Warnen vor Radarfallen?
Hallo,
nachdem ich heute auf dem Heimweg auf der Gegenspur ein Polizeifahrzeug in einem Feldweg gesehen habe und etwa 500m danach ein Zivilfahrzeug (übrigens entgegen der Fahrtrichtung in einer Haltestelle geparkt) stand, aus dem gelasert wurde, habe ich die entgegenkommenden Fahrzeuge mittels Lichthupe vor der Geschwindigkeitskontrolle gewarnt.
Die meisten bedanken sich und wissen auch, was auf sie zukommt.
Es war eigentlich auch eine absolut unkritische Stelle. Leichte abschüssige Kurve, Tempolimit 100, rundum nur Felder.. Ein Schelm, wer böses hierbei denkt.
Dabei bin ich dann allerdings ein wenig ins Grübeln geraten. Das Warnen mittels Lichthupe wird ja normalerweise mit 10 Euro geahndet. Zwar nicht aufgrund der Warnung ansich, dann aber eben wegen einer missbräuchlichen Verwendung der Lichthupe... 🙄
Ich persönlich bin eigentlich immer froh, wenn ich vor Radarfallen gewarnt werde, auch wenn ich in 99% aller Fälle sowieso vorschriftsmässig unterwegs bin. Meiner Meinung nach herrscht untern den Autofahrern doch eine gewisse Verbundenheit gegenüber Geschwindigkeitskontrollen.
Warum wehrt sich die Polizei so gegenüber Blitzerwarnungen? Im Radio werden sie doch auch gesendet. Wo ist also der Unterschied, zwischen einer Radiowarnung und der visuellen Warnung von anderen Autofahrern? Auch im Radio wird der genaue Standpunkt der Kontrolle durchgegeben. Ziel ist es doch, dass sich die Fahrer ans Tempolimit halten und nicht möglichst viele in die Falle tappen zu lassen?
Mich hätten eure Meinungen dazu interessiert. Warnt ihr entgegenkommende Autofahrer vor Radarfallen, oder findet ihr das Unsinn und würdet die "warnenden" auch bestrafen? Seid ihr schon aufgrund einer Warnung von einem Bussgeld verschont geblieben?
Gruß Jürgen
Beste Antwort im Thema
Was ist eigentlich so schlimm daran, in der Baustelle rechts zu fahren, wenn man sich nicht traut, zu überholen?
"Ich komm´ nicht vorbei, also schafft das keiner" ?
Furchtbar, wenn das Lebensziel das größtmögliche Fahrzeug ist, und man es dann nicht fahren kann...
Gruß,
M.
310 Antworten
Ich habe mich jetzt nicht durch 16 Seiten gelesen und weiß daher nicht, ob de Frage schon beantwortet wurde.
Aber das Warnen vor Radarfallen wird auf Grund § 258 Abs. 1 StGB (Strafvereitelung) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB geahndet.
Radiosender werden, wie jeder andere auch, nicht bestraft, wenn sie nicht explizit eine Strafvereitelung vornehmen.
Denn wenn man sich die Warnungen genau anhört erfolgt immer eine generelle Aufforderung zum Einhalten der Geschwindigkeit, da man ansonsten geblitzt wird z. B. Aldi in der Bahnhofstr.
Die bloße Ankündigung, daß geblitzt wird würde eine Strafvereitelung darstellen.
Und wie ich gerade gelesen habe, werden angeblich sogar einige Blitzer in Absprache mit Polizei und Ordnungsamt gemeldet.
Guggst Du:
http://www.ffh.de/info/15288.php
http://www.hr-online.de/.../blitzer18422.jsp?rubrik=18422
Zitat:
Original geschrieben von F213
Ich habe mich jetzt nicht durch 16 Seiten gelesen und weiß daher nicht, ob de Frage schon beantwortet wurde.Aber das Warnen vor Radarfallen wird auf Grund § 258 Abs. 1 StGB (Strafvereitelung) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB geahndet.
Radiosender werden, wie jeder andere auch, nicht bestraft, wenn sie nicht explizit eine Strafvereitelung vornehmen.
Denn wenn man sich die Warnungen genau anhört erfolgt immer eine generelle Aufforderung zum Einhalten der Geschwindigkeit, da man ansonsten geblitzt wird z. B. Aldi in der Bahnhofstr.
Die bloße Ankündigung, daß geblitzt wird würde eine Strafvereitelung darstellen.
Hallo,
erst mal Danke für die Antwort, die mir noch fehlte.
Ich habe mich ja mit dem Zettel RADAR an den Straßenrand gestellt.
Wie ich gelesen habe, ist die Strafvereitelung nicht höher zu bestrafen, als die Straftat selbst.
Da bin ich mal gespannt, was man mir androhen will.
Außerdem sehe ich darin keine Vereitelung.
Ein Hinweis, dass man bald eine Straftat begehen könnte 🙂
Aber das ist Juristerei.
Nur eben schwer tue ich mich mit folgendem:
Ich habe die Möglichkeit jemand zu blitzen ja nicht vereitelt.
Den Radar habe ich nicht angefasst und nicht verdeckt....
Wer wollte, konnte immer noch zu schnell durch fahren.
Bin mal gespannt, ob die damit wirklich durchkommen können.
Ich bin etwas verunsichert, weil es öfters Berichte gibt, dass die Staatsgewalt hier machtlos sei.
Und dann wieder so etwas...
Gibt es da vergleichbare Musterprozesse ???
Aber das wäre jetzt natürlich die Frage nach einer "ehrenamtlichen" Rechtsberatung.
Vielleicht gibt es aber ja auch Juristen, denen diese Art der Rechtsbeschränkung und Kriminalisierung des Bürgers ähnlich gegen den Strich geht.
Ich möchte gerne weiter mein Verständnis von Zivilcourage diesbezüglich ausleben.
Falls ich hierzu noch einmal Antwort bekomme,
schon mal 1.001 Dank im Voraus. 🙂
Moin!
Ich fürchte, die Strafverfolgung wird hier im Sande verlaufen, denn eine Straftat, deren Verfolgung Du vereitelt haben könntest, ist nicht nachweisbar.
Ein Einbruchversuch z.B. wäre klar definiert und belegbar.
Dass aber jemand vor dem Blitzer 60 und auf Höhe des Blitzers aufgrund Deines Schildes (!) nur noch die erlaubten 50 fuhr, kann niemand auch nur ansatzweise belegen.
Folglich: keine beweisbare Straftat - keine Vereitelung - keine Anklage wegen ebendieser.
Also m.E. alles entspannt.
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Moin!Ich fürchte, die Strafverfolgung wird hier im Sande verlaufen, denn eine Straftat, deren Verfolgung Du vereitelt haben könntest, ist nicht nachweisbar.
Ein Einbruchversuch z.B. wäre klar definiert und belegbar.
Dass aber jemand vor dem Blitzer 60 und auf Höhe des Blitzers aufgrund Deines Schildes (!) nur noch die erlaubten 50 fuhr, kann niemand auch nur ansatzweise belegen.Folglich: keine beweisbare Straftat - keine Vereitelung - keine Anklage wegen ebendieser.
Also m.E. alles entspannt.
Gruß,
M.
Danke, im Grunde sehe ich dass auch ähnlich.
Ich habe auch (Teil 5) die Hinweise auf die Urteile gelesen,
aber da ging es nur um die Maßnahme der Polizei, meine "Gegen"maßnahme zu verhindern.
Im anderen Fall war dieses eben nicht i.O. von Seiten der Polizei.
Demnach ist die Beschlagnahme des Zettels u.U. rechtens...
Das allein habe ich vor Ort AUCH als strittig (kritisch) gesehen.
Meine Datenaufnahme und die Beschlagnahme des Zettels zur Beweissicherung ist sicherlich verständlich, wenn die Polizei mich berechtigt für irgend etwas belangen kann.
Wenn nicht - was ist dann mit meinem Recht ?
Und so ging das andere Urteil ja auch dagegen aus.
Aber darauf will ich nicht groß rumreiten,
wenn die mir zusagen, meine Daten zu diesem Vorfall zu löschen.
Nur wenn, wüßte ich schon gerne, was mich erwarten könnte.
§ 258 Abs. 1 StGB (Strafvereitelung) kann bis 5 Jahre KNAST oder eine Geldbuße sein.
Hmm, das ist mir noch ein Bißchen wage. *kleines Bibbern 😁
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ich warne gar niemand! weder warne ich mittels lichthupe, noch warne ich übers radio! mein tip: haltet euch an die verkehrsregeln, dann werdet ihr auch nicht geblitzt! ich fahr seit 19 jahren auto und wurde noch nie geblitzt!
wenn - wie ja mittlerweile bekannt ist - das aufstellen einer radarfalle im D-land der letzten jahre nicht den zweck erfüllt, der bevölkerung die kohle aus der tasche zu ziehen... sondern verhindern soll, dass an gefährlichen stellen zu schnell gefahren wird - dann würde durch die warnung - sei es die des radiosenders oder der privatperson - wenn dann nur das ziel der strafprevention realisiert werden 😁
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
ich warne gar niemand! weder warne ich mittels lichthupe, noch warne ich übers radio! mein tip: haltet euch an die verkehrsregeln, dann werdet ihr auch nicht geblitzt! ich fahr seit 19 jahren auto und wurde noch nie geblitzt!
Vielleicht fahren manche in 2 Monaten so viel wie Du in 19 Jahren 😁
Dann wäre ich für die paar Kilometer auch ganz anders "entspannter" unterwegs.
Für Vielfahrer bedeutet das aber evtl. 6-10 Überstunden pro Woche - wegen
Gebummel, Verkehrserziehung....
Von Terminverzug, Neukoordination, Verwaltung....
mal ganz zu schweigen.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Moin!Ich fürchte, die Strafverfolgung wird hier im Sande verlaufen, denn eine Straftat, deren Verfolgung Du vereitelt haben könntest, ist nicht nachweisbar.
Ein Einbruchversuch z.B. wäre klar definiert und belegbar.
Dass aber jemand vor dem Blitzer 60 und auf Höhe des Blitzers aufgrund Deines Schildes (!) nur noch die erlaubten 50 fuhr, kann niemand auch nur ansatzweise belegen.Folglich: keine beweisbare Straftat - keine Vereitelung - keine Anklage wegen ebendieser.
Also m.E. alles entspannt.
Gruß,
M.
Nicht ganz richtig.
Guggst Du in Absatz 4:
Schon der Versuch ist strafbar.
Zitat:
Original geschrieben von Rasher
Vielleicht fahren manche in 2 Monaten so viel wie Du in 19 Jahren 😁Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
ich warne gar niemand! weder warne ich mittels lichthupe, noch warne ich übers radio! mein tip: haltet euch an die verkehrsregeln, dann werdet ihr auch nicht geblitzt! ich fahr seit 19 jahren auto und wurde noch nie geblitzt!
Dann wäre ich für die paar Kilometer auch ganz anders "entspannter" unterwegs.
Für Vielfahrer bedeutet das aber evtl. 6-10 Überstunden pro Woche - wegen Gebummel, Verkehrserziehung....
Von Terminverzug, Neukoordination, Verwaltung....
mal ganz zu schweigen.
ich bin seit über 10 jahren berufskraftfahrer und fahre im jahr ca. 100000km! ich jedenfalls sehe keinen grund wegen ein paar minuten zu schnell fahren zu müssen!
Zitat:
Original geschrieben von F213
Nicht ganz richtig.Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Moin!Ich fürchte, die Strafverfolgung wird hier im Sande verlaufen, denn eine Straftat, deren Verfolgung Du vereitelt haben könntest, ist nicht nachweisbar.
Ein Einbruchversuch z.B. wäre klar definiert und belegbar.
Dass aber jemand vor dem Blitzer 60 und auf Höhe des Blitzers aufgrund Deines Schildes (!) nur noch die erlaubten 50 fuhr, kann niemand auch nur ansatzweise belegen.Folglich: keine beweisbare Straftat - keine Vereitelung - keine Anklage wegen ebendieser.
Also m.E. alles entspannt.
Gruß,
M.Guggst Du in Absatz 4:
Schon der Versuch ist strafbar.
Normalerweise bekommst Du maximal einen Platzverweis (dem Du dann aber auch Folge leisten solltest).
Warnschilder kann man im übrigen auch einfach aufstellen ohne selbst zugegen zu sein...😎 Desweiteren eignet sich das regelmäßige blockieren mit Fahrzeugen bzw. Anhängern von bekannten Abzockstellen. So wird zumindest die Verwendung von Parkstreifen/buchten durch die kommunalen Plündertrupps erschwert...😉
An den TE:
Subsumieren (Unterordnen eines Sachverhalts in Rechtsfolge und Tatbestandsmerkmale) wir doch mal den § 258 Abs. StGB.
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsfolge (auf deutsch Ergebnis):
Jemand wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Tatbestandsmerkmale (auf deutsch Voraussetzungen):
1. Wer = TE
2. Absichtlich oder wissentlich = TE wird aktiv
3. Ganz oder zum Teil vereitelt = ein Kfz Fahrer bremst und wird gar nicht geblitzt (ganz vereitelt durch den TE) oder bremst soweit ab, daß er eine geringe Bestrafung bekommt als wenn der TE nicht am Straßenrand gestanden hätte (teilweise vereitelt durch den TE)
4. Ein Anderer = Andere Verkehrsteilnehmer
5. dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird = dies kann außer Betracht gelassen werden, da Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nach dem StGB geahndet werden
6. oder einer Maßnahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterworfen wird. Eine Maßnahme lt. StGB ist jede Maßregel der Besserung und Sicherung, der Verfall, die Einziehung und die Unbrauchbarmachung.
Bußgelder bzw. Ordnungsgelder dienen bekannterweise als Erziehungsmittel oder aber auch als Maßregel der Besserung und Sicherung
Und bei dieser Schwere der Tat halte ich es mehr als gerechtfertigt, daß der TE 5 Jahre ohne Bewährung aufgebrummt bekommt. Ist doch logisch oder ? 😉
Ich bin jetzt nicht auf Strafrecht spezialisiert, bin kein Anwalt und habe es auf die Schnelle gemacht, aber ich traue mir schon ein wenig zu Vorschriften auseinanderzupflücken, auch wenn ich in einem anderen Rechtsgebiet unterwegs bin wo jeder die Hände über dem Kopf zusammenschlägt.
Lange Rede, kurzer Sinn.
Einrücken mußt Du wegen Deiner Aktion nicht.
Genausogut könnte wegen der Geringe der Schuld, das Verfahren auch eingestellt werden.
Es sei denn, Du bist bereits aktenkundig was solche oder ähnliche Aktionen angeht.
Aber selbst dann wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Oder bist Du schon soweit aufgestiegen ? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Normalerweise bekommst Du maximal einen Platzverweis (dem Du dann aber auch Folge leisten solltest).Zitat:
Original geschrieben von F213
Nicht ganz richtig.
Guggst Du in Absatz 4:
Schon der Versuch ist strafbar.
Warnschilder kann man im übrigen auch einfach aufstellen ohne selbst zugegen zu sein...😎 Desweiteren eignet sich das regelmäßige blockieren mit Fahrzeugen bzw. Anhängern von bekannten Abzockstellen. So wird zumindest die Verwendung von Parkstreifen/buchten durch die kommunalen Plündertrupps erschwert...😉
Du erschwerst es den Kameraden nur. Verhindern kannst Du es leider nicht. 😉
Denn sonst würde der § 258 Abs. 2 StGB ins Spiel kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
ich warne gar niemand! weder warne ich mittels lichthupe, noch warne ich übers radio! mein tip: haltet euch an die verkehrsregeln, dann werdet ihr auch nicht geblitzt! ich fahr seit 19 jahren auto und wurde noch nie geblitzt!
BLA BLA BLA
Hast Du schon einen Heiligenschein beatragt?
Zitat:
Original geschrieben von Matthias_1973
ich bin seit über 10 jahren berufskraftfahrer und fahre im jahr ca. 100000km! ich jedenfalls sehe keinen grund wegen ein paar minuten zu schnell fahren zu müssen!
LKW ?
Zitat:
Original geschrieben von F213
An den TE:
Subsumieren (Unterordnen eines Sachverhalts in Rechtsfolge und Tatbestandsmerkmale) wir doch mal den § 258 Abs. StGB.Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tatbestandsmerkmale (auf deutsch Voraussetzungen):
1. Wer = TE
2. Absichtlich oder wissentlich = TE wird aktiv
3. Ganz oder zum Teil vereitelt = ein Kfz Fahrer bremst und wird gar nicht geblitzt (ganz vereitelt durch den TE) oder bremst soweit ab, daß er eine geringe Bestrafung bekommt als wenn der TE nicht am Straßenrand gestanden hätte (teilweise vereitelt durch den TE)
4. Ein Anderer = Andere Verkehrsteilnehmer
5. dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird = dies kann außer Betracht gelassen werden, da Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nach dem StGB geahndet werden
6. oder einer Maßnahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterworfen wird. Eine Maßnahme lt. StGB ist jede Maßregel der Besserung und Sicherung, der Verfall, die Einziehung und die Unbrauchbarmachung.
Bußgelder bzw. Ordnungsgelder dienen bekannterweise als Erziehungsmittel oder aber auch als Maßregel der Besserung und SicherungUnd bei dieser Schwere der Tat halte ich es mehr als gerechtfertigt, daß der TE 5 Jahre ohne Bewährung aufgebrummt bekommt.
Ist doch logisch oder ? 😉Lange Rede, kurzer Sinn.
Einrücken mußt Du wegen Deiner Aktion nicht.
Genausogut könnte wegen der Geringe der Schuld, das Verfahren auch eingestellt werden.
Es sei denn, Du bist bereits aktenkundig was solche oder ähnliche Aktionen angeht.
Aber selbst dann wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Oder bist Du schon soweit aufgestiegen ? 🙄
🙂 Danke, ich bin noch Anfänger 😉
Sonst würde ich ja auch nicht so naiv nach den Rechtsfolgen fragen 😁
Aber das ganze beruhigt mich schon sehr.
Im Moment habe ich ohnehin nur einen einzigen Punkt in der Kartei.
Ich habe mit einem G-Kat Auto und gruener Plakette
in der Umweltzone geparkt.
Da ich den Wagen neu hatte
(und das mit der Zone auch in der City recht neu war),
klebte noch die ALTE GRUENE PLAKETTE dran.
Ich hatte es wohl auch noch nicht ernst genug genommen 😠
5 Minuten - 40 EUR und 1 Point
Ich finde das nur geil 😕
Ist auch irrelevant, dass man die eigentlich gruene Berechtigung nachreicht...
(Also um wenigstens den Punkt zu egalisieren.)
Das nenne ich auch aktiven Umweltschutz 😛