was ist eine Aktivierungsgebühr?
hallo Leute,
da ich ja noch immer auf méinen Meriva warte, bin ich heute nochmal den Kaufvertrag studieren gegangen. Es fiel mir auf, dass 178,50 Euro dazugemogelt wurden. Aber nichts schriftliches, wofür das überhaupt sein soll. Ich vermute, dass es die Aktivierungsgebühr sein könnte, von der unser FOH gesprochen hatte. Nicht die Gebühr ab dem 36. Fahrmonat, sondern ein Gebühr um überhaupt die Lebenslange Garantie zu erhalten. Mir kommt es etwas spanisch vor, weil ich noch nie etwas davon gehört oder gelesen hatte. Ist das denn rechtens?
Gruss Ramona
Beste Antwort im Thema
so, habe ADAC angeschrieben und folgende Antwort bekommen:
Viele Hersteller geben dem Neuwagenkäufer sog. Neuwagengarantien als selbstständigen Anspruch neben der hiervon unabhängigen gesetzlichen Sachmängelhaftung. Innerhalb der Garantiezeit garantiert der Hersteller für die Fehlerfreiheit seines Produkts. In vielen Fällen geht die Garantie über die in Deutschland beim Neuwagenkauf vorgeschriebene Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren beim Verbrauchsgüterkauf hinaus. Um die Fehlerfreiheit über einen langen Zeitraum hinweg garantieren und Schadensfälle möglichst gering halten zu können, ist jeder Hersteller darauf bedacht, dem Schadensrisiko dadurch entgegenzutreten, dass er regelmäßige Wartungen des Fahrzeugs verlangt. Fast alle Garantiebedingungen sahen in der Vergangenheit vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten (unabhängig vom Garantiefall, also auch Inspektionen und Unfallreparaturen) in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden mussten, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. Diese Bindung an Vertragswerkstätten wurde den Herstellern und Importeuren EU-weit durch die seit 2002 geltende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb regelt, untersagt, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Die in einer freien Werkstatt durchgeführten Inspektionen müssen aber den im Serviceheft abgedruckten Vorgaben des Herstellers für die Wartungen entsprechen.
Neben der umfassenden Neuwagengarantie, die auf kostenlose Nachbesserung der fehlerbehafteten Teile gerichtet ist, geben die Hersteller teilweise darüber hinaus auch z. B. Lack-, Durchrostungs-, Mobilitätsgarantien. Manchmal können nach Ablauf der Neuwagengarantie sog. Anschlussgarantien gegen Aufpreis erworben werden. Bei den Durchrostungsgarantien verlangen die Hersteller häufig in ihren Bedingungen den Gang in die Vertragswerkstätten. Die freie Werkstattwahl ohne Verlust der Garantieansprüche hat der BGH bei extrem langen Durchrostungsgarantien (30 Jahre) verneint (Urteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06). Der BGH sieht in den vom Hersteller zusätzlich zur Neuwagengarantie angebotenen Durchrostungsgarantien ein Kundenbindungsinstrument, die in den Vertragsbedingungen zulässigerweise eine Bindung an die Vertragswerkstätten enthalten dürfen.
Nach unserem Kenntnisstand beinhalten die "normalen" OPEL-Neuwagengarantien keine Einschränkungen und diese ist auch nicht mit Kosten verbunden. Anders ist die bei der "lebenslangen" Opelgarantie, die über die Neuwagengarantie hinausgeht und per se gar keine Opelgarantie ist, sondern von einem Garantieversicherer (Cargarant) angeboten wird. Diese letztere Art von Garantie ist keine klassische Neuwagengarantie sondern - wenn Sie so wollen - eine Reparaturkostenversicherung für einen bestimmten Zeitraum oder eine vereinbarte Laufleistung, für die Sie als "Versicherungsnehmer" eine Aktivierungsprämie und jedes Jahr Folgeprämien bezahlten sollen. So etwas können Sie abschließen, ein Zwang hierfür besteht aber nicht. Jedenfalls kann für dieses "spezielle" Produkt, die keine Hersteller-Neuwagengarantie darstellt, im Rahmen der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit auch eine Gegenleistung in Geld verlangt werden, wenn Sie diese erwerben wollen.
Es ist in dem Zusammenhang mit der "lebenslangen" Opelgarantie zu befürchten, dass die übliche Kulanzbereitschaft der Hersteller nach Ablauf der klassischen Neuwagengarantie sinken wird. Auch gehen wir davon aus, dass i.Ü. der Effekt der "lebenslangen" Opelgarantie eher bescheiden für den Kunden ausfallen wird, da im Hintergrund eine wirtschaftlich kalkulierende Firma steht, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zdm
Hast Du 'ne Ahnung, wie weit man mit 400€ bei einem größeren Defekt heutzutage kommt?Zitat:
Original geschrieben von RaphiBF
....Eine Anschlussgarantie kaufen...würde ich vermutlich trotzdem nicht. Mein FOH rät da auch immer ab, da wird man sich schon so einig falls mal was ist und für 400€ im Jahr kann man auch gut was reparieren lassen. Aber da es sie in diesem Fall gratis gab, sagt man natürlich nicht nein...Gruß, Raphi
Ich würde nach meiner bitteren Erfahrung mit defekten Steuerketten meines ehemaligen Vectra auf keinen Fall mehr auf eine Anschlussgarantie verzichten wollen. Leider hab ich damals genauso gedacht wie Du, und schwupps, waren ein paar tausend Euronen futsch.
Natürlich kann man auch Glück haben und es fallen keine teuren Reparaturen an, und natürlich sind die Reparaturen/Ersatzteile beim Meriva nicht so teuer wie beim OPC, dennoch halte ich es für eine sinnvolle Investition.
Aber da es die Garantie, wie Du schon erwähntest, eh gratis dabei gab, erübrigt sich die Diskussion.
Gruß,
Carsten
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du verstanden hast, was ich meine. Ich bin bisher gut so gefahren wie beschrieben. Der FOH war immer kulant, wenn ein Wagen sich grobe Ausrutscher geleistet hat. Das war gemeint mit "da wird man sich schon einig". Er hat mir die Karre verkauft, er bürgt dafür, dass es keine Krücke ist. Wenn doch, wird man sich einig. Das erste Jahr muckt selbst ein Gebrauchter kaum und wenn, merkt man's in der Regel innerhalb der Gewährleistungszeit. Das sind dann schon 800€ Polster. Wenn der FOH dir dann bei großen Defekten einfach eine Monsterrechnung ausstellt nach dem Motto "auf fein, da kann ich endlich mal wat verdienen", dann kommst du nicht weit mit 800€, schon richtig. Aber so läuft das bei meinem FOH zum Glück nicht.
Aber klar, gebranntes Kind scheut das Feuer, kann ich gut verstehen. Hauptsache, die Cargarantie übernimmt dann auch deine STG-Schäden. Die sind ja ähnlich schlimm drauf wie eine Versicherung.
Gruß, Raphi
Man muss sich einfach bewusst sein, dass Wartungsabweichungen von Cargarantie benutzt werden, um keine Deckung zu geben. Dies auch dann, wenn die Wartungsabweichung in keinem Zusammenhang zum Schaden steht.
Zitat:
Original geschrieben von urspeter
Man muss sich einfach bewusst sein, dass Wartungsabweichungen von Cargarantie benutzt werden, um keine Deckung zu geben.
Klar, aber das ist ja sogar bei der Werksgarantie so.
Gruß, Raphi
Zitat:
Original geschrieben von RaphiBF
Klar, aber das ist ja sogar bei der Werksgarantie so.Zitat:
Original geschrieben von urspeter
Man muss sich einfach bewusst sein, dass Wartungsabweichungen von Cargarantie benutzt werden, um keine Deckung zu geben.
Trotzdem ist es wichtig, dass man sich bewusst ist, dass man mit dem Kauf der Cargarantie auch implizit eine Wartungsverpflichtung eingeht, die kostenerhöhend sein kann.
Zitat:
Original geschrieben von urspeter
Trotzdem ist es wichtig, dass man sich bewusst ist, dass man mit dem Kauf der Cargarantie auch implizit eine Wartungsverpflichtung eingeht, die kostenerhöhend sein kann.
Korrekt!
Gruß, Raphi
Zitat:
Original geschrieben von urspeter
Man muss sich einfach bewusst sein, dass Wartungsabweichungen von Cargarantie benutzt werden, um keine Deckung zu geben. Dies auch dann, wenn die Wartungsabweichung in keinem Zusammenhang zum Schaden steht.
So ist es!
Daß Wartungsabweichungen zu einem Verlust der Deckung führen, muß man akzeptieren. Daß dies auch ohne Zusammenhang mit einem Schaden so gehandhabt wird, darf man getrost als versicherungstechnischen Winkelzug bezeichnen.
MfG Walter
so, habe ADAC angeschrieben und folgende Antwort bekommen:
Viele Hersteller geben dem Neuwagenkäufer sog. Neuwagengarantien als selbstständigen Anspruch neben der hiervon unabhängigen gesetzlichen Sachmängelhaftung. Innerhalb der Garantiezeit garantiert der Hersteller für die Fehlerfreiheit seines Produkts. In vielen Fällen geht die Garantie über die in Deutschland beim Neuwagenkauf vorgeschriebene Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren beim Verbrauchsgüterkauf hinaus. Um die Fehlerfreiheit über einen langen Zeitraum hinweg garantieren und Schadensfälle möglichst gering halten zu können, ist jeder Hersteller darauf bedacht, dem Schadensrisiko dadurch entgegenzutreten, dass er regelmäßige Wartungen des Fahrzeugs verlangt. Fast alle Garantiebedingungen sahen in der Vergangenheit vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten (unabhängig vom Garantiefall, also auch Inspektionen und Unfallreparaturen) in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden mussten, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. Diese Bindung an Vertragswerkstätten wurde den Herstellern und Importeuren EU-weit durch die seit 2002 geltende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb regelt, untersagt, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Die in einer freien Werkstatt durchgeführten Inspektionen müssen aber den im Serviceheft abgedruckten Vorgaben des Herstellers für die Wartungen entsprechen.
Neben der umfassenden Neuwagengarantie, die auf kostenlose Nachbesserung der fehlerbehafteten Teile gerichtet ist, geben die Hersteller teilweise darüber hinaus auch z. B. Lack-, Durchrostungs-, Mobilitätsgarantien. Manchmal können nach Ablauf der Neuwagengarantie sog. Anschlussgarantien gegen Aufpreis erworben werden. Bei den Durchrostungsgarantien verlangen die Hersteller häufig in ihren Bedingungen den Gang in die Vertragswerkstätten. Die freie Werkstattwahl ohne Verlust der Garantieansprüche hat der BGH bei extrem langen Durchrostungsgarantien (30 Jahre) verneint (Urteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06). Der BGH sieht in den vom Hersteller zusätzlich zur Neuwagengarantie angebotenen Durchrostungsgarantien ein Kundenbindungsinstrument, die in den Vertragsbedingungen zulässigerweise eine Bindung an die Vertragswerkstätten enthalten dürfen.
Nach unserem Kenntnisstand beinhalten die "normalen" OPEL-Neuwagengarantien keine Einschränkungen und diese ist auch nicht mit Kosten verbunden. Anders ist die bei der "lebenslangen" Opelgarantie, die über die Neuwagengarantie hinausgeht und per se gar keine Opelgarantie ist, sondern von einem Garantieversicherer (Cargarant) angeboten wird. Diese letztere Art von Garantie ist keine klassische Neuwagengarantie sondern - wenn Sie so wollen - eine Reparaturkostenversicherung für einen bestimmten Zeitraum oder eine vereinbarte Laufleistung, für die Sie als "Versicherungsnehmer" eine Aktivierungsprämie und jedes Jahr Folgeprämien bezahlten sollen. So etwas können Sie abschließen, ein Zwang hierfür besteht aber nicht. Jedenfalls kann für dieses "spezielle" Produkt, die keine Hersteller-Neuwagengarantie darstellt, im Rahmen der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit auch eine Gegenleistung in Geld verlangt werden, wenn Sie diese erwerben wollen.
Es ist in dem Zusammenhang mit der "lebenslangen" Opelgarantie zu befürchten, dass die übliche Kulanzbereitschaft der Hersteller nach Ablauf der klassischen Neuwagengarantie sinken wird. Auch gehen wir davon aus, dass i.Ü. der Effekt der "lebenslangen" Opelgarantie eher bescheiden für den Kunden ausfallen wird, da im Hintergrund eine wirtschaftlich kalkulierende Firma steht, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
Original geschrieben von ramona400
... den Kaufvertrag ... fiel mir auf, dass 178,50 Euro dazugemogelt wurden. Aber nichts schriftliches, wofür .... Ich vermute, dass es die Aktivierungsgebühr sein könnte, von der unser FOH gesprochen hatte. ...Ist das denn rechtens?
_______________________________
so, habe ADAC angeschrieben und folgende Antwort bekommen:
Dein 1. Beitrag mit allei
Begriffenüber Mutmaßungen + Unsicherheiten was dem FOH so angelastet wird...
______________
Und dein 2. Beitrag dann mit Ausführungen des ADAC....
..was mir dazwischen fehlt, wieso nicht nochmal den FOH gefragt ?!?
Zitat:
Original geschrieben von flex-didi
Dein 1. Beitrag mit allei Begriffen über Mutmaßungen + Unsicherheiten was dem FOH so angelastet wird...Zitat:
Original geschrieben von ramona400
... den Kaufvertrag ... fiel mir auf, dass 178,50 Euro dazugemogelt wurden. Aber nichts schriftliches, wofür .... Ich vermute, dass es die Aktivierungsgebühr sein könnte, von der unser FOH gesprochen hatte. ...Ist das denn rechtens?
_______________________________
so, habe ADAC angeschrieben und folgende Antwort bekommen:
______________
Und dein 2. Beitrag dann mit Ausführungen des ADAC......was mir dazwischen fehlt, wieso nicht nochmal den FOH gefragt ?!?
...oder gegoogelt. Alles nix neues. Kulanzbereitschaft hat im übrigens nichts mit bestehenden Ansprüchen zu tun sondern bezeichnet die Bereitschaft des Händlers, dem Kunden entgegenzukommen, obwohl Ansprüche darauf eben NICHT bestehen. Daher hat die Kulanzbereitschaft mit den Garantien überhaupt nichts zu tun und verändert sich auch nicht. Es gibt eben feine Händler und unfeine.
Gruß, Raphi
Frage an TE:
Ist das ein (absoluter) Neuwagen oder
- ein Vorführwagen, Opel Rent, Werkswagen oder
- ein Spezialabkommen wie Maschinenring, Diplomat... ?
Da ist es durchaus möglich die lebenslange Garantie (kostenpflichtig) anzubieten. Denn automatisch haben diese Fahrzeuge keine lebenslange Garantie.
Und wurde das ganze "dazugemogelt" oder aufgelistet (und der Preis entspricht dem vereinbarten) ?
hallo,
der Preis wurde nicht aufgelistet, sondern tatsächlich dazugemogelt. Gegoogelt habe ich, aber nichts produktives erfahren. Den FOH kann ich erst dann kontaktieren, wenn ich auch eine gute Gegenargumentation habe. Bisher ist ja alles sehr widersprüchlich. Ich habe Opel angerufen und mir wurde gesagt, dass ich das nicht bezahlen muss, aber auf EMail wird von Opelseite nicht reagiert. Ich bin ein Leie im Autokauf, kaufe ja nicht jeden Tag ein Fahrzeug und somit kenne ich mich nicht so aus. Aber übers Ohr möchte ich mich nicht hauen lassen. Schließlich müssen wir alle für jeden Cent hart arbeiten und haben nix zu verschenken.
Außerdem bin ich mir auch unsicher, ob bei einem unterschriebenen Kaufvertrag noch was zu ändern ist, ich glaube - da hätte ich früher reklamieren müssen, oder ist das noch möglich?
Gruss Ramona
Die einzige Möglichkeit die ich für Dich sehe ist es von der Garantie Abstand zu nehmen der Wagen ist noch nicht ausgeliefert und so sollte dies für Deinen FOH kein Problem darstellen.
Leider hat er sich das Leben selbst schwer gemacht,eine vernünftige Aufklärung hätte beide Seiten sicher besser gut getan.
Das er den Betrag irgendwie einkalkulieren muss ist klar,aber so darf er es natürlich nicht....ich würde drüber nachdenken wie wichtig mir diese Garantie ist und dementsprechend handeln.
Du willst ja nicht komplett vom Vertrag zurücktreten und so sollte dies kein Problem darstellen....
LG Sunny
also nochmal zum Verständnis:
Der vereinbarte Endpreis stimmt der dann oder kommt die lebenslange Garantie noch dazu?
Und ist es ein Sonderprogramm wie oben beschrieben oder ein ganz normaler Neuwagenkauf?
Kommunikation sieht aber schlecht aus mal wieder von FOH Seite...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
also nochmal zum Verständnis:
Der vereinbarte Endpreis stimmt der dann oder kommt die lebenslange Garantie noch dazu?Und ist es ein Sonderprogramm wie oben beschrieben oder ein ganz normaler Neuwagenkauf?
Kommunikation sieht aber schlecht aus mal wieder von FOH Seite...
Wie ich es verstanden habe ist Ihr Nachträglich dieser Betrag eingefügt worden....das geht nun eigentlich nicht...
Schade das diverse Händler immer wieder dafür sorgen das Opel in die negativ Schlagzeilen zurück kommt.
Manche sollen mal überlegen wer wen braucht,einige haben es wohl noch immer nicht begriffen,viele bauen gute Autos!
Gruß Sunny
in der Auftragsbestätigung steht:
Meriva Inno Nettopreis 19011,34
Stoff Astor, Galvano
Polar Protect
Funktionspaket
Überführungskosten 558,82
Werksgaranie 24 Mon.
Anschlußgaranie
Gesamtsumme Fahrzeug 19570,16
Herstellerausstattung 664,91
eigene Ausstattung 558,82
MWst 3718,33
Total 23288,50
Also genauso in der Reihenfolge aufgelistet noch mit Nr.Bezeichnung
Gruss Ramona