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Was ist wenn Versicherung nicht bezahlt?

Themenstarteram 4. September 2004 um 15:50

Hi,

ich wollte nur mal zur Vorsorge nachfragen (kann ja mal passieren) wenn man mal knapp bei Kasse ist und die Bank dann das Geld was die Versicherung abgezogen hat (Bankeinzug) wieder zurück holt.

Kommt dann gleich sone Kralle an den Wagen? Oder bekommt man erstmal ne Frist in der man bezahlen darf? Könnte man mit der Versicherung dann noch reden das man den Betrag zum Beginn des nächsten Monats nachzahlt?

 

mfg

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25 Antworten

Hi ,

wenn du für dein Girokonto einen Dispokredit eingerichtet hast wird der Betrag nicht zurückgebucht.

Dispokredit heißt ja auch Überziehungskredit.

 

Parkkralle in Deutschland ???

Fahrzeugstilllegung normalerweise nur wenn die Kfz. Steuer nicht bezahlt worden ist.Wirst dann auch erst mal eine Mahnung erhalten.Bei Nichtzahlung wird dann in der Regel die Plakette v. Kfz. Kennzeichen entfernt.Kralle mit Sicherheit nicht , wird die in Deutschland überhaupt eingesetzt ?

Wird die Versicherungssumme nicht rechtzeitig überwiesen , wird deine Versicherung dir erstmal eine Mahnung schicken und dir eine Frist setzen , um den ausstehenden Betrag zu bezahlen.

 

:-)

Gruß capri17

Zur Versicherung:

Wie bereits gesagt bekommst Du zuerst eine Mahnung (Zahlungserinnerung). Diese wird zusätzliche Gebühren enthalten u.a. die Gebühr für die Lastschriftrückgabe.

Wenn Du trotz mehrerer Mahnungen nicht zahlst oder zahlen willst, bekommst Du Besuch vom Ordnungsamt. Dieses entfernt dann die Zulassungsplakette, da Dein Auto nicht mehr Haftpflichtversichert ist. Du hast dann kurz Zeit Dein Auto auf ein Privatgrundstück zu schleppen, da es ohne Zulassung nicht mehr auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Findest Du niemanden, dann wird das Auto abgeschleppt und sichergestellt. Für jeden Tag wird dann auch noch eine Gebühr fällig. Hast Du dann bezahlt, kannst Du das Auto wieder auslösen.

 

Zur Kfz-Steuer:

Die Parkkralle wurde eingesetzt, hat sich aber nicht bewährt, da sie zu unpraktisch ist. Mittlerweile werden Ventile aufgeschraubt, die durch das Drehen der Räder und der somit wirkenden Zentrifugalkraft die Luft langsam aus dem Reifen lassen. In beiden Fällen wird man aber durch einen Hinweis auf der Windschutzscheibe informiert.

also ne Kralle kriegst du sicher nicht... ;)

Wär ja super, wenn man verkehrstechnisch sofort kastriert wird,

weil sich die Bankverbindung geändert hat, oder

der Arbeitgeber mal 2 Tage später überweist...

Nee, nich schlimm.

Das "doppelt"-Zahlen im Folgemonat ist durchaus üblich, und

löst beim Versicherer auch keine Hektik aus.

Du musst halt nur damit rechnen, daß

1. in der Mahnung auf eine 14-Tage Frist hingewiesen wird, und daß

2. Eventuell das Lastschriftverfahren seitens der Versicherung aufgehoben wird.

Dann wird um manuelle Überweisung gebeten.

Das ist schon alles, außerdem selten.

(Kann man mit kurzem Anruf wieder einrenken.)

Also alles in Butter. So läufts mit vielen Tausenden Kunden jeden Monat.

Was Bleman beschreibt ist natürlich die Folge des

"immer-wieder-vergessens"

Das ist was anderes !! *gg*

äh , das Ordnungsamt interessiert sich nicht dafür ob du deine Vers. bezahlst oder nicht.

Das muß die Versicherung mit dem Vers.nehmer selber klären. Fährst du ohne Vers. Schutz ist dies auf eigene Gefahr.In Deutschland fahren tausende ohne Kfz. Haftpflicht.

Zitat:

Original geschrieben von capri17

äh , das Ordnungsamt interessiert sich nicht dafür ob du deine Vers. bezahlst oder nicht.

Das muß die Versicherung mit dem Vers.nehmer selber klären. Fährst du ohne Vers. Schutz ist dies auf eigene Gefahr.In Deutschland fahren tausende ohne Kfz. Haftpflicht.

Doch tut es. Die Versicherung informiert die Zulassungsstelle über den nicht mehr bestehenden Versicherungsschutz. Wie der Name "Haftpflicht" schon sagt ist es eine Pflichtversicherung für jeden Autofahrer und somit zwingend. Ist keine vorhanden, dann wird das Auto stillgelegt.

Wozu braucht man sonst eine Deckungskarte(=Deckungszusage der Versicherung), um eine Auto zuzulassen?

P.S. Meine Informationen stammen aus einer Reportage im Fernsehen. Dort wurde die Vorgehensweise beschrieben.

Zitat:

Wie der Name "Haftpflicht" schon sagt ist es eine Pflichtversicherung für jeden Autofahrer und somit zwingend. Ist keine vorhanden, dann wird das Auto stillgelegt.

so, und nicht anders.

Nach mehrfacher Mahnung wird die Zulassungsstelle darüber informiert,

daß ein gewißes Fahrzeug nicht seiner "Zahlungspflicht" nachkommt.

Diese heben nach StVZO die Betriebserlaubnis auf, und

ein sehr radikaler Herr vom Amt schaut vorbei.

Äußerst unangenehme, peinliche und teure Situation.

Zitat:

äh , das Ordnungsamt interessiert sich nicht dafür ob du deine Vers. bezahlst oder nicht.

hmm.. ob überall Ordnungsamt der Straßenverkehrsbehörde entspricht, k.A.

Zwischen der Meldung bei der Behörde, und dem Versuch,

das Fahrzeug zwecks Entstempelung aufzufinden,

vergehen jedenfalls keine 2 Tage.

So sicher, wie das Amen in der Kirche. ;)

Die Versicherungsbestätigung wird für die Zulassung benötigt , stimmt.

Trotzdem fahren tausende ohne Haftpflicht lustig über unsere Straßen weil die anschließend den Beitrag nicht zahlen.

Hab bisher noch von keiner Stilllegung gehört , wohl aber von Unfällen bei denen der Unfallgegner keinen Versicherungsschuttz hatte.Geht auch oft durch die Presse.

achso, ja gut.

Die machen sich aber ganz bewusst strafbar.

I.d.R. weiß man sowas als Halter.

Kann ja auch diese Betriebserlaubnis verlieren, wenn

bspw. die Felgen nicht eingetragen sind.

Klar, geben tut´s alles ! ;)

Is natürlich kein Bereich, in den svendrae mal kommt,

wenn er mal nach §39 folgegemahnt wird.

*off-topic --> off*

;)

Wir fordern bezahlbare Versicherungsprämien , für alle. Dann hätte auch jeder eine. Stimmts ?

Aber die nächste Erhöhung läßt nicht lange auf sich warten.

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Die Versicherungsbestätigung wird für die Zulassung benötigt , stimmt.

Trotzdem fahren tausende ohne Haftpflicht lustig über unsere Straßen weil die anschließend den Beitrag nicht zahlen.

Hab bisher noch von keiner Stilllegung gehört , wohl aber von Unfällen bei denen der Unfallgegner keinen Versicherungsschuttz hatte.Geht auch oft durch die Presse.

Wann hat man denn keinen Versicherungsschutz?

Mit der Deckungskarte übernimmt die Versicherung die vorläufige Deckung, d.h. sie übernimmt alle Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden. Sonst würde man ja wie bereits erwähnt keine Zulassung bekommen.

Aber wann erlischt die vorläufige Deckung und geht in einen richtigen Versicherungsschutz über? Mit Erstellung der Versicherungspolice oder mit Zahlung des ersten Beitrages?

Endet sie erst mit Zahlung des ersten Beitrages, der in diesem Fall ja nie gezahlt wird, müsste der vorläufige Versicherungsschutz bis zur Zwangsstilllegung weiter erhalten bleiben, oder?

Endet sie mit Erstellung der Versicherungspolice, hätte man von der Zustellung bis zur Zahlung i.d.R. keinen Versicherungsschutz, oder?

EDIT:

Somit müsste m.E. die Haftpflichtversicherung durch die vorläufige Deckungszusage immer haften (ausgenommen ewaige Regressansprüche). Eine nicht vorhandene Haftpflichtversicherung kann ich mir nur bei nicht zugelassenen Fahrzeugen vorstellen.

Man hat dann keinen Versicherungsschutz wenn die fällige Prämie nicht bezahlt wird.

Die vorläufige Deckung ( denke ich ) läuft ca. 14 Tage ( hat man in der Regel Zeit seine Rechnung zu bezahlen ).Danach erlischt die vorl. Deckung.

Die vorl. Deckung geht nahtlos in einen richtigen Vers.Schutz über sobald der Vertrag unterzeichnet ist.Für die Überweisung der Prämie hat man dann ja wieder 14 Tage Zeit.

Könnte das die Lösung sein ?

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Man hat dann keinen Versicherungsschutz wenn die fällige Prämie nicht bezahlt wird.

Wann nicht bezahlt? Nach der Rechnung, nach der 1. Mahnung oder nach der 2. Mahnung? Dann würde es ja wieder wie oben erwähnt zwangsstillgelegt und es hätte ein Versicherungsschutz bis zur Stilllegung bestanden.

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Die vorläufige Deckung ( denke ich ) läuft ca. 14 Tage ( hat man in der Regel Zeit seine Rechnung zu bezahlen ).Danach erlischt die vorl. Deckung.

Dann müsste die Versicherung aber schnell sein. In den meisten Fällen dauert es 3-4 Wochen bis man den Versicherungschein und die Rechnung erhält. Hat man in der ganzen Zeit nur eine vorläufige Deckung?

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Die vorl. Deckung geht nahtlos in einen richtigen Vers.Schutz über sobald der Vertrag unterzeichnet ist.Für die Überweisung der Prämie hat man dann ja wieder 14 Tage Zeit.

Hier stellt sich wieder die Frage: Was ist in der Zeit zwischen Unterschrift und Bezahlung? Vorläufige Deckung oder richtige Deckung?

Fragen über Fragen... ;)

Themenstarteram 4. September 2004 um 19:37

Hi,

also wenn man mal in die Lage kommt das Steuern UND Versicherung zurückgebucht werden (weil man z.B. keinen Dispo hat oder dieser schon ausgereizt ist) kann man evtl. Glück haben das man es 1 Monat später zahlen darf und trotzdem darf man mit dem Auto rumfahren ja?

 

mfg und vielen Dank für die bereits erhaltenen Antworten

YoYo ,

wenn ich das nur wüsste.

Am besten wird sein , immer schön artig seine Prämie zu bezahlen.

Und führe uns nicht in Versuchung....

 

:-)

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