was ist eine Aktivierungsgebühr?
hallo Leute,
da ich ja noch immer auf méinen Meriva warte, bin ich heute nochmal den Kaufvertrag studieren gegangen. Es fiel mir auf, dass 178,50 Euro dazugemogelt wurden. Aber nichts schriftliches, wofür das überhaupt sein soll. Ich vermute, dass es die Aktivierungsgebühr sein könnte, von der unser FOH gesprochen hatte. Nicht die Gebühr ab dem 36. Fahrmonat, sondern ein Gebühr um überhaupt die Lebenslange Garantie zu erhalten. Mir kommt es etwas spanisch vor, weil ich noch nie etwas davon gehört oder gelesen hatte. Ist das denn rechtens?
Gruss Ramona
Beste Antwort im Thema
so, habe ADAC angeschrieben und folgende Antwort bekommen:
Viele Hersteller geben dem Neuwagenkäufer sog. Neuwagengarantien als selbstständigen Anspruch neben der hiervon unabhängigen gesetzlichen Sachmängelhaftung. Innerhalb der Garantiezeit garantiert der Hersteller für die Fehlerfreiheit seines Produkts. In vielen Fällen geht die Garantie über die in Deutschland beim Neuwagenkauf vorgeschriebene Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren beim Verbrauchsgüterkauf hinaus. Um die Fehlerfreiheit über einen langen Zeitraum hinweg garantieren und Schadensfälle möglichst gering halten zu können, ist jeder Hersteller darauf bedacht, dem Schadensrisiko dadurch entgegenzutreten, dass er regelmäßige Wartungen des Fahrzeugs verlangt. Fast alle Garantiebedingungen sahen in der Vergangenheit vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten (unabhängig vom Garantiefall, also auch Inspektionen und Unfallreparaturen) in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden mussten, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. Diese Bindung an Vertragswerkstätten wurde den Herstellern und Importeuren EU-weit durch die seit 2002 geltende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb regelt, untersagt, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Die in einer freien Werkstatt durchgeführten Inspektionen müssen aber den im Serviceheft abgedruckten Vorgaben des Herstellers für die Wartungen entsprechen.
Neben der umfassenden Neuwagengarantie, die auf kostenlose Nachbesserung der fehlerbehafteten Teile gerichtet ist, geben die Hersteller teilweise darüber hinaus auch z. B. Lack-, Durchrostungs-, Mobilitätsgarantien. Manchmal können nach Ablauf der Neuwagengarantie sog. Anschlussgarantien gegen Aufpreis erworben werden. Bei den Durchrostungsgarantien verlangen die Hersteller häufig in ihren Bedingungen den Gang in die Vertragswerkstätten. Die freie Werkstattwahl ohne Verlust der Garantieansprüche hat der BGH bei extrem langen Durchrostungsgarantien (30 Jahre) verneint (Urteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06). Der BGH sieht in den vom Hersteller zusätzlich zur Neuwagengarantie angebotenen Durchrostungsgarantien ein Kundenbindungsinstrument, die in den Vertragsbedingungen zulässigerweise eine Bindung an die Vertragswerkstätten enthalten dürfen.
Nach unserem Kenntnisstand beinhalten die "normalen" OPEL-Neuwagengarantien keine Einschränkungen und diese ist auch nicht mit Kosten verbunden. Anders ist die bei der "lebenslangen" Opelgarantie, die über die Neuwagengarantie hinausgeht und per se gar keine Opelgarantie ist, sondern von einem Garantieversicherer (Cargarant) angeboten wird. Diese letztere Art von Garantie ist keine klassische Neuwagengarantie sondern - wenn Sie so wollen - eine Reparaturkostenversicherung für einen bestimmten Zeitraum oder eine vereinbarte Laufleistung, für die Sie als "Versicherungsnehmer" eine Aktivierungsprämie und jedes Jahr Folgeprämien bezahlten sollen. So etwas können Sie abschließen, ein Zwang hierfür besteht aber nicht. Jedenfalls kann für dieses "spezielle" Produkt, die keine Hersteller-Neuwagengarantie darstellt, im Rahmen der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit auch eine Gegenleistung in Geld verlangt werden, wenn Sie diese erwerben wollen.
Es ist in dem Zusammenhang mit der "lebenslangen" Opelgarantie zu befürchten, dass die übliche Kulanzbereitschaft der Hersteller nach Ablauf der klassischen Neuwagengarantie sinken wird. Auch gehen wir davon aus, dass i.Ü. der Effekt der "lebenslangen" Opelgarantie eher bescheiden für den Kunden ausfallen wird, da im Hintergrund eine wirtschaftlich kalkulierende Firma steht, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
36 Antworten
Wo versteckt sich denn da die LL-Versicherung?
Was ich lediglich herauslese, daß du mit den "Überführungskosten" (durchaus im "üblichen" Rahmen)
abkassiert wurdest.
Die reinen Speditionskosten im Einzeltransport (!) liegen in Deutschland unter € 300. Weitere dort draufgesattelte Kostenpunkte ("Übernahme-Inspektion", Abstauben usw.) sind nicht gerechtfertigt.
MfG Walter
Die Aktivierungsgebühr kostet doch aber nach meinen wissen nur so ca. 15 € pro Jahr ab den 36. Monat. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Und fragen kann man den FOH doch immer auch wenn man keine gute Gegenargumente hat😉. Du willst doch einfach nur wissen was das für eine Summe ist.
Zitat:
Original geschrieben von Marco X
Die Aktivierungsgebühr kostet doch aber nach meinen wissen nur so ca. 15 € pro Jahr ab den 36. Monat. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?Und fragen kann man den FOH doch immer auch wenn man keine gute Gegenargumente hat😉. Du willst doch einfach nur wissen was das für eine Summe ist.
Die Gebühr beträgt 11,90€ pro Jahr ab dem 36 Monat nach Erstzulassung....🙂
Zitat:
Original geschrieben von ramona400
hallo,
der Preis wurde nicht aufgelistet, sondern tatsächlich dazugemogelt. Gegoogelt habe ich, aber nichts produktives erfahren. Den FOH kann ich erst dann kontaktieren, wenn ich auch eine gute Gegenargumentation habe.
....Aber übers Ohr möchte ich mich nicht hauen lassen.......
Außerdem bin ich mir auch unsicher, ....da hätte ich früher reklamieren müssen, oder ist das noch möglich?
_____________n der Auftragsbestätigung steht:
Meriva Inno Nettopreis 19011,34
Überführungskosten 558,82
Gesamtsumme Fahrzeug 19570,16
MWst 3718,33
Total 23288,50
sorry, ich kann's noch immer nicht nachvollziehen auch jetzt
nicht mit der auflistung!
bzw. weiterhin
nicht mit der argumentation, bisher den FOH zu meiden!!
Quasi von anderer seite erstmal zum vermeintlichen "Gegenangriff zu rüsten".
Sorry, ich ziehe da ein Gespräch im freundlichen Ton im 1.Versuch vor. Als Laie darf man ja auch gern von seiner Seite versierte Person mitbringen + bei fragwürdigem Verkäufer auch dessen Vorgesetzten hinzuverlangen.
Die Kostenauflistung sieht hiernach "normals" aus.
Gewiss kann man jetzt Scharmüzel austeilen was die allzu deutschland-typischen Überführungskosten angeht....
Wieviel Rabatt man herausgeholt hat etc., ist aber doch wohl alles hier nicht Thema !(?)
Das eigentliche kommt mir jedoch weiterhin vom TE nicht klar genug herüber !
Wo+wie dazugemogelt ?!? Mit'nem Edding nachträglich/auf die Rückseite ?!?
Du fühlst dich betrogen, willst alles drumherum jetzt angehen, nur mit dem eigentlichen, vemeintlichen Verursacher noch längstens nicht in Kontakt treten und fürchtest aber doch auch noch zeitlichen Verzug.....
GEH HIN ! UND SPRICH MIT DENEN !! BEIM FOH !!!
Zitat:
Original geschrieben von Sunny Melon
Die Gebühr beträgt 11,90€ pro Jahr ab dem 36 Monat nach Erstzulassung....🙂Zitat:
Original geschrieben von Marco X
Die Aktivierungsgebühr kostet doch aber nach meinen wissen nur so ca. 15 € pro Jahr ab den 36. Monat. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?Und fragen kann man den FOH doch immer auch wenn man keine gute Gegenargumente hat😉. Du willst doch einfach nur wissen was das für eine Summe ist.
Genau , ich hatte noch was mit 11€ im Kopf.
Und warum soll er 178, 50€ bezahlen?
178,50 geteilt durch 11,90 ist genau 15.😉
Ich dachte die Garantie sei kostenlos?
Ich habe es schon mal nieder geschrieben,alle Opel Händler die bei dieser Aktion mitmachen werden mit dem Betrag von 178,50€ belastet.Es liegt einfach nur am Händler wie ich das verkaufe,wäre ich Verkäufer würde ich den Rabatt um ein knappes % senken,
der Kunde ist glücklich seine Garantie gefühlt umsonst bekommen zu haben und ich als Händler hätte die Kosten abgewälzt.
Die Aktivierungsgebühr von 11,90€ fällt zusätzlich ab dem 36.Monat nach Erstzulassung an,ist nun mal so und wird auch von Opel
offenkundig geschrieben ob es einem denn gefällt oder nicht.😉
Übrigens niemand wird gezwungen die Garantie zu erwerben,einfach mal mit dem freundlichen Reden und dann kann man auch sowas einfach rausrechnen.Lohnt bei allen die Ihr Auto wie ich eh nicht länger wie 2 Jahre fahren!!!!🙂
LG Sunny
Dies war/ist der 13.000 Beitrag in unserem Meriva B Forum😎😁
flex didi hat recht. Ist immer noch nicht nachvollziehbar.
Möglichkeit A:
Angebot und/oder Kaufvertrag und Auftragsbestätigung enthalten gleichen Endpreis, nur ist die Garantie extra ausgewiesen - wäre ungewöhnlich, aber nachvollziehbar und gar kein Problem.
Möglichkeit B:
Kein gleicher Endpreis.
Es handelt sich um ein Sonderprogramm - da kann die Garantie extra zugekauft werden und wird auch verrechnet. Wäre nachvollziehbar, aber klären warum die Garantie drauf ist wenn nicht vereinbart.
Möglichkeit C:
kein gleicher Endpreis.
kein Sonderprogramm.
Klären was das soll.
[klugscheiß]
es sind bei der Aktivierungsgebühr 10 € + momentan gültige gesetzliche Mehrwertsteuer[/klugscheiß]
Und wißt ihr wie eng das Zeit- und km-Fenster ist... Wenn die mal weg ist, ist sie weg. 😁