Was für einen Wohnwagen darf ich ziehen?

Hallo Community ,

Meine Frage ist was für einen Wohnwagen darf ich ziehen bzw darf ich überhaupt einen ziehen da ich keinen Anhängerführerschein besitze !?

Daten zu meinem Fahrzeug :
Audi A4 Avant 1.8 T
Was genau müsst ihr noch wissen !?

Danke schon mal im Voraus !!

81 Antworten

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 28. November 2016 um 17:48:13 Uhr:


Dein Zugwagen muss dann mindestens ein LEERGEWICHT von 1750 kg haben.

Eine 100erter Zulassung muss auch im Fahrzeugbrief/Schein des WW vermerkt sein, ist die vorhanden darfst du auch 100 fahren sofern dein Zugwagen die Mindestbedingungen erfüllt.

Danke!!! Das wollte ich hören. Habe gerade beim Händler angerufen und die Auflastung rückgängig machen lassen. Somit hat der WW ein zGGW von 1700 Kg und der Zugwagen 1716 Kg. Nun passt es😁

Gruß, fasy

Du schriebst doch das der Zugwagen ein Leergewicht von 1750kg hat.
Wo kommen denn da die 1716kg her?
Du hast übrigens geschrieben das dein Zugfahrzeug ein zGG von 1716kg hat, ich vermute mal das war ein versehen und Du meinst damit das Leergewicht.

Zitat:

@fasy schrieb am 28. November 2016 um 16:58:30 Uhr:


Ich möchte mit dem WW 100 kmh fahren ohne von der Rennleitung belangt zu werden. Deshalb muss ich sicher sein, das mein Zugwagen schwer genug ist, um nicht die 100 kmh-Zulassung des WW erlöschen zu lassen. Was soll jetzt Deine Frage?!

Ist es so schwer, den von mir verlinkten Rechner zu betätigen 😕

Zitat:

@fasy schrieb am 28. November 2016 um 16:51:43 Uhr:


@navec Wie bist Du auf die 1750 Kg gekommen? Das ist jetzt wirklich interessant, weil wir uns einen Hobby Premium 495 UL bestellt haben. Da war die Auflastung auf 1750 Kg im Preis enthalten. Wäre schade den wieder ablasten zu müssen!

weil dein Auto, laut deinen Angaben, gestern noch ein Leergewicht von 1750kg hatte.

dann hatte dein Auto auf einmal ein Leergewicht von 1716kg....

Falls das jetzt stimmen sollte (man weiß es ja nicht...), kann dein WoWa auf genau 1716kg abgelastet werden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, jeweils in 50kg-Schritten ab zu lasten und somit die maximal mögliche Zuladung des WoWa nicht aus zu nutzen.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. November 2016 um 20:20:08 Uhr:



Zitat:

@fasy schrieb am 28. November 2016 um 16:58:30 Uhr:


Ich möchte mit dem WW 100 kmh fahren ohne von der Rennleitung belangt zu werden. Deshalb muss ich sicher sein, das mein Zugwagen schwer genug ist, um nicht die 100 kmh-Zulassung des WW erlöschen zu lassen. Was soll jetzt Deine Frage?!

Ist es so schwer, den von mir verlinkten Rechner zu betätigen 😕

Ich hatte mir Deinen Rechner selbstverständlich angesehen. Der ist auch wunderschön, nur leider rechtlich weniger relevant.

@navec: Sorry, war mein Fehler. Der Zugwagen hat ein Leergewicht von 1716 Kg und der Wohnwagen ein zGG, ohne Auflastung, von 1700 Kg. So passt das ganz gut und ich bin nun auf der sicheren Seite.

Gruß, fasy

Zitat:

@fasy schrieb am 29. November 2016 um 10:03:32 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. November 2016 um 20:20:08 Uhr:


Ist es so schwer, den von mir verlinkten Rechner zu betätigen 😕

Ich hatte mir Deinen Rechner selbstverständlich angesehen. Der ist auch wunderschön, nur leider rechtlich weniger relevant.

@navec: Sorry, war mein Fehler. Der Zugwagen hat ein Leergewicht von 1716 Kg und der Wohnwagen ein zGG, ohne Auflastung, von 1700 Kg. So passt das ganz gut und ich bin nun auf der sicheren Seite.

Gruß, fasy

Ja, dann ist das klar.
Ich ging fälschlicherweise davon aus, dass die Auflastung schon vorhanden war und es jetzt nur noch um das Ablasten (also nur die Änderung auf dem Papier) ging.

Na dann ist das für dich vielleicht eine glaubwürdige Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

oder das:
https://www.tuev-nord.de/.../gespanne-100kmh-zulassung

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