War das fahren ohne Versicherung ?

Hallo, ich bin im November 2015 mit 0,6 Promille in eine Kontrolle geraten. Da ich noch in der Probezeit war habe ich natürlich 1 Monat Fahrverbot, 500€ Strafe und besonderes Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bekommen.

Nun war ich diesen Monat ein wenig spät dran mit der Zahlung meiner Versicherung und war diese heute morgen überweisen. Auf dem Rückweg ist es passiert ich hatte einen Auffahrunfall an dem ich schuld war. War das nun schon fahren ohne Versicherungsschutz ? Die Versicherung hat noch nicht gekündigt lediglich eine Mahnung geschickt.

Angenommen es ist nun doch schon fahren ohne Versicherung was kommt nun auf mich zu muss ich meinen Führerschein nun abgeben ?

Beste Antwort im Thema

TE fragt spaetestens seit dem zweiten Post mehrfach explizit nach der Auswirkung fuer den Fuehrerschein, diskutiert wird 3 1/2 Seiten lang aber fast nur darueber, ob die Versicherung bezahlt. MT ist echt Klasse, da wird man geholfen!

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Zitat:

@Unicorn93 schrieb am 23. Juni 2017 um 21:33:29 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. Juni 2017 um 21:28:09 Uhr:


Wenn du innerhalb des Zahlungsziels der Mahnung warst, sehe ich kein Problem.
Die Kündigung wird dir aber wahrscheinlich sicher sein.

Ich war eine Woche über der Frist :/

Da sagt der Anwalt: Zahlst du erst nach Fristablauf, muss die Versicherung nicht bezahlen.

Quelle.

Zuerst mal im Brief lesen was dort steht. Steht dort sinngemäss sowas wie nach der Frist ist die Versicherung erloschen, dann wird es problematisch.

Ich kenne es von meiner Versicherung hier in der Schweiz so, das ich gar keinen Vertrag bräuchte. Sondern nur das Geld überweisen muss. Ab dem Moment wo das Geld überwiesen ist, ist der Versicherungsschutz da.
Oder was ich auch schon öfters gemacht habe, telefonisch Versicherung abgeschlossen und schon hatte ich eine, ohne überhaupt bezahlt zu haben.
Daher den Brief genau lesen und deine Versicherung fragen.
Es wird ja wohl einen Grund geben das du uns den Namen der Versicherung verschweigst. Also wird es wohl eine billige sein mit schlechten Leistungen.
Was daher auch auf dich zukommen könnte ist das sie sagt ok bezahlt war es, somit ok, aber da zu spät müsstest du einen Teil der Kosten übernehmen

Zitat:

telefonisch Versicherung abgeschlossen und schon hatte ich eine, ohne überhaupt bezahlt zu haben.

Das nennt man "vorläufige Deckung" und ist auch in D der Normalfall, wenn man eine Versicherung neu abschließt. Aber eben nur beim Neuabschluss.

Zitat:

Zuerst mal im Brief lesen was dort steht. Steht dort sinngemäss sowas wie nach der Frist ist die Versicherung erloschen, dann wird es problematisch.

Das ist ohne Belang, ob dort etwas steht. Die Folgen verspäteten Zahlens sind in den AGB genannt, die Vertragsbestandteil sind und die man zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten hat oder sich bei einer Direktversicherung online besorgen kann.

Zitat:

Es wird ja wohl einen Grund geben das du uns den Namen der Versicherung verschweigst. Also wird es wohl eine billige sein mit schlechten Leistungen.

Oder eine teure mit guten Leistungen. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich branchenweit nicht wirklich. Ziel einer Versicherung ist, Geld zu verdienen, und da gehört es naturgemäß dazu, möglichst alles nicht zu bezahlen, was nicht bezahlt werden muss. Das ist nun mal bei jeder Versicherung so.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 24. Juni 2017 um 07:56:31 Uhr:


Die Prämie wurde doch überwiesen.
Allerdings eine Woche nach Frist in der Mahnung.

Sorry hatte ich überlesen. Da hat wohl die Gleitsichtbrille versagt🙂

Überweisung erfolgte am 23.06. und kurz danach der Unfall.

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Versicherungen sollte man halt immer rechtzeitig zahlen, deshalb in der Regel abbuchen lassen und immer schön schauen dass das Konto gedeckt ist.

Ich habe die Prämie überwiesen und hatte ca. 1 Stunde später den Unfall

Die Versicherung ist die R+V was genau in der Mahnung steht müsste ich heute abend nochmals nachschauen

Die wichtigste Frage ist für mich einfach wenn wirklich schon Keim versicherubgsschutz mehr vorhanden war muss ich den Schaden selbst bezahlen dass ist mir klar. Aber was ist mit meinem Führerschein kann mir der deshalb genommen werden ? Ich bin ja bereits in der verlängerten Probezeit :/

Zitat:

@Unicorn93 schrieb am 24. Juni 2017 um 11:22:29 Uhr:


Ich habe die Prämie überwiesen und hatte ca. 1 Stunde später den Unfall …

Dann ist der Zahlungseingang erst am nächsten Tag, das kann dann leider zu spät sein.

Zitat:

@Unicorn93 schrieb am 24. Juni 2017 um 11:22:29 Uhr:



Die wichtigste Frage ist für mich einfach wenn wirklich schon Keim versicherubgsschutz mehr vorhanden war muss ich den Schaden selbst bezahlen dass ist mir klar. Aber was ist mit meinem Führerschein kann mir der deshalb genommen werden ? Ich bin ja bereits in der verlängerten Probezeit :/

Der Führerschein wird dir sicher nicht abgenommen. Da aber das Fahren ohne Versicherung in D als Straftat behandelt wird, kann es durchaus zu einer Strafverfolgung kommen. Kann, muss nicht.
Als Urteil kann hier eine Geldstrafe anstehen, auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten ist möglich, gerade im Hinblick auf die Alkoholfahrt.
Ich gehe zumindest mal davon aus, dass die nichtbezahlte Prämie eine Folge von Fahrlässigkeit ist.

Der Führerschein wird dir sicher nicht abgenommen. Da aber das Fahren ohne Versicherung in D als Straftat behandelt wird, kann es durchaus zu einer Strafverfolgung kommen. Kann, muss nicht.
Als Urteil kann hier eine Geldstrafe anstehen, auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten ist möglich, gerade im Hinblick auf die Alkoholfahrt.
Ich gehe zumindest mal davon aus, dass die nichtbezahlte Prämie eine Folge von Fahrlässigkeit ist.

Okay super genau das wollte ich wissen Dankeschön

Wenn die Versicherung nicht gekündigt ist, hast Du Versicherungsschutz.

Rein rechtlich sind hier völlig verschiedene Dinge relevant.

Der Vertrag mit der Versicherung ist Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch als Basis). Ihr beide erbringt vertragliche Leistungen. Mal blöd gefragt: wenn der Handwerker in Deiner Wohnung etwas repariert, und Du zahlst nicht, kann dann der Handwerker die Reparatur rückggängig machen? Nein - Du musst Deinen Vertragsanteil erfüllen (zahlen), tust Du das nicht, gibt es einen Mahnlauf, und der Handwerker wird nie wieder für Dich tätig.

Wenn Du nun im Mahnlauf bist, und zahlst, wird der Handwerker mit dem Kopf schütteln, evtl. die Zahlungsbedingungen ändern, aber ansonsten ruhig bleiben. Ebenso wie die Versicherung: sie leistet die Dienstleistung nach wie vor. Der Versicherungsschutz ist ein Produkt, eine "Ware", die vertraglich verpflichtend geliefert werden muss. Wird sie nicht geliefert, ist das gleiche Spielchen auf der anderen Seite möglich: die Lieferung kann gerichtlich erzwungen werden. Von der Erbringung Deiner Vertragsleistung befreit Dich die Nichtzahlung durch die Versicherung nicht. Du musst weiter zahlen - oder kündigen. Bis zur wirksamkeit der Kündigung musst Du zahlen. DieVerpflichtungen beiderseits gelten also so solange, bis der Vertrag rechtswirksam gekündigt ist (konform mit deren AGB und geltendem Recht). Soweit wird es aber nicht kommen, da Du gezahlt hast. Du warst lediglich im Verzug mit der Erbringung Deiner Leistung, was den Vertrag nicht automatisch aufhebt (AGB lesen!). Auf der anderen Seite könnte ja auch die Versicherung eine Zahlung verschlampen. Gibt Dir so ein Fall das Recht, Deinen Beitrag nicht (pünktlich) zu zahlen. Nein. Es sind eben zwei verschiedene Dinge. Du zahlst, die versichern - aber nicht "Zug um Zug" laut Vertragsvereinbarung.

Auch die Rechnungsabteilung Deiner Versicherung ist eine Andere als die Schadensabteilung. Du kannst den Schaden ganz normal melden, und bearbeiten lassen. Die klärung der Schuldfrage überlasse bitte Anderen, Du schilderst nur den Sachverhalt aus Deiner Sicht. Eine vorauseilende Schuldanerkenntnis wäre eine Verletzung Deiner Vertragspflichten. Gleichwohl ist die Anerkennung der Regulierung durch die Versicherung rein rechtlich eine Schuldanerkenntnis, nur eben nicht vorab.

Dein Führerschein ist vom Rechtsgebiet her im Bereich Verkehrsrecht angesiedelt. Da hat Deine Versicherung nichts mit zu tun. Hier sind Polizei und Gerichte zuständig. Keine Polizei? Kein Richter? Kein Problem!
Polizei, aber keine andere Behörde im Spiel? Auch kein Problem.
Polizei/Behörde verhängt "nur" ein kleines Bußgeld? Kleines Problem, evtl. Probezeitverlängerung.

Gab es Verletzte? Dann wird es ein größeres Problem geben (Strafrecht, Führerschein nachhaltig in Gefahr). Deine Versicherung wird das nicht jucken, da Du nichts Strafbares getan hat (Amokfahrt, Juwelenladen mit dem Auto überfallen, anderen Verkehrsteilnehmer wegen eines "Streits" von der Straße gerammt, illegales Autorennen, Chef aus Rache über den Haufen gefahren, usw... Bezüglich Alk gehe ich davon aus, dass der Weckruf funktioniert hat).

Du kannst Dein Auto übrigens auch ohne Führerschein versichern - oder wollte die Versicherung Deinen Führerschein sehen? Na also...

Zitat:

@azrazr schrieb am 24. Juni 2017 um 12:29:14 Uhr:


Wenn die Versicherung nicht gekündigt ist, hast Du Versicherungsschutz.

Das ist schlicht und einfach nur falsch.

Bei verspäteter Zahlung kann sich eine Versicherung leistungsfrei stellen und der Versicherungsschutz erlischt. Das ist üblicherweise der Fall, wenn eine Zahlung erst nach Fristablauf eingeht.

Das ist übrigens auch der Fall, wenn eine Erstzahlung nach Neuabschluss zu spät eingeht, auch dann erlischt die vorläufige Deckung. Die fällige Beitragssumme muss spätestens 14 Tage nach dem Erhalt des Versicherungsscheines bezahlt werden (§33 Absatz 1 VVG).

Zitat:

@azrazr schrieb am 24. Juni 2017 um 12:29:14 Uhr:


… DieVerpflichtungen beiderseits gelten also so solange, bis der Vertrag rechtswirksam gekündigt ist (konform mit deren AGB und geltendem Recht). Soweit wird es aber nicht kommen, da Du gezahlt hast. Du warst lediglich im Verzug mit der Erbringung Deiner Leistung, was den Vertrag nicht automatisch aufhebt (AGB lesen!). …

Auch das ist falsch, siehe oben.

Mach dich doch bitte erst mal im Versicherungsrecht schlau und poste hier nicht so haltloses Zeug.

Was dein Beispiel von einem Handwerker, der seine Leistung schon erbracht hat und wo keine Folgebeiträge wie bei einer Versicherung fällig sind, mit einer Haftpflichtversicherung zu tun haben soll, erschließt sich wohl nur dir.

@azrazr und @Unicorn93
Police und die dazugehörigen AGB's lesen. Da wird garantiert stehen, das bei Zahlungsverzug die Kasko unwirksam wird und die Haftpflicht evtl. Schadensansprüche an dich weiterleiten wird. Die dazugehörigen Fristen stehen in der Police bzw. AGB's

Gruß,
der_Nordmann

@Unicorn93
Die Versicherung zahlt auf jeden Fall den Schaden des Geschädigten. Damit hast Du nichts zu tun. Sollte die Versicherung dann bei Dir Regress nehmen wollen, dann solltest Du mit allen Unterlagen zu einem versierten Anwalt gehen. Das wird sich für Dich recht wahrscheinlich lohnen. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juni 2017 um 15:44:49 Uhr:


@Unicorn93
Die Versicherung zahlt auf jeden Fall den Schaden des Geschädigten. …

Nein, das tut sie nicht, wenn sie wegen verspäteter Zahlung leistungsfrei ist. @TE: Lass dich bitte nicht von solchen falschen Aussagen auf die falsche Spur lenken.

Hier ein paar Infos von Prof. Dr. Holzhauser, Rechtsanwalt:Auf Seite 4 den Abschnitt "2. Nichtzahlung der Folgeprämie, § 38 VVG" lesen, dort ist die Leistungsfreiheit für genau den vorliegenden Fall beschrieben.

@bischerl
Du müsstest schon recht lange begriffen haben, dass ich mich mit der Materie auskenne. Du hingegen bekommst nicht einmal das verstehende Lesen auf die Reihe, wenn Du Dir "Wissen" zusammengoogelst. Warum konkret deine Ansicht rechtlich falsch ist, das ergründe bitte selbst. Ich habe keine Lust, Dir das zu erklären und andere damit zu langweilen.

(Wissend, dass es nicht wirken wird: Warum sprichst Du mich schon wieder in dieser provokanten Weise öffentlich an? "Der Krümel soll schweigen wenn der Kuchen spricht!" (Sprichwort sinngemäß) 😁)

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