War das fahren ohne Versicherung ?

Hallo, ich bin im November 2015 mit 0,6 Promille in eine Kontrolle geraten. Da ich noch in der Probezeit war habe ich natürlich 1 Monat Fahrverbot, 500€ Strafe und besonderes Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bekommen.

Nun war ich diesen Monat ein wenig spät dran mit der Zahlung meiner Versicherung und war diese heute morgen überweisen. Auf dem Rückweg ist es passiert ich hatte einen Auffahrunfall an dem ich schuld war. War das nun schon fahren ohne Versicherungsschutz ? Die Versicherung hat noch nicht gekündigt lediglich eine Mahnung geschickt.

Angenommen es ist nun doch schon fahren ohne Versicherung was kommt nun auf mich zu muss ich meinen Führerschein nun abgeben ?

Beste Antwort im Thema

TE fragt spaetestens seit dem zweiten Post mehrfach explizit nach der Auswirkung fuer den Fuehrerschein, diskutiert wird 3 1/2 Seiten lang aber fast nur darueber, ob die Versicherung bezahlt. MT ist echt Klasse, da wird man geholfen!

65 weitere Antworten
65 Antworten

Ich habe nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen da würde die Versicherung glaube sowieso nichts für mein Auto zahlen oder

Den Schaden am eigenen Auto würde Dir eine Vollkasko ersetzen, wenn Du einen selbstverschuldeten Unfall hattest. Eine Teilkasko würde ggf. die Anteile durch Glasbruchschäden tragen. Sofern Du Alleinschuld an dem Unfall trägst, bleibst Du auf deinem eigenen Sachschaden allerdings sitzen. Hoffentlich war das ein nicht mehr so sehr wertvolles Auto.

Selbst wenn die Versicherung wirksam gekündigt wäre, wäre sie gegenüber dem geschädigten Dritten in der Nachhaftung. Es liegt daher auch kein Fahren ohne Versicherungsschutz vor. Das Einzige, was drohen wärde, ist eine Regressforderung.

Da die Forderung der Versicherung aber zum Zeitpunkt des Unfalls bezahlt war, glaube ich auch daran nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juni 2017 um 17:49:32 Uhr:


@bischerl
Du müsstest schon recht lange begriffen haben, dass ich mich mit der Materie auskenne. …

Warum postest du dann falsche Behauptungen, wenn du dich angeblich auskennst? 😕

Ähnliche Themen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juni 2017 um 18:47:35 Uhr:


Selbst wenn die Versicherung wirksam gekündigt wäre, wäre sie gegenüber dem geschädigten Dritten in der Nachhaftung. Es liegt daher auch kein Fahren ohne Versicherungsschutz vor. Das Einzige, was drohen wärde, ist eine Regressforderung.

Da die Forderung der Versicherung aber zum Zeitpunkt des Unfalls bezahlt war, glaube ich auch daran nicht.

Das stimmt nicht.

Schaut doch bitte mal in § 38 VVG:

(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.
(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Satz 2 ist ausschlaggebend, denn genau dieses Problem liegt beim TE vor.

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Juni 2017 um 21:48:18 Uhr:


(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Satz 2 ist ausschlaggebend, denn genau dieses Problem liegt beim TE vor.

Lesen und Verstehen kann eben nicht jeder!

Er hat zum Zeitpunkt des Schadens ja schon bezahlt (auch wenn nur eine Stunde vorher). Also ist zwar die Frist abgelaufen, aber er ist mit der Zahlung der Prämie nicht mehr im Verzug. 😉

Dann wird sich sicherlich die Versicherung die Uhrzeiten von Überweisung und Unfall genauer anschauen .
Hoffentlich wurde online oder am Terminal überwiesen und nicht der Überweisungsträger in irgendeinen Briefkasten geworfen.

Die Stolperstellen für die HP sind vielfältig und müssen nicht mal einen Zusammenhang mit der Zahlung selbst haben.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. Juni 2017 um 23:01:24 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Juni 2017 um 21:48:18 Uhr:


(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Satz 2 ist ausschlaggebend, denn genau dieses Problem liegt beim TE vor.

Lesen und Verstehen kann eben nicht jeder!

Er hat zum Zeitpunkt des Schadens ja schon bezahlt (auch wenn nur eine Stunde vorher). Also ist zwar die Frist abgelaufen, aber er ist mit der Zahlung der Prämie nicht mehr im Verzug. 😉

Nö, er hatte zum Zeitpunkt noch nicht bezahlt. "Bezahlt" heißt immer "Eingang beim Empfänger", nicht wann das Geld abgeschickt wurde. Der Unfall hat also zu einem Zeitpunkt stattgefunden, als er in Verzug war. So viel zum "Lesen und Verstehen".

@Bytemaster liegt völlig richtig. In mehrfacher Hinsicht. 😛

Nein, liegt er nicht. Wie sollte denn eine Prämie bezahlt sein, wenn sie gar nicht bei der Versicherung eingegangen ist?

Das braucht sie nicht. Und nun reichts mal langsam!

Das braucht sie nicht? Er ist also in Verzug, weil er noch nicht bezahlt hat, aber eine Bezahlung braucht’s deiner Meinung nach gar nicht? Wird ja immer wilder …

Ab hier verstehend lesen ... immer wieder.

Bevor man sich über die Stunde streitet die die Überweisung vor dem Unfall getätigt wurde, sollte man doch erst einmal schauen ob die Mahnung auch per Einschreiben zugestellt wurde.
Nur Mal so als Denkanstoss falls die Versicherung rumzickt .....
Für die Zustellung der Mahnung ( und damit auch der Fristsetzung ) ist die Beweislast bei der Versicherung.
Da Du überwiesen hast stellt sich die Frage ob mit Mahngebühren oder ohne, da eine Überweisung incl. der Mahngebühren ein Indiz für den Erhalt der Mahnung ist.
Meist wird die Versicherung wenn die Mahnung nicht als Einschreiben verschickt wurde, nur drohen und dann doch einlenken.
Weiteres kannst Du mit Deinem Anwalt besprechen wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder Dich in Regress nehmen will.

Deine Antwort
Ähnliche Themen