Was für einen Wohnwagen darf ich ziehen?

Hallo Community ,

Meine Frage ist was für einen Wohnwagen darf ich ziehen bzw darf ich überhaupt einen ziehen da ich keinen Anhängerführerschein besitze !?

Daten zu meinem Fahrzeug :
Audi A4 Avant 1.8 T
Was genau müsst ihr noch wissen !?

Danke schon mal im Voraus !!

81 Antworten

ja aber es ging um die Fahrerlaubnis nicht u ne 100er

Die Frage des TE ist im Grunde bereits auf Seite 1 beantwortet worden.😉😎

😁 Seite 2 und 3 gehen auf mein Konto 😁

Ich hätte nochmal ne frage ob mir jetzt jemand versichern kann das ich einen 1500kg Wohnwagen ziehen darf weil ich mit so einen jetzt kaufen will bzw schon reserviert habe.

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@kompressor1983

black

schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:57 Uhr

:

Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:24:15 Uhr:


Hier mal mein Schein also bei Gesamtmasse steht 2000 kg jetzt bin ich etwas verwirrt.

Unten im Text steht noch eine Ergänzung zu F.1/F.2: Bei Anhängerbetrieb +45 > also 2.045 kg zGG des Audi.

1.400 kg bis 12% Steigung als Anhängelast und sogar 1.600 kg bei 8% Steigung.

Letzteres ist aber mit deinem FS nicht mehr drin.

Auch ein 1.500-kg-WW nicht. Maximal möglich wäre 1.450 kg, würde ich aber im Hinblick auf andere Länder und andere Sitten nicht riskieren. Dort zählt nur die kleinste eingetragene Zahl. In deinem Fall 1.400 kg.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:57 Uhr:



Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:24:15 Uhr:


Also ich gehe jetzt mal trotzdem davon aus das ich ein Wohnwagen mit Leergewicht von 1400kg fahren darf !!

NICHT Leergewicht.
Die 1.400 kg im Fzg-Schein ist die Anhängelast. Diese ergibt sich aus dem Gesamtgewicht des WW abzgl. Stützlast. Diese wird bei der TATSÄCHLICHEN Gewichtsermittlung dem Fahrzeug bzw. der Hinterachslast zugerechnet.
Wenn der WW ein zGG von 1.400 kg lt. Fzg-Schein hat, hast du hinsichtlich der FS-Klasse zumindest keine Probleme.

NEIN

Hallo,

leider wieder nicht richtig:

Den 8%-Wert darfst Du mit einem in Deutschland zugelassenen Gespann auch im Ausland nutzen, daher sind max. 1455 kg zul. und tatsächliche Anhängermasse zulässig. Das Thema "Zurechnung der Stützlast" lassen wir hier als Lösung mal außen vor. Alle anderen Behauptungen zur Nichtanerkennung von 8%-Werten im Ausland konnten noch nie belegt werden und haben die Qualität von Stammtischparolen. Dieses Thema hatten wir hier im Forum ausführlich diskutiert.

Wenn Du einen 1500 kg-Hänger kaufen möchtest kannst Du ihn entweder auf 1455 kg zGM ablasten lassen oder die Erhöhung beim Audi streichen lassen. Hier solltest Du aber vorher mal klären, wieviel tatsächliche Zuladung der WW hat.

Gruß Rainer

Danke Rainer hört sich gut an aber ich habe jetzt einen mit 1200kg somit dürfte das Thema durch sein. Hauptsache ich darf ihn mit dem normalen B Führerschein fahren.

Hallo,

bitte unbedingt prüfen. ob die 1200 kg zGM tatsächlich reichen. Wohnwagen, die fast keine Zuladung haben, machen echt Stress.

Der B96 ist übrigens ein prüfungsfreier Klacks.

Gruß Rainer

Das Thema Anhänger/Wohnwagen ist nicht ganz einfach.
Wenn es aber schon daran scheitert selber zu erkennen wieviel man überhaupt ziehen darf, würde ich mir die Sache nochmal überlegen.
Erst recht wenn man nach einem Jahr immer noch nicht in der Lage war sich das nötige Wissen anzueignen.

Stützlast
Achslast
Gespanngewicht
Breite/Höhe
100km/h Zulassung
Parken
Gas
Stromversorgung
Wasserversorgung/Entsorgung
Antischlingerkupplung
Aufstellen am Platz
Länderspizifische Vorschriften
usw.

sind ja alles noch so Themen die man ebenfalls gut kennen sollte/muss.

Wir fahren heute selber das erste mal mit WoWa in Urlaub (Kurztrip zum Testen).
Und da kommt schon so einiges auf einen zu was man wissen muss.

Mein PKW hat ein zGG von 2200kg, der WoWa 1300kg, also zusammen 3500km, passend für Führerscheinklasse B.
Der Wagen darf 1500kg ziehen.
ABER, es gibt einen Zusatz das mein PKW 65kg mehr zGG haben darf wenn ein Händer dran hängt.
Also 2265 + 1300 = 3565kg
Zu schwer für Führerscheinklasse B.

Daher fix BE gemacht UND dennoch den PKW um 65kg abgelastet damit ich in Österreich keine 26(?)€ Maut / 100km zahlen muss. Auch sonst gibt es über 3500kg ein paar Dinge mehr zu beachten.
Und meine Frau darf nun auch mit B den WoWa fahren.

Zitat:

UND dennoch den PKW um 65kg abgelastet damit ich in Österreich keine 26(?)€ Maut / 100km zahlen muss.

??????

Das gilt imho nicht für Gespanne!?

Nur die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges interessiert für die GO-Box. Alles andere Blödsinn.

Anders, wenn es um die 100 km/h-Frage geht-

Immer wieder: Nie auf Forenaussagen verlassen - nur die Quelle zählt. Und die kann heute doch jeder selbst finden (Forenergebnisse bei der Suche einfach ausblenden, wenn sie keine Quelle nennen).

Hinterstübchen funktioniert also noch. 😉

Stimmt grade nochmal nachgelesen. Bei Wohnwagen zählt nur das Zugfahrzeug.
Ich hatte mich verlesen, es steht immer dort was von Wohnmobile und mehr als 3,5t

Tja wie ich aber schon schrieb. Das Ganze ist nicht ganz so einfach.
Für D dennoch sinnvoll die Ablastung da man so nun auch mit FS B fahren kann.

Es gibt halt sehr viele Kleinigkeiten auf die man achten muss.
Wenn es da schon daran scheitert wieviel der Wagen ziehen darf bzw was mit Klasse B möglich ist, dann wird der Rest wohl nicht leichter.

Auwei, was ich bisher gelesen habe war schon schlimm:
Du darfst mit deinem B folgendes fahren :
Zugfahrzeug Kraftwagen bis 3500 kg +750 kg Anhänger natürlich zuälssige Gesamtmasse für beide , so das
zusammen 4250 kg für den Zug entstehen.
oder
beide zusammen dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht haben von 3500 kg , wobei die Einzellasten , wie zulässige Anhängelast nicht überschritten werden darf .
Diesen Unsinn mit - nicht schwerer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges -gibt es nicht mehr .
Ich schreibeaus Zeitmangel dieses ohne noch weiter gelesen zu haben .
Hat jemand das auch geschrieben , dann weiß er Bescheid. ich wollte ihn nicht verbessern .
Giovanni.

Warum genügt denn um Himmels Willen nicht einfach eine Quellenangabe, wenn auf fakten hingewiesen werden soll. Da gäbe es den ganzen Blödsinn, der dann anschließend widerrufen werden muss, nicht.

Zum Beispiel:
Wikipedia, Stichwort "Führerschein (EU-Recht)". Da steht doch alles. Uns zwar korrekt.

Weil das auch nicht alle wissen: Ja, Deutschland ist Mitglied der EU und es gelten die EU-Fahrerlaubnis-Klassen.

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