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Was darf die Polizei genau, nach Gesetz und was nicht?

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 12:37

Hallo,

ich kam in letzter Zeit, vermehrt in Polizeikontrollen.

Manchmal fühlt man sich doch sehr stark gestört in seiner Privatsphäre oder wird unnötig, ohne Verdacht ne halbe Stunde aufgehalten.:rolleyes:

Deswegen würde ich gerne mal wissen, was die Polizei so machen darf.

Also angenommen, ich komme direkt nach der Einreise nach D. aus Richtung Tschechien in eine Drogenkontrolle. Ich denke dass die Kollegen entweder von der Bayrischen Polizei oder dem Zoll waren. Sie sahen aber eher wie Polizeibeamte aus, waren keine direkten Zoll Schilder zu sehen.

Nicht jedes Auto wurde zur Drogenkontrolle rausgewunken.

Naja, jedenfalls meinte der 1. Polizist nur, dass man nur kurz meine Daten checke. Plötzlich wurde aber mein Wagen durchsucht. Ich sollte sogar bei der Durchsuchung von meinem Wagen zurücktreten... Hier im Netz steht aber, dass man daneben stehen darf, wenn die privaten Dinge durchsucht werden.

2. kann ich es so langsam echt nicht mehr brauchen, wenn jeder Polizist an der Grenze in meinem Waschbeutel und Reisezeug rumgrabscht. Was soll das? :confused:

Ich denke, dass die das meiste was die da tun, gar nicht dürften.

Warum fordert mich der Polizist sonst auf, meine Laptoptasche zu öffnen?

Kann er das nicht selber?

Wahrscheinlich darf er das gar nicht. Nen anderes mal sollte ich die Reisetasche öffnen.

Im Netz habe ich auch schon gelesen, dass die Polizei eigentlich gar nicht durchsuchen darf, ohne nen Anfangsverdacht. Dass sie nur zb den Verbandskasten prüfen darf.

Also man sagt ja bei "Darf ich mal ihren Wagen eben kurz durchsuchen", automatisch "Ja". Was ist aber dann, wenn ich "Nein" sage?

Darf der Zoll oder die Polizei, 500m nach der Grenze(dort gibts kein Häuschen mehr), mich dann durchsuchen ohne richterlichen Beschluss, ohne Anhaltspunkte auf Drogenbesitz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. November 2014 um 15:31:20 Uhr:

Laß mich raten - entschuldigt hat sich hinterher keiner, oder?

Wird nicht notwendig gewesen sein, weil sich der Sachverhalt nicht so zugetragen haben kann, wie pico24229 hier darstellt.

Er schreibt:

Zitat:

Polizei kommt mir engegen, dreht und fährt mir 10km hinterher. Hält mich dann ca. 3km vor meiner Haustür an. Dann, haben sie Alkohol oder Drogen genommen?

Wir fahren Leuten, die wir - warum auch immer - in Verdacht haben, ein KfZ unter dem Einfluß von BTM oder Alkoholischen Getränken zu führen, nicht 10 km hinterher. Nicht mal einen. Warum? Weil wir den Verdacht schnellstmöglich erhärten oder entkräften wollen; und genau aus diesem Grund halten wir den Proband sofort an.

Weiter schreibt er:

Zitat:

Ich habe gepustet -0.0 Wir würden schon gerne einen Drogentest machen… Die nehmen mich mit auf die 5km entfernte Wache, Auto bleibt im Niemandsland stehen.

Freiwilliger Atemalkoholtest negativ, so weit so gut. Es wird ihm kein Mahsan (Urinschnelltest) oder Wischtest (Drugwipe/Schweiss) angeboten? Die sind schon ewig auf jedem FuWa, selbst in der Provinz. Aber sei es drum, weiter gehts:

Zitat:

Drogentest negativ. Polizei: Wir muessen Blut abnehmen: Fahrt in die Stadt zurück 12km und Amtsartzt und alles.

Bei negativem Urin und Drogentest ruft kein Dienstgruppenleiter der Welt beim Bereitschaftsrichter/-StA an um eine Blutentnahme zu erwirken. Und bei der Faktenlage ordnet er die auch nicht selber an (falls es keine Bereitschaft in dem Bezirk geben sollte) oder geht eine Distanz höher und fragt da auch nur beim Diensthabenden Polizeiführer an. Warum? Weil er sich aus o.g. Gründen nicht komplett lächerlich machen will - denn durchbekommen wird er das nicht und strafbar machen will sich auch keiner (Stichwort KV im Amt). BE bei der Sachlage, am Ende noch mit Zwang durchgesetzt? Der Kollege kann die Uniform ausziehen... Und ganz nebenbei, der Bereitschaftsarzt wird im übrigen vor dem Zapfen auch über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sollte mich wundern, wenn da auch nur einer im ganzen Bundesgebiet die Nadel in die Hand nimmt (Stichwort Beihilfe). Ist also Käse, was pico da schreibt.

Weiter gehts:

Zitat:

Danach haben sie mich wenigstens nach Hause gefahren.

Macht auch keiner. Wieso auch? Weil wir als Menschenfreunde potentielle Straftäter auch noch nach Hause fahren? :D

Und mal nachgehakt: was ist denn mit dem Auto im "Niemandsland" passiert? Pico wird es ja wohl nicht mehr gefahren haben, denn wenn der Verdacht einer Drogenfahrt vorliegt und gezapft wird, stellen wir auch gleichzeitig den Führerschein sicher, bis das Ergebnis der Blutentnahme vorliegt (dauert in der Regel so drei Wochen). In der Zeit darf er also gar nicht fahren.

Aber munter weiter:

Zitat:

Ende der Geschichte: Brief der Staatsanwältin: Alles Ok.

Wenn alles negativ ist, wird der Vorgang gar nicht an die Staatsanwaltschaft abverfügt. Warum auch? Damit die Verwaltungsangestellte beim Amtsgericht den ganzen Kram direkt in den Papierkorb haut?

Zu guter letzt:

Zitat:

Dann habe ich ihr erstmal ne Beschwerde geschrieben. Und selbst wenn sie sich die Beamten nur vorgemerkt hat, sollte noch einmal sowas vorkommen war es nicht das erste Mal.

Interessiert die StA nicht die Bohne, denn die ist der Polizei weder weisungsbefugt noch ist sie disziplinarrechtlich für uns von Belang, weswegen solche Briefe dort direkt in die runde Ablage kommen... Beschwerde ist deshalb an den Dienstellenleiter respektive den Dienstgruppenleiter der Beamten zu richten. Aber was rede ich, dieser Fall ist niemals so passiert wie hier geschildert :rolleyes:

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Zitat:

@AS60 schrieb am 5. November 2014 um 13:41:37 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 4. November 2014 um 21:19:08 Uhr:

 

Und mal nachgehakt: was ist denn mit dem Auto im "Niemandsland" passiert? Pico wird es ja wohl nicht mehr gefahren haben, denn wenn der Verdacht einer Drogenfahrt vorliegt und gezapft wird, stellen wir auch gleichzeitig den Führerschein sicher, bis das Ergebnis der Blutentnahme vorliegt (dauert in der Regel so drei Wochen). In der Zeit darf er also gar nicht fahren.

Führerscheinsicherstellung bei einem Verstoß nach § 24a StVG ohne irgendwelche Ausfallerscheinungen, also bei einer Ordnungswidrigkeit?

Also wo ich her komme ( NRW ) wird das nicht gemacht. Sicherstellung erst bei Verstoß nach § 316 StGB.

Bei einer Drogenfahrt ist die Blutprobe zur Beweiserhebung unumgänglich, anders als bei einer Trunkenheitsfahrt unter 1,1 Promille. Hier gibt´s gerichtverwertbare Ergebnisse durch ein stationäres Gerät.

Also bloße Drogenfahrt = immer Blutprobe aber keine Sicherstellung des Führerscheines-späteres Fahrverbot

Drogenfahrt plus Ausfall/Auffallerscheinung = Straftat-Blutprobe-Sicherstellung/Beschlagnahme

Alkoholfahrt bis 1,09 Promille = Evidentialtest-Ordnungswidrigkeit und späteres Fahrverbot

Alkoholfahrt bis 1,09 Promille plus Ausfallerscheinung= Straftat-Blutprobe Sicherstellung oder Beschlagnahme

Grundsätzlich richtig, aber es ist eben auch abhängig von der Erlasslage. Bei uns sieht es so aus wie ich es beschrieben habe, hängt auch mit der Zielrichtung der Maßnahme (repressiv nach StGB oder präventiv nach HSOG) zusammen.

Bei uns hat man mal vor einigen Jahren festgestellt, daß ein bestimmtes Klientel sich nicht viel aus einem Verwarngeld macht, weil augenscheinlich Geld genug vorhanden ist und die StA den Verstoß gegen das BtmG - leider - oftmals einstellt. Repressiv wird es also schwierig. Daraus ist dann mittelbar eine Geisteshaltung entstanden, die sich am Besten mit dem Wort "Kavaliersdelikt" beschreiben lässt. Da das irgendwie unbefriedigend war/ist, haben dann die zuständigen Stellen relativ zeitnah reagiert und rausgekommen ist dann ein Erlaß, der auf dem §40 I bzw IV HSOG fußt. Da man die StA und Richterschaft auch mit ins Boot geholt hat, läuft das auch in der Regel problemlos.

Damit einher gegangen ist allerdings auch die Weisung, immer die Führerscheinstelle zu benachrichtigen, auch wenn derjenige bspweise zu Fuß/mit dem Fahrrad/Zug/ was auch immer unterwegs ist bzw war (sollte man eigentlich nach §2 XII StVG ohnehin machen, aber das ist halt zusätzliche Arbeit, die sich nicht jeder gerne macht/gemacht hat), Stichwort ist hier "Charakterliche Nichteignung". Hoffe, damit ist das ganze ein wenig klarer geworden.

Zitat:

@twindance schrieb am 31. Oktober 2014 um 17:22:36 Uhr:

...

Der Zoll kann Dir die ganze Karre in die Einzelteile zerlegen, ob es Dir gefällt oder nicht.

...

Wenn der Zoll hierbei was findet, hat man eh andere Sorgen. Aber gehen wir mal davon aus, dass NICHTS gefunden wird ... bauen die einem den Wagen dann auch wieder zusammen, oder ist das dann das Problem des Fahrers?

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 5. November 2014 um 17:00:55 Uhr:

 

Bin ich gespannt, wie die ein Polizist feststellen will. Denn in die Augen leuchten darf er ohne Zustimmung auch keinem.

Das macht ja auch keiner, ist auch nicht zielführend. Geleuchtet wird neben das Auge um die Pupillenreaktion (oder das Fehlen derselben) zu kontrollieren.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 6. November 2014 um 10:21:35 Uhr:

Genau, sie wissen was Sie dürfen, aber durch die Einwilligung des Gegenübers dürfen Sie erst so richtig viel. Deshalb wird das mit Fragen, oder Verhalten in die "richtige" Richtung gelenkt.

Wenn jemand dann aktiv "nein, das möchte ich nicht", "nein, das mache ich nicht" sagt, wird oft noch mit so Fragen, was man denn zu verbergen hätte etc. und "Androhungen", was das zur Folge hätte, der unwissende soweit verunsichert, dass er sich auf Dinge einlässt, die er nicht machen müsste (und in manchen Fällen auch besser nicht hätte machen sollen).

Das ist so nicht richtig. Die entsprechenden Maßnahmen werden angeboten mit gleichzeitigem Aufzeigen der Konsequenzen.

Also: "Ich biete Ihnen einen freiwilligen Atemalkoholtest an, sind Sie damit einverstanden?" - "Nö."

- "Überlegen Sie es sich bitte nochmal. Sollten Sie den nicht vor Ort durchführen wollen, ist die Fahrt hier für Sie beendet und wir nehmen Sie mit auf die Dienststelle um dort eine gerichtsverwertbare Blutentnahme durchführen zu lassen."

Wer während einer Kontrolle meint, daß meine Weisungen grobe Richtlinien sind, die man eher nicht befolgen muß, bekommt die Konsequenzen seines Handelns aufgezeigt oder spürt sie dann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ;)

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. November 2014 um 13:48:30 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. November 2014 um 13:41:37 Uhr:

 

Führerscheinsicherstellung bei einem Verstoß nach § 24a StVG ohne irgendwelche Ausfallerscheinungen, also bei einer Ordnungswidrigkeit?

Also wo ich her komme ( NRW ) wird das nicht gemacht. Sicherstellung erst bei Verstoß nach § 316 StGB.

Bei einer Drogenfahrt ist die Blutprobe zur Beweiserhebung unumgänglich, anders als bei einer Trunkenheitsfahrt unter 1,1 Promille. Hier gibt´s gerichtverwertbare Ergebnisse durch ein stationäres Gerät.

Also bloße Drogenfahrt = immer Blutprobe aber keine Sicherstellung des Führerscheines-späteres Fahrverbot

Drogenfahrt plus Ausfall/Auffallerscheinung = Straftat-Blutprobe-Sicherstellung/Beschlagnahme

Alkoholfahrt bis 1,09 Promille = Evidentialtest-Ordnungswidrigkeit und späteres Fahrverbot

Alkoholfahrt bis 1,09 Promille plus Ausfallerscheinung= Straftat-Blutprobe Sicherstellung oder Beschlagnahme

Grundsätzlich richtig, aber es ist eben auch abhängig von der Erlasslage. Bei uns sieht es so aus wie ich es beschrieben habe, hängt auch mit der Zielrichtung der Maßnahme (repressiv nach StGB oder präventiv nach HSOG) zusammen.

Bei uns hat man mal vor einigen Jahren festgestellt, daß ein bestimmtes Klientel sich nicht viel aus einem Verwarngeld macht, weil augenscheinlich Geld genug vorhanden ist und die StA den Verstoß gegen das BtmG - leider - oftmals einstellt. Repressiv wird es also schwierig. Daraus ist dann mittelbar eine Geisteshaltung entstanden, die sich am Besten mit dem Wort "Kavaliersdelikt" beschreiben lässt. Da das irgendwie unbefriedigend war/ist, haben dann die zuständigen Stellen relativ zeitnah reagiert und rausgekommen ist dann ein Erlaß, der auf dem §40 I bzw IV HSOG fußt. Da man die StA und Richterschaft auch mit ins Boot geholt hat, läuft das auch in der Regel problemlos.

Damit einher gegangen ist allerdings auch die Weisung, immer die Führerscheinstelle zu benachrichtigen, auch wenn derjenige bspweise zu Fuß/mit dem Fahrrad/Zug/ was auch immer unterwegs ist bzw war (sollte man eigentlich nach §2 XII StVG ohnehin machen, aber das ist halt zusätzliche Arbeit, die sich nicht jeder gerne macht/gemacht hat), Stichwort ist hier "Charakterliche Nichteignung". Hoffe, damit ist das ganze ein wenig klarer geworden.

Sicherstellung zur Gefahrenabwehr bei einem Verstoß bei dem sich erst in einem später erstellten Gutachten herausstellt, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt? Respekt. Ich hätte bei der Begründung der gegenwärtigen Gefahr Probleme. Die Sicherstellung des Führerscheines ist eigentlich ein untaugliches Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr. Aber wenn es in Hessen so ist und die Gerichte mitziehen. Um so besser.

Ich liege doch richtig mit dem Gutachten, oder habt ihr gerichtsverwertbare Drogentests analog dem Evidential bei Alkohol.

Der Bericht an die Führerscheinstelle ist bei uns auch selbstverständlich.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. November 2014 um 14:19:08 Uhr:

...

Das ist so nicht richtig. Die entsprechenden Maßnahmen werden angeboten mit gleichzeitigem Aufzeigen der Konsequenzen.

Also: "Ich biete Ihnen einen freiwilligen Atemalkoholtest an, sind Sie damit einverstanden?" - "Nö."

- "Überlegen Sie es sich bitte nochmal. Sollten Sie den nicht vor Ort durchführen wollen, ist die Fahrt hier für Sie beendet und wir nehmen Sie mit auf die Dienststelle um dort eine gerichtsverwertbare Blutentnahme durchführen zu lassen."

Wer während einer Kontrolle meint, daß meine Weisungen grobe Richtlinien sind, die man eher nicht befolgen muß, bekommt die Konsequenzen seines Handelns aufgezeigt oder spürt sie dann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ;)

...

Vorweg, ich weiß gar nicht, ob ich überhaupt schonmal kontrolliert wurde im Privat-PKW. Auch würde ich aktiv mitwirken bei der Kontrolle, also den Atemalkoholtest machen, wenn er mir angeboten wird. Habe ja nix zu verbergen.

Ich kann aber andererseits auch verstehen, dass bei gehäuften Kontrollen derselben Person diese irgendwann "keine Lust" mehr hat. (Warum diese immer wieder angehalten wird, lassen wir mal dahingestellt, zumindest an dieser Stelle.)

Mögliche Beispiel-Konversation, der zu Kontrollierende hat (ok das weiß man vorher nie) absolut nichts intus, ist einfach "nur" genervt von häufigen Kontrollen.

Polizist (P): "Freiwilliger Atemalkoholtest?"

Verkehrsteilnehmer (VT): "Nein, das möchte ich nicht. Ihr haltet mich so oft grundlos an - ich will das nicht mehr."

P: "Fahrt beendet, bitte zur Wache zwecks weiterer Maßnahmen."

VT: "OK".

Fahrt zur Wache, Arzt kommt, macht Blutabnahme. Diese bleibt (wie der VT behauptet hat, ihm aber nicht geglaubt wurde) bei 0,0 Promille, nix Drogen, nada.

Und nun?

- Folgen für den VT? }> Wird ihm unkooperatives Verhalten irgendwie zur Last gelegt werden können? Wer trägt die Kosten des (an sich nicht notwendigen) Verfahrens der Blutentnahme?

- Wird der Führerschein tatsächlich einbehalten, bis zum Vorliegen der Blutanalyse?

- Etc. pp.

Wie gesagt, ich würde es nie so weit kommen lassen und immer den freiwilligen Weg wählen. Aber nachvollziehen könnte ich es schon, wenn ein VT genervt ist, dass er auch mal sagt (unsinnigerweise): Dann nehmen die mich halt mit und merken anhand der negativen Blutanalyse, dass da NIX ist.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. November 2014 um 14:44:34 Uhr:

Zitat:

 

Und nun?

- Folgen für den VT? }> Wird ihm unkooperatives Verhalten irgendwie zur Last gelegt werden können? Wer trägt die Kosten des (an sich nicht notwendigen) Verfahrens der Blutentnahme?

- Wird der Führerschein tatsächlich einbehalten, bis zum Vorliegen der Blutanalyse?

- Etc. pp.

Wie gesagt, ich würde es nie so weit kommen lassen und immer den freiwilligen Weg wählen. Aber nachvollziehen könnte ich es schon, wenn ein VT genervt ist, dass er auch mal sagt (unsinnigerweise): Dann nehmen die mich halt mit und merken anhand der negativen Blutanalyse, dass da NIX ist.

-Unkooperatives Verhalten kann ihm nicht vorgeworfen bzw. zur Last gelegt werden.

-Die Kosten trägt in diesem Fall das Land bzw. die Behörde.

-Führerschein wird im Fall des Verdachts der Trunkenheit (in Hessen wohl auch bei Drogenverdacht ) sichergestellt. In diesem Fall ist der Widerspruch des Betroffenen sinnvoll, so dass der Führerschein beschlagnahmt werden muss. Die Beschlagnahme muss dann innerhalb von 3 Tagen durch einen Richter bestätigt werden. Der entscheidet dann anhand der Aktenlage. Wenn man Glück hat zu Gunsten des Betroffenen.

am 26. November 2014 um 13:57

Da gabs doch schon mal das Thema. Im Zweifel ist es besser den FS nicht dabei zu haben. Was nicht da ist kann auch nicht beschlagnahmt werden war da, wenn ich mich recht erinnere, das Fazit.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. November 2014 um 14:19:08 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 5. November 2014 um 17:00:55 Uhr:

 

Bin ich gespannt, wie die ein Polizist feststellen will. Denn in die Augen leuchten darf er ohne Zustimmung auch keinem.

Das macht ja auch keiner, ist auch nicht zielführend. Geleuchtet wird neben das Auge um die Pupillenreaktion (oder das Fehlen derselben) zu kontrollieren.

Aber auch hierbei muss ich freiwillig mitwirken und einwilligen.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. November 2014 um 14:19:08 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 6. November 2014 um 10:21:35 Uhr:

Genau, sie wissen was Sie dürfen, aber durch die Einwilligung des Gegenübers dürfen Sie erst so richtig viel. Deshalb wird das mit Fragen, oder Verhalten in die "richtige" Richtung gelenkt.

Wenn jemand dann aktiv "nein, das möchte ich nicht", "nein, das mache ich nicht" sagt, wird oft noch mit so Fragen, was man denn zu verbergen hätte etc. und "Androhungen", was das zur Folge hätte, der unwissende soweit verunsichert, dass er sich auf Dinge einlässt, die er nicht machen müsste (und in manchen Fällen auch besser nicht hätte machen sollen).

Das ist so nicht richtig. Die entsprechenden Maßnahmen werden angeboten mit gleichzeitigem Aufzeigen der Konsequenzen.

Also: "Ich biete Ihnen einen freiwilligen Atemalkoholtest an, sind Sie damit einverstanden?" - "Nö."

- "Überlegen Sie es sich bitte nochmal. Sollten Sie den nicht vor Ort durchführen wollen, ist die Fahrt hier für Sie beendet und wir nehmen Sie mit auf die Dienststelle um dort eine gerichtsverwertbare Blutentnahme durchführen zu lassen."

So sollte es sein und so ist es sicher auch oft. Nur kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es bei all meine Kontrollen nie so abgelaufen ist. Nur ein einziger (sehr junger Polizist) hat da Vorbildlich gehandelt.

Alle anderen waren genervt und haben Ihre Kompetenz überschritten und ihre gute Erziehung wohl auch irgendwann vergessen.

Mir wurde bereits 2 Mal, als ich einen Urintest verweigert hatte, "angedroht", dass ich mit aufs Revier müsste, ein Bluttest angeordnet wird, es "Probleme" mit dem Führerschein bekommen würde und ich immense Kosten zu tragen hätte etc.

-> Ich bin beide Male weitergefahren, musste keinen Blut zapfen lassen. Und nein, ich hatte nichts zu verbergen, ich pinkel nur ungern an der Straße unter Aufsicht in einen Becher! ;)

Ich bin übrigens bei einer Kontrolle sehr freundlich und sachlich, aber auch bestimmt.

 

Zitat:

Wer während einer Kontrolle meint, daß meine Weisungen grobe Richtlinien sind, die man eher nicht befolgen muß, bekommt die Konsequenzen seines Handelns aufgezeigt oder spürt sie dann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ;)

Solange deine Weisungen bei einer Kontrolle im rechtlichen Rahmen und im Bereich deiner Zuständigkeit/Kompetenz liegt, wird dies natürlich immer der Fall sein.

Versuchst du hier andere Wege zu gehen, bekommst du die Konsequenzen deines Handelns aufgezeigt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger! ;)

 

Edith: Vielen Dank übrigens, dass du uns die Sichtweise und das Wissen aus deinem Berufsstand mitteilst.

Wir würden uns glaube ich gut verstehen, wenn du mich mal kontrollierst. :)

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 26. November 2014 um 15:11:13 Uhr:

...

Mir wurde bereits 2 Mal, als ich einen Urintest verweigert hatte, "angedroht", dass ich mit aufs Revier müsste, ein Bluttest angeordnet wird, es "Probleme" mit dem Führerschein bekommen würde und ich immense Kosten zu tragen hätte etc.

-> Ich bin beide Male weitergefahren, musste keinen Blut zapfen lassen. Und nein, ich hatte nichts zu verbergen, ich pinkel nur ungern an der Straße unter Aufsicht in einen Becher! ;)

Ich bin übrigens bei einer Kontrolle sehr freundlich und sachlich, aber auch bestimmt.

...

Du hast den Urintest verweigert & Probleme angedroht bekommen.

Ok, du warst sachlich und freundlich, aber das alleine hat "gereicht", damit du einfach weiterfahren konntest?

Also, die haben die Sinnlosigkeit ihrer Frage eingesehen? Kann mir ansonsten kaum vorstellen, dass die dich "einfach so" weiterfahren lassen, selbst wenn man noch so freundlich ist.

am 26. November 2014 um 14:20

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 26. November 2014 um 15:11:13 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. November 2014 um 14:19:08 Uhr:

 

Das macht ja auch keiner, ist auch nicht zielführend. Geleuchtet wird neben das Auge um die Pupillenreaktion (oder das Fehlen derselben) zu kontrollieren.

Aber auch hierbei muss ich freiwillig mitwirken und einwilligen.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 26. November 2014 um 15:11:13 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 26. November 2014 um 14:19:08 Uhr:

 

Das ist so nicht richtig. Die entsprechenden Maßnahmen werden angeboten mit gleichzeitigem Aufzeigen der Konsequenzen.

Also: "Ich biete Ihnen einen freiwilligen Atemalkoholtest an, sind Sie damit einverstanden?" - "Nö."

- "Überlegen Sie es sich bitte nochmal. Sollten Sie den nicht vor Ort durchführen wollen, ist die Fahrt hier für Sie beendet und wir nehmen Sie mit auf die Dienststelle um dort eine gerichtsverwertbare Blutentnahme durchführen zu lassen."

So sollte es sein und so ist es sicher auch oft. Nur kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es bei all meine Kontrollen nie so abgelaufen ist. Nur ein einziger (sehr junger Polizist) hat da Vorbildlich gehandelt.

Alle anderen waren genervt und haben Ihre Kompetenz überschritten und ihre gute Erziehung wohl auch irgendwann vergessen.

Mir wurde bereits 2 Mal, als ich einen Urintest verweigert hatte, "angedroht", dass ich mit aufs Revier müsste, ein Bluttest angeordnet wird, es "Probleme" mit dem Führerschein bekommen würde und ich immense Kosten zu tragen hätte etc.

-> Ich bin beide Male weitergefahren, musste keinen Blut zapfen lassen. Und nein, ich hatte nichts zu verbergen, ich pinkel nur ungern an der Straße unter Aufsicht in einen Becher! ;)

Ich bin übrigens bei einer Kontrolle sehr freundlich und sachlich, aber auch bestimmt.

Da frag ich mich auch jedes Mal wenn ich davon lese: Was muss eigentlich genau vorliegen, damit mich der Polizist nach einer Verweigerung meinerseits (die mir ja, soweit ich weiß nicht negativ ausgelegt werden kann/darf) zum Bluttest auf die Wache zwingen kann. Bisher konnte ich den noch immer verbal davon überzeugen, dass er damit nur meine und seine Zeit verschwenden würde.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. November 2014 um 15:19:59 Uhr:

 

Du hast den Urintest verweigert & Probleme angedroht bekommen.

Ok, du warst sachlich und freundlich, aber das alleine hat "gereicht", damit du einfach weiterfahren konntest?

Also, die haben die Sinnlosigkeit ihrer Frage eingesehen? Kann mir ansonsten kaum vorstellen, dass die dich "einfach so" weiterfahren lassen, selbst wenn man noch so freundlich ist.

Ich habe nur stets darauf hingewiesen, dass die rechtliche Grundlage fehlt, mich mitzunehmen und ich die Mitwirkung an dieser Maßnahme versage.

 

Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, meine Personalien wurden überprüft, ich habe den Urintest und die physiopathologischen Untersuchungen abgelehnt, aber sonst keine Auffälligkeiten gezeigt.

Da wird sich auch ein Richter/Staatsanwalt schwer tun, eine Blutprobe anzuordnen.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. November 2014 um 15:19:59 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 26. November 2014 um 15:11:13 Uhr:

...

Mir wurde bereits 2 Mal, als ich einen Urintest verweigert hatte, "angedroht", dass ich mit aufs Revier müsste, ein Bluttest angeordnet wird, es "Probleme" mit dem Führerschein bekommen würde und ich immense Kosten zu tragen hätte etc.

-> Ich bin beide Male weitergefahren, musste keinen Blut zapfen lassen. Und nein, ich hatte nichts zu verbergen, ich pinkel nur ungern an der Straße unter Aufsicht in einen Becher! ;)

Ich bin übrigens bei einer Kontrolle sehr freundlich und sachlich, aber auch bestimmt.

...

Du hast den Urintest verweigert & Probleme angedroht bekommen.

Ok, du warst sachlich und freundlich, aber das alleine hat "gereicht", damit du einfach weiterfahren konntest?

Also, die haben die Sinnlosigkeit ihrer Frage eingesehen? Kann mir ansonsten kaum vorstellen, dass die dich "einfach so" weiterfahren lassen, selbst wenn man noch so freundlich ist.

Wieso denn nicht? Wenn jemand angehalten wird, ohne, dass es Anzeichen auf die Einnahme von Drogen/Alkohol gab, und anschließend Urintest und Pusten verweigert, gibt es genau 0 (!) Beweise, die die Durchführung einer Blutabnahme rechtfertigen würden.

Wie wollen Polizisten dann vor dem Richter argumentieren? "Wir haben da jemanden angehalten, der ganz normal gefahren ist. Sicherheitshalber wollten wir aber Alkohol/Drogentests durchführen, die verweigert wurden".

Das wird sicher nicht ausreichen.

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 26. November 2014 um 14:57:45 Uhr:

Da gabs doch schon mal das Thema. Im Zweifel ist es besser den FS nicht dabei zu haben. Was nicht da ist kann auch nicht beschlagnahmt werden war da, wenn ich mich recht erinnere, das Fazit.

Dann können die Polizisten Dich aber so lange festnageln bis zweifelsfrei geklärt ist das Du eine gültige Fahrerlaubnis hast, sprich irgendwer darf den Schein auf der Wache vorbeibringen.

Oder man bekommt wenige Tage später einen freundlichen Brief der Staatsanwaltschaft das man den Schein abliefern darf und ab sofort nicht mehr fahren darf.

Ob man dann besser dran ist?

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 26. November 2014 um 16:11:41 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. November 2014 um 15:19:59 Uhr:

 

Du hast den Urintest verweigert & Probleme angedroht bekommen.

Ok, du warst sachlich und freundlich, aber das alleine hat "gereicht", damit du einfach weiterfahren konntest?

Also, die haben die Sinnlosigkeit ihrer Frage eingesehen? Kann mir ansonsten kaum vorstellen, dass die dich "einfach so" weiterfahren lassen, selbst wenn man noch so freundlich ist.

Wieso denn nicht? Wenn jemand angehalten wird, ohne, dass es Anzeichen auf die Einnahme von Drogen/Alkohol gab, und anschließend Urintest und Pusten verweigert, gibt es genau 0 (!) Beweise, die die Durchführung einer Blutabnahme rechtfertigen würden.

Wie wollen Polizisten dann vor dem Richter argumentieren? "Wir haben da jemanden angehalten, der ganz normal gefahren ist. Sicherheitshalber wollten wir aber Alkohol/Drogentests durchführen, die verweigert wurden".

Das wird sicher nicht ausreichen.

Zugegeben, was sollen sie machen, wenn es NULL Beweise gibt. Da bin ich bei dir.

Ist dann also "nur" taktisches Geplänkel, um beim VT möglicherweise eine Reaktion zu provozieren, die weitere Maßnahmen rechtfertigen würde?

Wie gesagt, wenn die sich vor dem "Angebot zum Urintest" schon sicher sind, dass da nix ist ... warum bieten sie es mir dann überhaupt noch an? Ist doch Unsinn ... wo nix ist, muss man auch nix testen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. November 2014 um 14:22:51 Uhr:

 

Ich liege doch richtig mit dem Gutachten, oder habt ihr gerichtsverwertbare Drogentests analog dem Evidential bei Alkohol.

Der Bericht an die Führerscheinstelle ist bei uns auch selbstverständlich.

Nein, da hast du recht. Leider gibt es da noch keine alternative zur Blutentnahme (bzw das gibts wohl, ist aber noch zu teuer).

Bei Drogen oder berauschenden Substanzen geht es uns ja darum, den Anfangsverdacht, den man hat, zu erhärten oder zu entkräften (neben der unmittelbaren Gefahrenabwehr) - was ja schlußendlich auch im Sinne des Probanden ist, wenn er denn nicht konsumiert hat. Vor Ort bieten wir einen freiwilligen Schnelltest an, mittlerweile muß man dazu auch nicht mehr pinkeln sondern sich einfach nur an der Stirn "wischen" lassen (Drupwipe heißt das bei uns verwendete System). Ist der positiv, gehts ohnehin zur BE.

Wird der Test abgelehnt, wir sind uns aber aufgrund des Verhaltens, Habitus usw ziemlich sicher, daß er/sie unter dem Einfluß von wasauchimmer gefahren ist, wird der BereitschaftsStA bzw -Richter angerufen, dem die Faktenlage geschildert und der entscheidet dann.

Bei Alkohol ist das ganze einfacher. Neben dem Schnelltester, den wir auf allen FuWa haben (Dräger 7510) gibts bei den größeren Revieren einen stationären (auch von Dräger, aber wie der heißt, weiß ich grad nicht) Tester, der mißt auch gerichtsverwertbar.

 

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 26. November 2014 um 14:44:34 Uhr:

 

Vorweg, ich weiß gar nicht, ob ich überhaupt schonmal kontrolliert wurde im Privat-PKW. Auch würde ich aktiv mitwirken bei der Kontrolle, also den Atemalkoholtest machen, wenn er mir angeboten wird. Habe ja nix zu verbergen.

Ich kann aber andererseits auch verstehen, dass bei gehäuften Kontrollen derselben Person diese irgendwann "keine Lust" mehr hat. (Warum diese immer wieder angehalten wird, lassen wir mal dahingestellt, zumindest an dieser Stelle.)

Mögliche Beispiel-Konversation, der zu Kontrollierende hat (ok das weiß man vorher nie) absolut nichts intus, ist einfach "nur" genervt von häufigen Kontrollen.

Polizist (P): "Freiwilliger Atemalkoholtest?"

Verkehrsteilnehmer (VT): "Nein, das möchte ich nicht. Ihr haltet mich so oft grundlos an - ich will das nicht mehr."

P: "Fahrt beendet, bitte zur Wache zwecks weiterer Maßnahmen."

VT: "OK".

Fahrt zur Wache, Arzt kommt, macht Blutabnahme. Diese bleibt (wie der VT behauptet hat, ihm aber nicht geglaubt wurde) bei 0,0 Promille, nix Drogen, nada.

Und nun?

- Folgen für den VT? }> Wird ihm unkooperatives Verhalten irgendwie zur Last gelegt werden können?

Nein. Also zumindest nicht, wenn er nicht körperlichen Widerstand leistet. Es gibt ein paar Dinge, die du tun mußt (unter anderem die Anweisungen befolgen), aber darüberhinaus mußt du dich nicht selbst belasten. Es wird aber garantiert einfacher und geht vor allem schneller, wenn du mitarbeitest.

Wer trägt die Kosten des (an sich nicht notwendigen) Verfahrens der Blutentnahme?

Wenn negativ, das Land. Wenn positiv, werden die Kosten dem Probanden in Rechnung gestellt.

- Wird der Führerschein tatsächlich einbehalten, bis zum Vorliegen der Blutanalyse?

Kommt auf den konkreten Einzelfall an, das kann man pauschal nicht sagen.

- Etc. pp.

Wie gesagt, ich würde es nie so weit kommen lassen und immer den freiwilligen Weg wählen. Aber nachvollziehen könnte ich es schon, wenn ein VT genervt ist, dass er auch mal sagt (unsinnigerweise): Dann nehmen die mich halt mit und merken anhand der negativen Blutanalyse, dass da NIX ist.

Einfach so wirst du auch nicht mitgenommen. Das hängt wie gesagt immer vom konkreten Einzelfall ab, aber einfach nur mal so wird niemand eine freiheitsbeschränkende Maßnahme anordnen - das kann ganz schoön nach hinten los gehen.

Ich hab das Prozedere ja oben beschrieben, die BE ist keine Einstiegsmaßnahme, sondern steht am Ende der Maßnahmenkette.

Am Anfang steht immer irgendetwas, daß bei mir den Verdacht weckt, der Proband könnte nicht ganz nüchtern sein. Das könnte Alkoholgeruch, Schlangenlinien, extremes langsamfahren, Unachtsamkeit, Gleichgewichtsprobleme, verzögerte/keine Pupillenreaktion, Kaltschweißigkeit, fahle Haut, Nervosität, gerötete Augen, zittern, Agressivität, unklare Aussprache, Koordinationsschwierigkeiten etc etc sein oder eine Kombination davon (die Liste ist nicht abschließend). Ich kommuniziere also mit der Person, bewerte die Lage und irgendwann entscheide ich mich dann dazu, entweder einen Test anzubieten oder nicht.

Also mache ich den Tatvorwurf, belehre, biete den Schnelltest zu seiner Entlastung an, kommuniziere, was passiert, sollte die Person den Test ablehnen und erkläre zum Abschluß, daß - sollte der Test negativ sein - die Kontrolle zu Ende ist und er/sie weiterfahren kann. Dann überlegt er/sie und teilt mir die Entscheidung mit. Im besten Fall nimmt die Person das Angebot an, pustet/wir wischen, Test ist negativ/unter dem Promillegrenze (oder der letzte Konsum ist so lange her, daß der Test zwar schwach, aber dennoch negativ ist - er weiß es, wir wissen es, es gibt den Hinweis, daß der Test zwar negativ ist, aber eben nur knapp und appellieren ans Gewissen ;) ) und jeder geht seiner Wege.

Dann gibts natürlich die berauschenden Mittel, die der Drupwipe nicht testen kann. Kann also sein, daß wir aufgrund des Verhaltens und Habitus sowie kriminalistischer Erfahrung zu dem Schluß kommen, der ist auf irgendwas. Das wird dann dem StA/Richter dargelegt und der entscheidet anhand der Fakten BE ja/nein.

Jede Kontrollsituation ist unterschiedlich, deswegen ist es so schwierig, da ein Schema F zu beschreiben.

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