Wann zahlt die Gegenseite

Hallo Jungs, ich habe nur eine kurze Frage. Ich hatte einen Unfall und die Gegenseite ist aus erster Sicht Schuld, er wechselte die Spur, in der ich mich leider schon befand. Das Gutachten ist nun mit einer Forderung von ca. 800 - 900 Euro rausgegangen, zur Huk-Coburg, hat jemand Erfahrungen? Heute müsste der Brief dort eingegangen sein, wann zahlen die vermutlich und meint ihr wegen der Summe schicken die noch mal jemanden zum nachsehen? Ich habe wie ein Trottel die Stelle an der Stoßstange mit schwarzer Stoßstangenfarbe übermalt und den Unfall dabei völlig vergessen, weil ich das Produkt schon länger hatte und die Stoßstange frisch bemalen wollte... Ich hatte von meinem Cousin gehört, dass sich die LVM 3 Monate mit der Zahlung Zeit gelassen hat 😠

Edit: Meine Stoßstange ist vorne rechts zerkratzt und sie sitzt nicht mehr korrekt an der Karoserie, man kann von der Seite einen Spalt sehen und das rechte Rad hat auch etwas abbekommen.

Wert des Fahrzeugs laut Gutachten 1350 Euro.

Beste Antwort im Thema

mal von dem ganzen abgesehen wie es passiert ist erklære ich mal wie ich handel. wenn ich wie du in diesem fall weiss das der fahrstreifen des unfallgegners endet und er eh schon fast vorbei ist brems ich nicht, sondern geh nur kurz vom gas. das ermøglicht ihm rein zu ziehen. das bissel mitdenken machts allen leichter. aber in dem fall hier sieht es mir aus als ob zwei sturkøpfe aufeinander trafen. im zweiten blick kann man schon fast denken das dir das mit deinem alten auto sehr gelegen kam. aber das unterstelle ich hier mal nicht.

gruss

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Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


Und wie ich es erwartet habe drehen es einige hier wieder und prompt bin ich der Schuldige.

Aber gut, vielleicht informier ich euch ja wie es ausgeht ihr Rechtsverdreher.

Wenn du dieses Verhalten auch im Strassenverkehr an den Tag legt, war der Unfall in der Tat vorprogrammiert.

Wenn du dich in dieser Angelegenheit anderen gegenüber auch so verhälst wie hier, dann kann es dir durchaus passieren, dass dich ein Richter mal auf deine Fähigkeit untersuchen lässt, ob du überhaupt im Stande bist ein Kraftfahrzeug im Strassenverkehr zu führen.

Uns ist das hier eigentlich egal, ob du Geld bekommst oder nicht.

Du hast diesen Fred hier eröffnet und Fragen gestellt. Wenn dir die Antworten nicht gefallen, dann musst du nicht gleich persönlich werden.

Mein Arbeitsplatz ist ein Kraftfahrzeug.

Außerdem verhalte ich mich im Straßenverkehr sicherlich nicht so, ich verzichte oft auf meine Vorfahrt und lasse Leute rein, oder durch, aber der Herr in diesem Fall war wie bereits erwähnt auf meiner Höhe, 2 Fahrzeuge vor mir liesen ihn nicht rein und er wurde langsamer und als ich dann mit meiner Front an seinem Heck war beschleunigte er und zog rein, da er langsamer wurde ging ich davon aus, dass er warten wird, aus meiner Sicht konnte ich das also nicht verhindern.

Selbstverständlich war der Unfall für dich vermeidbar. Den Gedanken an 100 % Haftung der Gegenseite, vergiss besser ganz schnell.
Du siehst, dass er rüber muss, weil sein Fahrstreifen endet und dass er es über mehrere Autolängen schon vergeblich versucht hat. Die Vorausfahrenden haben sich offenbar auch auf deinem Level bewegt. Sollte er sich dort wegbeamen? Dass ihn ein Verschulden trifft, steht außer Frage, aber eben nicht das alleinige Verschulden.
Mitdenken ist im Straßenverkehr nicht nur erlaubt, sondern ein Muss!

Gruß
traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


Mein Arbeitsplatz ist ein Kraftfahrzeug.

umsomehr solltest du dich dafür bemühen deinen führerschein zu behalten!

und je mehr "fakten" du hier auftischst, umso klarer wird, das dieser unfall zu 100% vermeidbar gewesen wäre....

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Es war vorstellbar, dass er vielleicht versuchen würde reinzuziehen, aber noch logischer wäre, dass er anhält und wartet, denn schließlich war hinter ihm keiner und es war kaum Verkehr, er hätte einfach nach mir reinkönnen, denn hinter mir war auch keiner mehr, ich nenne wieder mal das Beispiel mit der Autobahn, endet der Beschleunigungsstreifen, muss man anhalten und sich nicht einfach auf die Bahn reinkämpfen, oder wenn möglich nutzt man halt den Standstreifen weiter um reinzukommen, möglicherweise wäre der Unfall vermeidbar gewesen, aber ich bin ihm sicherlich nicht mit Absicht reingefahren, als er plötzlich reinzog hab ich mich erschrocken und auch noch versucht links weg zu ziehen, dies brach ich aber sofort wieder ab um nicht in den Gegenverkehr zu geraten, ich kann mich auch nicht mehr genau erinnern, weil alles so schnell ging, naja mal abwarten, ich habe bisher noch nichts von seinem Anwalt bekommen, falls er den überhaupt aufgesucht hat. Im Endefekt sind beide Kfz noch Fahrtüchtig und keiner Verletzt. Und seine Behauptung ich wäre ihm mit Absicht reingefahren ist doch irgendwie auch ein Eigentor, denn wenn er das im Rückspiegel beobachtet haben will, muss er ja gemerkt haben, dass ich nicht langsamer werde und wenn er trotzdem einfach reinzieht, hat er es wohl in Kauf genommen zu kollidieren, weil er vermutlich im Glauben war, ich hätte ihn reinlassen müssen, aber das ist auch nur Spekulation.

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


Es war vorstellbar, dass er vielleicht versuchen würde reinzuziehen, aber noch logischer wäre, dass er anhält und wartet

Gut gemeintes Tip von mir*, denke niemals auf diese Art und Weise! 😰 Als Autofahrer müssen wir alle immer mit Fehler von anderen rechnen. Ist leider so.

cu Floh

*) Damit meine ich überhaupt nicht, ob Du schuld bist oder sowas!

@ Schoeneberg30:
vergrößer doch mal bitte den Bildausschnitt auf deinem Bild. Soll heißen, wie sieht es denn vor der Kreuzung auf der von unten kommenden Straße aus ( eine od. zwei Fahrspuren?)?😕
Hat glaub ihc hier eine große Bedeutung für die Rechtsauslegung (§ 5 StVO)!?

§ 5 Abs. 4 der StVO: Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

Keiner hält sich dran, sagt aber alles, oder?

@ semataui:
eben hier liegt ja das Problem:
wenn von unten zwei Fahrspuren ankommen haben wir hier den klassischen Fall nach § 5 Abs. 4 StvO!
Aber wenn von unten nur eine Fahrspur ankommt haben wir hier mit der linken Spur einen Beschleunigungsstreifen bzw. eine Einfädelspur (analog zur Autobahn) und dann hat unser TE Vorrang vor dem Einfädler und muss ihn eben nicht rein lassen!
(Wobei hier dann wieder der § 1 zu prüfen wäre, gegenseitige Rücksichtnahme und so - zwei haben ihn ja vor dem TE nicht rüber gelassen TE hätte also die "Notlage" des Einfädlers erkennen können und hätte lieb sein dürfen).

Also vor der Kreuzung von unten kommend sind noch 2 Streifen, wenn man allerdings links ist und vor einem noch Fahrzeuge fahren, sieht man kaum, dass der rechte gleich enden wird, vorallem, weil er schon sehr gleich endet, wenn man in die Straße einfährt und in meinem Fall war die Ampel nicht rot, will heißen ich kam schon mit Schwung dort an--->

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


Also vor der Kreuzung von unten kommend sind noch 2 Streifen...und in meinem Fall war die Ampel nicht rot, will heißen ich kam schon mit Schwung dort an--->

Da muss ich mal sagen: Pech gehabt: hier müsste dann das Reißverschlußverfahren gültig sein!

Dein Schwung war dann wohl zu viel!

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

auch wenn du das noch 10-fach postest.....
eine mitschuld deinerseits, weil du ihm das einscheren hättest ermöglichen können, aber auf dein vorfahrtsrecht gepokert hast ist hierbei nicht ausgeschlossen....ob und wiehoch diese mitschuld ist, bestimmt aber ein richter und nicht wir im forum, das kann von 50% bis hin zu garekeiner schuld deinerseits liegen....

was dir hier zum verhängnis wird, ist der umstand, das du ihm quasi hintenreingekracht bist......er sich also schon deutlich vor dir befunden hat...

Zum Abschluss sage ich noch, ich bin ihm nicht hinten reingekracht und er war nicht deutlich vor mir, mein vorderer Reifen rechts war ungefähr auf höhe seines hinteren Reifen links und er ist in meine Seite gezogen, verstehst du wie ich es meine? Er hat mich sozusagen nach links weggedrängt, aber wie gesagt abwarten und Tee trinken.

5 Monate und 15 Tage später hat die Huk gezahlt und ich hab nix von irgendeinem Anwalt oder Teilschuld gehört.

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