Warteraum, Lieferzeiten neuer BMW X3 G01

BMW X3 G01

Warteraum für alle die einen neuen X3 bestellt haben oder bestellen wollen 🙂

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Warteraum für alle die einen neuen X3 bestellt haben oder bestellen wollen 🙂

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Steht da nicht immer unverbindlicher LT?
Es sei denn, der Kunde wünscht später.

Zitat:

@Touranbert schrieb am 5. April 2023 um 08:02:05 Uhr:


Steht da nicht immer unverbindlicher LT?
Es sei denn, der Kunde wünscht später.

Korrekt, auf der AB steht auch unverbindlich 10.2023
es wurde quasi der Kundenwunschtermin bestätigt - aber ich hatte nie Wunsch 10.2023 sondern "sofort"

Wenn in der Bestellung jetzt als Beispiel Kundenwunsch 06.2023 gestanden hätte und in der AB steht unverbindlich 10.2023 kann ich das ja nachvollziehen - geht halt nicht früher.

Frage mich warum sollte BMW jetzt in meinem Fall früher liefern wenn der Kunde 10.2023 wünscht (weil vielleicht Leasing ausläuft oder er das Auto erst dann bezahlen kann/möchte)

Was ist denn jetzt das Problem. Was hast du denn ständig mit dem Begriff Wunschtermin? Das steht doch in der AB garnicht sondern entspringt deiner Phantasie wenn ich es richtig verstehe.

Du hast eine AB zu deiner verbindlichen Bestellung erhalten in der BMW einen unverbindlichen Liefertermin angibt und das in der AB auch unverbindlicher Liefertermin nennt so wie es in den AGB auch kommuniziert wird.

Da steht doch in der AB nix von Wunschtermin.

Du hast jetzt eine AB zu deiner Bestellung mit Angabe eines unverbindlichen Liefeftermin. Was das zu bedeuten hat und was damit für Rechte und Pflichten seitens Verkäufer und Käufer verbunden sind entnimmt du den AGB zum Vertrag den du unterschrieben hast.

Wunschtermin und andere schwammige mündliche Absprachen sind nebensächlich. Es zählt was auf dem Papier steht.

Was auf dem Papier steht, ist offensichtlich auch nebensächlich :-). Wunschtermin ist der Termin, wo man selbst sagt, dass man den X3 da eigentlich haben möchte. Das habe ich auch so geäußert. Insofern könnte man meinen, dass man die Produktion so taktet, dass dieser dem Wunschtermin entspricht. Das wäre dann idealerweise der unverbindliche Liefertermin, der nicht vor dem Wunschtermin sein sollte.

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Zitat:

@Pomito schrieb am 5. April 2023 um 08:47:18 Uhr:


Was auf dem Papier steht, ist offensichtlich auch nebensächlich :-). Wunschtermin ist der Termin, wo man selbst sagt, dass man den X3 da eigentlich haben möchte. Das habe ich auch so geäußert. Insofern könnte man meinen, dass man die Produktion so taktet, dass dieser dem Wunschtermin entspricht. Das wäre dann idealerweise der unverbindliche Liefertermin, der nicht vor dem Wunschtermin sein sollte.

Endlich hat mich jemand verstanden 😉

Danke

Möglicherweise hat es auch damit zu tun, dass man von einem Vertrag nach einer gewissen Überschreitung der Lieferzeit zurück treten kann. Wenn ich den Liefertermin nun soweit in die Zukunft verschiebe, ist es auch unwahrscheinlich dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann und der Kunde damit auch nicht stornieren kann.

Ich denke das ist eher wahrscheinlich, außer es ist aktuell wieder etwas nicht lieferbar weshalb sich die Produktion und damit der Liefertermin nach hinten verschiebt.

Zitat:

@lecomte schrieb am 5. April 2023 um 09:29:41 Uhr:


Möglicherweise hat es auch damit zu tun, dass man von einem Vertrag nach einer gewissen Überschreitung der Lieferzeit zurück treten kann. Wenn ich den Liefertermin nun soweit in die Zukunft verschiebe, ist es auch unwahrscheinlich dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann und der Kunde damit auch nicht stornieren kann.

Servus,

in die Richtung geht meine Frage: ab welchem Zeitpunkt kann ich den Händler in Verzug setzen?
Bestellung war bei mir 08/22. Unverbindlicher Liefertermin (ich weiss, unverbindlich....) war 04/23 und
heute erfahr´ ich ganz nebenbei, Lieferung in KW32, also 09/23. Das wären dann in Summe 13 Monate Lieferzeit und 5 Monate Überschreitung vom unverbindlichen LT.

Vllt. kann mir bitte ein Fachmann aus dem Forum hier eine erste Einschätzung geben.

Danke
Gustl

@AugGustIner

Alles was du wissen musst steht in deinem Vertrag (Bestellung und AB) und den dazu gehörigen Geschäftsbedingungen.

Sollte in etwa so aussehen (beachte Höhere Gewalt durch Auswirkunegen Ukraienkrieg) :

IV. LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf zehn Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in
Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 4, Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.

7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur
Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

Willst du dein Fahrzeug stornieren? Dann kannst du den Händler schon in Verzug setzen und dann nach Ablauf aller Fristen entsprechend stornieren. Wenn du denkst, dass du ihn dadurch früher bekommst, kannst du dir das allerdings sparen.

Zitat:

@BMWJo-neu schrieb am 5. April 2023 um 10:47:35 Uhr:


@AugGustIner

Alles was du wissen musst steht in deinem Vertrag (Bestellung und AB) und den dazu gehörigen Geschäftsbedingungen.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.

vielen Dank für Deinen Input. Unverbindlich war 04/2023, jetzt sind wir bei 09/23, sind also mehr als vier Monate.
Danke, hast mir sehr geholfen!!!

Zitat:

@lookslike schrieb am 5. April 2023 um 10:52:57 Uhr:


Willst du dein Fahrzeug stornieren? Dann kannst du den Händler schon in Verzug setzen und dann nach Ablauf aller Fristen entsprechend stornieren. Wenn du denkst, dass du ihn dadurch früher bekommst, kannst du dir das allerdings sparen.

Servus,
eigentlich möchte ich nicht stornieren. Aber ich finde 13 Monate Lieferzeit unangemessen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es wirklich sehr häufig auch mit 6 oder 7 Monaten funktioniert, wie man hier im Fred gut nachlesen kann.
Die Händler haben quoten und können darauf Einfluss nehmen, wann welche Bestellung im Vorlauf z.B. abgeändert wird, um damit die Lieferung zu beschleunigen. Ist das bei meinem Fall nicht möglich, hab ich wohl den falschen Händler gewählt. Offenbar wurde mein Vertrauen bei der Absprache des Liefertermins missbraucht. Das muss mir nicht gefallen. Ich bin auch nicht gezwungen, diese Marke zu fahren.
Jetzt kann sich der Händler aussuchen, ober er schneller liefert und eine Rechnung über ca. 90k€ schreibt oder ob ich vom Vertrag zurücktrete. Fahr ich halt einen *x* oder *y*, bauen auch gute Autos.

Ciao, der Gustl

Wir haben unseren letzte Woche bestellt und Liefertermin September 2023 bekommen. Laut dem Filialleiter geht da wieder ein ganzer Rutsch raus und es wären noch ein paar "Produktionsplätze frei gewesen". Das selbe sagte der Verkäufer in einem 2. Autohaus, wo wir ein Vergleichsangebot eingeholt haben. Kann jetzt eine Masche sein oder auch nicht, klingt aber schon logisch, rein von der Logistik her. Für Bestellungen ab 04/23 ist der Liefertermin in diesem Autohaus Dezember 2023.

Hallo,

Ich trage mich jetzt auch in den Warteraum ein 🙂

X3 M40i
Bestellt: 24.02.2023
Unverbindlicher Liefertermin: 31.08.2023
Produktionsdatum: 30.03.2023
Geplante Lieferung: Ende Juni/Anfang Juli

Ich hatte das Glück, dass man eine Vorbestellung auf mich änderte, trotzdem wurde der X3 fast 2 Monate früher produziert.

MfG,

Eric

Zitat:

Servus,
eigentlich möchte ich nicht stornieren. Aber ich finde 13 Monate Lieferzeit unangemessen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es wirklich sehr häufig auch mit 6 oder 7 Monaten funktioniert, wie man hier im Fred gut nachlesen kann.
Die Händler haben quoten und können darauf Einfluss nehmen, wann welche Bestellung im Vorlauf z.B. abgeändert wird, um damit die Lieferung zu beschleunigen. Ist das bei meinem Fall nicht möglich, hab ich wohl den falschen Händler gewählt. Offenbar wurde mein Vertrauen bei der Absprache des Liefertermins missbraucht. Das muss mir nicht gefallen. Ich bin auch nicht gezwungen, diese Marke zu fahren.
Jetzt kann sich der Händler aussuchen, ober er schneller liefert und eine Rechnung über ca. 90k€ schreibt oder ob ich vom Vertrag zurücktrete. Fahr ich halt einen *x* oder *y*, bauen auch gute Autos.

Ciao, der Gustl

Ich hab jetzt 11 Monate warten dürfen… und leider einen nicht kommutativen Händler erwischt… er meinte bei der Bestellung 4-6 Monate (auf den Vertrag stand 11/2022) dann meinte er im August kommen neue Quoten. Dann meinte er im Dezember ist es da… letztendlich wurde es im Februar gebaut und ich hab ihn Ende März abgeholt. Ich war auch kurz davor zu stornieren. Bei mir wäre es erst im Jänner gegangen. Stand auch im Vertrag Ende November + 8 Wochen. Und wenn du bmw fragst was sie nach 8 Wochen Verzug meinen 😁 dann darfst du kostenlos stornieren…
Ich hatte auch das Gefühl das ich mit meinem Händler aufs falsche Pferd gesetzt habe 😕

Zitat:

@AugGustIner schrieb am 5. April 2023 um 11:20:13 Uhr:



Zitat:

@lookslike schrieb am 5. April 2023 um 10:52:57 Uhr:


Willst du dein Fahrzeug stornieren? Dann kannst du den Händler schon in Verzug setzen und dann nach Ablauf aller Fristen entsprechend stornieren. Wenn du denkst, dass du ihn dadurch früher bekommst, kannst du dir das allerdings sparen.

Servus,
eigentlich möchte ich nicht stornieren. Aber ich finde 13 Monate Lieferzeit unangemessen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es wirklich sehr häufig auch mit 6 oder 7 Monaten funktioniert, wie man hier im Fred gut nachlesen kann.
Die Händler haben quoten und können darauf Einfluss nehmen, wann welche Bestellung im Vorlauf z.B. abgeändert wird, um damit die Lieferung zu beschleunigen. Ist das bei meinem Fall nicht möglich, hab ich wohl den falschen Händler gewählt. Offenbar wurde mein Vertrauen bei der Absprache des Liefertermins missbraucht. Das muss mir nicht gefallen. Ich bin auch nicht gezwungen, diese Marke zu fahren.
Jetzt kann sich der Händler aussuchen, ober er schneller liefert und eine Rechnung über ca. 90k€ schreibt oder ob ich vom Vertrag zurücktrete. Fahr ich halt einen *x* oder *y*, bauen auch gute Autos.

Ciao, der Gustl

Ich kann Deinen Frust nachvollziehen - bei uns ist es noch schlimmer, da der Großkundenvertrieb der BMW Niederlassung nicht einmal soviel Niveau hat, nach ebenfalls 13 Monaten Wartezeit, einem nicht eingehaltenen Produktionstermin und einer dabei mehr als bescheidenen Kommunikation uns eine kostenfreie Stornierung zuzugestehen. Das Ergebnis ist, dass auf mein jetziges Fahrzeug dann kein weiterer 5er, sondern ein Mercedes folgen wird nachdem ich seit Kindheit BMW-Fan war und durchwegs BMW gefahren bin. Ich glaube auch nicht, dass dies aus Zufall passiert, sondern dass Kunden mit für BMW weniger attraktiven Konditionen solange zurückgestellt werden bis es ans Ende des Lebenszyklus geht und niemand den G01 mehr bestellt.

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