Was ist der Unterschied zw Führerscheinklasse B und BE ?
Hallo Forumkollegen,
wenn man sich das hier zum EU Führerschein mal ganz genau durchliest, kommt man zu dem Schluss, das es zwischen B und BE seit der Neuregelung des EU-Führerscheins 2013 keinen Unterschied mehr gibt, was das ziehen eines Anhängers betrifft.
Drei Zitate aus dem ADAC Dokument:
"Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)"
"Klasse BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamt masse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt."
"Anhänger: Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch arauf
an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt."
Interpretiere ich das so richtig?
Wir haben nämlich noch für BE bezahlt. 😠
Gruss
W.
20 Antworten
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 10. März 2015 um 15:31:50 Uhr:
Si, da er vermutlich seinen FS vor dem 01.04.1980 gemacht hat.
Und was hat sich ab dem 01.04.1980 bei Klasse 3 bezüglich LKW und/oder Anhänger geändert?
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 11. März 2015 um 10:14:56 Uhr:
Und was hat sich ab dem 01.04.1980 bei Klasse 3 bezüglich LKW und/oder Anhänger geändert?Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 10. März 2015 um 15:31:50 Uhr:
Si, da er vermutlich seinen FS vor dem 01.04.1980 gemacht hat.
Hat man die Prüfung der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 absolviert, ist es erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren.
Nix mit LKW und Anhänger.
😁
So hatte ich das auch in Erinnerung, deswegen war ich vorhin irritiert, als das Datum 01.04.80 in Zusammenhang mit LKW/Anhänger usw. genannt wurde.
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 10. März 2015 um 15:50:48 Uhr:
Allerdings kann ich da die Antwort zu der Frage "Ob der Kollege nach den alten Regeln des Dreier FS im Jahre 2015 noch fahren darf?" nicht finden. Und ja, er hat den vor 1979 in Baden Württemberg gemacht.Es ging mir um die Frage, ob er einen Vorteil hat, ihn NICHT umschreiben zu lassen.
Ja:
Er darf Busse bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse auch im Ausland fahren, weil das im Umfang der alten Klasse 3 enthalten und damit international anerkannt ist.
Stellt er die FE auf das neue System um, bekommt er zwar die Schlüsselnummer 171 ("Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste"😉, aber die gilt nur national, also nicht im Ausland.
Ob das ein spürbarer Einschnitt ist, kann wohl jeder für sich selbst beantworten.
Da der Betreffende aber in jedem Fall schon älter als 50 sein muss, darf er mittlerweile _nicht_ mehr alles fahren, was er früher mit der Klasse 3 fahren durfte: Ab der Vollendung des 50. Lebensjahres dürfen mit dem alten Schein keine Kombinationen gefahren werden, die in die Klasse CE79 fallen (die deckt den Unterschied zwischen der alten Klasse 3 und der neuen Klasse C1E ab). Um diese Berechtigung auch weiterhin zu haben, muss der Führerschein umgestellt werden und die Klasse CE79 unter Vorlage der entsprechenden Gesundheitszeugnisse beantragt werden; die Klasse ist dann für fünf Jahre befristet. Auch wenn er den FS vor seinem 50. hätte umstellen lassen, wäre die Klasse CE79 bis zu seinem 50. befristet worden (Verlängerung dann wieder nur mit Gesundheitszeugnis für jeweils 5 Jahre)
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Zitat:
@hk_do
Ab der Vollendung des 50. Lebensjahres dürfen mit dem alten Schein keine Kombinationen gefahren werden, die in die Klasse CE79 fallen (die deckt den Unterschied zwischen der alten Klasse 3 und der neuen Klasse C1E ab).
Hallo hk_do,
Das nenn ich mal ne durchdachte Antwort. Danke.
Also Bus fahren im Ausland, wäre ein Vorteil. Hmm. 😁
Allerdings habe ich doch noch ne Rückfrage: Den Satz oben (CE79), den ich zitiert habe, das sind ja grob gesagt, 7.5 Tonner mit Anhänger, bei denen dann die zgM der Kombination (also LKW und Hänger) mehr als 12.5t ist (war ja beim Dreier bis 17.5t, respektive 18.5t).
Das man den früher nicht mit über 50 Jahren fahren durfte wusste ich nicht, habe ich auch noch nicht gelesen, wahrscheinlich weil ich danach nicht gesucht hatte. Aber sehr interessant.
Oder meinst Du, heute darf man mit dem alten Dreier FS dieses Gewicht nicht mehr fahren über 50 Jahre?
Gruss
W.
Die Befristung für die "LKW-Klassen" gibt es erst seit der FeV, also seit 1999.
Neue "LKW-Fahrerlaubnisse" werden seit dem nur befristet erteilt (Klasse C/CE für fünf Jahre, C1/C1E bis 50, danach ebenfalls für fünf Jahre).
Für FE-Inhaber nach altem Recht (also vor 1999) gelten dabei Erleichterungen: die Klasse C1/C1E bleibt unbefristet gültig, die Klasse C/CE bis fünfzig. Das ist aber unabhängig davon, ob man noch einen alten Führerschein oder schon umgetauscht hat.
Für Inhaber der alten Klasse 3 betrifft das eben nur die Züge über 12t, die von der Klasse C1E nicht mit abgedeckt werden.