Wann "Unfallfrei", wann nicht mehr?
Hallo Gemeinde,
nach langer Zeit des Firmenwaagens fahren muss nun wieder ein Eigener her. Es soll ein 325d oder 330d Touring mit möglichst wenigen Kilometer und einer guten (Voll-) Ausstattung werden. Aufjedenfall M-Paket und Leder/Teilleder oder Alcantara. (Nebenbei: vielleicht kennt jemand, der jemanden kennt. Budget: 20k)
Interessant ist dieses Angebot für mich:
http://suchen.mobile.de/.../195766204.html?...
Nach heutiger Kontaktaufnahme mit dem Händler, habe ich erfahren, das sich das Fahrzeug beim Lakierer befindet. Nach einem "Parkrempler" (mehr war nicht zu erfahren) müssen ein Seitenschweller und die Frontschürze lakiert werden.
Frage: wann ist ein Waagen noch unfallfrei, bzw. wann nicht mehr?
Sowas muss doch sicherlich in den Kaufvertrag, richtig? Für einen reparierten "Unfallschaden" finde ich den Preis nämlich zu hoch.
Lg, Fritz
24 Antworten
Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten.
Und als ob der Händler hier mitgelesen hätte, prangt nun fett "unfallfrei" in der Beschreibung.
Bei mobile.de steht das hier übrigens zum Thema:
Zitat:
Beschädigt sind Fahrzeuge mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z. B. durch Verkehrsunfall, Brand, Hagel, Wasser, Motor- oder Getriebeschaden. Nicht gemeint ist damit: 1.) normaler Verschleiß; 2.) Bagatellschäden; 3.) ein ehemals verunfalltes, inzwischen aber repariertes Fahrzeug. Weiterhin gilt ein Fahrzeug nur dann als unfallfrei, wenn es noch nie einen erheblichen Unfallschaden erlitten hat. Darunter versteht man alle Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen (z. B. Kratzer im Lack). Auch wenn der Schaden sachgerecht repariert wurde, gilt das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei. Mit 'Fahrtauglich' ist schließlich gemeint, dass das Fahrzeug technisch in der Lage ist zu fahren (kein Motorschaden o. Ä.). Dies bezieht sich nicht auf Aspekte der Verkehrssicherheit oder die sonstige Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs.
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Für die "Verständnisprobleme", die ich meinte, hilft auch kein Google weiter. 😉Zitat:
Falls du verständnisprobleme hast, google hilft hier gut weiter.
Hatte vor ein paar Jahren eine gerichtliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Alles bis ~300DM/150€ an Reparaturkosten ist unfallfrei, alles darüber nicht.
Aber ist eh murks. Habe vor kurzem einen 535d gehabt, der einen behobenen Unfallschaden von 18.000,00€ netto hatte. Überstieg den aktuellen Wert des Fahrzeuges fast um das doppelte. Das Auto war toll. Neue Scheinwerfer, komplett neu lackiertes Auto, neue Scheiben rundum, Federung, Motorteile...würde ich wieder so kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von novesori
Alles bis ~300DM/150€ an Reparaturkosten ist unfallfrei, alles darüber nicht.
Na ja, die Bagatellschadengrenze ist heute um ein Vielfaches höher, aber das allein sagt am Ende auch nichts aus.
Grundsätzlich hatte ich in meiner Fahrzeughistorie auch schon 2 oder 3 reparierte Unfallschäden und die Fahrzeuge haben sich allesamt als top erwiesen. Allerdings andere Preisklasse, von daher auch im Verkauf unproblematischer.
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man Unfallfreiheit anhand von Reparaturkosten etc. fix machen kann. Solange keine tragenden Teile repariert oder ersetzt werden - und das ist bei einem Unfall schneller der Fall, als man denkt - ist das Auto entweder unfallfrei - ansonsten kann man auf den Begriff nichts geben. Wenn ich eine nagelneue Stossstange dran habe oder einen neuen Kotflügel dran habe und man an den dahinterliegenden Teilen 0,0 feststellen kann, dann ist das Auto eher besser als schlechter.
Die reparaturkosten von 150€ als Grenze zu nehmen sind lächerlich. Der Kotflügel mit Neulakierung von der BMW Werkstatt zu wechseln war bei der NL 1700€ eine andere hat es dann fü knapp 900 € gemacht und das war wie gesagt kein Unfall, sondern da ist jemand reingetreten.
Aktuell habe ich einen minimalen Streifschaden hinten am Kotflügel - keine Verformung, keine Delle nichts. Hab aber auch schon mal gefragt, was das kosten würde - anscheinend geht das mit Smart Repair nicht. Aussage mit Teillackierung Kotflügel ca. 450€. Teilweise werden dann ja oft noch angrenzende Teile lackiert, um den Übergang der neulakierten Teile zu kaschieren.
Anderes Beispiel war Anfrage - Steinschlagschäden auf der Motorhaube zu reparieren. Aussage war - Punktuell kann das nicht gemacht werden, da muss die ganze Motorhaube lakiert werden - Kosten 800-900€.
Bei 150€ gehe ich mal davon - dass alle Auto die nach über 1 Jahre im tadellosen Zustand sind und die entsprechende Schönheitsreparaturen durchführen ließen - als Unfallautos zu deklarieren sind. Das kann es doch nicht sein - dann geht der Sinn - sprich den Käufer davor zu schützen, dass evtl. ein Fahrzeug mit einem schweren Unfall (kein Bagetellschaden), das trotz Reparaturen ein gewisses Risiko aufgrund von weiteren Beschädigungen, die nicht auf den ersten Blick nachweisbar sind, verloren.
Ich kann das ehrlich gesagt schwer glauben - auch wenn ich keine wirkliche Recherche betrieben habe und auch kein Jurist bin.
Ich denke man wäre auch noch auf der sicheren Seite, wenn man den Wagen als unfallfrei deklariert und angibt welche Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden.
Gruss Mic 🙂
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...bei kleineren schäden muss das fahrzeug nicht zwangsläufig ein unfallwagen sein, es ist aber auch nicht unfallfrei!
Das ist doch wieder typisch deutsch! 🙄
Das Mitführen
einerWarnweste ist seit gestern gesetzlich vorgeschrieben. Aber eine
Tragepflichtbesteht nicht!
Wie bescheuert ist denn das alles? 😰 🙄
Seit neuestem über 500Euronen zählt als Unfall.
Zitat:
Original geschrieben von mickym2
Ich denke man wäre auch noch auf der sicheren Seite, wenn man den Wagen als unfallfrei deklariert und angibt welche Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden.Gruss Mic 🙂
Auf der sichersten Seite wärst Du jedoch, wenn Du gar nichts in Sachen "Unfallfreiheit" reinschreibst und anstelle dessen die ausgeführten Reparaturen umfänglich aufführst. In dem Fall kann Dir gar niemand etwas, selbst wenn sich die eine oder andere Reparatur rechtlich doch als kleiner Unfallschaden darstellt.
Aber letztlich bleibt ein Unfallschaden eben doch ein Unfallschaden... 😉
Wie bereits erwähnt, die Unterscheidung zwischen "Unfallfahrzeug" und "Unfallfrei" wird nicht allein anhand der Reparaturkostenhöhe getroffen.
Und nochmal, ein Unfallfahrzeug wird nicht nur deshalb zum Unfallfahrzeug weil tragende Teile oder geschweißte Teile vom Schaden betroffen sind.
Ich würde einfach etwas vorsichtig sein und vertraglich nicht leichtfertig etwas zusichern, was ich juristisch nicht beurteilen kann. Dann klappt das Ganze schon, egal ob Privat oder als Händler... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von uhura70077
Seit neuestem über 500Euronen zählt als Unfall.
Eine ordentliche Lackierung von Stoßstange und evtl. Motorhaube aufgrund von Steinschlag. Oder ausbeulen des Daches aufgrund von leichtem Hagel. Unfall ist halt nicht gleich Unfall.