Warum man seinen Führerschein am besten nicht dabei hat.....

..zumindest an einem anstrengenden Tag.....oder wenn man erkältet ist.....und auch sonst so, wird hier erläutert:

http://www.kanzlei-nierenz.de/.../

Gar nicht so dumm das ganze......😎

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Der Link funktioniert nicht. Aber die Aussage ist eh kompletter Unsinn, der Artikel wurde beim Verkehrsportal schon auseinandergenommen.
Beschlagnahme des Führerscheins friert die Fahrerlaubnis ein, da hilft auch kein zuhause lagern. Umgekehrt ist Fahren ohne Führerschein nur eine OWI (€10).

Nein. Die Aussage ist eben kein kompletter Unsinn.

Von "eingefrorenen" Fahrerlaubnissen habe ich noch nie etwas gehört. Eine interessante Definition. 🙄

Im anderen post macht man es sich leicht, einfach einen Gesetzestext zu zitieren, den man a) ganz offensichtlich nicht kapiert und b) völlig losgelöst betrachtet hat.

Und man sollte Theorie und Praxis unterscheiden können, bzw. das StGB und die StPO.
Vorläufige Entziehung der FE und Beschlagnahme des FS sind zwei paar Stiefel.
Ich empfehle 69a StGB und 111b StPO ebenfalls zu lesen.

Völlig korrekt sieht der Onkel die Tatsache, dass man nur beschlagnahmen kann, was auch da ist. Im übrigen - das an unsere Rad fahrenden Freunde - kann man auch einem besoffenen Radfahrer die Fahrerlaubnis für PKW, Motorrad, LKW etc. entziehen und wenn er den Führerschein dabei hat, diesen auch gleich beschlagnahmen. Und das Fahrverbot kann sich durchaus -nicht nur im Ösiland- auf das Führen von Fahrrädern erstrecken. Wenn Klein-Ötzi nämlich den Caddy stehen lässt und stattdessen nach reichlichem Bierkonsum (außer Mittwochs, da trinkt er Wein) immer Fahrrad fährt und damit sich und andere gefährdet, wird man ihm auch das verbieten, notfalls sogar das Fahrrad als Tatmittel beschlagnahmen.

Was die vermeintlich Rechtskundigen außer Acht lassen, ist nämlich die Tatsache, dass zwar nur ein Richter die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen darf, jedoch die Staatsanwaltschaft oder bei Gefahr im Verzug ihre Hilfsbeamten (Polizei) den Führerschein beschlagnahmen und damit die vorläufige Entziehung der FE vollstrecken. Der Beschuldigte wird belehrt, dass er vom Moment der Beschlagnahme des FS kein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen darf.

Diese Beschlagnahme wird im Nachgang von einem Richter bestätigt. Das kann dauern. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, wissen die, die daran beteiligt sind, mehr sage ich dazu nicht.

Habe ich nichts zu beschlagnahmen, kann ich auch nicht die FE sofort entziehen. Das kann dann wirklich nur ein Richter und das kann dauern bis er die vorläufige Entziehung der FE und die Beschlagnahme des FS anordnet. Oft warten Gerichte dann bis zur Verhandlung und entziehen erst da die FE. Solange darf der Beschuldigte fahren. Und dann sollte man wissen, dass die Dauer des Fahrverbots mit dem Tag der Beschlagnahme des FS beginnt. Nicht selten bekommt der Beschuldigte den sofort beschlagnahmten FS dann in der Hauptverhandlung zurück, weil schon ein halbes Jahr vorbei ist.

Ein wenig strange finde ich in dem Fall aber die Tatsache, dass der Beamte einen Führerschein beschlagnahmt, weil der angeblich Beschuldigte "rote Augen" hat. Ohne einen positiven Drogenschnelltest oder Atemalkoholtest würde ich keine FE beschlagnahmen. Ich habe in meiner Streifendienstzeit so manchen Führerschein mit Sofortbericht an die StA geschickt. Mir ist kein Fall bekannt, in dem der wegen erwiesener Unschuld wieder zurück gegeben wurde.

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Am anschaulichsten dürfte dazu die Bestätigung des "Phantomtors" letzte Woche vor dem Sportgericht gewesen sein. Es wurde sogar mit dem sogenannten "Tatsachenentscheid" des Schiedsrichters begründet.

Meine Rede... Danke an beide.

Bekommt man eine Entschädigung für unschuldiges beschulden und dessen Fahrerlaubnis entzuges?

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Am anschaulichsten dürfte dazu die Bestätigung des "Phantomtors" letzte Woche vor dem Sportgericht gewesen sein. Es wurde sogar mit dem sogenannten "Tatsachenentscheid" des Schiedsrichters begründet.

Hätte die Erfolg gehabt, würde zukünftig jede Karte, jedes Foul, jedes Abseits und jedes Spielergebnis vor Gericht angefochten werden.

Die getroffene Entscheidung war die einzig richtige..........sonst ist es bald schlimmer wie in der F1 wo auch alles am grünen Tisch entschieden wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Epvper Seskahin


Bekommt man eine Entschädigung für unschuldiges beschulden und dessen Fahrerlaubnis entzuges?

Ja, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie



Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Am anschaulichsten dürfte dazu die Bestätigung des "Phantomtors" letzte Woche vor dem Sportgericht gewesen sein. Es wurde sogar mit dem sogenannten "Tatsachenentscheid" des Schiedsrichters begründet.
Hätte die Erfolg gehabt, würde zukünftig jede Karte, jedes Foul, jedes Abseits und jedes Spielergebnis vor Gericht angefochten werden.
Die getroffene Entscheidung war die einzig richtige..........sonst ist es bald schlimmer wie in der F1 wo auch alles am grünen Tisch entschieden wird.

Vor dem Hintergrund, dass schon einmal ein Spiel wiederholt wurde wegen der gleichen Fehlentscheidung, ist diese Argumentation lachhaft.

Folgende Fehlentscheidungen kann man ja immer noch mit dem Hinweis auf "Tatsachenentscheidung" abbürsten.

Wenn Hoffenheim zu7m Schluss ein Punkt fehlt, zum Verbleib in der 1. Liga, ist das Geschrei groß. Wenn sich alle im Mittelfeld der Tabelle tummeln, mag das Tor egal sein.

Richtig, damals gabs so ein Urteil, was genauso umstritten ist wie das heuer.

Im Fußball zählt nun mal der Tatsachenentscheid und Punkt, siehe Wembley.

Die sollen endlich den elektronischen Torbeweis einführen, dann gibts so Probleme nicht mehr.
Außerdem wen interessiert ob Hoffenheim da jetzt mitspielt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie



Außerdem wen interessiert ob Hoffenheim da jetzt mitspielt oder nicht.

Hoffenheim ?

Du redest von einer Mannschaft aus Ba-Wü. Die bescheißt man nicht ungestraft. Allein die Visage vom Kießling. Der hat genau gewusst, dass er daneben geköpft hat.
Aber was hat das mit dem Mitführen des Führerscheins zu tun ? Hat der Kießling keinen dabei gehabt ?

Bestimmt nicht, der hat keinen Platz in den Fußballershorts 😉

Okay btt

Wir haben ja jetzt gelernt, dass man auch seinen Pilotenschein verlieren kann, wenn man beim betrunken Autofahren erwischt wird oder auch betrunken auf dem Rad kann man seinen Führerschein riskieren.
Um jetzt die Kurve zum Fussball zu bekommen: Verliert man auch den Lappen, wenn man beim Doping (z.B. mit Kokain, bei südländischen Fussballern beliebt) erwischt wird?

Ja, kann passieren. Gab es damals das nicht bei Daum, als der überführt war mit seiner Haarprobe? Kann mich nicht wirklich erinnern.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Die Folgen einer Dienstpflichtverletzung sind sogar im Grundgesetz Art. 34 (Amtshaftung) und im § 839 BGB geregelt. Der Mann hätte in der fraglichen Zeit Taxi fahren können und alle seine Fahrten erstattet bekommen. Davon berichtet der Anwalt wiederum nichts, was für mich nun wieder ein Indiz dafür ist, dass die Geschichte nicht vollständig berichtet wurde.

Das geht auch noch viel einfacher als über Amtshaftung (wo man ja für die Dienstpflichtverletzung darlegungs- und beweispflichtig wäre), nämlich über das StrafrechtsEntschädigungsGesetz StrEG, da wird die vorläufige Entziehung der FE explizit genannt.

http://dejure.org/gesetze/StrEG/2.html

Mit einem Hinweis auf diese Norm kann man als Verteidiger in Fällen, in denen zunächst eine Straftat (z.B. Trunkenheitsfahrt §316 StGB) angeklagt war, am Ende aber nur eine OWi rauskommt, das Bußgeld erheblich drücken, da die Zeit der vorläufigen Entziehung meist das (dann bereits abgegoltene) Fahrverbot von 1 Monat übersteigt und der Mandant für den "überschießenden" Teil zu entschädigen wäre.

Grüße
Christian

Wer harte illegale Drogen konsumiert, verliert in der Tat seinen Führerschein, sprich, die Führerscheinbehörde wird die Fahrerlaubnis entziehen. Zuvor wird sie den Führerscheininhaber auffordern, seine dann regelmäßig vorgebrachte Drogenfreiheit zu beweisen und wenn das nicht erfolgt, ist die Pappe weg.

In Baden-Württemberg kann die Polizei bei Konsumenten harter Drogen den Führerschein sofort einziehen und an die Führerscheinstelle schicken. Bis zu einer Entscheidung der Behörde darf man in diesem speziellen Fall zwar noch fahren, das ist aber von kurzer Dauer.

Ich spreche hier von Fällen, bei denen nur feststeht, dass z.B. XTC oder Kokain oder Heroin genommen wird, ohne dass überhaupt ein Fahrzeug gefahren wurde!

Zurück zum Ausgangssachverhalt, der Rechtsanwalt verweist auf Polizeicomputer und die Möglichkeit, stets einen Führerscheinbesitz feststellen zu können. Das stimmt nur für die Kartenführerscheine - die alten Lappen können nicht abgefragt werden. Außerdem vergisst der Rechtsanwalt die Fahrverbote. Deshalb hat der Führerschein schon noch seine Bedeutung.

@ pfistikas:
Das ist nicht nur in BaWü so, sondern überall, weil sich das aus dem StVG (Bundesrecht) ergibt. Die Behörde wird auch die FE erst einmal entziehen, die Drogenfreiheit spielt erst für die Neuerteilung eine Rolle. Bei harten Drogen ist es nämlich gleich, ob gelegentlicher, häufiger oder nur einmaliger Konsum vorlag. Daher wäre ein "Nachweis der Drogenfreiheit" vor der Entziehung vollkommen egal, wenn einmaliger Konsum nachgewiesen wurde.

Was Du mit dem Hinweis auf bestehende Fahrverbote beim Ausgangsfall sagen willst, verstehe ich allerdings nicht ganz.

C.

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