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Was für einen Wohnwagen darf ich ziehen?

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 9:13

Hallo Community ,

Meine Frage ist was für einen Wohnwagen darf ich ziehen bzw darf ich überhaupt einen ziehen da ich keinen Anhängerführerschein besitze !?

Daten zu meinem Fahrzeug :

Audi A4 Avant 1.8 T

Was genau müsst ihr noch wissen !?

Danke schon mal im Voraus !!

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81 Antworten

Hallo Kompressor1983,

schau mal in die Zulassungsbescheinigung Teil I von Deinem Audi, dort steht

- im Feld O.1 die "Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg" bzw.

- im Feld O.2 die "Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg".

Dann solltest Du mal Deinen Führerschein in Augenschein nehmen, welches FS-Klassen Du hast.

/Lausi.99

Na wenn "1983" aus dem Nick sein "Baujahr" ist, wird es wohl Klasse B sein.

Also 3.500 kg abzgl. zGG des Audi gleich x.xxx kg, die für den WW möglich sind.

Dann auf die von Lausi hingewiesenen Werte schauen, dass diese nicht überschritten werden.

http://www.audi.de/.../2001_08_a4av_b6_18t.pdf

3.500 kg - 2.020 kg = 1.480 kg.

Anhängelast: 1.700 bzw. 1.500 kg

Ergo: Für dich käme ein WW mit einem zGG von max. 1.400 bzw. 1.450 (wenn es sowas geben sollte) kg in Betracht. Zumindest wenn die Daten oben stimmen.

http://www.audi.de/.../2001_08_a4av_b6_18t.pdf

3.500 kg - 2.065 kg = 1.435 kg.

Anhängelast: 1.800 bzw. 1.600 kg.

Ergebnis bleibt das Gleiche > 1.400 kg WW

Deine Fahrzeugangaben im Profil sind irgendwie widersprüchlich. Die verlinkte Seite stellt ihn bei MJ 2002 unter B6 dar, du schreibst aber B7 EZ: 2002.....am besten die Daten aus dem Fahrzeugschein suchen.;)

 

http://www.audi.de/.../2004_09_a4av_b7_18t.pdf

Der B7 hat 5 kg mehr > 2.070 kg.

> 1.430 kg zGG des WW möglich.

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 9:54

O.1 ist 1400 o.2 ist 750

 

Ja ist Baujahr 2005

 

Ja ich habe nur den B Schein kein BE das meine ich ja sonnst müsste ich nicht fragen.

Ja darf ich dann einen

1400kg Hänger fahren !?

Wenn in deinem Schein des gleiche zGG wie in dem Link und es keine weiteren Angaben zum Gespannbetrieb im Schein gibt, dann ja.

http://www.fahrschule-endres.com/page.php?content=b_b96_be_rechner

Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 27. Mai 2015 um 11:54:15 Uhr:

O.1 ist 1400 o.2 ist 750

Ja ist Baujahr 2005

Ja ich habe nur den B Schein kein BE das meine ich ja sonnst müsste ich nicht fragen.

Ja darf ich dann einen

1400kg Hänger fahren !?

Du darfst ein Gespann bis 3500 kg fahren

Der Anhänger darf kein größeres zulässige Gesamtgewicht haben wie das Leergewicht des ziehendes Fahrzeug.

@reidi

Das 1. ist richtig.

Das 2. ist u. a. eine Bedingung für die 100-km/h-Zulässigkeit.

Im Falle wie hier mit DEM Zugfahrzeug und der Begrenzung durch die FS-Klasse B fällt das aber ohnehin flach.

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 13:24

Hier mal mein Schein also bei Gesamtmasse steht 2000 kg jetzt bin ich etwas verwirrt. Also ich gehe jetzt mal trotzdem davon aus das ich ein Wohnwagen mit Leergewicht von 1400kg fahren darf !!

Image

Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:24:15 Uhr:

Hier mal mein Schein also bei Gesamtmasse steht 2000 kg jetzt bin ich etwas verwirrt.

Unten im Text steht noch eine Ergänzung zu F.1/F.2: Bei Anhängerbetrieb +45 > also 2.045 kg zGG des Audi.

1.400 kg bis 12% Steigung als Anhängelast und sogar 1.600 kg bei 8% Steigung.

Letzteres ist aber mit deinem FS nicht mehr drin.

Auch ein 1.500-kg-WW nicht. Maximal möglich wäre 1.450 kg, würde ich aber im Hinblick auf andere Länder und andere Sitten nicht riskieren. Dort zählt nur die kleinste eingetragene Zahl. In deinem Fall 1.400 kg.

Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:24:15 Uhr:

Also ich gehe jetzt mal trotzdem davon aus das ich ein Wohnwagen mit Leergewicht von 1400kg fahren darf !!

NICHT Leergewicht.

Die 1.400 kg im Fzg-Schein ist die Anhängelast. Diese ergibt sich aus dem Gesamtgewicht des WW abzgl. Stützlast. Diese wird bei der TATSÄCHLICHEN Gewichtsermittlung dem Fahrzeug bzw. der Hinterachslast zugerechnet.

Wenn der WW ein zGG von 1.400 kg lt. Fzg-Schein hat, hast du hinsichtlich der FS-Klasse zumindest keine Probleme.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 27. Mai 2015 um 14:29:14 Uhr:

@reidi

Das 1. ist richtig.

Das 2. ist u. a. eine Bedingung für die 100-km/h-Zulässigkeit.

Stimmt,hast Recht.

die beiden zulässigen Gesamtgewichte dürfen addiert nicht über 3,5 to kommen.

Es zählt da nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das eingetragene Gesamtgewicht.

Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:24:15 Uhr:

Hier mal mein Schein also bei Gesamtmasse steht 2000 kg jetzt bin ich etwas verwirrt. Also ich gehe jetzt mal trotzdem davon aus das ich ein Wohnwagen mit Leergewicht von 1400kg fahren darf !!

Führerschein richtet sich nicht nach tatsächlichem Gewicht sondern nach zulässigem Gewicht

Du darfst mit dem FS Klasse B an deinem PKW (2.045 kg zGG) einen Anhänger ziehen, dessen zGG 1.455 kg nicht überschreitet.

...oder B96 dazu "kaufen" (ohne Prüfung, ca 400€) und dann darf der Anhänger bei deinem Wagen ein zul. GG von bis zu 2200kg haben, von denen du, bedingt durch die Grenzen deines Fahrzeugs, 1600kg bis 8% Steigung ausnutzen kannst.

am 27. Mai 2015 um 16:37

Nochmal kurz zusammengefasst:

Es gilt für das Auto: O.1 und O.2 sowie ggf. Zusätze in F.1/F.2

Für den Fahrer gilt (wie man IMMER in der Theorie in der Fahrschule lernt):

1. Gesamt zulässige Gesamtmasse von Zugafahrzeug+Anhänger<=3500Kg bei Standard B! B96 bringt nochmal zusätzliche 750 Kg jedoch

2. Gesamtzulässige Masse Anhänger darf nicht > Leergewicht Zugfahrzeg sein

Für alles andere benötigt man BE

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