War das ein Audi A6
Urteil: Partikelfilter verstopft, Geld zurück
Info bei AMS:
Störungen im Fahrzeugbetrieb, die auf die Verstopfung des Rußpartikelfilters zurückzuführen sind, stellen eine Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges dar. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem vom ADAC veröffentlichten Urteil vom 4. Juni 2008 (Az. 3 U 236/07).
Verhandelt wurde der Fall eines Neuwagenkäufers, dessen auto mit Dieselmotor immer wieder auf "Notlauf" schaltete, weil der Rußpartikelfilter verstopft war. Nach 14 unfreiwilligen Aufenthalten in der Werkstatt wollte der genervte Besitzer sein Geld zurück. Das Gericht gab ihm Recht.
Die Störungen waren durch den ausschließlichen Kurzstreckenbetrieb aufgetreten. Dabei wird die für das Freibrennen erforderliche Temperatur nicht erreicht, der Filter setzt sich mit unverbranntem Ruß zu. Der Hersteller schreibt daher in seiner Bedienungsanleitung vor, von Zeit zu Zeit eine sogenannte Regenerationsfahrt mit flottem Tempo auf der Autobahn vorzunehmen. Weil der Käufer diese Regenerationsfahrten nicht durchgeführt hatte, lehnte der Verkäufer eine Haftung ab.
Das OLG Stuttgart entschied jedoch zugunsten des Käufers, da sich der Pkw nach Ansicht der Richter nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die der Käufer eines Dieselfahrzeuges üblicherweise erwarten darf. Zwar entspreche das vom Käufer erworbene Fahrzeug dem Stand der Technik, es bestünden nach Ansicht der Richter jedoch keine Zweifel daran, dass Dieselfahrzeuge generell für den Kurzstreckenbetrieb geeignet sind. Daher könne der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Diesel-Pkw ohne weitere Hinweise seitens des Herstellers oder des Händlers auch im Kurzstreckenbetrieb ohne technische Probleme verwendbar ist. Der durchschnittlich informierte Verbraucher muss bei seiner Kaufentscheidung nicht damit rechnen, dass Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern motorbedingten technischen Einschränkungen im Kurzstreckenbetrieb unterliegen.
Wird der Käufer vor Vertragsschluss nicht über die mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufgeklärt, so kann sich der Verkäufer nicht darauf berufen, dass sich diese Tatsache aus der Betriebsanleitung ergibt. Denn diese erhält der Käufer bei Übergabe des Fahrzeuges. Die Aufklärung erfolgt damit zu spät, denn zu diesem Zeitpunkt hat der Käufer nicht mehr die Wahl, vom Kauf Abstand zu nehmen, sondern ist bereits an den Vertrag gebunden.
11 Antworten
Ein OLG Urteil? Jetzt nicht wirklich, oder 😕 ?
Mir hat auch beim Kauf niemand gesagt, dass ich ab und an einen Schlauch in mein Auto stecken und für ein irrsiniges Geld via Kraftstoffbetankung dafür Sorge tragen muß, dass die Kiste fährt.
Kopfschüttelnder Gruß,
Thilo
Zitat:
Original geschrieben von The Banker
Ein OLG Urteil? Jetzt nicht wirklich, oder 😕 ?
Mir hat auch beim Kauf niemand gesagt, dass ich ab und an einen Schlauch in mein Auto stecken und für ein irrsiniges Geld via Kraftstoffbetankung dafür Sorge tragen muß, dass die Kiste fährt.Kopfschüttelnder Gruß,
Thilo
Der Unterschied besteht nur darin, dass du dir schon vor dem Kauf deines Fahrzeuges anhand der vom Hersteller angegebenen Durchschnittsverbräuche ausrechnen kannst wie oft du den Schlauch in dein Auto stecken musst. Jetzt vesuch mal vor dem Kauf rauszufinden wie viele Kilometer du dein Auto mindestens bewegen musst damit der Rußpartikelfilter nicht "verstopft".
Für mich ein absolut nachvollziehbares und verbraucherfreundliches Urteil. Die Hersteller sind dafür verantwortlich dass die eingebaute Technik auch ausgereift ist. Und dazu gehört nicht nur dass sie Langstreckenfahrten bei -50°C nördlich des Polarkreises aushält sondern auch ständiges fahren zum Zigarettenautomaten in Köln bei 15°C.
Gruß
Sancho
Zitat:
...
sondern auch ständiges fahren zum Zigarettenautomaten in Köln bei 15°C.
...
Wobei dann jede Fahrt mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro wegen Umweltverschmutzung geahndet werden sollte. 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Wobei dann jede Fahrt mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro wegen Umweltverschmutzung geahndet werden sollte. 😁 😁Zitat:
...
sondern auch ständiges fahren zum Zigarettenautomaten in Köln bei 15°C.
...
Wieso? Dafür hat er doch DPF 😁
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Zitat:
Original geschrieben von The Banker
Ein OLG Urteil? Jetzt nicht wirklich, oder 😕 ?
Mir hat auch beim Kauf niemand gesagt, dass ich ab und an einen Schlauch in mein Auto stecken und für ein irrsiniges Geld via Kraftstoffbetankung dafür Sorge tragen muß, dass die Kiste fährt.Kopfschüttelnder Gruß,
Thilo
SAUBär !!!
😁😁
Gruß
JenS
Zitat:
Original geschrieben von nabravo
Wieso? Dafür hat er doch DPF 😁
...der Zigarettenautomat ??
😁😁
Bei allem Zynismus sollte man aber vielleicht doch den "Durchschnittsautofahrer" sehen, der nicht selten ein relativ begrenztes technisches Verständnis aufbringt (und sich wahrscheinlich auch gerade deswegen der Durchschnitts-Jurist sehr gut in diese Situation eindenken konnte 😁 )
Demnach würde ich das Wissen um den Kraftstoffnachschub noch weit entfernt von dem Wissen um das Freibrennen eines DPF sehen...
...auch wenn ich über Bankers post ebenfalls lachen musste 😁
Zitat:
Original geschrieben von BedrocK
......auch wenn ich über Bankers post ebenfalls lachen musste 😁
...voll bei Dir !
Was Du schreibst ist (leider) heutzutage das Grundproblem
🙁
Gruß
JenS
Irgendwie erinnert mich das aber schon an amerikanische Verhältnisse, als seinerzeit McDo... verklagt wurde und Millionen zahlen mußte, weil auf dem heißen Kaffe nicht stand, dass heißer Kaffee drin ist und man sich verbrennen könnte 😉.
Mit ist auch nicht ganz klar, warum sich jemand einen TDI für reine Stadtfahrten/ Kurzstrecken kauft. Imho ist es nun wirklich jedem zuzumuten, mal ein paar Minuten mit 2.000 Umdrehungen rumzufahren, um das Teil freizubrennen. Wenn mein Filter dran ist reichen ca. 5 Minuten Landstrasse und es herrscht wieder Frieden.
Gruß, Thilo
Hallo,
ich hab ein paar Bekannte die einen 170PS TDI haben. Die laufen nur bei den Leuten am Land ohne große Zicken. Aber es hat ja nicht nur Audi ein Problem mit DPF, sondern auch VW!😁
Spaß beiseite es gibt fast keinen Hersteller der nicht den Filter am liebsten in die Wüste schicken wollte, wo er auch hingehört. Jeder Hersteller der ohne irgendwelcher Flüßigkeiten auskommt hatte am Anfang Probleme und ich merke das bei meinem A6 3.0 auch am Verbrauch ob der DPF gerade Voll oder Leer ist.
Ob das Audi ist? Kann fast jeder Hersteller sein
Gruß
Wusler
Zitat:
Original geschrieben von The Banker
Irgendwie erinnert mich das aber schon an amerikanische Verhältnisse, als seinerzeit McDo... verklagt wurde und Millionen zahlen mußte, weil auf dem heißen Kaffe nicht stand, dass heißer Kaffee drin ist und man sich verbrennen könnte 😉.
Mit ist auch nicht ganz klar, warum sich jemand einen TDI für reine Stadtfahrten/ Kurzstrecken kauft. Imho ist es nun wirklich jedem zuzumuten, mal ein paar Minuten mit 2.000 Umdrehungen rumzufahren, um das Teil freizubrennen. Wenn mein Filter dran ist reichen ca. 5 Minuten Landstrasse und es herrscht wieder Frieden.Gruß, Thilo
Und wenn man mitten in der Stadt wohnt?
Was ist denn mit all den Taxis?
Oftmals gibt es weit und breit keine Gelegenheit zum Freibrennen.
Fakt ist, der DPF ist ein Krüppel und technisch nicht ausgereift. Bei meinem vorherigen Multivan hat er zu 2 1/2 Liter Mehrverbrauch, weniger Leistung und ständigen Röcheln geführt, wohlgemerkt ein ab Werk gelieferter DPF.
Ich finde das Urteil absolut richtig.