Warnung vor Autoexpert 24 Inh. M. Ginalski

Guten Abend zusammen. Da es hier ein allgemeines Kaufberatung Forum ist, möchte ich euch vor dem Autoaufkäufer Autoexpert 24 Wuppertal warnen. Ich habe am 26.09.2017 ein Fahrzeug an die Firma verkauft, und es wurde bis heute noch nicht abgemeldet. Anrufe und Nachrichten, brachten keinen Erfolg. Versicherung und Zulassungsstelle, sind schon informiert. Bin auch stark am überlegen, bei der Firma die Tage persönlich vorstellig zu werden.

Beste Antwort im Thema

Jetzt aber Mal ruhig bleiben.

Es gibt etliche Millionen Verkäufe wo die Autos anmeldet übergeben werden. Der eröffner hat hier nichts getan, was jetzt besonders in die"dumme Ecke" gestellt werden muss.

Habe schon vielen mein Auto so verkauft und nie Probleme gehabt.

Der Fehler liegt hier definitiv nicht beim eröffner, sondern beim Käufer - der sich strafbar macht.

Klar, hätte man sicher gehen können und und.. man hätte auch ein GPS Sender ans Auto setzen können, um ihn jederzeit aufspüren zu können. Aber niemand kann hier die Zukunft Vorraussehen oder dergleichen.

Aber ist ja bei motortalk immer wieder dass selbe. Hauptsache den eröffner nicht helfen und seine "Fehler" schön breitschlagen und sich dabei ergötzen an der eigene allwissenheit.

Traurig, einfach nur traurig.

Er hat was ganz normales getan, wie oft hier schon geschrieben wurde dass Autos angemeldet gekauft oder verkauft wurden.. war immer Nebensache, aber wenn Mal jemand auf ein schwarzes Schaf trifft, ist er wieder der totale Vollidiot.

Einfach leise sein, wenn man zum Thema nichts beitragen kann und den eröffner nicht weiterhelfen kann.

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Hallo zusammen leider habe ich diese Seite zu spät gesehen.

Naja mein Auto Bzw meine Papiere sind verkauft
Da mein Auto eh kaputt ist und ich es für wenig Geld angeboten habe ist es auch nicht so tragisch.

Mein Auto steht jetzt noch hier.....wird das überhaupt abgeholt?
Darf ich das Auto an einen anderen Ort stellen, weil meine Einfahrt blockiert?

Zitat:

@Brocklyn schrieb am 2. Mai 2018 um 21:45:24 Uhr:



[...]

Darf ich das Auto an einen anderen Ort stellen, weil meine Einfahrt blockiert?

Sicher darfst du das. Schließlich hast du dem Verkäufer sicher nicht garantiert, dass das Fahrzeug bis zur Abholung exakt in deiner Einfahrt stehen wird. Du solltest es nur nicht zu weit weg stellen, damit es eben vor Ort ist, sollte jemand kommen, um es abzuholen.

Achtung! Finger Weg!
Alles, absolut alles hat sich auch bei Übernahme unseres Fahrzeuges Bestätigt. Fotograf kam zum Einsatz, Gerät zum Nachweis angeblicher Nachlakierung auch. Vertrag hat vor juristischer Korrektur einige Falschangaben beinhaltet.
Die Schärfe ist jedoch, dass der Spediteur versucht hat bei Begutachtung das Fahrzeug kaputt zu machen. Türen wurden extrem heftig aufgerissen, Anfahrversuche mit Vollgas bei angezogener Handbremse. Tritte gegen das Auto und Schlagen gegen die Scheiben. Ich musste am Ende die Polizei informieren.

Leute Finger Weg!

Zitat:

@MargoMustermann schrieb am 7. Mai 2018 um 15:18:14 Uhr:


Achtung! Finger Weg!
Alles, absolut alles hat sich auch bei Übernahme unseres Fahrzeuges Bestätigt. Fotograf kam zum Einsatz, Gerät zum Nachweis angeblicher Nachlakierung auch. Vertrag hat vor juristischer Korrektur einige Falschangaben beinhaltet.
Die Schärfe ist jedoch, dass der Spediteur versucht hat bei Begutachtung das Fahrzeug kaputt zu machen. Türen wurden extrem heftig aufgerissen, Anfahrversuche mit Vollgas bei angezogener Handbremse. Tritte gegen das Auto und Schlagen gegen die Scheiben. Ich musste am Ende die Polizei informieren.

Leute Finger Weg!

Bitte Info auch an Mobile.de, wie ich weiter oben ausgeführt habe!

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Ich hatte im März auch das "Vergnügen" mit der Autowelt Schallbruch ein Geschäft zu versuchen...

Alles lief ab wie hier bereits mehrfach beschrieben:

Ich bot übers WWW ein Fzg. mit Motor/Getriebeschaden im demontierten Zustand an, wurde mit dem sehr freundlichem Ankäufer recht schnell einig und ergänzte die Email mit den Worten "wie telefonisch besprochen"... Die Abholung verzögerte sich dann mehrfach, da der Spediteur angeblich im Stau stand, fand aber letztendlich ein paar Tage später statt.

Dabei dann das mtw bekannte Prozedre: Fotos mailen, Lackstärke messen, Preis mindern (aus fast 1000,- sollte eine kostenlose Entsorgung werden !!), nicht druckreife Beleidigungen am Telefon... Ich habe mich davon allerdings nicht beeindrucken lassen, sondern das Telefonat beendet und den Typen vom Hof gejagt.

Ein paar Wochen später flatterte dann wirklich ein Brief eines Düsseldorfer Anwalts ins Haus, der mit Klage drohte, wenn ich das Fzg nicht binnen einer Woche herausgeben würde. In diesem Schreiben entsprach nicht eine Aussage der Wahrheit. Aus einer angeblich nachlackierten Tür wurde eine Komplettlackierung, die Laufleistung, das Baujahr... Nichts stimmte mit dem tatsächlichen Zustand überein.

Ich machte den Anwalt dann darauf aufmerksam, dass ich mit dem Verkäufer telefonisch einen Kaufvertrag abgeschlossen habe (die Emailbestätigung kam ja erst danach), der Verkäufer diesen nicht erfüllt hätte, ich aber großzügigerweise auf eine Klage verzichten würde. Sollte er aber dennoch vor Gericht ziehen wollen, würde ich diesem, auch im Hinblick auf die im Internet dokumentierten Geschäftspraktiken des Herrn G., entspannt entgegen sehen.

Bisher kam noch nix weiteres...

r:
Mir blüht das auch... derselbe Ankäufer, weil der KFZ Brief noch bei der VW Bank liegt ( tel. wurde mir gesagt wär kein Problem) wollte man mir nur 1000 Euro Anzazgeben und das Auto mitnehmen (Gol 7, Baujahr 2014!! Kapitaler Motorschaden...) . Vereinbart waren 6600 Euro und den Brief könnt ich nachschicken ( wie gesagt hab ich das blöderweise natürlich nicht schriftlich) 1. Frage: kann ich vom Berkauf zurück treten weil auf dem Dokument vom Fahrer dann eine andere Adresse steht?? /. Frage: wenn dieser was am Preis drücken will Chance auf Vertragsausstieg?? Die Vw Bank ist jetzt bezahlt ( aus eigener Tasche) damit ich den Brief kriege und dann wird ein neuer Termin vereinbart. Falls aus bekannten Gründen eine Möglichkeit besteht, dass der Fahrer ohne Auto fährt, kommt tatsächlich eine Schadensersatzklage? Und wie geht ihr dann damit um? Rechtsauist schon eingeschaltet um Frist zu setzen... bin allmählich sehr ängstlich, verzweifelt und am auch zugegebenermaßen am Ende meiner Kräfte angekommen...
Grüße- würd mich über Rückmeldung freuen 😉
Huch... jede Menge Tippfehler... sorry

Hallo alle zusammen, ich brauche dringend eure Hilfe, und zwar. Ich hab das gleiche Problem mit diese betrüger, nur mit dem Unterschied das ich den Kauf bestätigt habe aber ein Tag später wo ich die ganze negative Bewertung gelesen habe, hab ich sofort eine E-Mail geschrieben mit ein wiederruf vom Kaufvertrag wegen diese ganze negative Bewertung. Und heute kam ein Brief vom Rechtsanwalt und ich muss unverzüglich das Auto abgeben. Aber das Auto hab ich nicht. Bitte ich brauch dringend Hilfe was soll ich jetzt tun. Muss ich jetzt auch ein Rechtsanwalt einschalten. Grüße chrissi

Zitat:

@Italygirl schrieb am 29. Mai 2018 um 21:00:30 Uhr:


Hallo alle zusammen, ich brauche dringend eure Hilfe, und zwar. Ich hab das gleiche Problem mit diese betrüger, nur mit dem Unterschied das ich den Kauf bestätigt habe aber ein Tag später wo ich die ganze negative Bewertung gelesen habe, hab ich sofort eine E-Mail geschrieben mit ein wiederruf vom Kaufvertrag wegen diese ganze negative Bewertung. Und heute kam ein Brief vom Rechtsanwalt und ich muss unverzüglich das Auto abgeben. Aber das Auto hab ich nicht. Bitte ich brauch dringend Hilfe was soll ich jetzt tun. Muss ich jetzt auch ein Rechtsanwalt einschalten. Grüße chrissi

Offensichtlich hast du einen Vertrag geschlossen (auch eine Bestätigung per E-Mail oder auch mündlich ist ein rechtsgültiger Vertrag). Jetzt musst du deinen Teil erfüllen, indem du das Auto an deinen Käufer übergibst. Ein Rücktritt vom Vertrag mit der Begründung, es gäbe so viele negative Bewertungen im Internet, ist nicht möglich.
Da du das Auto nicht mehr hast, kann dich der Käufer auf Entschädigung verklagen. Da hast du einen ziemlichen Fehler gemacht, den wohl nur noch ein Anwalt halbwegs glatt bügeln kann.

Ich würde die Sache von einem Anwalt prüfen lassen. Stichworte: Anfechtung einer Willenserklärung, Erklärungsirrtum...

Hallo und danke schön für die schnelle Antwort. Aber ich wusste nicht was ich sonst machen sollte, weil hätte ich den schleppwagen bestellt von denen und die hätten Den Preis runter gedrückt wie bei anderen und ich hätte den Preis was die mir vorgeschlagen hätte nicht einverstanden Dann hätten sie mich auf Ersatz angeklagt weil die so viel km gefahren sind um sonst. Ich bin voll in eine Sackgasse :-(. Ich hoffe der Rechtsanwalt kann mir helfen. Ich werde natürlich diese ganze Beschwerden von diesen Autohaus den Rechtsanwalt zeigen und dann sehen wir weiter.

Zitat:

@Italygirl schrieb am 30. Mai 2018 um 07:50:36 Uhr:


Hallo und danke schön für die schnelle Antwort. Aber ich wusste nicht was ich sonst machen sollte, weil hätte ich den schleppwagen bestellt von denen und die hätten Den Preis runter gedrückt wie bei anderen und ich hätte den Preis was die mir vorgeschlagen hätte nicht einverstanden Dann hätten sie mich auf Ersatz angeklagt weil die so viel km gefahren sind um sonst. Ich bin voll in eine Sackgasse :-(. Ich hoffe der Rechtsanwalt kann mir helfen. Ich werde natürlich diese ganze Beschwerden von diesen Autohaus den Rechtsanwalt zeigen und dann sehen wir weiter.

Hätte, hätte, hätte, hätte, hätte

Das ist keine Argumentation, mit der du von einem Vertrag zurücktreten darfst. Stell dir mal vor, du bestellst dir im Karstadt eine teure Handtasche und dann, wenn du sie abholen willst, sagt dir die Kassiererin "Wir haben die Handtasche jetzt an eine andere Kundin verkauft. Wir hatten Sorge, dass Sie nicht den Preis zahlen wollen, den wir ausgemacht und vertraglich festgehalten haben. Dass wir das schriftlich gemacht haben, ist uns egal. Pech gehabt."

Ihr habt doch schon in der E-Mail einen Verkaufspreis ausgemacht. Also hättest du den Käufer kommen lassen müssen und eben, wenn er den Preis drückt, sagen müssen, dass der Vertrag bereits besteht und der Käufer noch vor Besichtigung des Autos zugestimmt hat, Preis X zu bezahlen. Und wenn sie dann Probleme machen möchten, hättest du es immernoch an einen Anwalt übergeben können.

Aber einen Vertrag schließen und die Ware dann einfach anderweitig verkaufen ist nicht okay. In der Situation hast du dich absolut falsch verhalten.

Das Problem bei der Sache ist, dass man einen Vertrag vor Besichtigung des Autos macht, also nicht hineinschreiben kann, gekauft wie gesehen. Bei dem Verkauf an Privatpersonen, erst Besichtigung und dann Vertrag, hatte ich früher nie Probleme. Ich werde kein Auto mehr verkaufen, ohne dass der Käufer es vor Vertragsabschluss besichtigt hat. Auch wenn ich dabei 100€ weniger bekomme - durch die Masche des Verkäufers habe ich beim letzten Mal 700 Euro verloren.

Zitat:

@Lieber_Mensch schrieb am 30. Mai 2018 um 08:02:11 Uhr:


Das Problem bei der Sache ist, dass man einen Vertrag vor Besichtigung des Autos macht, also nicht hineinschreiben kann, gekauft wie gesehen. Bei dem Verkauf an Privatpersonen, erst Besichtigung und dann Vertrag, hatte ich früher nie Probleme. Ich werde kein Auto mehr verkaufen, ohne dass der Käufer es vor Vertragsabschluss besichtigt hat. Auch wenn ich dabei 100€ weniger bekomme - durch die Masche des Verkäufers habe ich beim letzten Mal 700 Euro verloren.

"Gekauft wie gesehen" ist kein rechtlich unanfechtbarer Passus und ersetzt auch nicht den korrekten Ausschluss der Sachmängelhaftung. Egal ob der Käufer das Auto vorher gesehen hat oder nicht.

Das schlimmste, was man in so einer Situation aber machen kann, ist so in Panik zu verfallen und dann alles abbrechen zu wollen, nachdem man bereits einen Vertrag geschlossen hat. Denn so hat der tolle Anwalt der Firma tatsächlich einen Ansatz, mit dem er arbeiten kann.

Ich habe bisher immer alle Mängel angegeben, und zum Schluss zusätzlich diesen Passus drin. Standard-Vertragsformular, z.B. von Mobile.de oder vom ADAC. Und als Privatperson ohne Gewährleistung. Da gab es nie Probleme - man selbst ist ja ehrlich. Es gab dann einfach aus Käufersicht keine Angriffsfläche für betrügerische Maschen. Kann jeder halten wie er will, aber das ist die Quintessenz dessen, was ich daraus gelernt habe.

Ich kann die unseriöse Vorgehensweise von "Autowelt Schallbruch" oder wie auch immer die Firma heißt bestätigen. Ich erlebte 1zu1 was hier in anderen Posts beschrieben wurde.
Inserat auf Mobile.de, Anruf von einem Herrn Graf und die Bitte doch gleich mal in meine E-Mails schauen und die Kaufbestätigung bestätigen. Mit dem Spediteur, Student extra aus Köln gekommen, einen Termin vereinbart. Als wir uns dann trafen fotografierte r den Fahrzeugbrief ab, telefonierte mit "dem Chef" der unhöfflich versuchte den Preis von 2.500 € auf 1.000 zu drücken.
Auf die Aussage, dass alles so wie beschrieben war, alles so wie mit Hr Graf besprochen, antwortete er, dass er nicht bei dem Telefonat dabei war, es doch völlig egal sei. Letztlich habe ich ihm gesagt, dass ich unter diesen Umständen nicht verkaufe.
Also ich kann nur zur Vorsicht raten, insbesondere da man unter der Internetseite und der Adresse, Autowelt Schallbruch, Schallbruch 43, nichts findet außer auf Mobile.de sehr sehr gute Bewertung.

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