Warnung vor Betrug der FA "Vehicle Invest Kft" aus Ungarn

Mercedes E-Klasse S212

Ich bin leider wider besseren Wissens um meine E-Klasse geprellt worden.
Damit euch nicht das gleiche wie mir passiert warne ich dringlich vor einem gewissen Käufer
namens "Stoll" aus Borna. Er gibt sich als Firmeninhaber von "Vehicle Invest Kft" in Ungarn aus.

Lange Rede kurzer Sinn: das Auto wurde durch einen unbekannten Fahrer abgeholt und die versprochene
Überweisung des Kaufbetrages wurde nicht veranlasst. Auto weg und Kohle nicht bekommen.

Am Telefon war der Interessent sehr freundlich und alles klang rosig. Innerlich gingen bei mir aber sämtliche Alarmglocken an. Aber ich dachte mir, dass sind bestimmt nur Vorurteile und das wird schon gut gehen.

Anzeige bei der Polizei habe ich gestellt. Habe aber wenig Hoffnung, dass ich das Auto oder die Kohle sehen werde.

283 Antworten

Zitat:

@dianos schrieb am 24. März 2023 um 19:56:09 Uhr:


Ja, einen Anwalt würde ich auch wohl einschalten.

Wenn das bis jetzt nicht der Fall gewesen sein sollte, wäre das ja quasi der Pilot der 2. Staffel dieser Krimiserie! 🙂

Danke für das Update. Hätte nicht gedacht, dass Du nochmal was von dem Auto etc. hörst.
Bin mal gespannt, wie das ausgeht. Den Tipp einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen finde ich sehr sinnvoll….
Viel Erfolg.
Gruß
Hagelschaden

Hi!
Gott sei Dank, alle Raten dir nichts selbst zu tun, dass ist jetzt ein Fall für Rechtsanwalt und Staatsanwalt.
Denk immer daran, das war ggf. eine "Probefahrt" bei der der Beschuldigte mit dem Auto "verschwunden" ist.
VG J.

Zitat:

@kow48 schrieb am 24. März 2023 um 21:07:21 Uhr:


Hi!
...
Denk immer daran, das war ggf. eine "Probefahrt" bei der der Beschuldigte mit dem Auto "verschwunden" ist.
VG J.

Und mit Papiere....

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Hallo!
Du kannst immer noch argumentieren, der Käufer wollte eine "unbeeinflusste" Probefahrt machen und wer auf öffentlicher Straße unterwegs ist, braucht "Papiere".
Es war halt alles wegen des beabsichtigten Kaufes schon zusammengepackt (1+2), versehentlich.
VG J.

Zitat:

@lausitzerMB320 schrieb am 24. März 2023 um 19:14:29 Uhr:


bei den Verstrickungen, die bei solchen Händlern herrschen, blickt kaum einer durch...

Zumindest kann man aber von einem Händler erwarten, dass er die VIN bei der Polizei etc. abfrägt. Dann wäre das sofort aufgefallen. Ansonsten halt Geschäftsrisiko vom Händler 😁

Sorry, ich glaube niemand fragt bei der Polizei nach ob die Kiste geklaut ist, wenn alle Papiere da sind.

Bei den Autodocs kam letztens, dass geklaute Fahrzeuge an die Hersteller gemeldet werden und die Teile dann bei denen gesperrt sind. Hilft, falls sie zerlegt werden.
Da wurde übrigens auch (durch Polizeibeamten) was zu Papieren und deren Fälschung erzählt! Sicher kann niemand sein, Abfrage wäre immer sinnvoll.

.. ein seriöser Händler sollte schon wissen woher er seine Ware bezieht, ganz egal worum es sich handelt.
Bei Autos sollte das in der heutigen digitalen Welt ja nicht soo kompliziert sein.

Und wer reibt sich die Hände und verdient dabei?

Ja, die Rechtsgelehrten, deren Bestreben es ist, dass ohne ihnen bald gar NICHTS mehr geht.

Sorry, wenn man die original Papiere besitzt, dann sollten die Behörden denjenigen gleich hops nehmen der die gefälschten Papiere hat und das Fahrzeug natürlich einmal in Verwahrung nehmen bzw. dem Besitzer zurückgeben.
Alles was da sonst hinein interpretiert wird finde ich Geldmacherei der Anwälte.
Den Anwalt könnte dann eher der Händler brauchen, nicht der Geschädigte!

Sorry! Aber der Beitrag zeugt von Unwissen! Die Betrüger nutzen „Originalpapiere“, in dem sie geklaute Blankopapiere ausfüllen und zwar mittlerweile fehlerfrei. In dem Fall haben die Täter ja wohl sogar die Originalpapiere nicht mal gefälscht!
Und heutzutage den Rechtsweg ohne Anwalt zu beschreiten ist schon fast suizidal! Zumal oft vor Gericht auch Anwaltspflicht besteht!

Ja, und der Anwalt braucht sich nicht mal Mühe geben, weil er kriegt so oder so sein Geld.

Das könnte man vertraglich regeln!

Zitat:

@kow48 schrieb am 24. März 2023 um 21:07:21 Uhr:


Denk immer daran, das war ggf. eine "Probefahrt" bei der der Beschuldigte mit dem Auto "verschwunden" ist.

Zu spät.

Wenn ich hier alle Beiträge lesen kann, können das auch andere. Das Internet vergisst nichts.

Sehe das eigentlich so, wenn Überweisung vereinbart war und nicht erfolgt ist wurde der Vertrag nicht erfüllt.
Ob es nun Diebstahl oder Unterschlagung ist sollte ein RA wissen.

Eigentlich sollte der letzte "Käufer" sein Geld von Händler zurück erhalten, vor allem dann, wenn der Wagen da schon als gestohlen gemeldet war.

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