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Was kann ich nun tun ? wer kann mir helfen ? Auto Kauf ( Versicherungsschutz)

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 20:41

Hallo meine Lieben

ich hab ein Auto gekauft mit Vertrag , in diesem Stand , das der Verkäufer mir Versicherungsschutz bis 12.07.2015 - 0 Uhr gibt .

Wollte es heute ummelden bzw Kurzkennzeichen holen , da der Verkäufer die Zulassung Teil 2 Verloren hat .

Somit sind zustätzliche kosten entstanden die eig der Verkäufer tragen hätte müssen , wie z.b abmeldung und Eidesstaatliche - , kurzkennzeichen kaufen und einen stellplatz für 1 Monat mieten.

Nicht mitgerechnet was das alles für Zeitlicher Stress war + 5 geopferte Arbeitsstunden unentgeltlich da ich mir ja frei nehmen musste deswegen.

Hauptproblem ist aber nun , er hatte mir versicherungsschutz gegeben , dabei hatte die Frau mir heut am Schalter gesagt das die Versicherung seit 2 Monaten nicht mehr vorhanden ist ( sie die zulassung teil 1 einzieht ) und das Auto zur Fahndung deswegen ausgeschrieben ist.

Das heißt er hat mich im glauben gelassen das Auto wäre versichert gewesen , obwohl dies nicht der Fall war.

Er entzieht sich nun komplett der Veranwortung.

Was kann ich tun ?

Bin 23 - mein 1stes Auto , hatte nie mit dem Gestetzt ob Postive oder schlecht zu tun - bin gering verdiener

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@romanusko schrieb am 24. Juli 2015 um 18:32:07 Uhr:

 

Juristischer Eigentümer ist der, der den Brief hat. Da beißt die Maus kein Faden ab.

Das ist eine nicht tot zu bekommende Legende :D

Schau doch einfach mal genau auf dem Brief, bzw ZuLa Teil II nach, da steht sogar drauf dass dieses Dokument kein Eigentumsnachweis ist.

Grüße

Steini

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Das wichtigste vorweg, sei froh daß in dem Zeitraum nichts passiert ist.

Denn ohne Versicherung ist es eine Straftat.

Beim Rest, nimm es wie es ist.

Da Du wohl keine Rechtschutz hast wird es nur teurer für Dich,

wenn Du gutes Geld schlechtem hinterher wirfst.

Sie zu, daß Du Papiere bekommst um den Wagen ordentlich anmelden zu können.

Themenstarteram 23. Juli 2015 um 5:21

Okay Siggi , Danke für deinen Tipp - ich denke eig. genauso , nur dreist von dem Verkäufer finde ich

am 23. Juli 2015 um 6:59

Er hat wohl einen Blöden gefunden...

Sorry. Aber wer so naiv ist und glaubt, dass dir der Verkäufer Versicherungsschutz geben kann, dem gehört nicht mehr.

am 23. Juli 2015 um 8:16

Zitat:

@MalerMe schrieb am 23. Juli 2015 um 08:59:45 Uhr:

Er hat wohl einen Blöden gefunden...

Sorry. Aber wer so naiv ist und glaubt, dass dir der Verkäufer Versicherungsschutz geben kann, dem gehört nicht mehr.

Was soll das? Ist ein Fahrzeug angemeldet, kann man davon ausgehen, dass es versichert ist. Die Versicherung geht ja auf den Käufer über.

Also Versicherungsschutz hatte das Auto. Bei einem Schaden hätte man beim Versicherungsnehmer Regress gefordert, bzw. man hätte eine eigene Versicherung für den neuen Besitzer gemacht, vom Zeitpunkt des kaufes bis er es auf sich anmeldet.

Versicherungsschutz bis 12.07.? Heute ist der 23.07.2015, bischen spät zum ummelden. Im Kaufvertrag steht normal innerhalb von 3 Werktagen oder in Deinem bis 12.07.!

Naja, Lehrgeld bezahlt. Nix ist passiert. Dann jetzt auf Dich anmelden und Du hast Versicherungsschutz, für den Du dann auch bezahlen darfst. Rest einfach vergessen! :)

Themenstarteram 23. Juli 2015 um 9:48

Jup ich bin definitive schlauer daraus geworden - aber das ist Wahnsinn , der war FamilienVater und lässt dann nen Jungen Kerl wie mich damit nach Hause fahren , wieso sagt man nicht gleich " bring eigene schilder mit" .. Wahnsinn oder ?

Naja was solls , ird schon wieder - ich denk auch das die 50-70 euro Mehraufwand das geringste Problem waren

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 23. Juli 2015 um 10:16:46 Uhr:

Zitat:

@MalerMe schrieb am 23. Juli 2015 um 08:59:45 Uhr:

Er hat wohl einen Blöden gefunden...

Sorry. Aber wer so naiv ist und glaubt, dass dir der Verkäufer Versicherungsschutz geben kann, dem gehört nicht mehr.

Was soll das? Ist ein Fahrzeug angemeldet, kann man davon ausgehen, dass es versichert ist. Die Versicherung geht ja auf den Käufer über.

Also Versicherungsschutz hatte das Auto.

Wie kommst du darauf? Nur weil die Plakette noch drauf war?

Der Versicherungsschutz kann deshalb schon längst abgelaufen sein!

Erst wenn das Fahrzeug wg. fehlendem Versicherungsschutz zwangsabgemeldet wurde müssen die Kennzeichen zum Entwerten vorgelegt werden.

Das heißt aber nunmal nicht, dass es bis dahin noch versichert ist!

Der neue Halter hat die Pflicht sich darum zu kümmern!

Gruss

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 23. Juli 2015 um 12:44:17 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 23. Juli 2015 um 10:16:46 Uhr:

 

Was soll das? Ist ein Fahrzeug angemeldet, kann man davon ausgehen, dass es versichert ist. Die Versicherung geht ja auf den Käufer über.

Also Versicherungsschutz hatte das Auto.

Wie kommst du darauf? Nur weil die Plakette noch drauf war?

Der Versicherungsschutz kann deshalb schon längst abgelaufen sein!

Erst wenn das Fahrzeug wg. fehlendem Versicherungsschutz zwangsabgemeldet wurde müssen die Kennzeichen zum Entwerten vorgelegt werden.

Das heißt aber nunmal nicht, dass es bis dahin noch versichert ist!

Der neue Halter hat die Pflicht sich darum zu kümmern!

Gruss

Das mag richtig sein, was du schreibst. Ich selber kenne keinen oder habe selber bei vorhandenen Kennzeichen+Siegel auch noch nie beim Kauf extra die Versicherung überprüft. Davon bin ich immer ausgegangen und es war auch immer so.

In meinen Augen ist der Verkäufer vom TE ein ganz linker Hund! Den würde ich noch mal anrufen und ihm ein paar Worte erzählen, dass hätte mächtig unnützen Ärger geben können.

Themenstarteram 23. Juli 2015 um 12:57

Das habe ich ihm auch , und ihn darüber aufgeklärt das dies eine Straftat ist

Nun Antwortet er mir nicht mehr - und das von einem Familien Vater

Was solls , Lehrgeld ist bezahlt , hoffen wir mal das wen das Auto dann angemeldet ist ,

mir wieder den Spass zurück bringt :)

Zitat:

@Thomas200C schrieb am 22. Juli 2015 um 22:41:51 Uhr:

...

da der Verkäufer die Zulassung Teil 2 Verloren hat .

...

Was hast du erwartet?

Der Ärger war vorprogrammiert, wenn man ein Auto ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief) kauft.

am 23. Juli 2015 um 19:20

Zitat:

@Thomas200C schrieb am 22. Juli 2015 um 22:41:51 Uhr:

 

Was kann ich tun ?

wohl vieles, aber der Ertrag würde wohl nicht im Verhältnis zum eingesetzten Aufwand stehen.

Das einzig sinnvoller was noch zu tun verbleibt. Das Auto endlich mal versichern.

am 23. Juli 2015 um 19:31

Ja, Familienvater ist kein eingetragenes Gütesiegel. Pack gibts leider, willkommen im Leben.

Sei froh, wie einige User schon schrieben. Hoffentlich ist das Auto gut; viel Freude dran. :)

Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II kann man das Auto nicht zulassen und daher auch nicht versichern.

Der einzige Weg führt über die Zulassungsstelle und dort ist zu klären, wie der TE an eine Zulassungsbescheinigung kommt, wobei ein Problem ist, dass der Vorbesitzer, der das Dokument verbummelt hat, vermutlich nicht mitwirken will.

Was ist, wenn die Zulassungsbescheinigung gar nicht verbummelt oder weg ist, sondern bei der finanzierenden Bank des Verkäufers liegt, die nicht abgelöst wurde? Dann Prost Mahlzeit. Hoffe ich nicht für Dich. Dann hast Du Hehlerware gekauft und musst Sie unter Umständen wieder hergeben und läufst Deiner Kohle hinterher, die sicher unwiedebringbar weg ist. Warum hat man das Fahrzeug denn nun zur Fahndung ausgeschrieben? Wenn Du doch der "rechtsmäßige" Nachfolgebesitzer bist? Die Vorgeschichte geht Dich nichts an. Jedoch nur, wenn das Fahrzeug hätte verkauft werden dürfen. Wenn ein Eigentumsvorbehalt (Bank) drauf ist, ist die Kacke am dampfen. Irgendetwas ist da total faul. Bitte sofort in Deinem Interesse mit der Zulassung im Guten abklären. Keine Zeit verstreichen lassen, läuft gegen Dich. Das Ding mit der Versicherung ist dreißt. Darum kann bei dem Typen alles möglich sein. Notfalls mit der Polizei zu dem Typen gehen und Geld zurückfordern (Herausgabe per Amtshilfe), solange er es noch nicht ausgegeben hat.

am 23. Juli 2015 um 20:07

Zitat:

@romanusko schrieb am 23. Juli 2015 um 21:55:13 Uhr:

Was ist, wenn die Zulassungsbescheinigung gar nicht verbummelt oder weg ist, sondern bei der finanzierenden Bank des Verkäufers liegt, die nicht abgelöst wurde? Dann Prost Mahlzeit. Hoffe ich nicht für Dich. Dann hast Du Hehlerware gekauft und musst Sie unter Umständen wieder hergeben und läufst Deiner Kohle hinterher, die sicher unwiedebringbar weg ist. Warum hat man das Fahrzeug denn nun zur Fahndung ausgeschrieben? Wenn Du doch der "rechtsmäßige" Nachfolgebesitzer bist? Die Vorgeschichte geht Dich nichts an. Jedoch nur, wenn das Fahrzeug hätte verkauft werden dürfen. Wenn ein Eigentumsvorbehalt (Bank) drauf ist, ist die Kacke am dampfen. Irgendetwas ist da total faul. Bitte sofort in Deinem Interesse mit der Zulassung im Guten abklären. Keine Zeit verstreichen lassen, läuft gegen Dich. Das Ding mit der Versicherung ist dreißt. Darum kann bei dem Typen alles möglich sein. Notfalls mit der Polizei zu dem Typen gehen und Geld zurückfordern (Herausgabe per Amtshilfe), solange er es noch nicht ausgegeben hat.

Da der Verkäufer in Deinem Beispiel das Fahrzeug nicht gestohlen hat ist es auch keine Hehlerware.

Auch kann man Eigentum erwerben, wenn derjeniger der das Eigentum übereignit nicht Eigentümer war (§932BGB).

Das Fahrzeug wurde ausgeschrieben, weil der verantwortliche Versicherer eine Anzeige nach §25 I FZV veranlasst hat. Nicht mehr und nicht weniger. Die Anzeige muss nicht gerechtfertigt sein. Das interessiert die Zulassungbehörde null.

Und die Polizei wird mit Sicherheit nicht Lakai für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche spielen.

bitte nächstes mal besser recherchieren.

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