Wartung 7A: Automatikgetriebe Ölwechsel bei 88tkm notwendig?

Mercedes

Hallo,

ich besitze einen CLA 200d aus 2015, aktuell 88tkm.
Letztes Jahr im Januar hatte ich eine große Inspektion B bei 72tkm.
Diese hat mich 667€ gekostet (Öl selbst mitgebracht).

Nun stünde eine kleine Inspektion an. A7. Etwas erstaunt war ich darüber, dass mein Kostenvoranschlag quasi genau der selbe Betrag raus kam wie ein Jahr zuvor bei der großen Wartung.
Der Service hier wäre eigentlich günstig, aber auf dem KV steht: Zusatz zum Service A: Ölwechsel im Automatikgetriebe durchführen.

Mein Freund kennt sich ein wenig aus und meinte, dass das Auto gar nicht so viel gelaufen sei, damit man das tun sollte... das würden auch die Hersteller der Automatikgetriebe so sagen usw.. außerdem meinte er, dass eine Spülung immer besser sei als ein Wechsel...

Lange Rede kurzer Sinn: Sind diese "Zusatzarbeiten" bei den Wartungen zwingend? Also klar könnte ich das verneinen... aber inwiefern wirkt sich das auf die Eigenschaft "Scheckheft gepflegt bei Mercedes Benz" aus?
Ich möchte den Wagen noch 1,2 Jahre sicher fahren und wenn ich es mal verkaufe, soll der Käufer ein 100% scheckheft gepflegtes Auto bekommen.

Wahrscheinlich würde ich auch keinen Haken bei "Zusatzarbeiten nach Vorgaben der Daimler AG" erhalten auf dem Service Bericht... aber würde halt immerhin knapp 400€ sparen... und viel gelaufen ist er ja nun wirklich nicht.

Anbei der KV... 4,23€ ist die Altölentsorgung, und 617,98 brutto wäre der Endpreis inkl. 19% MwSt und mitgebrachtem Öl.

Was sind eure Erfahrungen? Meinungen?
Den Zusatz ablehnen und nur Service A durchführen lassen?
Service A plus Zusatz durchführen lassen?
Original versiegeltes MB ÖL 7L habe ich bereits bestellt.

(Habe mir natürlich auch woanders einen KV geholt, da die Preise ja immer variieren, der fiel ein Tick teurer aus)

Danke und Gruß

KV Inspektion A7
16 Antworten

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 6. Januar 2021 um 13:29:43 Uhr:


Wenigstens einer der mindesten ein bisschen kaufmännischen Grundkenttnisse hat 🙂

Naja, auf die Unterschiede beim Kauf in der Niederlassung oder beim Vertragshändler, Verjährungsfristen und deren Verkürzung beim Kauf von Gebrauchtgütern, Mangelarten, Mängelansprüchen etc. etc. wollte ich hier nicht eingehen ;-)

Yoa... da könnte man noch einiges ausführen.

Wobei beim Neukauf die "freien" Händler auch nur Vermittler sind... so jedenfall bei meinem bei Kunzmann bestellten CLA.

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