Warnleuchten dabei?

Würde gern mal wissen ob und vor allem was für warnleuchten ihr nutzt.
Ich hatte vor drei tagen ne unschöne Erfahrung auf der A5 bei dem ich als einer der Ersthelfer bei einem Motorradunfall nachts um 23:30h war.
Dabei zog ich wie die anderen auch Warnwesten an. Jedoch war ich der einzige der noch eine warnleuchte und ne starke Taschenlampe hatte um den Verkehr zu warnen.
Dummerweise lag der verunglückte Biker auf dem Grünstreifen in der mitte. So mussten wir den Verkehr auf der Überholspur warnen. Dazu stellte ich mich etwas weiter weg mit einem weitern Helfer hin.
Meine rote Stabwarnleuchte stellte ich am Strassenrand ab. Das ganze ging recht lange gut. Doch ein irrer raste geradewegs auf uns zu und überfuhr meine Leuchte und, wenn wir nicht auf die seite wären noch uns beinahe.
Danach staute sich der Verkehr und die Gefahr war für uns gebannt.
Dies beschäftigte mich noch die ganze nacht. Ich denke der hätte uns auch mit der besten Warnleuchte übersehen.
Überlege mir so ne Scheibenähnliche LED flare zu holen. Die US Warnfackeln sind ja so wie ich im netz gelesen habe, für Privatpersonen nicht erlaubt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce


Wie lange halten denn die Batterien dieser Dinger?

Hab jetzt seit gut sieben Jahren den Schein und bin in dieser Zeit ca 500 bis 600'000km gefahren - und war nie in einer Situation, in der ich so eine Leuchte hätte benutzen können. Klar, man soll niemals nie sagen, aber ich bezweifle, dass sich so eine Anschaffung für den 0815 VT rentiert.

Ich führe zwar auch nicht solch Leuchte mit, erkenne aber den Sinn.

Du machst einen typischen Denkfehler:

Zitat:

aber ich bezweifle, dass sich so eine Anschaffung für den 0815 VT rentiert.

Vielleicht liegst Du ja mal im Dreck und ein anderer 0815 VT zieht Dich wieder raus.

Ich schnalle mich immer an, keine Ahnung wieviel Hunderttausend oder gar Millionen Kilometer in 33 Jahren, gebraucht habe ich den Gurt nie, bis heute, aber vielleicht morgen.

90 weitere Antworten
90 Antworten

Auf Autobahnen gilt nachts das Sichtfahrgebot nur eingeschränkt. Ob es allerdings wirklich sinnvoll ist, da dann Vmax zu fahren, steht aber auf einem anderen Blatt. Da ich auch tagsüber regelmäßig in den Genuss fast leerer Autobahnen komme, bin ich auf nächtliche Vollgasfahrten nicht angewiesen. 😉 Schneller als 160-180 fahre ich bei Dunkelheit selten (vielleicht bei Vollmond). Abgesehen davon, sollte man auch bei Tempo 300 ein stehendes Fahrzeug mit voller Beleuchtung wahrnehmen und darauf reagieren können. Kann man das nicht, dann darf man halt nicht so schnell fahren.

@Elchsucher: Entschuldigung angenommen, kann ja mal passieren. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Abgesehen davon, sollte man auch bei Tempo 300 ein stehendes Fahrzeug mit voller Beleuchtung wahrnehmen und darauf reagieren können. Kann man das nicht, dann darf man halt nicht so schnell fahren.

Hmm ja... nach diesem Prinzip dürfte es auf deutschen Straßen genau 0,0 Unfälle geben...

Wo steht, daß diese LED-Warnleuchten für diesen Zweck illegal sind?
Es heißt doch nur: " Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. "

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988


...aber es hat den nachhaltigen Effekt, das etwas nicht so ist, wie es sein sollte.
Könnte auch den nachhaltigen Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Folge haben, wenn der im Blindflug (weil geblendet) in die Mittelleitplanke rast und quer über die Bahn schleudert.

Deshalb schrieb ich ja auch, das man das auch evtl. als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr deuten könnte, grade auf einer AB. Allerdings empfinde ich, das so manche LED Warnblitzer von z.B. Baufahrzeugen grade in der Dunkelheit deutlich greller sind und einen mehr blenden als ein relativ kleiner lichtstrahl aus einer Taschenlampe.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von wazzup


...ne Kopfleuchte mit warnblinkfunktion...
...jedes Smartphone heute eine helle LED...
Warum nicht gleich mit dem Feuerzeug rumfunzeln? 🙄

Was hast du denn da zu kamellen? Beides ist für den Fall der Fälle absolut zweckmäßig und auch auf 100m zu sehen, wir gehen ja nicht vom worst case aus mit kurviger strasse im nirgendwo um mitternacht bei starkem nebel oder sowas.

Einfach nur als Warnung das man nicht überfahren wird, hunderte Jogger und Herrchen mit Hund kommen damit auf einsamen dunklen strassen im Herbst/Winter problemlos klar ohne angefahren zu werden. Die Dinger sind voll OK und nehmen keinen Platz weg.

Wer lieber einen Flakscheinwerfer mit sich rumträgt kann das natürlich gerne tun.

Die Praxis zeigt jedoch, daß meistens nicht mal ein Warndreieck aufgestellt wird und wenn, dann direkt vors Auto. Ich seh regelmäßig Unfälle und Pannenautos - da sichert kaum jemand ab!

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Wo steht, daß diese LED-Warnleuchten für diesen Zweck illegal sind?
Es heißt doch nur: " Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. "

Haben diese Flare ein Prüfzeichen nach §53a StVZO?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Die Praxis zeigt jedoch, daß meistens nicht mal ein Warndreieck aufgestellt wird und wenn, dann direkt vors Auto.

Oder aufs Dach. 🙄

Das mit den Warndreiecken und dem Abstand hat aber abgenommen, die letzten Jahre war es eigentlich immer korrekt aufgestellt wenn irgendwo eine Panne oder ein Unfall war.
Nerviger ist es das die Leute ihre Dreiecke dann nicht mehr einsammeln und sie noch Tage oder Wochenlang rumstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Wo steht, daß diese LED-Warnleuchten für diesen Zweck illegal sind?
Es heißt doch nur: " Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. "
Haben diese Flare ein Prüfzeichen nach §53a StVZO?

Ich hab geschaut was §53a ist, dort heißt es:

"(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen."

Dann hab ich also geschaut was diese Nummer 20 aussagt:

"Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen"

Also nein: Sie hat keine ABE! Hat ein Feuerzeug ne ABE? Hat ein Handy ne ABE? Hat ne Taschenlampe ne ABE? Nein...
In der Praxis heißt das: Wenn ich im dunklen nen Unfall oder ne Panne gut absichere, dann bekomm ich sicher keinen dran, nur weil die Warnlampe keine ABE hat!
Und wenn ich doch einen dran kriegen sollte, dann werde ich in Zukunft sicher gar nichts mehr absichern!

Hat eigentlich schonmal einer diese Möppels im echten Einsatz gesehen?

http://eko-technik-shop.lafeo.de/...l-akkus-und-ladegeraet::30706.html

Im Youtube-Video schauen die ja ganz brauchbar aus.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Hat eigentlich schonmal einer diese Möppels im echten Einsatz gesehen?

http://eko-technik-shop.lafeo.de/...l-akkus-und-ladegeraet::30706.html

Im Youtube-Video schauen die ja ganz brauchbar aus.

Ja, von denen schreib ich doch die ganze Zeit... hab davon eine in gelb. Funktioniert gut! Leider ist beim auspacken direkt der Haltemagnet abgefallen -.- Hab den wieder angeklebt, sonst ist alles OK daran und leuchtet auch kräftig.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


In der Praxis heißt das: Wenn ich im dunklen nen Unfall oder ne Panne gut absichere, dann bekomm ich sicher keinen dran, nur weil die Warnlampe keine ABE hat!

Bekommt du mit deinen (bzw. den von mir verlinkten) "Tretmienen" sowieso nicht. Diese benötigen nämlich keine ABE. Genauso wie alle anderen Batteriebetriebenen, nicht am Fahrzeug angebrachten Blitzleuchten in gelb.

Siehe dazu §53a:

Absatz 1 sagt tragbar, standischer, auf ausreichende Entfernung erkennbar, gelb, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig, ausreichende Brenndauer, betriebsfertiger Zustand.

Nichts steht da von Zulassung, ABE, usw.

Absatz 2 schreibt nun vor, in welchen Fahrzeugen so etwas mitgeführt werden muss.

Absatz 3 (der hier falsch interpretiert wurde) bezieht sich nur auf Warnleuchten die von der Forderung aus Absatz 1 (von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig) abweichen, also abhängig von der Fahrzeugbeleuchtung sind und im Fahrzeug fest angebracht sind oder außen angebracht werden können. Diese - und nur diese - benötigen eine Bauartprüfung nach §22a.

Die gelben Tretmienen gehen also völlig konform mit der StVZO und sind somit legal.

Hui... alles klar, danke ^^

Ist das so? Ich sichere nen Unfall ab indem ich mit ner Taschenlampe in den fließenden Verkehr leuchte. Jemand wird geblendet, verreisst das Lenkrad und knallt in die Leitplanke... und ich werde dafür nicht belangt?

Kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen... in meinem Verständnis gilt immer noch der Grundsatz, dass die Rettung des Verunglückten zwar oberstes Ziel sein sollte... aber nicht indem man das eigene bzw. das Leben Dritter in Gefahr bringt...

Denn:
Was bringt es dem Verunglückten wenn sich der alarmierte RTW erstmal um den in die Leitplanke gekrachten PKW-Fahrer kümmern muss, weil der noch schwerer verletzt ist? Nix...
Und was bringt es ihm, wenn seine 'Retter' neben ihm liegen und selbst gegen den Tod kämpfen? Nix...

Ein vernünftiger Retter muss zuallererst sicherstellen, dass er sich nicht leichtsinnig in Lebensgefahr begibt. Denn damit hilft er dem Opfer nicht, sondern bindet im schlimmsten Fall die anderen Rettujgskräfte und verzögert die Rettung. Denn wenn der Retter beim Rettungsversuch schwerer verletzt wird, hat er Priorität. Egal was das Unfallopfer davon hält...

Deine Antwort
Ähnliche Themen