Was kann ich nun tun ? wer kann mir helfen ? Auto Kauf ( Versicherungsschutz)
Hallo meine Lieben
ich hab ein Auto gekauft mit Vertrag , in diesem Stand , das der Verkäufer mir Versicherungsschutz bis 12.07.2015 - 0 Uhr gibt .
Wollte es heute ummelden bzw Kurzkennzeichen holen , da der Verkäufer die Zulassung Teil 2 Verloren hat .
Somit sind zustätzliche kosten entstanden die eig der Verkäufer tragen hätte müssen , wie z.b abmeldung und Eidesstaatliche - , kurzkennzeichen kaufen und einen stellplatz für 1 Monat mieten.
Nicht mitgerechnet was das alles für Zeitlicher Stress war + 5 geopferte Arbeitsstunden unentgeltlich da ich mir ja frei nehmen musste deswegen.
Hauptproblem ist aber nun , er hatte mir versicherungsschutz gegeben , dabei hatte die Frau mir heut am Schalter gesagt das die Versicherung seit 2 Monaten nicht mehr vorhanden ist ( sie die zulassung teil 1 einzieht ) und das Auto zur Fahndung deswegen ausgeschrieben ist.
Das heißt er hat mich im glauben gelassen das Auto wäre versichert gewesen , obwohl dies nicht der Fall war.
Er entzieht sich nun komplett der Veranwortung.
Was kann ich tun ?
Bin 23 - mein 1stes Auto , hatte nie mit dem Gestetzt ob Postive oder schlecht zu tun - bin gering verdiener
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@romanusko schrieb am 24. Juli 2015 um 18:32:07 Uhr:
Juristischer Eigentümer ist der, der den Brief hat. Da beißt die Maus kein Faden ab.
Das ist eine nicht tot zu bekommende Legende 😁
Schau doch einfach mal genau auf dem Brief, bzw ZuLa Teil II nach, da steht sogar drauf dass dieses Dokument kein Eigentumsnachweis ist.
Grüße
Steini
23 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 23. Juli 2015 um 22:07:03 Uhr:
Da der Verkäufer in Deinem Beispiel das Fahrzeug nicht gestohlen hat ist es auch keine Hehlerware.
Auch kann man Eigentum erwerben, wenn derjeniger der das Eigentum übereignit nicht Eigentümer war (§932BGB).
Das Fahrzeug wurde ausgeschrieben, weil der verantwortliche Versicherer eine Anzeige nach §25 I FZV veranlasst hat. Nicht mehr und nicht weniger. Die Anzeige muss nicht gerechtfertigt sein. Das interessiert die Zulassungbehörde null.
Und die Polizei wird mit Sicherheit nicht Lakai für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche spielen.bitte nächstes mal besser recherchieren.
Ja aber §932 (2) sagt: Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Und wenn man Teil II nicht bekommt, könnte das grob fahrlässig sein.
Überhaupt hätte ich nur ein Fahrzeug gekauft, wo alle Papiere übergeben werden, sonst zahl ich doch nicht. Der Verkäufer hätte sich darum kümmern müssen, dass die Papiere vollständig sind. Ist seine Pflicht, sonst ist der Kaufvertrag schwebend, da nicht voll erfüllt. oder? 😉
naja gut das ist jetzt auslegungssache. mag sein, dass man das als grobe fahrlässigkeit auslegen kann. ich würde es nicht.
der KV ist gültig. Die Pflichten aus diesem jedoch unerfüllt.
Zitat:
Da der Verkäufer in Deinem Beispiel das Fahrzeug nicht gestohlen hat ist es auch keine Hehlerware.
Auch kann man Eigentum erwerben, wenn derjeniger der das Eigentum übereignit nicht Eigentümer war (§932BGB).
Das Fahrzeug wurde ausgeschrieben, weil der verantwortliche Versicherer eine Anzeige nach §25 I FZV veranlasst hat. Nicht mehr und nicht weniger. Die Anzeige muss nicht gerechtfertigt sein. Das interessiert die Zulassungbehörde null.
Und die Polizei wird mit Sicherheit nicht Lakai für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche spielen.bitte nächstes mal besser recherchieren.
Es gab viele Beispiele, wo ein Käufer das Fahrzeug wieder her geben musste. Ist doch auch der Sinn, wenn eine Bank den Brief oder Zulassung Teil II einbehält, dass eben das Fahrzeug nicht einfach so verkauft werden kann. Man spricht von Eigentumsvorbehalt.
Juristischer Eigentümer ist der, der den Brief hat. Da beißt die Maus kein Faden ab.
Wenn ein finanziertes Fahrzeug verkäuft wird, geht das sicherlich, aber eben immer nur mit riesen TamTam. Die Banken geben den Brief erst raus, wenn sie ihre Finanzierung zurück erhalten. Oft muss das Fahrzeug ausgelöst werden, sonst bewegen die sich nicht. Privat zu Privat ist dabei die schlechteste Verkaufslösung. Wer soll denn in Vorkasse gehen? Der Altbesitzer kann oft nicht, der neue Besitzer will oft nicht...
Ich kann doch auch nicht einfach Dein Auto inserieren und verkaufen, nur weil Du mir mal einen Zweitschlüssel gegeben hast und es nicht mehr weißt, dass ich ihn habe. Und wen nich es mach, ist es ein rechtswidriges Geschäft. Der neue freut sich, tolles Auto. Ich habe die Kohle und Du nix mehr. Wirst aber blöd gucken. Im Sinne der Bank doch genau so. Sie hat den Brief, der Fahrer nur den Schlüssel. Darum ist es Hehlerware.
Es war nur eine Idee, das mit der Bank. Von der Hand zu weisen ist sie nicht.
Wenn das Auto umgemeldet wird, wird es ja per alten Kennzeichen abgemeldet. Warum eine Fahndung starten wenn schon mit Besuch in der Behörde alles vorbei ist und das alte Kennzeichen ab sofort nicht mehr existiert?!?!?!?!?!?! 😰😰😰
liest (und verstehst) du die post anderer auch?
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Zitat:
@romanusko schrieb am 24. Juli 2015 um 18:32:07 Uhr:
Juristischer Eigentümer ist der, der den Brief hat. Da beißt die Maus kein Faden ab.
Das ist eine nicht tot zu bekommende Legende 😁
Schau doch einfach mal genau auf dem Brief, bzw ZuLa Teil II nach, da steht sogar drauf dass dieses Dokument kein Eigentumsnachweis ist.
Grüße
Steini
Das man Eigentümer ist, weist man am ehesten dadurch nach, daß man Teil I und II der Zul.-Bescheinigung, das Fahrzeug selbst und sämtliche Schlüssel für das Fahrzeug in Besitz hat, sowie einen Kaufvertrag der belegt, dass man der Käufer ist. 😉
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 24. Juli 2015 um 17:31:47 Uhr:
naja gut das ist jetzt auslegungssache. mag sein, dass man das als grobe fahrlässigkeit auslegen kann. ich würde es nicht.
Einhellige Rechtsprechung (z.B. BGH NJW 96, 2226), daß hier grobe Fahrlässigkeit vorläge, falls Veräußerer nicht Eigentümer wäre
Zitat:
@romanusko schrieb:
Juristischer Eigentümer ist der, der den Brief hat. Da beißt die Maus kein Faden ab.
Eigentümer ist der, dem die Sache gehört und der darüber verfügen darf. Der Besitz des Kfz-Briefs (jetzt Zulassungsbescheinigung II) ist ein (gewichtiges) Indiz für das Eigentum, begründet aber nicht die Eigentümereigenschaft am Fahrzeug. Es kann jemand auch unberechtigt im Besitz des Briefs sein, er ist dann nicht automatisch Eigentümer des Autos, wäre ja schlimm.
LÖSUNG !
DAS KFZ UND DER BRIEF SIND NUN IN MEINEM BESITZ
So meine Lieben hab die Eidesstaatliche abgegeben vor einigen Wochen , und konnte den Brief Neu direkt auf meinen Namen nun letzte Woche ausstellen.
Alles gut also ! 😁 Trozdem Danke an alle !