Warnleuchten dabei?

Würde gern mal wissen ob und vor allem was für warnleuchten ihr nutzt.
Ich hatte vor drei tagen ne unschöne Erfahrung auf der A5 bei dem ich als einer der Ersthelfer bei einem Motorradunfall nachts um 23:30h war.
Dabei zog ich wie die anderen auch Warnwesten an. Jedoch war ich der einzige der noch eine warnleuchte und ne starke Taschenlampe hatte um den Verkehr zu warnen.
Dummerweise lag der verunglückte Biker auf dem Grünstreifen in der mitte. So mussten wir den Verkehr auf der Überholspur warnen. Dazu stellte ich mich etwas weiter weg mit einem weitern Helfer hin.
Meine rote Stabwarnleuchte stellte ich am Strassenrand ab. Das ganze ging recht lange gut. Doch ein irrer raste geradewegs auf uns zu und überfuhr meine Leuchte und, wenn wir nicht auf die seite wären noch uns beinahe.
Danach staute sich der Verkehr und die Gefahr war für uns gebannt.
Dies beschäftigte mich noch die ganze nacht. Ich denke der hätte uns auch mit der besten Warnleuchte übersehen.
Überlege mir so ne Scheibenähnliche LED flare zu holen. Die US Warnfackeln sind ja so wie ich im netz gelesen habe, für Privatpersonen nicht erlaubt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce


Wie lange halten denn die Batterien dieser Dinger?

Hab jetzt seit gut sieben Jahren den Schein und bin in dieser Zeit ca 500 bis 600'000km gefahren - und war nie in einer Situation, in der ich so eine Leuchte hätte benutzen können. Klar, man soll niemals nie sagen, aber ich bezweifle, dass sich so eine Anschaffung für den 0815 VT rentiert.

Ich führe zwar auch nicht solch Leuchte mit, erkenne aber den Sinn.

Du machst einen typischen Denkfehler:

Zitat:

aber ich bezweifle, dass sich so eine Anschaffung für den 0815 VT rentiert.

Vielleicht liegst Du ja mal im Dreck und ein anderer 0815 VT zieht Dich wieder raus.

Ich schnalle mich immer an, keine Ahnung wieviel Hunderttausend oder gar Millionen Kilometer in 33 Jahren, gebraucht habe ich den Gurt nie, bis heute, aber vielleicht morgen.

90 weitere Antworten
90 Antworten

Klar bekommst Du dann einen dran! Nicht weil die Taschenlampe keine ABE hat, sondern eher wegen gefährlichen Eingriff in den Verkehr (mit Taschenlampe blenden).

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Bekommt du mit deinen (bzw. den von mir verlinkten) "Tretmienen" sowieso nicht. Diese benötigen nämlich keine ABE. Genauso wie alle anderen Batteriebetriebenen, nicht am Fahrzeug angebrachten Blitzleuchten in gelb.

Siehe dazu §53a:

Absatz 1 sagt tragbar, standischer, auf ausreichende Entfernung erkennbar, gelb, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig, ausreichende Brenndauer, betriebsfertiger Zustand.

Nichts steht da von Zulassung, ABE, usw.

Absatz 2 schreibt nun vor, in welchen Fahrzeugen so etwas mitgeführt werden muss.

Absatz 3 (der hier falsch interpretiert wurde) bezieht sich nur auf Warnleuchten die von der Forderung aus Absatz 1 (von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig) abweichen, also abhängig von der Fahrzeugbeleuchtung sind und im Fahrzeug fest angebracht sind oder außen angebracht werden können. Diese - und nur diese - benötigen eine Bauartprüfung nach §22a.

Die gelben Tretmienen gehen also völlig konform mit der StVZO und sind somit legal.

Ich denke man darf sogar andere als gelb blinkende Warnleuchten benutzen.

Die StVZO regelt ja wer Warnleuchten mitführen muss, und wie diese dann beschaffen sein müssen. Von der Beschaffenheit "freiwillig mitgeführter Warnleuchten" steht nix in der StVZO.

Ich führe seit Jahren sowohl im PKW als auch am Mopped so eine Tretmiene mit, rot leuchtend. Einfach weil man rot weiter und besser sieht als jede andere Farbe.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


In der Praxis heißt das: Wenn ich im dunklen nen Unfall oder ne Panne gut absichere, dann bekomm ich sicher keinen dran, nur weil die Warnlampe keine ABE hat!
Bekommt du mit deinen (bzw. den von mir verlinkten) "Tretmienen" sowieso nicht. Diese benötigen nämlich keine ABE. Genauso wie alle anderen Batteriebetriebenen, nicht am Fahrzeug angebrachten Blitzleuchten in gelb.

Siehe dazu §53a:

Absatz 1 sagt tragbar, standischer, auf ausreichende Entfernung erkennbar, gelb, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig, ausreichende Brenndauer, betriebsfertiger Zustand.

Nichts steht da von Zulassung, ABE, usw.

Nein, das steht in §22a Absatz 1 Nummer 16.

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
16. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Absatz 1 und 3);

BTW geht es hier um eine ABG, nicht um eine ABE.

Zitat:

Absatz 3 (der hier falsch interpretiert wurde) bezieht sich nur auf Warnleuchten die von der Forderung aus Absatz 1 (von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig) abweichen, also abhängig von der Fahrzeugbeleuchtung sind und im Fahrzeug fest angebracht sind oder außen angebracht werden können. Diese - und nur diese - benötigen eine Bauartprüfung nach §22a.

auch hier irrst du, denn die Bauartgenehmigungspflicht gilt gem. §22a(1) Nr.16 ausdrücklich auch ohne Einschränkungen für alle Warnleuchten nach Absatz 3.

Zitat:

Die gelben Tretmienen gehen also völlig konform mit der StVZO und sind somit legal.

und damit ist diese Schlussfolgerung so unzutreffend.

Allerdings gehe ich davon aus, dass bei überlegtem Einsatz auch eigentlich unzulässige Mittel nicht geahndet werden. Egal, ob es sich um nicht bauartgenehmigte Warnleuchten oder um illegal verwendete gelbe Rundumkennleuchten handelt.

Letztlich ist meine persönliche Meinung zu dem Thema:

aktives Licht wird i.d.R. hoffnungslos überbewertet!

So ein Powerflare ist bei völliger Dunkelheit tatsächlich wirklich gut zu sehen. Allerdings ist es auf der Autobahn seltenst völlig dunkel, und im Vergleich zu anderen Lichtern ist die Lichtstärke doch zu gering um aufzufallen (das ist ein Anwendungsgebiet für WL4-Leuchten wie die Nissen Super Primär, aber die dürften von Preis und Platzbedarf her für kaum einen Privat-Anwender in Frage kommen).
Im Nahbereich (also dort, wo die Fahrbahn schon vom Lichtkegel der Scheinwerfer ausgeleuchtet wird) sind Powerflares nahezu unsichtbar. Tagsüber sowieso.

Ein Warndreieck leuchtet im Scheinwerferlicht heller und ist größer als ein Powerflare, kostet dazu noch weniger und hat keine Batterien, die im Zweifelsfall nach fünf Jahren dann doch leer oder defekt sind. Ausserdem ist es auch bei Tageslicht einsetzbar. Ein zweites und ggf. drittes Warndreieck ist deswegen meine erste Empfehlung.

Wenn man aktives Licht will, sind die zusätzlichen Warnleuchten nach §53a (3) in der Form von Rundumleuchten eine gute Wahl. Allerdings gibts die (wie hier schon mehrfach erwähnt) nicht für kleines Geld.

Für die Absperrung von Gefahrenbereichen nutzt der Profi vollreflektierende Leitkegel nach TL (keine Faltleitkegel!), mindestens aber vollreflektierende Klappbaken. Beides legt man sich rein vom Platzbedarf aber auch nicht mal eben auf Verdacht in den Kofferraum (und beides darf der Zivilist auch regulär nicht nutzen). Eine taugliche Alternative für das Privatfahrzeug habe ich bis heute nicht gefunden. Bis auf noch mehr Warndreiecke...

Als Nachtrag hier noch ein Vergleich zwischen Warndreieck und Powerflare:

Bild #206170962
Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Als Nachtrag hier noch ein Vergleich zwischen Warndreieck und Powerflare:

Also ohne Blitz fotografiert? Weil mit Blitz kann man ja z. T. sogar bei bestimmten Stoffen ungefähr sehen, was drunter ist...

notting

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Hmm... mich gruselt es ehrlich gesagt bei dem Gedanken nachts über die Autobahn zu fahren und plötzlich mit ner MagLite (am besten noch superhell mit Spezial-LEDs) direkt ins Gesicht bzw. die Augen geleuchtet zu werden...

Wenn dann sollte man schon was einsetzen, was dafür auch gedacht bzw. zugelassen ist. Und nicht einfach mit ner Taschenlampe in den fließenden Verkehr reinleuchten...

Erstens war das ne Mag Charger, also ohne LED und zweitens hab ich nicht stur die Fahrer geblendet. Lediglich die Lampe an aus gemacht und dazu noch geschwenkt.

Und was verwenden was dafür zugelassen ist? Hab ich nicht geschrieben das meine Blinkleuchte über den haufen gefahren wurde? Kommt mir vor als ob Klugscheisserei gerne so manchen übermannt, der noch nie in so eine Situation gekommen ist. Aber ich sag mal so von dutzenden Fahrzeugen die am frischen Unfallort vorbei gefahren sind, war bestimmt so einer wie du am steuer. Augen zu und ja nicht helfen.

Zitat:

Original geschrieben von notting


Also ohne Blitz fotografiert? Weil mit Blitz kann man ja z. T. sogar bei bestimmten Stoffen ungefähr sehen, was drunter ist...

Wer die Führer unbeleuchteter Fahrzeuge warnen will, sollte natürlich die Finger vom Warndreieck lassen. Das ist für diese ungefähr so gut sichtbar wie für Fußgänger...

Zitat:

Original geschrieben von ebel76


Erstens war das ne Mag Charger, also ohne LED und zweitens hab ich nicht stur die Fahrer geblendet. Lediglich die Lampe an aus gemacht und dazu noch geschwenkt.

Das ist aber das typische Problem der Wahrnehmung:

Wer die Taschenlampe in der Hand hat, weiss und sieht dass diese helles Licht abgibt.

Wer sich der Taschenlampe nähert, sieht das Licht aber nicht, wenn der Lichtkegel nicht auf ihn gerichtet wird (wird er auf ihn gerichtet, sieht er zwar ein helles Licht, aber sonst nichts mehr...).

Die reine Lichtaustrittsfläche der Maggie ist zu klein und zu dunkel, um wirklich auffällig zu sein. Dafür gibts dann die Aufsetzkegel, die zwar im deutschen Straßenverkehr für Zivilpersonen regulär nicht erlaubt sind, aber wesentlich effektiver sind als die Lampe 'pur'....

(das könnte ich noch zu meiner Empfehlung hinzufügen: für die ohnehin mitgeführte Stablampe einen roten Aufsetzkegel, um bei Bedarf eine etwas romantische Beleuchtung im Fahrzeug zu schaffen. Im Falle einer Gefahrensituation im Straßenverkehr kann man dann über §16 OWiG nachdenken *g*)

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von notting


Also ohne Blitz fotografiert? Weil mit Blitz kann man ja z. T. sogar bei bestimmten Stoffen ungefähr sehen, was drunter ist...
Wer die Führer unbeleuchteter Fahrzeuge warnen will, sollte natürlich die Finger vom Warndreieck lassen. Das ist für diese ungefähr so gut sichtbar wie für Fußgänger...

Ich formuliere es mal anders: Ein Blitz eines Fotoapparats ist IMHO auf die Distanz, wo in dem hochgeladenen Foto wohl fotografiert wurde (kurzzeitig) heller als ein PKW-ABL, zumindest die normalen Halos.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting


Ich formuliere es mal anders: Ein Blitz eines Fotoapparats ist IMHO auf die Distanz, wo in dem hochgeladenen Foto wohl fotografiert wurde (kurzzeitig) heller als ein PKW-ABL, zumindest die normalen Halos.

Das eingestellte Bild ist ein verkleinerter Ausschnitt eines größeren Bildes.

Ich habe bei der Foto-Session im nächtlichen Wald den Eindruck bekommen, dass der Blitz (tatsächlich erst ab einer gewissen Entfernung, ja) die Verhältnisse für den Führer eines beleuchtet sich nähernden Kfz recht gut wiedergibt.

Dazu hier noch ein anderes Bild.

Auf dem Bild zu sehen sind:
4 TL-Kegel (500 mm)
4 E-Flare EN800
2 Powerflares
1 unbeleuchteter PKW (Opel Meriva A)
1 beleuchteter PKW (Ford Ranger mit Standlicht und Warnblinker; zusätzliche relfektierende Streifenbeklebung)

und genau so sieht man das auch als herrannahender Autofahrer (aber das Bild im Scheinwerferlicht lässt sich nur schwer auf die Speicherkarte bannen, menschliches Auge und Kamera sind dafür doch zu unterschiedlich)

Bild #206172880

Die rot-weiß reflektierenden Kegel haben einen immensen Vorteil allen aktiv leuchtenden Warneinrichtungen gegenüber (abgesehen vom Blaulicht auf Einsatzfahrzeugen):

Jeder Autofahrer kennt diese rot-weiß gestreifte Kombination als Gefahrenhinweis. Man ist ihr tausend mal in Baustellen, in scharfen Kurven oder bei Markierungsarbeiten begegnet. Das Unterbewusstsein stellt sofort eine Verbindung zwischen den Kegeln und einer Gefahrensituation bzw. einer Abweichung der gewohnten Fahrspursituation her.

Das schafft weder das Warndreieck (wird zu selten gesehen und häufig ohne Gefahr, weil vergessen) noch irgendwelche gelben Blinkibills.

Nee du wer so was sieht braucht dringend eine Brille 😁
Aber mal im Ernst, glaube kaum das man das so sieht, die Rücklichter leuchten ja wie Teelichter.

Die Kegel entfalten auf dem Bild aber auch nur diese Wirkung, weil sie im Moment der Aufnahme intensiv angestrahlt wurden. Außerhalb des Lichtkegels vom Abblendlicht wird man blinkendes besser sehen.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Aber mal im Ernst, glaube kaum das man das so sieht, die Rücklichter leuchten ja wie Teelichter.

die dunklen roten "Lichter" sind die Rückstrahler....

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


Die Kegel entfalten auf dem Bild aber auch nur diese Wirkung, weil sie im Moment der Aufnahme intensiv angestrahlt wurden. Außerhalb des Lichtkegels vom Abblendlicht wird man blinkendes besser sehen.

Natürlich.

Deswegen nutzt man zur Vorwarnung gerne aktives Licht, das kann man grundsätzlich erkennen, bevor die Einrichtung vom eigenen Abblendlicht erfasst wird. Dummerweise sind die für Privatanwender interessanten Leuchten (Warnleuchte nach StVZO, Powerflare) von der Lichtstärke her aber auf solche Entfernungen einfach nicht auffällig genug. Gewisse Vorteile haben sie bei kurvigen Strecken, wenn der Raum neben der Fahrbahn ausreichend "durchschaubar" ist. Allerdings ist die Höhe der Lichtquellen über der Fahrbahn dann meist zu gering, so dass sie schon durch Gras am Fahrbahnrand verdeckt werden. Warnblinklicht bringt da mehr.

Hat man kein ausreichende helles Licht zur Vorwarnung, ist für das reflektierende Material (Warndreieck, bitte keine nicht-reflektierenden Triopane...) der ausreichende Abstand um so wichtiger.

Zur Leitung im Nahbereich reicht reflektierendes Material dann aus, weil da das Abblendlicht wirkt.

Achso ok, dachte eben das sind leuchtende Rücklichter, denn normal hat man ja Licht an wenn dunkel.

Deine Antwort
Ähnliche Themen