Was haltet ihr von diesem Angebot
Sehr geehrte S-Klasse Fahrer,
ich bin E-Klasse Besitzer der auf S-Klasse umsteigen möchte. Der Hintergrund ist, dass die S-Klasse das Nachtsichtgerät auf der richtigen Stelle hat. Bei der E-Klasse ist dieses Gerät meiner Meinung nach auf falscher Stelle, deshalb die Nutzung für mich eingeschränkt. Das ist für mich insofern wichtig als ich die Autobahn für lange Strecken fast ausschließlich in der Nacht nutze.
Ich möchte euch S-Klasse "Kenner" bitten dieses Angebot anzuschauen und mir schreiben was ihr darüber denkt. Ich bedanke mich im Voraus.
Mit besten Grüßen,
Irek
http://suchen.mobile.de/.../161696786.html?...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bamberger_1
ich finde mit den "Macken" wie scheußliche Lederfarbe und gewerblicher Verkäufer, der aber kein Autoverkäufer ist sondern wahrscheinlich eine IT-Bude, der dann mit Junge Sterne Garantie daher kommt, obwohl er als gewerblicher Verkäufer sowieso in der Verpflchtung für 12 Monate ist.......... zu teuer.
Verstehe nicht was du meinst? Ist doch egal, wer das Fahrzeug verkauft. Es ist gewerblich mit all den Regeln. Im Übrigen muss man zw. Garantie und Gewährleistung unterscheiden und die kehrt sich nach 6 Monaten um.
Da ist man mit der 10-monatigen Junge Sterne Garantie besser dran
Gruß
Peter
27 Antworten
moinmoin,
"Im Übrigen muss man zw. Garantie und Gewährleistung unterscheiden und die kehrt sich nach 6 Monaten um."
oh, hier diskutieren oberjuristen, na dann will ich mal weiter andächtig lauschen ... 😁
so long
Mehr und groessere Bilder kosten extra und zeigen auch nicht wirklich Mehr. Autoverkauf ist eben nicht sein Gewerbe. 10 Monate junge Sterne Sind besser als 24 Monate Gewaehrleistung. Sommerreifen noch bei MB eingelagert. Er kommt nicht zum Fahren, Radwechseln oder schoenem Fotografieren und braucht vielleicht Geld. Wenn man das rechtzeitig merkt, ist das nicht unserioes.
Zitat:
Original geschrieben von 220bmg
moinmoin,"Im Übrigen muss man zw. Garantie und Gewährleistung unterscheiden und die kehrt sich nach 6 Monaten um."
oh, hier diskutieren oberjuristen, na dann will ich mal weiter andächtig lauschen ... 😁
so long
... oder richtigstellen:
"Im Übrigen muss man zw. Garantie und , Gewährleistung und Sachmangelhaftung unterscheiden. Im Fall der Sachmangelhaftung kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um. Diese liegt während der ersten 6 Monate beim Verkäufer"
Wenn schon, dann bitte auch richtig richtigstellen:
Gewährleistung und Sachmängelhaftung sind identisch. Dabei handelt es sich um die gewöhnliche BGB-Gewährleistung der §§ 434 ff. BGB.
Die Abgrenzung lautet also: (freiwillige) Garantie < > Gewährleistung.
Die angesprochene Beweislastumkehr des § 476 BGB (die auch nur eine widerlegliche Vermutung darstellt!) besteht nur beim sog. Verbrauchsgüterkauf, d.h., wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine bewegliche Sache erwirbt.
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Zitat:
Original geschrieben von fivepointsix
Bilder sehr lieblos dahingeknipst und Hintergrund
alles andere als seriös. ( IT-Fa. ? ).
Hallo,
nun ja, das würde ich nicht überbewerten.
Es gibt gute Autos mit schei? Fotos und (viel häufiger!) schei? Autos mit perfekten Fotos.
Gruß,
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Classic-Fan
....Die Abgrenzung lautet also: (freiwillige) Garantie < > Gewährleistung.
....
Gewährleistung kenne ich als Begriff aktuell eigentlich nur noch aus der VOB.
Zitat:
Original geschrieben von Bullethead
Gewährleistung kenne ich als Begriff aktuell eigentlich nur noch aus der VOB.Zitat:
Original geschrieben von Classic-Fan
....Die Abgrenzung lautet also: (freiwillige) Garantie < > Gewährleistung.
....
Der Begriff der Gewährleistung zieht sich wie ein roter Faden durch eine ganze Reihe von Gesetzen. Im BGB speziell ist diese Formulierung - auch in der Rechtspraxis - absolut gebräuchlich (z.B. im Zusammenhang mit kauf-, miet- oder werkvertraglichen Ansprüchen).
Viele Grüße!
moinmoin,
bullethead und Classic-Fan: das war alles sehr, sehr richtig - und das ist hier in diesem forum in dieser fakultät (meiner) sehr, sehr selten.
es gehören schon mehr als 250 gr grips dazu (sondern die volle masse), diese feinheiten zu erfassen und auch wiederzugeben.
🙂 es geht aufwärts hier 🙂
so long
Zitat:
Original geschrieben von 220bmg
oh, hier diskutieren oberjuristen, na dann will ich mal weiter andächtig lauschen ... 😁...
es gehören schon mehr als 250 gr grips dazu (sondern die volle masse), diese feinheiten zu erfassen und auch wiederzugeben.
Klingt, als wäre das eher ironisch gemeint...
Zitat:
Original geschrieben von Classic-Fan
...Klingt, als wäre das eher ironisch gemeint...
Ich denke das war schon ernst gemeint. Die Klienten der RA wissen halt oft nicht in welchem Rechtsrahmen sie sich bewegen. Die fühlen sich dann im Recht, was zum Streit der Parteien führt. Ein gesundes Halbwissen (im positiven Sinne) kann da schon manchmal helfen. Zum Glück gibt es Zeitgenossen, die sich damit auskennen und davon auch noch leben können ;-).
Zitat:
Original geschrieben von Bullethead
Ich denke das war schon ernst gemeint.Zitat:
Original geschrieben von Classic-Fan
...Klingt, als wäre das eher ironisch gemeint...
Ok, war mir da - vielleicht wegen der späten Uhrzeit - gestern Nacht nicht ganz sicher... 😉
Zitat:
Die Klienten der RA wissen halt oft nicht in welchem Rechtsrahmen sie sich bewegen.
Da könnte ich Dir Geschichten erzählen. Die schlimmsten sind übrigens jene, die völlig beratungsresistent sind und starr an einer Rechtsauffassung festhalten, weil sie irgendwo im Internet (Quelle natürlich nicht mehr da) von irgendeiner Entscheidung irgendeines Amtsgerichtes gehört haben und das auf ihren Fall übertragen. Ob das inhaltlich passt, ist eine ganz andere Frage.
Daher habe ich mir angewöhnt, die Leute erst mal reden zu lassen. Wenn der erste Druck abgelassen wurde (viele wollen sich zu Beginn den Ärger von der Seele reden), kann man gemeinsam anfangen, zu arbeiten.
Noch mal zu ziemlich Beginn des Themas.
Leute , Leute. Nur weil ein , nehmen wir mal an Selbstständigerr sich eine Werkstatt, Produktions-oder Lagerstätte scheinbar in einer stillgelegten Kaserne, die vom Bundesliegenschaftsamt oder ähnlichen offiziellen Vermietern verhökert werden nimmt, muss das doch nicht direkt alle möglichen Zweifel aufwerfen.
Nicht jeder hat Lust darauf Hochglanzfotos zu kreiren. Jeder setzt sich andere Schwerpunkte im Leben.
Es gibt sicher bessere Bilder, aber auch wesentlich bescheidenere. Und nicht jeder hat gleich ein Flug-vorfeld oder ein Hilton zur Hand um für das passende Ambiente zu sorgen.
Das sind für mich bisher keine entscheidenden Ausschlusskriterien.
Gruß
Fellfigur
Zitat:
Original geschrieben von Fellfigur
Noch mal zu ziemlich Beginn des Themas.
Leute , Leute. Nur weil ein , nehmen wir mal an Selbstständigerr sich eine Werkstatt, Produktions-oder Lagerstätte scheinbar in einer stillgelegten Kaserne, die vom Bundesliegenschaftsamt oder ähnlichen offiziellen Vermietern verhökert werden nimmt, muss das doch nicht direkt alle möglichen Zweifel aufwerfen.
Nicht jeder hat Lust darauf Hochglanzfotos zu kreiren. Jeder setzt sich andere Schwerpunkte im Leben.
Es gibt sicher bessere Bilder, aber auch wesentlich bescheidenere. Und nicht jeder hat gleich ein Flug-vorfeld oder ein Hilton zur Hand um für das passende Ambiente zu sorgen.Das sind für mich bisher keine entscheidenden Ausschlusskriterien.
Gruß
Fellfigur
Ich sehe die sache genau wie fellfigur, die frage die der Themenstarter hatte, war nicht die qualität der fotos, also der jenige der ihm sachdienliche antworten geben kann ist gefragt, nette grüße