Was für einen Wohnwagen darf ich ziehen?
Hallo Community ,
Meine Frage ist was für einen Wohnwagen darf ich ziehen bzw darf ich überhaupt einen ziehen da ich keinen Anhängerführerschein besitze !?
Daten zu meinem Fahrzeug :
Audi A4 Avant 1.8 T
Was genau müsst ihr noch wissen !?
Danke schon mal im Voraus !!
81 Antworten
situ, das ist leicht zu erklären : Da diese Farerlaubniseinteilung gewechselt hat, sind manchmal noch alte
Regeln im Umlauf , und für Menschen die Gesetzestext nicht gewohnt sind schleichen sich Fehler ein .
Auf eine Frage soll doch kompetent geanwortet werden ,oder wie stellst du dir das vor ?
Woher soll denn das vorausgehende Hin und Her sonst kommen ?
Giovanni.
Ja, es soll kompetent geantwortet werden. Das genau ist ja die Crux.
"Kompetent" heißt für mich, dass ich etwas 100%ig weiß, bevor ich es von mir gebe und wenn nicht, dass ich mich über eine aktuelle (!!!) Quelle (und nicht von Drittanbietern) zuvor vergewissere.
Wenn jemand nur glaubt, dann sollte er doch bitte auch scheiben "ich glaube". Weil das nicht so ist, kann man allen besonders in rechtlichen Fragen nur raten, sich niemals auf Forenaussagen zu verlassen, wenn nicht eine nachprüfbare Quelle angegeben wird.
PS: Mir sind die Änderungen der letzen 50 Jahre geläufig.
Die Crux ist aber das man der festen Überzeugung ist etwas 100%ig zu wissen.
Daher informiert man sich vorher nicht noch ob sein wissen korrekt ist, das könnte dann ja jeder Fragende besser selber machen, sondern postet sein Wissen.
Auf einen Betrag in einem Forum kann man nie etwas geben. Aber kommt mehr Zuspruch oder andere Quellen bestätigen die Aussagen, dann kommt man langsam zu dem Punkt das man der Sache glauben schenken kann.
Zitat:
@ schrieb am 11. Juli 2016 um 17:22:48 Uhr:
Auwei, was ich bisher gelesen habe war schon schlimm:Diesen Unsinn mit - nicht schwerer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges -gibt es nicht mehr .
Giovanni.
Autsch giovannibastanza, das ist auch schlimm:
Nicht schwerer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges gibt es, bei der Tempo-100-Regelung.
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Zitat:
@Franjo001 schrieb am 11. Juli 2016 um 22:47:20 Uhr:
Zitat:
@ schrieb am 11. Juli 2016 um 17:22:48 Uhr:
Auwei, was ich bisher gelesen habe war schon schlimm:Diesen Unsinn mit - nicht schwerer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges -gibt es nicht mehr .
Giovanni.
Autsch giovannibastanza, das ist auch schlimm:
Nicht schwerer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges gibt es, bei der Tempo-100-Regelung.
Nix autsch: Hier ging es ausschließlich um die Fahrerlaubnis B, welche früher diese Einschränkung enthielt. Er hat Recht - und zwar 100%. Kriegt man raus, wenn man den Thread liest.
100er Regelung sind gefühlt ein paar 100 Threads hier - aber nicht dieser.
Also in Österreich darf ich mit B 100 km/h fahren wenn der Wohnwagen GGW leichter als mein PKW Leergewicht hat. Aber darf nicht schwerer als 3500kg Gesamtzuggewicht überschreiten. Gilt abereits nur auf Autobahnen und nicht Auf Autostrassen da gilt 80km/h .Nachzulesen im Bundesministerium für Verkehr .
Ihr merkt aber schon das der TE scheinbar nicht mehr aktiv ist und wir nun genau zu den ganzen Details kommen die ich ansprach.
Es bringt nichts, der TE muss sich selber umfassend informieren, denn er ist alleine verantwortlich für sein Handeln.
Genau ich bin noch aktiv. Mein Wohnwagen hat zulässiges Gesamtgewicht von 1200kg leer ungefähr 800-850 kg also gehe ich jetzt mal davon aus das ich den ohne Probleme fahren darf. Wobei ich gehe nicht davon aus sondern bin mit 100 Prozent sicher.
Kompressor , hier zählt nur das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger , das Leergewicht des Anhängers spielt hier keine Rolle : Wenn du damit nicht über 3500kg kommst darfst du mit deinem Klasse B diesen Zug fahren .
Du siehst,wieviele Stimmen und häufig falsche für eine einfachen Frage gepostet werden können, dass mit der vollsten aber manchmal verkehrten Überzeugung.
Diese Angabe des Leergewichtes beteffend gibt es seit dem 19.1.13 nicht mehr . Die vorher diie FE gemacht haben, wurden angepasst und hinterher , nach dem 19.1.13, haben nur die beiden Kriterien zu Anhängern und zGw zu beachten : Wir reden hier nur über Fahrerlaubnisrichtlinie , nicht über das Wetter !! ( situ)
1. Klasse B darf fahren :Kraftwagen bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger zulässige Gesamtmasse max. 750 kg , also in diesem Falle insgesamt 4250 Kg zGw.
oder
2. Beide zusammen 3500 kg zGW , aber Zugfahrzeug nicht über 3500Kg wenn der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg hat .
Nimm deinen Fahrzeugschein oder Dok.1 und Anhängerschein zur Hand und addiere beide zulässige Gesamtmassen , da dürfen nicht mehr als 3500 kg herauskommen .
Du wirst zu dem Thema noch einige Seiten Antworten erhalten , aber du kannst dich darauf verlassen , diese ist absolut richtig und nach dem neuesten Stand der Richtlinie .
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 12. Juli 2016 um 14:24:55 Uhr:
Wir reden hier nur über Fahrerlaubnisrichtlinie , nicht über das Wetter !! ( situ)
Muss ich das verstehen? Über das Wetter im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis B schrieb ein gewisser f.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 12. Juli 2016 um 14:24:55 Uhr:
Kompressor , hier zählt nur das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger , das Leergewicht des Anhängers spielt hier keine Rolle : Wenn du damit nicht über 3500kg kommst darfst du mit deinem Klasse B diesen Zug fahren .
Du siehst,wieviele Stimmen und häufig falsche für eine einfachen Frage gepostet werden können, dass mit der vollsten aber manchmal verkehrten Überzeugung.
Diese Angabe des Leergewichtes beteffend gibt es seit dem 19.1.13 nicht mehr . Die vorher diie FE gemacht haben, wurden angepasst und hinterher , nach dem 19.1.13, haben nur die beiden Kriterien zu Anhängern und zGw zu beachten : Wir reden hier nur über Fahrerlaubnisrichtlinie , nicht über das Wetter !! ( situ)
1. Klasse B darf fahren :Kraftwagen bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse + Anhänger zulässige Gesamtmasse max. 750 kg , also in diesem Falle insgesamt 4250 Kg zGw.
oder
2. Beide zusammen 3500 kg zGW , aber Zugfahrzeug nicht über 3500Kg wenn der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg hat .
Nimm deinen Fahrzeugschein oder Dok.1 und Anhängerschein zur Hand und addiere beide zulässige Gesamtmassen , da dürfen nicht mehr als 3500 kg herauskommen .
Du wirst zu dem Thema noch einige Seiten Antworten erhalten , aber du kannst dich darauf verlassen , diese ist absolut richtig und nach dem neuesten Stand der Richtlinie .
Giovanni.
Ja oben im Verlauf ist doch meine Fahrzeugschein !! Und der Hänger hat 1200 kg also reicht es locker !!
Zitat:
@loverl schrieb am 12. Juli 2016 um 16:22:44 Uhr:
Aber Achtung die Tempo 100 Regelung gilt für D und was für Österreich gilt habe ich gepostet .
Es ist nicht von der 100er Regelung die Rede, sondern von der Fahrerlaubnis B. Die hat in Österreich exakt die gleiche Fassung wie in D, weil EU.
Selbstverständlich gilt die deutsche StVO nur in Deutschland, die österreichische nur in Österreich und die chinesische nur in China (Letzteres ist aber nur eine Vermutung).
Dummerweise gilt die französische auch nur in Frankreich, so dass man in Griechenland nicht 130 km/h mit Hänger fahren darf. Komisch das alles und schwer zu verstehen.
Weiter oben ja ! Nur Dumme fahren mit 130km/h viele kommen schon mit 80km/h nicht klar. Sehe ich täglich zwischen Graz und Spielfeld .
Hier gibt es eine gute Erklärung:
http://www.caravaning.de/.../...hen-caravan-klasse-3-b-be-6623575.html