

Es ist ein zwielichtiges Thema, wo ich mir anfangs auch nicht sooo
groß den Kopf drum gemacht habe/hatte.
Jedoch sollte man sich im klaren sein, das im Falle eines
Unfalls mit Personenschaden, die guten Kumpels von der Gegenüberseite
jeden Erdenklichen scheiss rauskramen, um watt zu machen.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" heisst es dann auf einmal !

Ich habe mich im Zuge dieser ganzen Sache hier auch schon immer
gefragt wie denn das wohl mit Eintragung bei den PÖLERN unter uns ist.

Weil da ist es ja, genau wie es in Deiner Antwort vom KBA ja auch steht genau
das gleiche !

Desweiteren habe ich auch schon überlegt wie es ist...denn in meinem
VR6 Fahrzeugschein der ja Benziner ist,steht ja OTTO-Motor.
Und da ist überhaupt nix drinne von Super tanken als Pflicht !
Keinerlei schriftliche Auslegung, welcher Kraftstoff zu tanken ist.

Wie ists denn definiert das Thema OTTO-Motor in Punkto Kraftstoff !

Gruß.

Was steht bei dir unter "P.3"?

Benzin oder Otto?

@Rasterbike:
Der gute Mann verweist nur drauf und es dreht sich erstmal um PÖL. Er sagt auch das die Länder zuständig sind. Er sieht bestenfalls einen evtl. Zusammenhang denn was für Dieselmotoren gilt sollte auch für Otto gelten.

Frag doch selbst an unter Kontakt auf der KBA Homepage oder noch besser bei der Zulassungsbehörde also der Instanz über der Zulassungsstelle! Ich werd das auch versuchen. Der Paragraph 19 wär auch noch int.! E85 ist zumindest ne Grauzone.

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@yo-chi

bei mir steht OTTO. Da iss nix von Benzin.

habe heute ne Email mit info-post vom TÜV NORD bekommen.
Ist ein Info-Flyer zum Thema zustazsteuergeräte und eintragungspflicht !

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