warum keine Eintragung
Hallo
Fahre ein A6 4f 3,2 quattro und habe federn von h&r 40 mm und momotec Felgen mit 245/35/19 8,5j et 30 drauf und wollte beides eintragen lassen. Und der tüv sagt nein, warum. Kann mir einer helfen
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Airway
...ja,habe ich schon gelesen...meiner ist aber auch 30 mm tiefer...die Radhöhe(Abrollumfang) bei beiden fast identisch...an dem sollte es nicht liegen...mit der AAS ,geht es einfach leichter ...hinten ,könnte er noch den Sturz so weit wie möglich(innerhalb der Toleranz) auf Negativ einstellen lassen...und dann mit etwas Glück und dem richtigen Prüfer....Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Ihm seiner ist aber 40mm tiefergelegt, da sieht es dann schon wieder anders aus!
Die frage ist hier, ob deine Tieferlegung auch eingetragen ist?!?
Denn wenn nicht, ist es ja wie Felgen auf Serienfahrwerk eintragen lassen, und danach die 40er Federn einzubauen!
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Die frage ist hier, ob deine Tieferlegung auch eingetragen ist?!?Zitat:
Original geschrieben von Airway
...ja,habe ich schon gelesen...meiner ist aber auch 30 mm tiefer...die Radhöhe(Abrollumfang) bei beiden fast identisch...an dem sollte es nicht liegen...mit der AAS ,geht es einfach leichter ...hinten ,könnte er noch den Sturz so weit wie möglich(innerhalb der Toleranz) auf Negativ einstellen lassen...und dann mit etwas Glück und dem richtigen Prüfer....
Denn wenn nicht, ist es ja wie Felgen auf Serienfahrwerk eintragen lassen, und danach die 40er Federn einzubauen!
...auch wieder wahr,gut mitgedacht....wobei,wenn beim TE auch bei voller Zuladung nichts streift,eine Eintragung möglich sein müsste...
Zitat:
Original geschrieben von marra
Ich habe gefragt für einen Arbeitskollegen ,der hat seinen Audi zum tiefer legen und eintragen lassen ,in eine Werkstatt von einem Freund gegeben hat. Und der sagt ihm nichts konkretes. Nur das er die Sachen nicht bei der Dekra eingetragen bekommt. Sondern nur der TÜV könnte sie eintragen. Für die Felgen und die Reifen hat er eine Abe ,wie auch für die Federn. Der Verkäufer der Alufelgen sagt würde keine Probleme beim TÜV gebenZitat:
Original geschrieben von derSentinel
Du hast dir das nicht vom Prüfer begründen lassen und fragst jetzt und ??? 😁Habe meine Arbeitskollegen gefragt warum er nicht in einem Forum nachfragt hat. Weil da Jungs sind ,die viel Ahnung haben. Und die dich vor einem Fehler bewahren können. Ich danke für Hilfe ,hätte da noch eine Frage. Kann er was tuen wie z.b. Distanz Scheiben um die Sachen eingetragen zu bekommen. Oder geht nur neue Alu Felgen
ich denke das Problem liegt bei der Prüforganisation, in den alten Bundesländern dürfen Felgen in Verbindung mit nem anderen Fahrwerk nur vom TÜV eingetragen werden und in den neuen Bundesländern nur durch die DEKRA.
MfG
Räder und Fahrwerke, soweit nicht in der Kombination original vom Hersteller angeboten, müssen immer eingetragen werden.
Seit einiger Zeit schon, werden Räder und Fahrwerke nur noch in Kombination eingetragen.
Ansonsten fahren die Spezie`s zum ersten Tüv, tragen bei Serienfahrwerk mörderbreite Räder mit grenzwertigen ET`s ein, und fahren dann zum anderen Tüv um supertiefe Fahrwerke mit Serienrädern einzutragen.
Danach fahren sie nach Hause und kombinieren beides......
Das will man unterbinden, daher Eintragung nur noch in Kombination.
Gruß
Stephan
(der dasselbe Problem bei seinem A6 Avant hatte)
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Zitat:
Original geschrieben von Airway
...auch wieder wahr,gut mitgedacht....wobei,wenn beim TE auch bei voller Zuladung nichts streift,eine Eintragung möglich sein müsste...Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Die frage ist hier, ob deine Tieferlegung auch eingetragen ist?!?
Denn wenn nicht, ist es ja wie Felgen auf Serienfahrwerk eintragen lassen, und danach die 40er Federn einzubauen!
Naja, es gibt da eigentlich ganz klare vorgaben, wieviele mm zu welchem Bauteil an Freigängigkeit benötigt werden, die einen nehmen das ganz genau, und den anderen reicht es wenns nicht schleift!
Zumal der Prozess des verschränkungstest's auch genau definiert ist, da gibt es zumindest beim TÜV Süd genormte Prüfklötze die diagonal unter die Räder gestellt werden, und dann das vollgetankte Auto drauf abgelassen wird! Dann ist da Radfreigängikeit in alle richtungen zu prüfen... in der Anweisung steht nix von "3 Kollegen im Kofferraum hüpfen lassen" oder "2 Kollegen auf dem Schlossträger rummwippen lassen, dazu noch einer der schöne dellen in den Kotflügel drückt" Am besten ist immer vorher nachzufragen wie genau geprüft wird, denn wenn ein Prüfer was nicht eintragen will, weil die Mami Ihm wieder das gleiche Pausenbrot gemacht hat, dann findet der immer irgendwas...
Zitat:
Original geschrieben von SFL-Phantom
Räder und Fahrwerke, soweit nicht in der Kombination original vom Hersteller angeboten, müssen immer eingetragen werden.Seit einiger Zeit schon, werden Räder und Fahrwerke nur noch in Kombination eingetragen.
Ansonsten fahren die Spezie`s zum ersten Tüv, tragen bei Serienfahrwerk mörderbreite Räder mit grenzwertigen ET`s ein, und fahren dann zum anderen Tüv um supertiefe Fahrwerke mit Serienrädern einzutragen.
Danach fahren sie nach Hause und kombinieren beides......Das will man unterbinden, daher Eintragung nur noch in Kombination.
Gruß
Stephan
(der dasselbe Problem bei seinem A6 Avant hatte)
Ich weiß zu dem Thema nicht viel, aber das was du hier schreibst dürfte meines Wissens nach nicht möglich sein. Denn der Tüver ist ja normalerweise nicht blind. Wenn da schon mörderbreite Räder eingetragen sind und du kommst vorgefahren um ein tieferes Fahrwerk mit Serienbereifung eingetragen zu bekommen, dann schrillen zumindest bei den mir bekannten Prüforganisationen die Alarmglocken. Dann heist es zu 100% mach die Mörderbereifung drauf und komm wieder, oder wir tragen das Fahrwerk ein und streichen die Mörderreifen.
Bei diesem Thema darf man eines nicht unbeachtet lassen, die Fahrwerke, Reifen und Felgen bzw. deren ABE oder Prüfbescheinigungen enthalten meist einen Zusatz zu den möglichen Verwendungen auch der Rad/Reifenkombination. Da steht dann unter anderem dass die / das Fahrwerk / Rad-Reifenkombination mit der Serienbereifung / Serienfahrwerk... geprüft wurden, was aber wenn nun eine Komponente nicht der Serie entspricht? Das betrifft sowohl das Fahrwerk als auch Felgen und deren Bereifung. Letztendlich wird es auf eine "Einzelabnahme" hinauslaufen, bei der der Prüfer unter anderem die Freigängigkeit beurteilen wird und ggf. NEIN sagt.
Ich habe ein ähnliches Prozedere mit meinem Wohnwagen durch. Ich wollte Alufelgen statt oller Stahlfelgen haben, vom Fahrzeug Hersteller sind auch schon Alufelgen der Firma Intra eingetragen, nur sind diese eben nicht mehr zu bekommen. Da habe ich mir in einschlägigen Foren Wohnwagenfelgen ( gleiche Größe alle Daten absolut identisch nur der Hersteller ist ein anderer) mit Prüfbescheinigung gesucht. Mit einer Kopie dieser Prüfbescheinigung bin ich vorab beim Tüv vorstellig geworden, mit der Bitte, eine Eintragung zu prüfen. Nach in Augenscheinnahme der Papiere wurde mir versichert, " Montieren und vorführen das stellt kein Problem dar, das können wir machen, nur wir müssen es sehen."
So alles besorgt Reifen montieren lassen und ab zum TÜV, dann ging das 2,5 Stündige Drama los. Ne die können wir nicht eintragen, weil die sind in den Papieren mit einer anderen Reifengröße getestet worden. Ich sag wie? Das verstehe ich nicht, die Reifen sind die, die schon vorher gefahren und eingetragen waren, die neuen Felgen entsprechen bis auf die Herstellerbezeichnung dem Original, was soll das. Glaubt Ihr der Hersteller prüft alle möglichen Rad-Reifenkombination möglichst noch Reifen von allen verfügbaren Herstellern? Da sagt der Typ doch glatt ja. Hab den dann gefragt was er glaubt was dann Felgen mit diesem Prüfaufwand kosten müßten? Das ist doch Irrsinn, die Reifen sind doch schon vom Hersteller das WW als optionale Serienreifen eingetragen auch die Alus nur von einem anderen Hersteller. Dann hat der Prüfer sehr lange Tel. und letztendlich dann doch die felgen abgenommen, also so einfach geht es scheinbar doch nicht.
UNO
Naja, das ging schon, morgens mit den breiten Reifen zum Tüv, Mittags Fahrwerk rein und Serienreifen drauf, und zum anderen Tüv, und erst dann zur Zulassungsstelle und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen... Der 2. Prüfer sieht ja dann die breiten Räder nirgends 😁
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Naja, das ging schon, morgens mit den breiten Reifen zum Tüv, Mittags Fahrwerk rein und Serienreifen drauf, und zum anderen Tüv, und erst dann zur Zulassungsstelle und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen... Der 2. Prüfer sieht ja dann die breiten Räder nirgends 😁
Ah, Ok auf die Idee bin ich leider noch nicht gekommen, ob die Eintragung das "Illegale" dann "Legal" macht will ich nicht glauben, spätestens beim nächsten TÜV müßte das auffallen. Und im Schadenfall wird man dann bei der Prüforganisation deren Nummer inzwischen ja auch eingetragen wird nachfragen, und ob dann die Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz noch besteht?
Zitat:
Original geschrieben von uno60
Ah, Ok auf die Idee bin ich leider noch nicht gekommen, ob die Eintragung das "Illegale" dann "Legal" macht will ich nicht glauben, spätestens beim nächsten TÜV müßte das auffallen. Und im Schadenfall wird man dann bei der Prüforganisation deren Nummer inzwischen ja auch eingetragen wird nachfragen, und ob dann die Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz noch besteht?Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Naja, das ging schon, morgens mit den breiten Reifen zum Tüv, Mittags Fahrwerk rein und Serienreifen drauf, und zum anderen Tüv, und erst dann zur Zulassungsstelle und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen... Der 2. Prüfer sieht ja dann die breiten Räder nirgends 😁
Geht ja auch nicht mehr, wird nur noch in den Fahrzeugschein eingetragen wenns zusammen geprüft wurde!
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Geht ja auch nicht mehr, wird nur noch in den Fahrzeugschein eingetragen wenns zusammen geprüft wurde!Zitat:
Original geschrieben von uno60
Ah, Ok auf die Idee bin ich leider noch nicht gekommen, ob die Eintragung das "Illegale" dann "Legal" macht will ich nicht glauben, spätestens beim nächsten TÜV müßte das auffallen. Und im Schadenfall wird man dann bei der Prüforganisation deren Nummer inzwischen ja auch eingetragen wird nachfragen, und ob dann die Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz noch besteht?
Da können einige Denken was sie wollen. Ich finde diese Entscheidung absolut Korrekt.
Denn man muß bedenken dass das Fahrwerk kein Spielplatz für Basteleien ist, und ein derart verändertes Fahrzeug im extrem Fall auch andere gefährden kann.
UNO
Zitat:
Original geschrieben von uno60
Da können einige Denken was sie wollen. Ich finde diese Entscheidung absolut Korrekt.Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Geht ja auch nicht mehr, wird nur noch in den Fahrzeugschein eingetragen wenns zusammen geprüft wurde!
Denn man muß bedenken dass das Fahrwerk kein Spielplatz für Basteleien ist, und ein derart verändertes Fahrzeug im extrem Fall auch andere gefährden kann.
UNO
So ist es aber nach wie vor bei den leuten mit AAS, da werden die Räder auf serienhöhe eingetragen, und dann das Luftfahrwerk abgesenkt... und dann ließt man hier immer wieder "hab 9,5x20 ET36 und tiefer, und hab keine Probleme" aber dabei wurde halt auch auf Serienhöhe abgenommen...
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Naja, das ging schon, morgens mit den breiten Reifen zum Tüv, Mittags Fahrwerk rein und Serienreifen drauf, und zum anderen Tüv, und erst dann zur Zulassungsstelle und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen... Der 2. Prüfer sieht ja dann die breiten Räder nirgends 😁
Naja, die Zulassungsstellen sind ja auch nicht blöd. Wenn ich da mit 2 verschiedenen Gutachten von 2 verschiedenen Organisationen aufschlage, wissen die doch sofort was los ist. Ich wurde kürzlich schon weggeschickt, weil der Prüfer bei den Rädern nicht nochmal zusätzlich dokumentiert hatte, dass ein Gewinde drin ist, obwohl es schon vorher eingetragen war.
Zitat:
Original geschrieben von GeorgN71
Naja, die Zulassungsstellen sind ja auch nicht blöd. Wenn ich da mit 2 verschiedenen Gutachten von 2 verschiedenen Organisationen aufschlage, wissen die doch sofort was los ist. Ich wurde kürzlich schon weggeschickt, weil der Prüfer bei den Rädern nicht nochmal zusätzlich dokumentiert hatte, dass ein Gewinde drin ist, obwohl es schon vorher eingetragen war.Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Naja, das ging schon, morgens mit den breiten Reifen zum Tüv, Mittags Fahrwerk rein und Serienreifen drauf, und zum anderen Tüv, und erst dann zur Zulassungsstelle und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen... Der 2. Prüfer sieht ja dann die breiten Räder nirgends 😁
Ich schrieb ja "das ging schon"
Die in der Zulassungsstelle hatten vor 15-20 Jahren noch 0 Ahnung!
Es hat geklappt ,er hat alles eingetragen bekommen. Ist selber zum TÜV gefähren und mit einzelabnahme hat es geklappt. Dank den Tipps von euch
Das Prozedere, das Fahrzeug diagonal auf zwei Klötze zu stellen und dann die Freigängigkeit zu prüfen, ist auch oft grenzwertig.
Genau das wollte der Tüv-Prüfen bei meinem A6 auch machen.
Das dabei die max. Traglast der Felgen überschritten wird, war ihm anfangs garnicht bewußt.
"Das machen wir immer so......"
Bin dann zu einer anderen Tüv-Prüfstelle gefahren, welche mir die Rad-Reifen-Kombination eingetragen hat.
Gruß
Stephan