Ware defekt / Verkäufer verweigert Rücknahme

Hi,

angenommen ein Kunde hat im Frühjahr übers Internet ein gebrauchtes Ersatzteil bei einem gewerblich gemeldeten Händler fürs Auto gekauft. Die Qualität der Ware war jedoch so weit Verschlissen, dass man von einem Defekt hinsichtlich der Funktion sprechen müsste. Der Käufer habe am Tag nach Erhalt gleich schriftlich und telefonisch reklamiert. Der Verkäufer teilt dann am Telefon schon harsch mit, dass das Teil ohnehin nur angenommen würde, wenn das Teil eine Markierung aufwies.
(Der Käufer hatte aber bereits die total verschmutzte und verölte Ware zur Begutachtung reinigen müssen und dabei eine eventuelle Markierung unbemerkt sofern vorhanden entfernt, ohne zu wissen dass das Teil markiert war und welche Bedeutung diese hätte)

Nun sei es so, dass der Käufer die Ware erst im Juli zugeschickt habe. Das das Paket kam aber jedoch zurück, weil Empfänger angeblich nicht ermittelbar. Der Käufer darauf hin ruft beim Verkäufer an, wobei sich im Gespräch herausstellt, dass die Firma umgezogen sei. Offenbar habe die Verkäuferfirma lediglich einen Rufnummernumleitung ihres Festnetzanschuß beim Umzug in Auftrag gegeben, aber keinen Nachsendeauftrag. Merkwürdig, ein Firmenumzug ohne Nachsendeauftrag? Im Gespräch teilte der Verkäufer (Inhaber) im aufgebrachten Ton gleich mit, dass der Käufer die Ware nicht mehr zurücksenden könne, da zu viel Zeit vergangen sei. Rückgabe recht wäre nur 14 Tage. Der Kunde ist aber der Meinung, er hätte ja unverzüglich nach erhalt der Ware reklamiert, und diese wie von der Firma gewünscht zurückgeschickt. (Die Firma teilte im Antwortschreiben damals keine Frist mit).

Was trifft zu? Bekommt er in dem Fall sein Geld zurück? Und wenn ja, wie?

Gruß und Dank.

16 Antworten

Man kann in dem Falle wohl davon ausgehen, dass der Verkäufer mit unlauteren Methoden am Telefon eine berechtigte Reklamation abwimmeln möchte.
Weiterhin ist es offenichtlich, dass bei Gebrauchtteilen, sofern nicht auf einen gravierenden Mangel hingewiesen wurde, bei einem Mangel natürlich keine Gewährleistung vorliegt, sondern eine Sachmängelhaftung.

Es wird wohl das richtige sein, die defekt gelieferte Ware erneut zurückzuschicken und der Dinge harren die dann geschehenen und notfalls einen Anwalt hinzuzuziehen, falls der Verkäufer den Sachmangel nicht ersetzt.

Internet Schrott !
als Erfahrung Verbuchen und solche Sachen bei einem Örtlichen Händler Kaufen !
Zur Not beim Schrotthändler ( Altautoverwertung ) wenn es eine Olle Kiste ist Kaufen da siehst du gleich was Sache ist.

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