War das fahren ohne Versicherung ?

Hallo, ich bin im November 2015 mit 0,6 Promille in eine Kontrolle geraten. Da ich noch in der Probezeit war habe ich natürlich 1 Monat Fahrverbot, 500€ Strafe und besonderes Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bekommen.

Nun war ich diesen Monat ein wenig spät dran mit der Zahlung meiner Versicherung und war diese heute morgen überweisen. Auf dem Rückweg ist es passiert ich hatte einen Auffahrunfall an dem ich schuld war. War das nun schon fahren ohne Versicherungsschutz ? Die Versicherung hat noch nicht gekündigt lediglich eine Mahnung geschickt.

Angenommen es ist nun doch schon fahren ohne Versicherung was kommt nun auf mich zu muss ich meinen Führerschein nun abgeben ?

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TE fragt spaetestens seit dem zweiten Post mehrfach explizit nach der Auswirkung fuer den Fuehrerschein, diskutiert wird 3 1/2 Seiten lang aber fast nur darueber, ob die Versicherung bezahlt. MT ist echt Klasse, da wird man geholfen!

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Zitat:

@jojo1956 schrieb am 25. Juni 2017 um 00:34:18 Uhr:


Bevor man sich über die Stunde streitet die die Überweisung vor dem Unfall getätigt wurde, sollte man doch erst einmal schauen ob die Mahnung auch per Einschreiben zugestellt wurde.
Nur Mal so als Denkanstoss falls die Versicherung rumzickt .....
Für die Zustellung der Mahnung ( und damit auch der Fristsetzung ) ist die Beweislast bei der Versicherung.
Da Du überwiesen hast stellt sich die Frage ob mit Mahngebühren oder ohne, da eine Überweisung incl. der Mahngebühren ein Indiz für den Erhalt der Mahnung ist.
Meist wird die Versicherung wenn die Mahnung nicht als Einschreiben verschickt wurde, nur drohen und dann doch einlenken.
Weiteres kannst Du mit Deinem Anwalt besprechen wenn die Versicherung die Leistung verweigert oder Dich in Regress nehmen will.

Die Mahnung wurde nicht mit der Post versendet sondern war im online Posteingang der Versicherung. Habe bis auf diese Karten für einen Schaden noch nie etwas mit der Post von der Versicherung bekommen.

Ist damit der Erhalt der Mahnung belegbar?

Und was stand genau in der Mahnung drin?

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Juni 2017 um 23:36:41 Uhr:


Nein, liegt er nicht. Wie sollte denn eine Prämie bezahlt sein, wenn sie gar nicht bei der Versicherung eingegangen ist?

Ich weiss es jetzt nicht zu 100%, aber das dürfte wie bei Vertragskündigungen (z.b. Handyvertrag usw) sein, also es genügt das rechtzeitige absenden. Wann es beim Empfänger eintrifft ist nicht das Problem des Kunden.

Woher soll zb. der Versicherungsnehmer wissen, wie lange die Überweisung brauch? Mach ich zb von meiner Volksbank ne Onlineüberweisung zu ner anderen Volksbank, ist das normalerweise innerhalb eines Tages erledigt. Zu einer fremden Bank hab ich auch schon 3 Werktage erlebt. Und der Hammer war eine per Überweisungsträger getätigte Überweisung, die erst (weil sie das Papier verschlampt haben) nach 14!! Tagen erledigt wurde.

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Vielleicht sollte jemand @Birscherl erklären, dass Leistungsfreiheit in der KFZ-Haftpflicht nicht bedeutet, dass ein geschädigter Dritter kein Geld bekommt. Hatten wir doch schon ummzich mal.

Fakt ist doch, dass die Versicherung den Schaden regulieren wird. Der Unfallgegner wird den TE nicht persönlich verklagen können/dürfen. Dem Pflichtversivherungsgesetz ist genüge getan.

Im Verhältnis der Versicherung zum Kunden kann es Unannehmlichkeiten geben, diese Frage hängt von den AGB und der Kulanz der Versicherung ab. Aber egal was passiert, Kulanz kann man IMMER nachfragen. Den Anwalt würde ich erst einmal außen vor lassen.

Wichtig ist nur, dass die Versicherung nicht (durch einen Automatismus oder durch schriftliche Erklärung) gekündigt oder ausgesetzt ist.

Hab eben gesehen dass in der Mahnung steht dass die Versicherung bei einem Schaden Leistungsfrei ist da ich mit der Zahlung im Verzug war. Heißt ich muss also für den Schaden selbst aufkommen.

Aber wie sieht es denn jetzt aus zwegs Fahren ohne Versicheringsschutz was kommt für ne Strafe auf mich zu ? Führerschein Entzug ? Fahrverbot ? Bußgeld ?

Mensch, Du machst Dich völlig unnötig verrückt. Aber davon wird man Dich auch nicht abbringen können.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juni 2017 um 11:51:54 Uhr:


Mensch, Du machst Dich völlig unnötig verrückt. Aber davon wird man Dich auch nicht abbringen können.

Ich hab echt wahnsinnige angst meinen Führerschein zu verlieren da ich mit 2 Kleinkindern einfach total drauf angewiesen bin :/ aber mehr als abwarten kann ich sowieso nicht tun :/

Nochmal zum Mitschreiben: Es bestand Versicherungsschutz. Straf- und führerscheinrechtlich hast Du nichts zu fürchten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Juni 2017 um 12:39:57 Uhr:


Nochmal zum Mitschreiben: Es bestand Versicherungsschutz. Straf- und führerscheinrechtlich hast Du nichts zu fürchten.

Perfekt Dankeschön 🙂

§38 Abs.2 VVG:
"(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet."

Auf "Normaldeutsch":
Rechtlich gesehen besteht Versicherungsschutz, aufgrund deines Zahlungsverzugs ist die Versicherung allerdings nicht verpflichtet zu zahlen.

Solange der Versicherer nicht bei der Zulassungsstelle das Erlöschen angezeigt hat und eine weitere Frist abgelaufen ist, haftet der Versicherer für den Schaden des Dritten. Davon kann hier keine Rede sein.

Auf welche Grundlage stütz du deine Aussage?
Der von mir zitierte Gesetzestext besagt ja etwas anderes...

Besteht vielleicht ein Unterschied zwischen "Für den Schaden haften" und "Leistungspflichtig sein"?
Natürlich wird die Versicherung in Vorleistung gehen. Aber ich denke es ist durchaus rechtens, dass sie die dem Versicherungsnehmer danach auf Grundlage von §38 VVG die Kosten in Rechnung stellt.

Das wurde hier doch schon mehrfach so beantwortet.

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