Warum man seinen Führerschein am besten nicht dabei hat.....
..zumindest an einem anstrengenden Tag.....oder wenn man erkältet ist.....und auch sonst so, wird hier erläutert:
http://www.kanzlei-nierenz.de/.../
Gar nicht so dumm das ganze......😎
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Der Link funktioniert nicht. Aber die Aussage ist eh kompletter Unsinn, der Artikel wurde beim Verkehrsportal schon auseinandergenommen.
Beschlagnahme des Führerscheins friert die Fahrerlaubnis ein, da hilft auch kein zuhause lagern. Umgekehrt ist Fahren ohne Führerschein nur eine OWI (€10).
Nein. Die Aussage ist eben kein kompletter Unsinn.
Von "eingefrorenen" Fahrerlaubnissen habe ich noch nie etwas gehört. Eine interessante Definition. 🙄
Im anderen post macht man es sich leicht, einfach einen Gesetzestext zu zitieren, den man a) ganz offensichtlich nicht kapiert und b) völlig losgelöst betrachtet hat.
Und man sollte Theorie und Praxis unterscheiden können, bzw. das StGB und die StPO.
Vorläufige Entziehung der FE und Beschlagnahme des FS sind zwei paar Stiefel.
Ich empfehle 69a StGB und 111b StPO ebenfalls zu lesen.
Völlig korrekt sieht der Onkel die Tatsache, dass man nur beschlagnahmen kann, was auch da ist. Im übrigen - das an unsere Rad fahrenden Freunde - kann man auch einem besoffenen Radfahrer die Fahrerlaubnis für PKW, Motorrad, LKW etc. entziehen und wenn er den Führerschein dabei hat, diesen auch gleich beschlagnahmen. Und das Fahrverbot kann sich durchaus -nicht nur im Ösiland- auf das Führen von Fahrrädern erstrecken. Wenn Klein-Ötzi nämlich den Caddy stehen lässt und stattdessen nach reichlichem Bierkonsum (außer Mittwochs, da trinkt er Wein) immer Fahrrad fährt und damit sich und andere gefährdet, wird man ihm auch das verbieten, notfalls sogar das Fahrrad als Tatmittel beschlagnahmen.
Was die vermeintlich Rechtskundigen außer Acht lassen, ist nämlich die Tatsache, dass zwar nur ein Richter die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen darf, jedoch die Staatsanwaltschaft oder bei Gefahr im Verzug ihre Hilfsbeamten (Polizei) den Führerschein beschlagnahmen und damit die vorläufige Entziehung der FE vollstrecken. Der Beschuldigte wird belehrt, dass er vom Moment der Beschlagnahme des FS kein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen darf.
Diese Beschlagnahme wird im Nachgang von einem Richter bestätigt. Das kann dauern. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, wissen die, die daran beteiligt sind, mehr sage ich dazu nicht.
Habe ich nichts zu beschlagnahmen, kann ich auch nicht die FE sofort entziehen. Das kann dann wirklich nur ein Richter und das kann dauern bis er die vorläufige Entziehung der FE und die Beschlagnahme des FS anordnet. Oft warten Gerichte dann bis zur Verhandlung und entziehen erst da die FE. Solange darf der Beschuldigte fahren. Und dann sollte man wissen, dass die Dauer des Fahrverbots mit dem Tag der Beschlagnahme des FS beginnt. Nicht selten bekommt der Beschuldigte den sofort beschlagnahmten FS dann in der Hauptverhandlung zurück, weil schon ein halbes Jahr vorbei ist.
Ein wenig strange finde ich in dem Fall aber die Tatsache, dass der Beamte einen Führerschein beschlagnahmt, weil der angeblich Beschuldigte "rote Augen" hat. Ohne einen positiven Drogenschnelltest oder Atemalkoholtest würde ich keine FE beschlagnahmen. Ich habe in meiner Streifendienstzeit so manchen Führerschein mit Sofortbericht an die StA geschickt. Mir ist kein Fall bekannt, in dem der wegen erwiesener Unschuld wieder zurück gegeben wurde.
43 Antworten
Jaja..
das ist diese fiese schwarze Liste, die es inoffziell bei den Ordnungshütern gibt. Du eckst eiiiinmal bei einem an, schon wird bundesweit über Funk deine weitere Verfolgung im Leben besprochen. Sowas machen die zwischen Käsebemme und Kaffee - einfach so...
Du meinst, es fehlt fundiertes Fachwissen über die manipulativen Einflüsse der Illuminati auf die ohnehin von Wirtschaftssaboteuren unterwanderte Polizeiarbeit?
Ich wette, er ist Undercover noch unter uns, tarnt sich gekonnt als ahnungsloser Ford-Fiasco-Fahrer und schreibt nur, wenn es wirklich nötig ist..
Das kann natürlich sein, dass er uns nur noch aufklärt, wenn's wirklich richtig eng wird.
Aber wir sollten es nicht unnötig beschreien. Sonst taucht er tatsächlich plötzlich wieder auf 😰
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Man munkelt- er wagt sich zZt. kaum aus seinem gesichertem Versteck.
Wir sollte uns aber nicht belustigen - es dauert lange und braucht viel Zeit und Mühe, solch eine ausgeprägte Macke zu entwickeln.
mussmanjamalanerkennen
Die häufigste Fehlentscheidung beim hoheitlichen Handeln ist die Ermessensunterschreitung. Der erkennende Beamte nutzt seinen Ermessensspielraum nicht aus, zieht zur Beurteilung der Sachlage nur die belastenden Faktoren heran und lässt die entlastenden Faktoren außer Acht. Daraus entstehen dann Vorverurteilungen, die den Grundsatz Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft nicht berücksichtigen.
Diesen Fall hat Wiki nur gestreift mit der Bemerkung, dass sowohl der Führerschein als auch die Fahrerlaubnis bis zur Rechtskraft des Urteils behalten werden kann.
Im Grunde muss man konstatieren, dass im beschriebenen Fall (wenn er denn so stattgefunden hat) sogar eine Dienstpflichtverletzung durch den Beamten vorgelegen hat. Die Beurteilung der Drogennahme und der Fahruntüchtigkeit ALLEIN wegen geröteter Augen ist m.E. nicht möglich. Hier müsste mindestens ein zweites Indiz (z.B. unsicherer Gang, Drogenfund im Auto, u.ä.) gegeben sein. Hiervon erzählt die Geschichte aber nichts. Wer nicht dabei gewesen ist, sollte aufgrund der dürftigen Sachdarstellung ohnehin vorsichtig bei der Beurteilung sein. Dargestellt wurde vom Anwalt ein willkürliches Verhalten des Beamten, der sachfremde Erwägungen in seine Entscheidung einbezieht.
Die Folgen einer Dienstpflichtverletzung sind sogar im Grundgesetz Art. 34 (Amtshaftung) und im § 839 BGB geregelt. Der Mann hätte in der fraglichen Zeit Taxi fahren können und alle seine Fahrten erstattet bekommen. Davon berichtet der Anwalt wiederum nichts, was für mich nun wieder ein Indiz dafür ist, dass die Geschichte nicht vollständig berichtet wurde.
Aber ich sach ja ... Es gibt Leute, denen passiert sowas ...
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Mir erzählte vor langen Jahren mal ein Hobbypilot, dass er und seine Kumpels ihre Pilotenlizenz nie in derselben Brieftasche hätten wie ihren Führerschein. Grund: Ein wg. Alkohol etc. entzogener Führerschein rechtfertigt die Einziehung des Pilotenscheins - wenn die Polizei das beantragt. Das tut sie aber in der Regel nicht, wenn sie nicht weiß, dass der Delinquent überhaupt einen Flugschein hat...
Noch sinnvoller wäre aber doch wohl der Tipp, daß man nicht trinken sollte, wenn man noch zu fahren beabsichtigt. Oder meinetwegen zu fliegen.
Nur gefährdet mich der besoffene Hobbypilot doch eigentlich weniger als der blaue Kleinwagenfahrer, der mir auf meiner Spur entgegenkommt.
Ich finde, solche "Geheimtipps" gehen in die völlig falsche Richtung.
Es ist ja kein Kavaliersdelikt, sich betrunken hinters Steuer zu setzen.
Und ich möchte wetten, die Straßen wären beinahe leer, wenn man allen das Fahren verbieten würde, die sich mit zu hohem "Pegel" hinters Steuer setzen.
Selbst wenn man nur die buchstäblich aus dem Verkehr ziehen würde, die regelmäßig betrunken fahren.
Oft kommen solche Fälle doch nr ans Licht, wenn der Alkoholiker einen Unfall baut.
Wenn sich Leute ganz offensichtlich mit den Alkoholikern gegen die Polizei solidarisieren, welche die nüchternen Opfer schützen soll, dann kann ich nur mit dem Kopf schütteln! 🙄
Ich sag nichts mehr... 🙄
Man sollte Themen, die sich mit juristischen Fragen befassen, bei MT untersagen.
Andererseits ... mancher Beitrag würde den Strafrechtsunterricht an einer höheren Bildungsstätte zweifellos heiter auflockern. Ein Cockerspaniel als Gastdozent... 😁
95% der befragten Alkoholiker lallen dazu, sie würden im Zweifel eh nur soviel trinken, wie ihr Auto verträgt.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ich sag nichts mehr... 🙄
Man sollte Themen, die sich mit juristischen Fragen befassen, bei MT untersagen.Andererseits ... mancher Beitrag würde den Strafrechtsunterricht an einer höheren Bildungsstätte zweifellos heiter auflockern. Ein Cockerspaniel als Gastdozent... 😁
Wieso, dein Post war doch sehr interessant?
Ich finde Threads über juristische Probleme sehr informativ. Sie zeigen mir immer wieder sehr deutlich, wie weit teilweise das Rechtsempfinden und die tatsächliche Rechtsprechung auseinandergehen. Auch bin ich immer wieder erstaunt, dass man mit rein logischem Denken ohne Kenntnis der Gesetzgebung häufig ziemlich daneben liegt, manchmal aber auch genau trifft.
Das sagt mir, dass der "gesunde Menschenverstand", nach dem wir viel entscheiden und glauben damit richtig zu liegen, bei der Juristerei nicht ausreichend ist. Wahrscheinlich sind deswegen die Gerichte heute überlastet.
Vor Gericht bekommt man ein Urteil.
Ob das auch Recht ist, steht auf einem anderem Blatt.
Straftäterfreundliche Rechtsprechung ist eben ein zweischneidiges Schwert.
Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Das sagt mir, dass der "gesunde Menschenverstand", nach dem wir viel entscheiden und glauben damit richtig zu liegen, bei der Juristerei nicht ausreichend ist.
Es gibt nur wenig, das in juristischen Dingen schlimmer ist, als "gesunder Menschenverstand", eines davon ist der "Gerechtigkeitssinn"
"Wer von Ihnen noch immer daran glaubt, dass Recht und Gerechtigkeit auch nur das Geringste miteinander zu tun haben, ist in meinen Vorlesungen fehl am Platz"
Prof. Dr. Hagen Gülzow, Dozent für Strafrecht, FHPol VS, 1983.
Kein Mensch kann so dumm denken, wie ein Gericht zu entscheiden in der Lage ist.
Prof. Dr. Babel, FHSVR Berlin 1983