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Wer zahlt?

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 17:21

Wer zahlt die Rechnung?

Irgendwann in 2007 wird ein geparkter Mercedes E 320CDI von einem kleinen Japaner als "Bremshilfe" benutzt. Schaden: Stoßfänger hinten fast abgerissen. Da es sich um einen Leasingwagen handelt wird der Schaden an DB-Leasing abgetreten, Fahrzeug bei Mercedes repariert. Die Reparaturkosten in Höhe von ca. 2.000 Euro übernimmt "hilft Dir immer".

Im Januar 2009 wird das Fahrzeug zurückgegeben und von TÜV ein Gutachten erstellt. Die obligatorische Frage nach Unfallschäden wird vom Leasingnehmer mit dem Hinweis auf die erfolgte DB-Reparatur beantwortet.

Für Mercedes ist das Fahrzeug jetzt ein Unfallwagen, der merkantile Minderwert beträgt 300 Euro + MWSt., die der Leasingnehmer zahlen soll. Dieser macht die Kosten beim Versicherer geltend.

Für "hilft Dir immer" bedeutet die Reparatur eine "Wertverbesserung" durch den Einbau eines Neuteils. Die Zahlung wird abgelehnt.

Für einen Anwalt ist so eine Bagatelle uninteressant, nicht wert, einen Brief zu schreiben.

...and now?

 

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von semataui

Wer zahlt die Rechnung?

 

...and now?

Ich hab schon Fransen an der Schnute..............:mad:

 

Janee...... ist schon klar, Wertminderung gibt es nur bis max 5 Jahre oder 100.000 KM bei "Bagatellschäden" sowieso nicht, weil Schraubteile rechtfertigen ja keinen Minderwert, blablah........:rolleyes:

 

Richtig..........and now?

 

Warum wurde hier kein SV* beauftragt ?

 

*ausgenommen Grünkittel und Schnelle Schaden Halbierer

 

Gruß

 

Delle

am 7. Mai 2009 um 17:35

naja, eigentlich sollte der Anwalt schon nen stift in die hand nehmen....

Und die argumente der versicherung sind unsinn. wenn du keinen anwalt findest und nicht klagen willst ist ein Versicherungsombudsmann (kostenloses verfahren) ne gute alternative (soweit du privatman bist). klagefristen werden gehemmt und die versicherung ist im gegensatz zu dir bis 5000 euro streitwert an die entscheidung des Ombudsmann gebunden.

wenn der dir nicht recht gibt kannst du dann immernoch klagen.

Wertminderung gibt es nicht generell nur 5 jahre und 100km...

Zumal sich der schaden hier ja direkt realisiert..

am 7. Mai 2009 um 19:01

Hier bedarf es keines Anwaltes.

 

Anspruchsinhaber ist/war die Leasinggesellschaft und nicht der Leasingnehmer.

 

Wenn die Leasinggesellschaft der Auffassung ist, das durch den unverschuldeten Unfallschaden eine Wertminderung entstanden ist, so mag sie diesen Anspruch selbst gegenüber der Versicherung geltend machen.

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Hier bedarf es keines Anwaltes.

Anspruchsinhaber ist/war die Leasinggesellschaft und nicht der Leasingnehmer.

Wenn die Leasinggesellschaft der Auffassung ist, das durch den unverschuldeten Unfallschaden eine Wertminderung entstanden ist, so mag sie diesen Anspruch selbst gegenüber der Versicherung geltend machen.

War auch meine Auffassung, zumal die Ansprüche abgetreten wurden.

Kommentar DB: "das wird bei uns nicht so gehandhabt".

In einem früheren Fall mit BMW hat sich BMW-Leasing den Minderwert geholt. Mercedes ist eben nicht BMW.

Tip meines Anwaltes: lass Dich verklagen! *fG*

am 8. Mai 2009 um 4:50

Sorry Jungs,

aber der Leasingnehmer ist im Innenverhältnis für den Wagen bis zur Rückgabe verantwortlich. Was im Außenverhältnis während der Leasingzeit mit dem Wagen passiert ist erst einmal Problem des Leasingnehmers. Stellt sich halt wirklich die Frage weshalb dies nicht direkt bei der Schadensabwicklung erfaßt wurde...

@ TE

Also dein Anwalt nimmt für 300€ Einklagen den Stift nicht in die Hand, will aber eine 300€ Klage abwehren? Bissl daneben, oder?:confused:

am 8. Mai 2009 um 7:48

Zitat:

Hier bedarf es keines Anwaltes.

Das zeigt die einfache regulierung....

Und bei "lass dich verklagen" hat wohl einer übersehen, das die eventuell klagende leasinggesellschaft nicht die zu verklagende versicherung ist. und ob die leasing die versicherung verklagt (wegen der Abtretung) ist fraglich. die variante scheint mir doch der umständlichste weg. schlimmstenfalls verjähren im prozeß leasinggeber- leasingnehmer die ansprüche gegen die versicherung und man zahlt doppelt drauf.

am 8. Mai 2009 um 17:12

Ein Blick in den Leasingvertrag ist schon ratsam - gleichwohl, selbst wenn der TE den Versicherer verklagen wird, hat er vom Grundsatz her den Zivilrechtsstreit schon mangels Aktivlegitimation verloren, denn er ist/war nicht Eigentümer des Fahrzeuges.

am 8. Mai 2009 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

.... hat er vom Grundsatz her den Zivilrechtsstreit schon mangels Aktivlegitimation verloren, denn er ist/war nicht Eigentümer des Fahrzeuges.

zum einen gibt es § 1006 BGB und zum zweiten haben leasingverträge in der regel eine klausel zur gewillkürten prozeßstandschaft....

 

am 9. Mai 2009 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

.... hat er vom Grundsatz her den Zivilrechtsstreit schon mangels Aktivlegitimation verloren, denn er ist/war nicht Eigentümer des Fahrzeuges.

zum einen gibt es § 1006 BGB und zum zweiten haben leasingverträge in der regel eine klausel zur gewillkürten prozeßstandschaft....

Dein § 1006 hat hier nun rein gar nichts verloren und alles andere ist eine Frage des Leasingvertrages

am 9. Mai 2009 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

 

zum einen gibt es § 1006 BGB und zum zweiten haben leasingverträge in der regel eine klausel zur gewillkürten prozeßstandschaft....

Dein § 1006 hat hier nun rein gar nichts verloren und alles andere ist eine Frage des Leasingvertrages

du hast recht. nur du. wie konnt ich nur. und wie ich jetzt wieder auf 1006 bgb gekommen bin. ich muss im lehrgang prozeßrecht beim ökobauern letzte woche echt gepennt haben. tut mir leid dass ich deine meinung in frage gestellt habe. in zukunft werd ich das nicht mehr machen. was ich mir überhaupt eingebildet habe?

tut mir auch leid für die leute hier, die ich mit meinem schreiben auf die falsche fährte geführt habe, die die hoffnung hatten nicht immer jeden erst besten mist von versicherungen glauben zu müssen .

sorry. versicherungen und einige speziell geschulte kartenleger haben immer recht.

also, was den nun ?

 

§ 1006 richtig oder nicht ........:confused:

 

und wenn ja warum ?

 

und wenn nein warum ?

 

Mädels, nun mal "Butter bei die Fische"  hier bitte.

 

Danke in Namen aller (im Auftrag)

 

Delle

am 9. Mai 2009 um 18:15

den leasingvertrag mal außer acht gelassen.

1006 bgb spricht für die vermutung, dass der besitzer (zum schadenszeitpunkt) der eigentümer der sache ist. diese vermutung kann der gegner zwar bestreiten indem er hier konkrete tatsachen vorträgt, die die vermutung erschüttern. allerdings werde ich das in einem prozeß dem gegener nicht auf die nase binden, dass die Karre geleast ist. und wissen kann das der gegner in der regel auch nicht. (ggf Daten in den Fahrzeugpapieren sagen über das Eigentum nichts aus)

also an der aktivlegitimation sollte der prozeß IN DER REGEL nicht scheitern.

da es hier aber ein restrisiko gibt "erlauben" die allermeisten leasingverträge dem leasingnehmer ansprüche selber geltend zu machen. ist ja auch gerecht. sonst wär man ja entweder der versicherung oder dem Leasinggeber ausgesetz. (der eine zahlt nicht und der andere will nicht klagen)

Im gegenständlichen fall hat die erste regulierung ja auch irgendwie geklappt, sodass eine derartige regelung zu vermuten ist.

grüße

Soweit OK.

 

Aber wenn ich mich richtig erinnere muss man auf Schadenmeldung doch auch angeben ob das Fahrzeug Sicherungsübereignet ist oder nicht, vereinfacht ausgedrückt, man muss mitteilen, wem das Fahrzeug gehöhrt.

 

Und wenn ich in der Schadenmeldung falsche Abgaben mache, ist das doch sicher nicht ganz unproblematisch.

 

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Versicherung im Prozess darauf drängen würde, die Eigentumsverhältnisse offen zu legen.

 

oder liege ich da falsch ? :confused:

 

Gruße

 

Delle

am 10. Mai 2009 um 8:49

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

den leasingvertrag mal außer acht gelassen.

 

......... allerdings werde ich das in einem prozeß dem gegener nicht auf die nase binden, dass die Karre geleast ist. und wissen kann das der gegner in der regel auch nicht. (ggf Daten in den Fahrzeugpapieren sagen über das Eigentum nichts aus)

oder auch anders ausgedrückt: ich mache Ansprüche geltend, die mir rechtlich nicht zustehen (ich nenne das mal einen klassischen Betrugsversuch)

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