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Warnung Einbruch aus gegeben Anlass ggf neue Serie ?

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Themenstarteram 25. Mai 2020 um 10:09

Moin Zusammen,

 

ich wollte Euch nur warnen, dass es in Köln (hier Raum Ehrenfeld/ Neu-Ehrenfeld) oder Rheinland ggf. eine neue Einbruchserie gibt.

 

Klassisch alles ausgeräumt (Lenkrad, Tacho, Navi inkl. Einheit , Joystick etc.) ohne Einbruchspuren.

 

Wagen ist bei der Spurensicherung.

 

Passt gut auf und seid wachsam.

 

Grüße...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@RHM3 schrieb am 25. Mai 2020 um 14:38:02 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 25. Mai 2020 um 14:00:10 Uhr:

 

Sprichst du aus Erfahrung oder wie kommst du auf die absurde Idee, dass Wohnungen durchsucht werden, nur weil am Fahrzeug keine Aufbruchspuren sind.:rolleyes:

Das ist keine Absurde Idee - sondern reale und gängige Praxis der Ermittlungsbehörden. Nennt sich dann Ausschluss eines Anfangsverdachtes. Ich recherchiere z.B. über Bewegungsbilder von gestohlenen oder salvagebetitelten Autos und deren Verwertung im Ostblock mit den dazugehörigen Strukturen. Dazu kannst du auch was in meinem Blog lesen. Dadurch bekomme ich Informationen zu allgemein üblicher Ermittlungsarbeit, sowohl durch die Polizei als Exekutive als auch von Versicherungen.

Auch gibt es hier auf MT einige Berichte von Geschädigten und "Opfer" dieser Ermittlungspraxis, die seit 2012 gesetzlich legitimiert ist.

Unabhängig davon auf welche Ermittlungsergebnisse bzw. Arbeit du durch ein Block Zugriffe hast bzw. haben willst.

Jede Durchsuchung bedarf eines richterlichen Beschlusses außer bei Gefahr im Verzuge, die hier nicht begründet werden kann, nur weil die Versicherung was auch immer für einen Antrag stellt. Und nur auf Grund der Tatsache, dass man an einem Fahrzeug keine Aufbruchsmerkmale findet, wird kein Richter sein OK geben. Da müssen dann schon konkretere Hinweise vorliegen und der Versicherungsnehmer muss Beschuldigter sein.

Insofern gehört deine Aussage einer Durchsuchung mit solch einer Begründung in den Bereich des Märchens. Sorry.

 

Und Berichte von Geschädigten hier, erzählen vielleicht nicht die ganze Wahrheit.

Aber das war ja hier nicht das Thema.

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten
am 25. Mai 2020 um 10:25

gut zu wissen.

Versicherungen regen bei den ermittlenden Behörden an, auch eine Überprüfung des Versicherungsnehmer / Halters vorzunehmen. Das passiert besonders dann, wenn keine sichtbaren Aufbruchsspuren gefunden werden und es die Vermutung zulässt, dass dabei der Schlüssel verwendet wurde. Sogenannter Anfangsverdacht.

Der Geschädigte darf sich also nicht wundern, wenn auf einmal morgens um 7 Uhr 6 Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss auftauchen.

Auf YT gibt es einige gute - ofizielle Videos von HR oder Sat1, die die Einbruchspraktiken ohne Spuren zu hinterlassen, dokumentieren. Die Versicherungen wollen sich nämlich vor einer Schadensregulierung "drücken".

Zitat:

@RHM3 schrieb am 25. Mai 2020 um 12:25:39 Uhr:

gut zu wissen.

Versicherungen regen bei den ermittlenden Behörden an, auch eine Überprüfung des Versicherungsnehmer / Halters vorzunehmen. Das passiert besonders dann, wenn keine sichtbaren Aufbruchsspuren gefunden werden und es die Vermutung zulässt, dass dabei der Schlüssel verwendet wurde. Sogenannter Anfangsverdacht.

Der Geschädigte darf sich also nicht wundern, wenn auf einmal morgens um 7 Uhr 6 Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss auftauchen.

Auf YT gibt es einige gute - ofizielle Videos von HR oder Sat1, die die Einbruchspraktiken ohne Spuren zu hinterlassen, dokumentieren. Die Versicherungen wollen sich nämlich vor einer Schadensregulierung "drücken".

Sprichst du aus Erfahrung oder wie kommst du auf die absurde Idee, dass Wohnungen durchsucht werden, nur weil am Fahrzeug keine Aufbruchspuren sind.:rolleyes:

am 25. Mai 2020 um 12:38

Zitat:

@AS60 schrieb am 25. Mai 2020 um 14:00:10 Uhr:

Zitat:

@RHM3 schrieb am 25. Mai 2020 um 12:25:39 Uhr:

gut zu wissen.

Versicherungen regen bei den ermittlenden Behörden an, auch eine Überprüfung des Versicherungsnehmer / Halters vorzunehmen. Das passiert besonders dann, wenn keine sichtbaren Aufbruchsspuren gefunden werden und es die Vermutung zulässt, dass dabei der Schlüssel verwendet wurde. Sogenannter Anfangsverdacht.

Der Geschädigte darf sich also nicht wundern, wenn auf einmal morgens um 7 Uhr 6 Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss auftauchen.

Auf YT gibt es einige gute - ofizielle Videos von HR oder Sat1, die die Einbruchspraktiken ohne Spuren zu hinterlassen, dokumentieren. Die Versicherungen wollen sich nämlich vor einer Schadensregulierung "drücken".

Sprichst du aus Erfahrung oder wie kommst du auf die absurde Idee, dass Wohnungen durchsucht werden, nur weil am Fahrzeug keine Aufbruchspuren sind.:rolleyes:

Das ist keine absurde Idee - sondern reale und gängige Praxis der Ermittlungsbehörden. Nennt sich dann Ausschluss eines Anfangsverdachtes. Ich recherchiere z.B. über Bewegungsbilder von gestohlenen oder salvagebetitelten Autos und deren Verwertung im Ostblock mit den dazugehörigen Strukturen. Dazu kannst du auch was in meinem Blog lesen. Dadurch bekomme ich Informationen zu allgemein üblicher Ermittlungsarbeit, sowohl durch die Polizei als Exekutive als auch von Versicherungen.

Auch gibt es hier auf MT einige Berichte von Geschädigten und "Opfer" dieser Ermittlungspraxis, die seit 2012 gesetzlich legitimiert ist.

Zitat:

@RHM3 schrieb am 25. Mai 2020 um 14:38:02 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 25. Mai 2020 um 14:00:10 Uhr:

 

Sprichst du aus Erfahrung oder wie kommst du auf die absurde Idee, dass Wohnungen durchsucht werden, nur weil am Fahrzeug keine Aufbruchspuren sind.:rolleyes:

Das ist keine Absurde Idee - sondern reale und gängige Praxis der Ermittlungsbehörden. Nennt sich dann Ausschluss eines Anfangsverdachtes. Ich recherchiere z.B. über Bewegungsbilder von gestohlenen oder salvagebetitelten Autos und deren Verwertung im Ostblock mit den dazugehörigen Strukturen. Dazu kannst du auch was in meinem Blog lesen. Dadurch bekomme ich Informationen zu allgemein üblicher Ermittlungsarbeit, sowohl durch die Polizei als Exekutive als auch von Versicherungen.

Auch gibt es hier auf MT einige Berichte von Geschädigten und "Opfer" dieser Ermittlungspraxis, die seit 2012 gesetzlich legitimiert ist.

Unabhängig davon auf welche Ermittlungsergebnisse bzw. Arbeit du durch ein Block Zugriffe hast bzw. haben willst.

Jede Durchsuchung bedarf eines richterlichen Beschlusses außer bei Gefahr im Verzuge, die hier nicht begründet werden kann, nur weil die Versicherung was auch immer für einen Antrag stellt. Und nur auf Grund der Tatsache, dass man an einem Fahrzeug keine Aufbruchsmerkmale findet, wird kein Richter sein OK geben. Da müssen dann schon konkretere Hinweise vorliegen und der Versicherungsnehmer muss Beschuldigter sein.

Insofern gehört deine Aussage einer Durchsuchung mit solch einer Begründung in den Bereich des Märchens. Sorry.

 

Und Berichte von Geschädigten hier, erzählen vielleicht nicht die ganze Wahrheit.

Aber das war ja hier nicht das Thema.

am 25. Mai 2020 um 13:08

@AS6 ich verzeihe dir deine Aussage - aber der Gesetzestext sieht anders aus.

Voraussetzung für eine Durchsuchung beim Verdächtigen sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine bestimmte Straftat verübt wurde und aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung besteht, dass der Zweck der Durchsuchung (s. o.) erreicht werden kann (konkretisierter Anfangsverdacht, § 102 StPO), aber noch kein hinreichender Tatverdacht.

Wikipedia erklärt das sehr gut.

Den Gerichten genügt eine "Vermutung des Ermittlers", woraufhin die Staatsanwaltschaft einen Wohnungsdurchsuchungsbeschluss beim Gericht beantragen kann.

In so einem Staat leben wir. Unser GG ist schon mächtig ausgehöhlt. Selbst Beschlagnahmungen (dinglicher Arrest) können aus dem gleichen Grund durchgeführt werden.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_(Recht)

Zitat:

@RHM3 schrieb am 25. Mai 2020 um 15:08:53 Uhr:

@AS6 ich verzeihe dir deine Aussage - aber der Gesetzestext sieht anders aus.

Voraussetzung für eine Durchsuchung beim Verdächtigen sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine bestimmte Straftat verübt wurde und aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung besteht, dass der Zweck der Durchsuchung (s. o.) erreicht werden kann (konkretisierter Anfangsverdacht, § 102 StPO), aber noch kein hinreichender Tatverdacht.

Wikipedia erklärt das sehr gut.

Den Gerichten genügt eine "Vermutung des Ermittlers", woraufhin die Staatsanwaltschaft einen Wohnungsdurchsuchungsbeschluss beim Gericht beantragen kann.

In so einem Staat leben wir. Unser GG ist schon mächtig ausgehöhlt. Selbst Beschlagnahmungen (dinglicher Arrest) können aus dem gleichen Grund durchgeführt werden.

Der 102 spricht in der Überschrift von einer Durchsuchung beim Beschuldigten, zumindest muss jemand einer Straftat verdächtig sein.

Und die Richter, die ich in gut 40 Jahren Berufserfahrung kennengelernt habe, würden niemals allein auf Grund dieser Tatsache einen Beschluß erlassen. Da muss schon noch was an Verdachtsmomenten hinzukommen. Und diese Art des spurenlosen Modus Operandi ist sowohl den Ermittlungsbehörden als auch den Versicherungen bekannt.

Aber wie gesagt. Alles OT und für den TE nicht interessant, der hier ja nur warnen wollte.

am 25. Mai 2020 um 13:23

wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest und die Gesetzeslage kennen würdest, wäre deine Aussage eine Andere.

Aber ich gebe dir Recht - der TE wollte nur warnen - ich aber auch - nämlich vor den möglichen Konsequenzen für den Geschädigten, der auch mal ruckzuck zum Tatverdächtigen erklärt wird.

Zitat:

@RHM3 schrieb am 25. Mai 2020 um 15:23:48 Uhr:

wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest und die Gesetzeslage kennen würdest, wäre deine Aussage eine Andere.

Aber ich gebe dir Recht - der TE wollte nur warnen - ich aber auch - nämlich vor den möglichen Konsequenzen für den Geschädigten, der auch mal ruckzuck zum Tatverdächtigen erklärt wird.

Aber nicht nur und ausschließlich aufgrund des spurenlosen Aufbruchs. Und genau das hab ich gesagt, weil ich die Gesetzeslage kenne. ( und das ganz ohne Wikipedia )

Aber lassen wir das

Den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses nur auf Basis einer bloßen Behauptung seitens der Versicherung gegenüber der StA halte ich für ausgeschlossen.

Zumal mich mal interessieren würde, was denn das Ziel der Durchsuchung sein soll.

Finger in der Keksdose ?

Themenstarteram 25. Mai 2020 um 15:04

Danke für den Tipp... habe aber glücklicherweise nichts zu befürchten... die können auch gerne mein Handy durchforsten.

Solange sie keine Unordnung machen ;)

 

 

Zitat:

@RHM3 schrieb am 25. Mai 2020 um 12:25:39 Uhr:

gut zu wissen.

Versicherungen regen bei den ermittlenden Behörden an, auch eine Überprüfung des Versicherungsnehmer / Halters vorzunehmen. Das passiert besonders dann, wenn keine sichtbaren Aufbruchsspuren gefunden werden und es die Vermutung zulässt, dass dabei der Schlüssel verwendet wurde. Sogenannter Anfangsverdacht.

Der Geschädigte darf sich also nicht wundern, wenn auf einmal morgens um 7 Uhr 6 Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss auftauchen.

Auf YT gibt es einige gute - ofizielle Videos von HR oder Sat1, die die Einbruchspraktiken ohne Spuren zu hinterlassen, dokumentieren. Die Versicherungen wollen sich nämlich vor einer Schadensregulierung "drücken".

Themenstarteram 25. Mai 2020 um 15:09

Habt Euch doch bitte lieb... wollte wirklich nur für Wachsamkeit werben.

 

Bin mir mal gespannt es die Firma sagt wenn die mein Laptop und Handy einziehen...

 

Ich halte Euch mal auf dem Laufenden.

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