Was für einen Wohnwagen darf ich ziehen?

Hallo Community ,

Meine Frage ist was für einen Wohnwagen darf ich ziehen bzw darf ich überhaupt einen ziehen da ich keinen Anhängerführerschein besitze !?

Daten zu meinem Fahrzeug :
Audi A4 Avant 1.8 T
Was genau müsst ihr noch wissen !?

Danke schon mal im Voraus !!

81 Antworten

Ich wiederhole zum xten Male: Niemals auf Sekundärquellen wie oben verlassen. Häufig falsch, ungenau oder überholt. Hier mal wieder ein klassisches Beispiel.

"Mit deutlich weniger Masse dürfen Inhaber eines Führerscheins unterwegs sein, der nach 1999 ausgestellt wurde. 3,5 t für das Zugfahrzeug sind hier die Obergrenze".

Das ist nicht falsch, aber darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, dass die zul. GESPANNmasse auf 3,5 t begrenzt ist, was ich dort nicht gelesen habe.

"Führerscheinklasse B96. Mit ihr darf man ein Gespann bestehend aus einem Zugfahrzeug mit 3,5 t zGG sowie einem Anhänger mit mehr als 750 kg lenken".

Nein, das darf man nicht. Wenn man rechnen kann, ergeben 3.500 + 750 = 4250. Wie bringe ich da das "mehr" unter?

"B96" ist auch keine Führerscheinklasse, sondern eine Schlüsselzahl.

Wahrscheinlich habe ich wieder alles nicht kapiert - Kundige bitte richtig stellen.

Wil nun leider immer wieder andere Gesichtspunkte , aus welchem Grunde auch immer da rein geworfen werden , wahrscheinlich deshalb , um die eigene Großartigkeit unter Beweis zu stellen , hier noch einmal nach der ausführlichen Beschreibung der Klasse B die Klasse B mit Fahrerschulung zu Schlüsselzahl 96 :
>Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg , sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 4250 kg beträgt.<
Man darf also mit Klasse B bis 3500kg Zugfahrzeug zGw + Anhänger max. 750 Kg fahren = 4250 kg zGw.
oder
Zugfahrzeug Klasse B mit Anhänger , wobei die Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht überschritten werden darf .
oder Mit Fahrerschulung nach Kllasse mit Eintrag Schlüsselzahl 96- siehe oben -
Bitte bleibt doch einfach mal beim Thema der Frage des Themenstellers , der doch schon mehrmals gesagt hat :
Habe verstanden !
Somit ist das Thema auch für mich erledigt.
Giovanni.

Es wurde lange vorher empfohlen, sich nicht über richtig oder falsch Abgeschriebenes in Foren zu informieren. sondern zum Beispiel über die Wikipedia, wo das alles sauber, kurz und bündig und vor allem aktuell und richtig dargestellt wird. Zu diskutieren und auszulegen gibt es da nichts.

Ich glaube nicht, dass die vielen falschen Aussagen die eigene Großartigkeit belegen sollen. Man glaubt einfach etwas zu wissen, hinterfragt und prüft nicht.

Warum eigentlich immer wieder diese Diskussionen und Fragen in einem Forum?

Wer es genau wissen will wendet sich ganz einfach an die örtliche Führerscheinstelle, an eine Fahrschule, oder amtliche Websites. Alle relevanten Infos dazu gibt es und zwar VERBINDLICH bei den zuständigen Stellen.

In Foren gibt es zig individuelle Meinungen die meistens „nicht ganz richtig” sind. Kein Wunder, früher war es einfach da gab es klare Führerscheinklassen von 1 bis 5, fertig. Heute gibt es einen Wust an Neuerungen und alle paar Jahre wieder Änderungen und Anpassungen an EU Recht, wer sollte sich da noch wirklich auskennen.

Ich bin froh, dass ich meinen Schein 71 gemacht habe und durch das Besitzstandsrecht so ziemlich alles fahren darf bis 7,5 to + ca 4 to Anhänger und zwar lebenslänglich, was Heute Stand der Dinge ist kann mir egal sein.

Problematisch aber wird es schon wenn jemand ein Auto, Motorrad, oder gar ein ganzes Gespann kaufen und probefahren will, ich wüsste wirklich nicht nach welchem Führerschein ich da fragen sollte bevor ich ihn fahren lasse. :-(

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Ich bin momentan auch noch von dieser "Freigrenzen-Regelung" betroffen, weil ich nur den Führerscheinklasse B besitze. Mein Vater (Fahrlehrer) hat mir das so erklärt:

Fahrzeug:
Zafira B 2.2 Direct Automatik (1500kg Anhängelast lt. Schein)
Leergewicht: 1595kg lt. FZ-Schein
Gesamtmasse: 2275kg

2275kg GM + 1500kg AHL = 3775kg Gesamtzuggewicht
Für diese Kombi brauche ich Klasse 3 oder BE

Bei FS-Klasse B ist jedoch nur ein Gesamtzuggewicht von 3499kg erlaubt.

Also muss ich vom ursprünglichen Gesamtzuggewicht 3775kg also 276kg abziehen.

Da es nen ziemlicher Aufwand wäre die erlaubte Zuladung des Zugfahrzeugs abzulasten, zieht man die 276kg von den 1500kg Anhängelast ab, die bei dem Fahrzeug erlaubt sind.

Also
1500kg - 276kg = 1224kg

Ergo darf ich meinen Wohnwagen (1200kg zGG) hinter den Zafira hängen ohne BE oder Klasse 3 zu besitzen.

ABER:
Bei der Berechnung darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs!

In diesem Sinne.

Ich fasse es nicht, dass hier immer noch diskutiert wird.
Benutzt den Führerscheinrechner, dann ist alles klar.

Zitat:

@Badland schrieb am 19. Juli 2016 um 08:27:25 Uhr:


Mein Vater (Fahrlehrer) hat mir das so erklärt: ....Bei der Berechnung darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs!

Dein Vater benötigt sehr dringend eine Nachschulung. Er hat dir reichlich Falsches erzählt.

Du darfst noch 1 kg mehr ziehen und das Leergewicht des Zugfahrzeuges kommt in den Bestimmungen nicht mehr vor. Für die "Kombi" brauchst du keinen BE. Schlüsselzahl 96 genügt.

Warum liest du nicht einfach, was hier schon alles richtig gestellt wurde, sondern verzapfst erneut Quatsch?

Zitat:

Der Anhänger darf kein größeres zulässige Gesamtgewicht haben wie das Leergewicht des ziehendes Fahrzeug.

Hallo zusammen,

ich möchte an dieser Stelle mal dazwischen Grätschen. Mich quält schon seit Längerem die Frage nach dem passenden WW für mein Auto. Laut Schein darf ich 2100 Kg ziehen, habe aber nur ein Leergewicht von 1750 Kg. Immer wieder höre/lese ich jedoch, das o. g. . Wenn das so stimmt, warum steht dann im Schein eine viel höhere Anhängerlast?

Bitte klärt mich mich auf. Ich will es endlich verstehen😎

Danke und Gruß, fasy

Grundsätzlich würde ich das verbindlich bei der Zulassungsstelle, dem TÜV, oder DEKRA klären.

Das mit dem Gewicht, dass der Hänger (Gesamtmasse) nicht schwerer sein darf als das Leergewicht des Zugfahrzeugs betrifft wohl eher die 100erter Zulassung für das Gespann.

Doch wie gesagt die Zulassungsbehörde kann das absolut verbindlich klären.

Zitat:

@fasy schrieb am 28. November 2016 um 15:37:18 Uhr:



Bitte klärt mich mich auf. Ich will es endlich verstehen😎

Gesetze ändern sich manchmal.

http://www.bootstechnik.de/100-kmh-rechner/

Zitat:

@fasy schrieb am 28. November 2016 um 15:37:18 Uhr:



Zitat:

Der Anhänger darf kein größeres zulässige Gesamtgewicht haben wie das Leergewicht des ziehendes Fahrzeug.

Hallo zusammen,

ich möchte an dieser Stelle mal dazwischen Grätschen. Mich quält schon seit Längerem die Frage nach dem passenden WW für mein Auto. Laut Schein darf ich 2100 Kg ziehen, habe aber nur ein Leergewicht von 1750 Kg. Immer wieder höre/lese ich jedoch, das o. g. . Wenn das so stimmt, warum steht dann im Schein eine viel höhere Anhängerlast?

Bitte klärt mich mich auf. Ich will es endlich verstehen😎

Danke und Gruß, fasy

Dein Auto darf 2100kg ziehen. Steht ja nicht aus Spaß in der Zulassung...
Es darf sogar einen Anhänger mit 2100kg zul GG und 2100kg realem Gewicht mit 100km/h in D ziehen, wenn es sich um einen "Nicht"-Wohnwagen handelt, der entsprechende Bedingungen erfüllt.

Dein Auto darf in D aber nur einen WoWa mit 100km/h ziehen, der ein max. zul GG von 1750kg hat. Da ist nun mal die, ganz bestimmt nicht immer nach vollziehbare, Grenze (Faktor 1,0 bei WoWa)
Warum das so ist, weiß ich auch nicht....

Wenn man sich mit 80km/h begnügt, kann dein Auto auch einen Wohnwagen ziehen, der real bis zu 2100kg wiegen darf.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten! Das mein Auto bis zu 2100 Kg ziehen darf war mir schon klar. Mir war nur nicht klar wie viel ich im Falle eines WW ziehen darf, ohne das die Zulassung für 100 Kmh verloren geht.

@navec Wie bist Du auf die 1750 Kg gekommen? Das ist jetzt wirklich interessant, weil wir uns einen Hobby Premium 495 UL bestellt haben. Da war die Auflastung auf 1750 Kg im Preis enthalten. Wäre schade den wieder ablasten zu müssen!

Gruß, fasy

Du hast zwei zahlen genannt. Jetzt schau mal wie das zusammen passt.

Die 100er Zulassung ist nun wirklich endlos im Netz erklärt und das meist sehr simpel.

Ich gehe mal davon aus das dein Führerschein passend ist bzw. du weißt was du damit fahren darfst.

Ich möchte mit dem WW 100 kmh fahren ohne von der Rennleitung belangt zu werden. Deshalb muss ich sicher sein, das mein Zugwagen schwer genug ist, um nicht die 100 kmh-Zulassung des WW erlöschen zu lassen. Was soll jetzt Deine Frage?!

Dein Zugwagen muss dann mindestens ein LEERGEWICHT von 1750 kg haben.

Eine 100erter Zulassung muss auch im Fahrzeugbrief/Schein des WW vermerkt sein, ist die vorhanden darfst du auch 100 fahren sofern dein Zugwagen die Mindestbedingungen erfüllt.

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