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Was darf die Polizei genau, nach Gesetz und was nicht?

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 12:37

Hallo,

ich kam in letzter Zeit, vermehrt in Polizeikontrollen.

Manchmal fühlt man sich doch sehr stark gestört in seiner Privatsphäre oder wird unnötig, ohne Verdacht ne halbe Stunde aufgehalten.:rolleyes:

Deswegen würde ich gerne mal wissen, was die Polizei so machen darf.

Also angenommen, ich komme direkt nach der Einreise nach D. aus Richtung Tschechien in eine Drogenkontrolle. Ich denke dass die Kollegen entweder von der Bayrischen Polizei oder dem Zoll waren. Sie sahen aber eher wie Polizeibeamte aus, waren keine direkten Zoll Schilder zu sehen.

Nicht jedes Auto wurde zur Drogenkontrolle rausgewunken.

Naja, jedenfalls meinte der 1. Polizist nur, dass man nur kurz meine Daten checke. Plötzlich wurde aber mein Wagen durchsucht. Ich sollte sogar bei der Durchsuchung von meinem Wagen zurücktreten... Hier im Netz steht aber, dass man daneben stehen darf, wenn die privaten Dinge durchsucht werden.

2. kann ich es so langsam echt nicht mehr brauchen, wenn jeder Polizist an der Grenze in meinem Waschbeutel und Reisezeug rumgrabscht. Was soll das? :confused:

Ich denke, dass die das meiste was die da tun, gar nicht dürften.

Warum fordert mich der Polizist sonst auf, meine Laptoptasche zu öffnen?

Kann er das nicht selber?

Wahrscheinlich darf er das gar nicht. Nen anderes mal sollte ich die Reisetasche öffnen.

Im Netz habe ich auch schon gelesen, dass die Polizei eigentlich gar nicht durchsuchen darf, ohne nen Anfangsverdacht. Dass sie nur zb den Verbandskasten prüfen darf.

Also man sagt ja bei "Darf ich mal ihren Wagen eben kurz durchsuchen", automatisch "Ja". Was ist aber dann, wenn ich "Nein" sage?

Darf der Zoll oder die Polizei, 500m nach der Grenze(dort gibts kein Häuschen mehr), mich dann durchsuchen ohne richterlichen Beschluss, ohne Anhaltspunkte auf Drogenbesitz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. November 2014 um 15:31:20 Uhr:

Laß mich raten - entschuldigt hat sich hinterher keiner, oder?

Wird nicht notwendig gewesen sein, weil sich der Sachverhalt nicht so zugetragen haben kann, wie pico24229 hier darstellt.

Er schreibt:

Zitat:

Polizei kommt mir engegen, dreht und fährt mir 10km hinterher. Hält mich dann ca. 3km vor meiner Haustür an. Dann, haben sie Alkohol oder Drogen genommen?

Wir fahren Leuten, die wir - warum auch immer - in Verdacht haben, ein KfZ unter dem Einfluß von BTM oder Alkoholischen Getränken zu führen, nicht 10 km hinterher. Nicht mal einen. Warum? Weil wir den Verdacht schnellstmöglich erhärten oder entkräften wollen; und genau aus diesem Grund halten wir den Proband sofort an.

Weiter schreibt er:

Zitat:

Ich habe gepustet -0.0 Wir würden schon gerne einen Drogentest machen… Die nehmen mich mit auf die 5km entfernte Wache, Auto bleibt im Niemandsland stehen.

Freiwilliger Atemalkoholtest negativ, so weit so gut. Es wird ihm kein Mahsan (Urinschnelltest) oder Wischtest (Drugwipe/Schweiss) angeboten? Die sind schon ewig auf jedem FuWa, selbst in der Provinz. Aber sei es drum, weiter gehts:

Zitat:

Drogentest negativ. Polizei: Wir muessen Blut abnehmen: Fahrt in die Stadt zurück 12km und Amtsartzt und alles.

Bei negativem Urin und Drogentest ruft kein Dienstgruppenleiter der Welt beim Bereitschaftsrichter/-StA an um eine Blutentnahme zu erwirken. Und bei der Faktenlage ordnet er die auch nicht selber an (falls es keine Bereitschaft in dem Bezirk geben sollte) oder geht eine Distanz höher und fragt da auch nur beim Diensthabenden Polizeiführer an. Warum? Weil er sich aus o.g. Gründen nicht komplett lächerlich machen will - denn durchbekommen wird er das nicht und strafbar machen will sich auch keiner (Stichwort KV im Amt). BE bei der Sachlage, am Ende noch mit Zwang durchgesetzt? Der Kollege kann die Uniform ausziehen... Und ganz nebenbei, der Bereitschaftsarzt wird im übrigen vor dem Zapfen auch über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sollte mich wundern, wenn da auch nur einer im ganzen Bundesgebiet die Nadel in die Hand nimmt (Stichwort Beihilfe). Ist also Käse, was pico da schreibt.

Weiter gehts:

Zitat:

Danach haben sie mich wenigstens nach Hause gefahren.

Macht auch keiner. Wieso auch? Weil wir als Menschenfreunde potentielle Straftäter auch noch nach Hause fahren? :D

Und mal nachgehakt: was ist denn mit dem Auto im "Niemandsland" passiert? Pico wird es ja wohl nicht mehr gefahren haben, denn wenn der Verdacht einer Drogenfahrt vorliegt und gezapft wird, stellen wir auch gleichzeitig den Führerschein sicher, bis das Ergebnis der Blutentnahme vorliegt (dauert in der Regel so drei Wochen). In der Zeit darf er also gar nicht fahren.

Aber munter weiter:

Zitat:

Ende der Geschichte: Brief der Staatsanwältin: Alles Ok.

Wenn alles negativ ist, wird der Vorgang gar nicht an die Staatsanwaltschaft abverfügt. Warum auch? Damit die Verwaltungsangestellte beim Amtsgericht den ganzen Kram direkt in den Papierkorb haut?

Zu guter letzt:

Zitat:

Dann habe ich ihr erstmal ne Beschwerde geschrieben. Und selbst wenn sie sich die Beamten nur vorgemerkt hat, sollte noch einmal sowas vorkommen war es nicht das erste Mal.

Interessiert die StA nicht die Bohne, denn die ist der Polizei weder weisungsbefugt noch ist sie disziplinarrechtlich für uns von Belang, weswegen solche Briefe dort direkt in die runde Ablage kommen... Beschwerde ist deshalb an den Dienstellenleiter respektive den Dienstgruppenleiter der Beamten zu richten. Aber was rede ich, dieser Fall ist niemals so passiert wie hier geschildert :rolleyes:

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Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 26. November 2014 um 14:57:45 Uhr:

Da gabs doch schon mal das Thema. Im Zweifel ist es besser den FS nicht dabei zu haben. Was nicht da ist kann auch nicht beschlagnahmt werden war da, wenn ich mich recht erinnere, das Fazit.

Dieser Irrglaube ist auch nicht totzukriegen. Bei uns wird es so gemacht, daß wir dann nach Abschluß der unaufschiebbaren Maßnahmen (BE o.ä.) mit dem Beschuldigten zum seinem Wohnort fahren und ihn vor Ort sicherstellen. Oder die Kollegen machen das. Da gibts schon Wege und Möglichkeiten, ganz so blöd sind wir nicht.

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 26. November 2014 um 15:20:15 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 26. November 2014 um 15:11:13 Uhr:

 

Aber auch hierbei muss ich freiwillig mitwirken und einwilligen.

Schon. Du mußt dir aber auch im klaren sein, solltest du diese Mindermaßnahme ablehnen und ich bin nach wie vor überzeugt, daß du was intus hast, geht das ganze eine Stufe höher. Gewonnen hast du unmittelbar erst mal nichts.

 

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 26. November 2014 um 15:20:15 Uhr:

 

Da frag ich mich auch jedes Mal wenn ich davon lese: Was muss eigentlich genau vorliegen, damit mich der Polizist nach einer Verweigerung meinerseits (die mir ja, soweit ich weiß nicht negativ ausgelegt werden kann/darf) zum Bluttest auf die Wache zwingen kann. Bisher konnte ich den noch immer verbal davon überzeugen, dass er damit nur meine und seine Zeit verschwenden würde.

Ich habe es ja oben beschrieben, wenn ich davon überzeugt bin, da ist was, und der StA/Richter gibt grünes Licht, dann fährst du mit, auch wenn du dich auf den Kopf stellst. Wenn es eben nicht anders geht, als ultima ratio mit Zwang.
Was du beschreibst (ich nenne es mal rausreden ;) ) klingt für mich eher so, als wäre der Kollege zu hoch eingestiegen und ist dann zurückgerudert. Das ist natürlich blöd und erweckt dann bei dir den Eindruck, deine verbalen Fähigkeiten hätten da den Auschlag gegeben. Oder die juristische Bereitschaft hat abgelehnt. Ohne dabei gewesen zu sein, kann ich das nicht seriös beurteilen.

Zitat:

@cornerbackX24 [url=http://www.motor-talk.de/.../...gesetz-und-was-nicht-t5102206.html?...]schrieb am 27. November 2014 um 13:24:37

 

Bei Alkohol ist das ganze einfacher. Neben dem Schnelltester, den wir auf allen FuWa haben (Dräger 7510) gibts bei den größeren Revieren einen stationären (auch von Dräger, aber wie der heißt, weiß ich grad nicht) Tester, der mißt auch gerichtsverwertbar.

Evidential 7110. Aber eben nur im OWI-Bereich, also bis 1,09 Promille

Zitat:

 

Dann gibts natürlich die berauschenden Mittel, die der Drupwipe nicht testen kann. Kann also sein, daß wir aufgrund des Verhaltens und Habitus sowie kriminalistischer Erfahrung zu dem Schluß kommen, der ist auf irgendwas. Das wird dann dem StA/Richter dargelegt und der entscheidet anhand der Fakten BE ja/nein.

Drupwipe wird bei uns schon lange nicht mehr benutzt. Nal van Minden Urinvortest ist Standard.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 26. November 2014 um 14:57:45 Uhr:

Da gabs doch schon mal das Thema. Im Zweifel ist es besser den FS nicht dabei zu haben. Was nicht da ist kann auch nicht beschlagnahmt werden war da, wenn ich mich recht erinnere, das Fazit.

Dieser Irrglaube ist auch nicht totzukriegen. Bei uns wird es so gemacht, daß wir dann nach Abschluß der unaufschiebbaren Maßnahmen (BE o.ä.) mit dem Beschuldigten zum seinem Wohnort fahren und ihn vor Ort sicherstellen. Oder die Kollegen machen das. Da gibts schon Wege und Möglichkeiten, ganz so blöd sind wir nicht.

Wenn er dann mitspielt, der Beschuldigte. ;)

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. November 2014 um 13:40:44 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

 

Dieser Irrglaube ist auch nicht totzukriegen. Bei uns wird es so gemacht, daß wir dann nach Abschluß der unaufschiebbaren Maßnahmen (BE o.ä.) mit dem Beschuldigten zum seinem Wohnort fahren und ihn vor Ort sicherstellen. Oder die Kollegen machen das. Da gibts schon Wege und Möglichkeiten, ganz so blöd sind wir nicht.

Wenn er dann mitspielt, der Beschuldigte. ;)

Ich mag wie du denkst :D

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. November 2014 um 13:38:37 Uhr:

 

Drupwipe wird bei uns schon lange nicht mehr benutzt. Nal van Minden Urinvortest ist Standard.

Urin ist halt immer so eine Sache. Mal will oder kann er/sie nicht oder macht den Becher randvoll um uns zu ärgern...hat alles Vor- und Nachteile. Der perfekte Test ist leider noch nicht erfunden (oder wird aus haushaltspolitischen Gründen nicht angeschafft :rolleyes: )

am 27. November 2014 um 13:50

Naja, das war jetzt ja auch nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage. Was erzählt man denn da konkret dem Richter oder Staatsanwalt am Telefon? Wie antwortet der dann? Macht die "Zielgruppe" (Banker mit Anzug und Krawatte vs. 19 Kährigen mit Poncho und Dreads) einen Unterschied bzw. wird die überhaupt erwähnt? Macht es einen Unterschied ob man eben diesen Richter SA schon mal überzeugt hat zu einer Blutprobe und es kam dann nichts dabei raus.

Was soll "zu hoch einsteigen" heißen?

Moin!

Lehnt irgendwann einmal ein StA/Richter die Wünsche der Polizisten ab? Passiert das?

M. D:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. November 2014 um 13:24:37 Uhr:

Am Anfang steht immer irgendetwas, daß bei mir den Verdacht weckt, der Proband könnte nicht ganz nüchtern sein. Das könnte Alkoholgeruch, Schlangenlinien, extremes langsamfahren, Unachtsamkeit, Gleichgewichtsprobleme, verzögerte/keine Pupillenreaktion, Kaltschweißigkeit, fahle Haut, Nervosität, gerötete Augen, zittern, Agressivität, unklare Aussprache, ...

Tja, damit haben alle, die Dialekt sprechen, schon verloren.:D

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 27. November 2014 um 16:00:04 Uhr:

Moin!

Lehnt irgendwann einmal ein StA/Richter die Wünsche der Polizisten ab? Passiert das?

M. D:

Ja. Das passiert.

Moin Jungs,

vllt sollten wir mal einen alten, aber sehr guten Thread wiederbeleben: Klick. Es sind ja doch wieder einige Polizisten hier, und so ein Thread sollte helfen, für ein besseres Miteinander zu sorgen.

:)

 

So long

Ghost

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

 

Schon. Du mußt dir aber auch im klaren sein, solltest du diese Mindermaßnahme ablehnen und ich bin nach wie vor überzeugt, daß du was intus hast, geht das ganze eine Stufe höher. Gewonnen hast du unmittelbar erst mal nichts.

Hallo, hatte das in deinem Zitat erst überlesen... Es geht ja um das Thema, dass ich mir nicht in oder neben die Augen funzeln lasse, um eine Pupillenreaktion zu testen.

Richtig, du musst schon stark davon überzeugt sein, dass ich was intus habe. Aber das ist der Knackpunkt. Am Anfang steht ja der Verdacht auf Grund von was? Meinem Aussehen? :)

Und wir sind uns ja auch einig, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit und nicht die Fahrtüchtigkeit überprüft, oder?

Was wäre denn die Stufe Höher? Du nimmst mich mit zur Wache (Natürlich nur unter Protest). Wehren würde ich mich natürlich körperlich nicht. Dann erreichst du keinen Richter oder Staatsanwalt (Wobei, da gibts doch immer einen mit Bereitschaft?) Und dann ordnest du eine Blutprobe wegen Gefahr in Vollzug an?

Da musst dir dir aber gaaanz ganz sicher sein, dass ich etwas intus habe.

Denn ich bin mir ja 100% sicher dass ich nichts intus habe.

Gehen wir mal davon aus, dass die Blutprobe dann natürlich auch negativ ist.

Dann würde von mir bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag gegen dich gestellt werden.

Und zwar:

§ 239 StGB

§ 240 StGB Absatz 4

§ 340 StGB

§ 343 StGB

§ 344 StGB

Wollte nur sagen, dass du dir da wirklich verdammt sicher sein musst, da du dich sonst sehr schnell strafbar machst.

 

Aber ganz klar: Du würdest das bei mir auch nicht anordnen, wenn wir uns ein paar Minuten unterhalten haben. Du hättest dann auch keinen ausreichenden verdacht, dass ich etwas intus haben könnte. Also wird dir das alles auch erspart bleiben. :)

Ist schon schwer als Polizist. Da muss man wirklich gute Menschenkenntnis haben, dass man da nicht mal eben ins Klo greift. :(

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 28. November 2014 um 13:18:15 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

 

Schon. Du mußt dir aber auch im klaren sein, solltest du diese Mindermaßnahme ablehnen und ich bin nach wie vor überzeugt, daß du was intus hast, geht das ganze eine Stufe höher. Gewonnen hast du unmittelbar erst mal nichts.

Hallo, hatte das in deinem Zitat erst überlesen... Es geht ja um das Thema, dass ich mir nicht in oder neben die Augen funzeln lasse, um eine Pupillenreaktion zu testen.

Richtig, du musst schon stark davon überzeugt sein, dass ich was intus habe. Aber das ist der Knackpunkt. Am Anfang steht ja der Verdacht auf Grund von was? Meinem Aussehen? :)

Und wir sind uns ja auch einig, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle die Verkehrstüchtigkeit und nicht die Fahrtüchtigkeit überprüft, oder?

Was wäre denn die Stufe Höher? Du nimmst mich mit zur Wache (Natürlich nur unter Protest). Wehren würde ich mich natürlich körperlich nicht. Dann erreichst du keinen Richter oder Staatsanwalt (Wobei, da gibts doch immer einen mit Bereitschaft?) Und dann ordnest du eine Blutprobe wegen Gefahr in Vollzug an?

Da musst dir dir aber gaaanz ganz sicher sein, dass ich etwas intus habe.

Denn ich bin mir ja 100% sicher dass ich nichts intus habe.

Gehen wir mal davon aus, dass die Blutprobe dann natürlich auch negativ ist.

Dann würde von mir bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag gegen dich gestellt werden.

Und zwar:

§ 239 StGB

§ 240 StGB Absatz 4

§ 340 StGB

§ 343 StGB

§ 344 StGB

Wollte nur sagen, dass du dir da wirklich verdammt sicher sein musst, da du dich sonst sehr schnell strafbar machst.

 

Aber ganz klar: Du würdest das bei mir auch nicht anordnen, wenn wir uns ein paar Minuten unterhalten haben. Du hättest dann auch keinen ausreichenden verdacht, dass ich etwas intus haben könnte. Also wird dir das alles auch erspart bleiben. :)

Ist schon schwer als Polizist. Da muss man wirklich gute Menschenkenntnis haben, dass man da nicht mal eben ins Klo greift. :(

Du solltest echt weniger "Barbara Salesch" schauen... :)

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 28. November 2014 um 13:18:15 Uhr:

 

 

Dann würde von mir bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag gegen dich gestellt werden.

Und zwar:

§ 239 StGB

§ 240 StGB Absatz 4

§ 340 StGB

§ 343 StGB

§ 344 StGB

Wollte nur sagen, dass du dir da wirklich verdammt sicher sein musst, da du dich sonst sehr schnell strafbar machst.

Da hast du dir aber richtig Mühe gegeben mit der Auswahl der Paragraphen. Schon erstaunlich was man so alles ergoogeln kann. Nur sollte man sie auch lesen und verstehen können.

Aber versuchen kann man ja alles.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 28. November 2014 um 13:18:15 Uhr:

Also wird dir das alles auch erspart bleiben. :)

Na Gott sei Dank. Dann kann er ja erst mal durchatmen:rolleyes:

 

 

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 28. November 2014 um 13:18:15 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

 

.... ich bin nach wie vor überzeugt, daß du was intus hast, geht das ganze eine Stufe höher. Gewonnen hast du unmittelbar erst mal nichts.

Richtig, du musst schon stark davon überzeugt sein, dass ich was intus habe. ...Am Anfang steht ja der Verdacht auf Grund von was? Meinem Aussehen? :)

Jeder Polizeibeamte wird die notwendigen StPO-Maßnahmen nur durchführen wenn auch entsprechende Anhaltspunkte für Alkoholgenuß bzw. Btm vorhanden sind. Letztendlich wird der Probant auch vom Rechtsmediziner nochmals angeschaut und dieser macht seine schriftlichen Bemerkungen zum Probanten.

Nur mit ganz viel Fantasie kann ich mir Situationen vorstellen, wo eine BE angeordnet wird, obwohl keine Anhaltspunkte für Alkoholgenuß o. ä. vorhanden sind - gibts aber glaube ich vorwiegen im Vorabendprogramm.

N.T.

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 27. November 2014 um 14:50:09 Uhr:

Naja, das war jetzt ja auch nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage. Was erzählt man denn da konkret dem Richter oder Staatsanwalt am Telefon? Wie antwortet der dann? Macht die "Zielgruppe" (Banker mit Anzug und Krawatte vs. 19 Kährigen mit Poncho und Dreads) einen Unterschied bzw. wird die überhaupt erwähnt? Macht es einen Unterschied ob man eben diesen Richter SA schon mal überzeugt hat zu einer Blutprobe und es kam dann nichts dabei raus.

Was soll "zu hoch einsteigen" heißen?

Zu hoch einsteigen heißt dem Gegenüber ohne Not eine zu hohe Maßnahme ankündigen. Sieht für das Gegenüber halt dumm aus, wenn ich vollmundig irgendeine Maßnahme ankündige und dann im weiteren Verlauf merke hups, das stellt sich etwas anders da als ursprünglich gedacht. Bei einer BE kann da eben schnell der Verdacht einer KV im Amt sein.

Wie gesagt: kann, muss nicht, je nachdem wie ich das Begründe, aber warum diese Baustelle überhaupt aufmachen, wenn man den Verdacht durch eine Mindermaßnahme oder andere Dinge (Gespräch o.ä.) im Vorfeld entkräften kann?

Ich hoffe du verstehst, dass ich dir die telefonische Kommunikation mit dem StA hier nicht wiedergebe. Auch wenn ich verstehe, dass das durchaus für den einen oder anderen überaus interessant ist. Grob gesagt bekommt der die Fakten und meine Einschätzung präsentiert und macht sich aufgrund dessen ein eigenes Bild der Lage ;)

Zu dieser Zielgruppensache: kommt drauf an, habe ich ja ein paar Beiträge weiter oben schon geschrieben. Je nach Gegend und Verhalten. Das wichtigste würde ich sagen ist die Erfahrung und das Bauchgefühl. Kleidung, KfZ und Aussehen spielen da zunächst eine untergeordnete Rolle im Entscheidungsprozess.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 28. November 2014 um 02:18:39 Uhr:

Moin Jungs,

vllt sollten wir mal einen alten, aber sehr guten Thread wiederbeleben: Klick. Es sind ja doch wieder einige Polizisten hier, und so ein Thread sollte helfen, für ein besseres Miteinander zu sorgen.

:)

 

So long

Ghost

Gerne :) Natürlich nicht über alles ganz genau im Detail, aber das versteht sich glaube ich von selbst.

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. November 2014 um 20:36:33 Uhr:

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 27. November 2014 um 16:00:04 Uhr:

Moin!

Lehnt irgendwann einmal ein StA/Richter die Wünsche der Polizisten ab? Passiert das?

M. D:

Ja. Das passiert.

Ganz genau. Damit muss man dann leben.

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. November 2014 um 16:41:08 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 28. November 2014 um 13:18:15 Uhr:

 

 

Dann würde von mir bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag gegen dich gestellt werden.

Und zwar:

§ 239 StGB

§ 240 StGB Absatz 4

§ 340 StGB

§ 343 StGB

§ 344 StGB

Wollte nur sagen, dass du dir da wirklich verdammt sicher sein musst, da du dich sonst sehr schnell strafbar machst.

Da hast du dir aber richtig Mühe gegeben mit der Auswahl der Paragraphen. Schon erstaunlich was man so alles ergoogeln kann. Nur sollte man sie auch lesen und verstehen können.

Aber versuchen kann man ja alles.

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. November 2014 um 16:41:08 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 28. November 2014 um 13:18:15 Uhr:

Also wird dir das alles auch erspart bleiben. :)

Na Gott sei Dank. Dann kann er ja erst mal durchatmen:rolleyes:

AS60 hat dazu ja eigentlich alles gesagt. Gesetze muss man auch lesen und verstehen können und das ist nicht so ganz einfach, weswegen ich auch nicht so genau darauf eingehe.

Aber nur mal so als Anhaltspunkt: grobe 3/4 (eher mehr) der von dir aufgeführten Paragraphen kommen (aus verschiedenen Gründen) überhaupt nicht in Betracht.

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