ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"

warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"

Themenstarteram 24. Juni 2006 um 9:15

Hallo Leute,

kennt ihr den Begriff "grob fahrlässig", der von Versicherungen gern genutzt wird um sich vor der Zahlung zu drücken?? Grob fahrlässig ist z.B.

• Zu schnell -> Unfall

• Alkohol/Drogen –> Unfall

• Abgefahrende Reifen (Aquaplaning) -> Unfall

• Zündschlüssel stecken lassen -> Diebstahl

• Handy am Ohr -> Unfall

• Ampel/Schild übersehen -> Unfall

• Runtergefallene Zigarette aufgehoben ->Unfall

meine These: wenn ich mich grob fahrlässig verhalte (kann ja auch mal Zufall sein) zahlt die Versicherung nicht. Halte ich mich an die Regeln, brauche ich keine Vollkasko, da das Risiko nahe Null tendiert. Baue ich einen Unfall, findet die Versicherung immer einen Grund, warum es grob fahrlässig sein könnte

Was sagt ihr??

Ich trage mich mit dem Gedanken, bei meinen Auto, auch wegen Zeitwert, die Vollkasko zu kündigen. Macht meiner Meinung nach keinen Sinn

Ciao,

Eric

Beste Antwort im Thema

Der Robert hat seinen Wissenshorizont in den letzten Tagen leider nicht erweitern können :rolleyes:

Das Schlimme ist, diejenigen Leser welche keine/wenig Ahnung haben und sich informieren wollen glauben das auch noch, weil die, die es richtig beschreiben, ja für die bösen Versicherungen arbeiten :confused: :rolleyes: :D

Das gefällt mir :D:

Zitat:

Deine Aussagen sind einfach undifferenzierte Stammtischparolen. Du vermischt Dinge die nichts miteinander zu tun haben und fügst deine Meinung hinzu. So weckst du niemanden mit Verstand auf.

102 weitere Antworten
Ähnliche Themen
102 Antworten

Das ist doch schon wieder nicht richtig. Also führst du andere, die die du aufwecken möchtest in die Irre.

Wenn dir ein Versicherer zusagt, den Rabattretter zu übernehmen, du dessen Vorgaben dafür erfüllst und es daraufhin im Versicherungsschein dokumentiert ist, hast du sehr wohl einen Anspruch. Nämlich den, dass dein Beitrag auf Grundlage des nicht schadenbelasteten SFR berechnet wird.

Heißt: Hast du dank Rabattretter z.B. eine SF 30 aber im Hintergrund eine echte SF 18, wird der Beitrag auf Grundlage von SF 30 berechnet und auch so im Vertrag dokumentiert.

Die AXA hatte es bis vor kurzem sehr gut gemacht und in einem Zusatztext darauf hingewiesen, welcher echte SFR im Hintergrund mitläuft.

Entschuldige, wenn ich das so direkt schreibe. Deine Aussagen sind einfach undifferenzierte Stammtischparolen. Du vermischt Dinge die nichts miteinander zu tun haben und fügst deine Meinung hinzu. So weckst du niemanden mit Verstand auf.

 

Zum eigentlichen Thema sehe ich es wie viele hier. Wenn ich der Versicherung Ablehnungsgründe gebe, sollte ich mich an die eigene Nase fassen.

Also die Definition Rabatt-Schutz und Rabatt-Retter wird nicht der GDV führen, das steht klar in den AGB.

Ich sage nur das der SFR nach GDV abweichen kann von den vertragsgebundenen SFR.

Darauf wird bei vielen Versicherungen in der Beitragsrechnung auch hingewiesen.

Andere aufwecken hört sich gut an, besonders wenn man selbst nicht sicher im Thema ist, mal kurzerhand behaupten das Alle Versicherungen die auf dem SFR eingehen zu teuer sind.

Entschuldige bitte, dass ist mir zu allgemein.

Der Robert hat seinen Wissenshorizont in den letzten Tagen leider nicht erweitern können :rolleyes:

Das Schlimme ist, diejenigen Leser welche keine/wenig Ahnung haben und sich informieren wollen glauben das auch noch, weil die, die es richtig beschreiben, ja für die bösen Versicherungen arbeiten :confused: :rolleyes: :D

Das gefällt mir :D:

Zitat:

Deine Aussagen sind einfach undifferenzierte Stammtischparolen. Du vermischt Dinge die nichts miteinander zu tun haben und fügst deine Meinung hinzu. So weckst du niemanden mit Verstand auf.

Zitat:

@Matze0411 schrieb am 2. Januar 2019 um 20:27:59 Uhr:

Wenn dir ein Versicherer zusagt, den Rabattretter zu übernehmen, du dessen Vorgaben dafür erfüllst und es daraufhin im Versicherungsschein dokumentiert ist, hast du sehr wohl einen Anspruch. Nämlich den, dass dein Beitrag auf Grundlage des nicht schadenbelasteten SFR berechnet wird.

Heißt: Hast du dank Rabattretter z.B. eine SF 30 aber im Hintergrund eine echte SF 18, wird der Beitrag auf Grundlage von SF 30 berechnet und auch so im Vertrag dokumentiert.

Das bestreite ich doch gar nicht. Natürlich hast du Anspruch auf einen Rabatt, wenn du ihn mit einer Versicherung vertraglich vereinbarst.

Aber nicht wenige wachen in dem Moment auf, wo sie die Versicherung wechseln wollen oder gar nach dem zweiten und dritten Schaden mit Rabatt-Schutz (oder Rabatt-Retter) von ihrer Versicherung gekündigt werden. Da stellen sie schnell fest, dass alle diese günstigen Versicherungen diese Rabatte leider nicht einräumen wollen.

Und mir ging es eigentlich nur darum, dass hier von einigen behauptet wurde, dass da ein grundlegender Unterschied zwischen Rabatt-Retter und Rabatt-Schutz besteht. Dass es auch Versicherungen gibt, die Sondereinstufungen übernehmen ... keine Frage, aber die holen in der Regel ihr Geld anders wieder rein.

äh ja, natürlich besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Rabatt-Schutz und Rabatt-Retter, dass sind zwei völlig verschiedene Sachen. Auch kostet der Rabatt-Schutz Beitrag und der Rabatt-Retter ist kostenfrei. Und das alle Versicherungen die die Sondereinstufung übernehmen sich das Geld anders reinholen ist wieder eine pauschale Aussage. Irgendwann muss man das Thema doch mal verstehen „kopfschüttel“

Das liest sich schon besser. Allerdings noch nicht ganz 100%ig richtig.

Wenn jemand nach dem 3. Schaden gekündigt wird und dann auf eigene Faust was neues Sucht is selber Schuld.

Hier zählt einmal mehr die Erfahrung guter Vertreter/Makler.

Diesen Unterschied gibt es aber. Wie schon erklärt wurde.

Die Versicherungen, die den Rabattschutz übernehmen, liegen allesamt in den TOP 10 bzw. TOP 20, wenn man nur vom Beitrag ausgeht. Wer nur den allerbilligsten sucht, muss dann entweder Abstriche machen oder hat Glück, dass einer davon gerade das Superduper-Angebot hat.

Z.B. hatte die Verti (ehemals Direct Line) zum Jahreswechsel eine Aktion in der u.A. der Rabattschutz kostenfrei mitversichert werden konnte. Das macht sich dann im Vergleich schon bemerkbar.

Um noch einmal auf den Threadtitel zurückzukommen:

grob fahrlässig: in meiner Versicherung ist die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen bei Drogen, Alkohol u.ä., aber alles ausdrücklich in klarem deutsch aufgeführt und erklärt.

Schlüssel im Auto z.B. ist explizit als versichert aufgeführt.

Und noch etwas:

verschiedene Versicherungen garantieren mittlerweile für bis zu 36 Monate auch im Vollkaskofall volle Kaufpreisentschädigung, keine Zeitwert/ Wiederbeschaffungsberechnung in dieser Zeit.

Ob das allerdings wirklich clever ist, sei mal dahingestellt. Da fordert den Missbrauch geradezu heraus.

mit der vom TE damals aufgeführten Auflistung ist ihm auch ein Lapsus unterlaufen:

Es gibt Tatbestände, welche in den Verischerungsbedingungen aufgeführt sind, welche schlicht nicht versichert sind.

Darunter fahren beispielsweise Alkohol- und Drogenfahrten wie auch bei den meisten Versicherern Autorennen oder das dazu gehörige Training.

Diese Fälle haben nix mit grober Fahrlässigkeit zu tun (diese Fälle, gerade Alkohol- und Drogenfahrten -> das ist klarer Vorsatz), es sind Obliegenheitsverletzungen vor dem EIntritt des Versicherungsfalls - also auf deutsch: damit verstoße ich gegen die vertraglichen Bestimmungen und verliere deshalb den Versicherungsschutz.

Als grobe Fahrlässigkeit bei den meisten Versicherern noch nicht mitversichert war, fielen darunter in erster Linie Sommerreifenunfälle im Winter oder NACHGEWIESENE Handyfahrten und dadurch entstandene Unfälle.

In den meisten auch heute zu regulierenden Kaskofällen liegt eigentlich eher fahrlässiges, nicht aber grob fahrlässiges Verhalten vor.

am 4. Januar 2019 um 8:11

Zitat:

@dgi013 schrieb am 4. Januar 2019 um 01:24:11 Uhr:

...Schlüssel im Auto z.B. ist explizit als versichert aufgeführt. ...

Das ist ja auch kein Fall für die Vollkasko, über die der TE sich hier aufgeregt hat, Diebstahl betrifft ausschließlich die Teilkasko.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 4. Januar 2019 um 08:49:30 Uhr:

...Alkohol- und Drogenfahrten [...] verstoße ich gegen die vertraglichen Bestimmungen und verliere deshalb den Versicherungsschutz. ...

Und das ist gut so. Ich möchte mit meinen Zahlungen sicher niemandem sein Auto bezahlen, der sich volltrunken hinter das Steuer setzt. Für Fehlverhalten noch belohnt zu werden, gibt es nur in Wirschaft und Politik.

Zitat:

@27239 schrieb am 3. Januar 2019 um 21:34:47 Uhr:

äh ja, natürlich besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Rabatt-Schutz und Rabatt-Retter, dass sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Dann erzähle doch bitte worin der grundlegende Unterschied besteht und komme bitte nicht damit, ob der inklusive ist oder als Option erhältlich ist, sondern sage, was der grundsätzliche Unterschied ist, in Bezug auf einen Versicherungswechsel. Denn darum geht es doch die ganze Zeit.

Zitat:

@Matze0411 schrieb am 3. Januar 2019 um 21:46:16 Uhr:

Wenn jemand nach dem 3. Schaden gekündigt wird und dann auf eigene Faust was neues Sucht is selber Schuld.

Hier zählt einmal mehr die Erfahrung guter Vertreter/Makler.

Es sei dir verziehen, dass du hier als Versicherungsmakler sprichst ... hast da ja auch keine andere Option.

Ansonsten sind Kostenfragen natürlich immer schwer pauschal zu beantworten, nur gilt grundsätzlich, dass Versicherungen sich auch ihr Geld irgendwo her holen und doof sind die auch nicht.

Davon abgesehen finde ich es gewagt zu behaupten, dass alle Versicherungen, die den Rabattschutz übernehmen, unter den Top 20 liegen. Ohne es geprüft zu haben bzw. es auch vernünftig prüfen zu können, so bin ich mir ziemlich sicher, dass sich auch eine Versicherung findet, die den Rabattschutz übernimmt und nicht unter den Top 20 liegt ;).

ja pauschale Antworten sind immer doof, ist übrigens in jeden Beruf so, das dort keiner Versucht Geld beizulegen.

Sonst kann man die Firma dicht machen. Ob das auf ein kleinen Baustein zurückzuführen ist mage ich doch stark bezweifeln. So hat jede Versicherung doch eine andere Strategie

um noch mal auf dem Beitrag des TE zurückzukommen.

Als erstes würde ich sagen, achte darauf das eine Versicherung grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Damit hätten wir den Beitrag auch schon beenden können.

 

Die Aufzählung ist recht fraglich, natürlich sollte eine Versicherung bei Alkohol und Drogen nicht zahlen, wenn den Versicherungsnehmer allerdings nicht nachzuweisen ist, dass er davon Kenntnis hatte, bleibt der Versicherung oft nichts anderes übrig.

Schlüssel stecken lassen, naja, wo ist denn hier der Versicherungsfall, Diebstahl ist nicht wenn ich mein Fahrzeug jemanden freiwillig überlasse. Außerdem wäre ja der Diebstahl ein Teilkaskoschaden.

Ob Vollkasko Sinn macht? Da gibt es hier schon unzählige Beiträge.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 4. Januar 2019 um 09:11:36 Uhr:

Zitat:

@dgi013 schrieb am 4. Januar 2019 um 01:24:11 Uhr:

...Schlüssel im Auto z.B. ist explizit als versichert aufgeführt. ...

Das ist ja auch kein Fall für die Vollkasko, über die der TE sich hier aufgeregt hat, Diebstahl betrifft ausschließlich die Teilkasko.

Ja, fällt unter Teilkasko, aber auch unter mitversicherte grobe Fahrlässigkeit.

apropro Teilkasko:

hätte ich bei meinem alten E61 die Vollkasko raus und dafür nur die Teilkasko reingenommen, wäre der Beitragsunterschied keine 50,-€ gewesen.

Wenn 1.000,- für eine Frontscheibe fällig werden, ist TK aber etwas, auf das ich ungern verzichten würde. Vor allem z.Zt., bei den vielen Baustellen und entsprechenden Steinschlägen.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"