Wann muss ich felgen eintragen lassen?

Hallo Leute,

habe gerade mit nem kumpel ne diskussion wegen felgen und reifen. z. B. bei meinem A8 stehen die original 16" im Fahrzeugschein eingetragen aber momentan fahre ich original 17" felgen (mit anderen querschnitt als im fahrzeugschein die 16" eingetragen sind) und nun will er mir weiss machen, ich fahre origial audi felgen und muss die nun vom tüv ned abnehmen lassen.

Das gleiche er fährt nen A6 4E und original sind da 17" drauf und er meint joa ich darf die 18" fahren die drauf sind, weil ich habe den händler gefragt und der hat gesagt das sind original audi felgen - da muss man nix eintragen lassen.

Klärtm ich auf wenn ich falsch liege - ich muss doch jede felgen veränderung im fahrzeugschein vermerken oder leige ich da falsch?

45 Antworten

Eine werksseitige Tieferlegung, welche nicht verändert wird, entspricht einem serienmäßigen Zustand.

Wenn

Und was soll uns das sagen?! Oder bist du unter die Leichenfledderer gegangen.😮

Hänge mich hier mal ran.

Wir fahren derzeit 245/45/17 mit Originalfelgen und H&R-Spurverbreiterung (15mm, ABE). Die Verbreiterung ist explizit für Originalfelgen zugelassen.
Beim letzten TÜV hat der das nicht bemerkt. Oder den hat die Spurverbreiterung nicht interessiert. Also nichts eingetragen.

Beim nächsten TÜV steht der auf 245/40/18 mit RIAL M10-Felgen. ABE für die Felge habe ich, Spurverbreiterung gem Gutachten auch zugelassen.
Jetzt brauche ich doch zum TÜV a) das Gutachten der Felgen und b) die ABE für die Spurverbreiterung.
Kann das dann beim TÜV-Termin in der Werkstatt eingetragen werden (falls der das diesmal überhaupt bemerkt) oder muss ich damit zu einem TÜV-Prüfstützpunkt?
Will meinen Werkstattmeister da nicht unvorbereitet reinlaufen lassen, daher die Frage.

Danke Euch.

Ähnliche Themen

Der TÜV-Prüfer, der in Werkstätten für die Durchführung von HUs kommt, wird einfach nicht die Zeit für Änderungsabnahmen haben. Außerdem nehmen die Kollegen gerne Einblick in die gespeicherten Versionen von ABE/Gutachten und prüfen damit.
--> Zur Änderungsabnahme würde ich zum TÜV fahren.

Vorher in der Werkstatt anfragen lassen, damit der Prüfer die Zeit einplant, kann auch ganz schnell gehen, aber du vermeidest zwei Termine.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 23. August 2019 um 07:42:26 Uhr:



Kann das dann beim TÜV-Termin in der Werkstatt eingetragen werden (falls der das diesmal überhaupt bemerkt) oder muss ich damit zu einem TÜV-Prüfstützpunkt?
Will meinen Werkstattmeister da nicht unvorbereitet reinlaufen lassen, daher die Frage.

Danke Euch.

Hängt davon ab, ob die Spurplatten nach §19.2/21 oder §19.3 eingetragen werden müssen.
Steht in den Papieren zur Spurverbreiterung.

Bei der Änderungsabnahme nach 19.3 kann das jeder Wald- und Wiesen-TÜVler machen, auch im Rahmen der HU. Bei Einzelabnahmen nach 19.2/21 dürfen dies nur bestimmte Prüfer machen, die auch den entsprechenden Nachweis haben.

Interessant wäre, welche Felgengröße genommen werden soll.
Lt. H&R Gutachten sind es bei 18" 8,5x18 ET48 f. 245/40R18. Dabei ist es egal ob Serie oder Aftermarket. Hier geht es nach 19.3.

Sobald aber ein Parameter anders ist, z.B. ET oder Felgenbreite, erfolgt die Abnahme nach 19.2/21 -> Einzelabnahme. Und hier braucht man einen Prüfer, der sich so eine Abnahme auch zutraut, obwohl er es dürfte... (hatte das vor kurzem durch).

VG

Super. 🙂
Sind 8,5×18 ET 48 mit den 245/40/18.
Vielen Dank.

Grüß Andy

Hallo Freunde,

ich hab mir für meinen neuen Superb gebraucht Räder gekauft und muss diese eintragen lassen. In der KBA 49261, die auf den Felgen ist steht (habe mal die wichtige stelle markiert):

Zitat:

Die ABE-Nr. 49261 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ TTCZ, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0263-12-WIRD/N1 vom 29.08.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 81 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Dort ist mein aktuelles Modell nicht aufgeführt, die Rad/Reifen Kombination weicht bei der ET minimal von dem ab, was für den Superb wohl im Heft steht(42 statt 41).
Also ich brauche 215/60/R16 mit 6.5Jx16 ET41 5x112
Und ich habe: 215/60 R16 mit 6.5Jx16 ET42 5x112

Ich überlege jetzt, sie weiter zu verkaufen oder eintragen zu lassen. Weiß jemand, wie viel das Eintragen / Abnahme ungefähr kosten würde? Sprich fahre ich nur hin und der Prüfer schaut drüber, oder wird das eine kostspielige einzelabnahme?

Vielen Dank!

Entscheidend sind die Angaben im dazugehörigen Gutachten. Dort sollten all deine Fragen beantwortet werden.

Zitat:

Entscheidend sind die Angaben im dazugehörigen Gutachten. Dort sollten all deine Fragen beantwortet werden.

Mein Fahrzeug steht nicht im Gutachten. Nur andere VW Fahrzeuge. Die haben zb. keine Auflagen.
Eingetragen müssen sie ja definitiv, aber wird das so teuer, wie wenn man ohne Gutachten hinfährt, oder ist das eher ein "funktioniert auf anderen Fahrzeugen, funktioniert hier auch".
Wenn da schon jemand mit Erfahrungen gesammelt hat und die teilen kann, wäre ich sehr dankbar!

Ehrlich gesagt blick ich da nicht mehr durch. Der neue Skoda Superb 3 heißt laut Wiki 3V und nicht 3T. Die Nummer im Fahrzeugschein unter Feld K (EG-Typengenehmigung) scheint aber die gleiche zu sein. Damit ist mein Fahrzeug doch in dem ABE Gutachten.
Dann stimmt aber die Bereifung nicht exakt, da statt 215/55; 215/60 drauf sind.

Ich fahre glaube einfach zum tüv

Hallo

Fahr zum Tüv und frag den Prüfer und bitte ihm um Auskunft. Wenn man freundlich fragt, wird er dir auch weiter helfen.

Natürlich die neue Felge mitnehmen.

Zitat:

@BMW-X1-Fan schrieb am 26. Oktober 2019 um 13:04:06 Uhr:


Hallo

Fahr zum Tüv und frag den Prüfer und bitte ihm um Auskunft. Wenn man freundlich fragt, wird er dir auch weiter helfen.

Natürlich die neue Felge mitnehmen.

Danke, so werde ich es auch machen. Hab das neue Fahrzeug leider noch nicht (nicht mal den brief). Habe eben meinen Eintrag editiert.

Wenn du noch nichtmals die Papiere für das neue Fahrzeug hast kannst du dir den Weg sparen.

Momentan kann dir vermutlich selbst der Verkäufer nicht verbindlich sagen, was hinterher in den Papieren stehen wird, da sich die Varianten immer mal wieder ändern und dann plötzlich an der einen oder anderen Stelle doch etwas anders ist als gedacht.

Aber eins ist klar: Wenn entweder das Fahrzeug nicht 100% zum Verwendungsbereich passt oder die Reifengröße dort nicht auftaucht, wird es in jedem Fall eine Einzelabnahme. Die im Übrigen positiv oder negativ ausgehen kann.

Mich interessiert primär, ob sich das eher Richtung 200€ bewegt und ich die Räder lieber verkaufe und neue hole, oder im 20-50€ Bereich bleibt und ich sie dran machen kann.

Schon mal danke für die Antworten!

Deine Antwort
Ähnliche Themen