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Wann muss ich felgen eintragen lassen?

Hallo Leute,

habe gerade mit nem kumpel ne diskussion wegen felgen und reifen. z. B. bei meinem A8 stehen die original 16" im Fahrzeugschein eingetragen aber momentan fahre ich original 17" felgen (mit anderen querschnitt als im fahrzeugschein die 16" eingetragen sind) und nun will er mir weiss machen, ich fahre origial audi felgen und muss die nun vom tüv ned abnehmen lassen.

Das gleiche er fährt nen A6 4E und original sind da 17" drauf und er meint joa ich darf die 18" fahren die drauf sind, weil ich habe den händler gefragt und der hat gesagt das sind original audi felgen - da muss man nix eintragen lassen.

Klärtm ich auf wenn ich falsch liege - ich muss doch jede felgen veränderung im fahrzeugschein vermerken oder leige ich da falsch?

45 Antworten

Also erstmal stehen alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen in deiner Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. CoC Papier. Was in deinem Handbuch / Tankdeckel steht, ist nice to know, aber für die Zulassung unerheblich! Zur Not - wenn du dir unsicher bist - gehst du zum TÜV und die stellen dir ein Papier aus, auf dem das auch nochmal steht. Und da TÜV, ist das auch gültig.
Desweiteren musst du für jedes Rad, welches du an dein Auto montieren möchtest, mindestens ein Teilegutachten besitzen. Mit diesem gehst du zum TÜV und machst eine Begutachtung nach §19. Dann wird das Rad in deine Papiere eingetragen und du darfst damit rumfahren.
Hat das Rad, welches du aufziehen willst, eine ABE, musst du schauen was da drin steht. Entweder "ohne weitere Begutachtung und Eintragung zulässig sofern Brems- und Fahrwerksteile original" oder "einem zuständigen Gutachter vorzuführen" (keine Zitate sonder Sinn). Beim ersten Fall hast du Glück. Das Rad entspricht den Vorgaben und Zulassungen deines Autos und du darfst die neuen Räder fahren - musst aber IMMER die ABE beihaben. Bei Fall 2 -> siehe vorangegangene Beschreibung für Teilegutachten.
Hast du dein Fahrwerk und/oder Bremse geändert (tiefer, größer, Gewinde) musst du IMMER zum TÜV.

TL😁R: Ja, Gutachten besorgen!

Also erstmal stehen alle, von BMW für deinen Wagen zugelassenen, BMW-Rad-/Reifenkombinationen in deiner Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. CoC Papier.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


Also erstmal stehen alle, von BMW für deinen Wagen zugelassenen, BMW-Rad-/Reifenkombinationen in deiner Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. CoC Papier.

Hmm...

ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL II (Fahrzeugbrief)

In der oberen hälfte stehen die letzten 2 Besitzer (mit mir).
Unten drunter nur Fahrzeugspezifische Daten, wie VIN, Hersteller, EZ, Leistung, Farbe, Benziner/Diesel, Nummer der EG-Typgenehmigung und darunter steht das der alte Brief mit der und der Nummer eingezogen und ungültig ist.

Das sind die neuen Briefe ( Zulassungsbescheinigung Teil II )

Das einzigste was in meinem Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil I ) steht, sind die nachträglich eingetragenen Alufelgen mit der größt möglichen Reifengröße...

Zitat:

Original geschrieben von DAFmaDAD



Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


Also erstmal stehen alle, von BMW für deinen Wagen zugelassenen, BMW-Rad-/Reifenkombinationen in deiner Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. CoC Papier.
Hmm...

ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL II (Fahrzeugbrief)

In der oberen hälfte stehen die letzten 2 Besitzer (mit mir).
Unten drunter nur Fahrzeugspezifische Daten, wie VIN, Hersteller, EZ, Leistung, Farbe, Benziner/Diesel, Nummer der EG-Typgenehmigung und darunter steht das der alte Brief mit der und der Nummer eingezogen und ungültig ist.

Das sind die neuen Briefe ( Zulassungsbescheinigung Teil II )

Das einzigste was in meinem Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil I ) steht, sind die nachträglich eingetragenen Alufelgen mit der größt möglichen Reifengröße...

Weiterlesen hilft, "

...bzw. CoC

"

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Bevor hier das Rätselraten munter weiter geht,
sind die Räder original von BMW,
oder sind es Räder aus dem Zubehörmarkt.

Bei letzteren gilt nur was im Gutachten/Teilegutachten bzw. der ABE steht.

Es handelt sich um Borbet Felgen....

> > KLICK < <

Diese hab ich gekauft...

Nicht schön aber selten 😁 Für den Winter reichen die ja...

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510



Zitat:

Weiterlesen hilft, "...bzw. CoC"

1994 bis 1998, da wurde sein Fahrzeug hergestellt, gab es noch kein CoC.

Das wurde bei uns in Deutschland erst Mitte 2004 eingeführt.

Hab auch noch noch nie was von coc papier gehört... finds auch dumm das der Onkel wo ich meinen Dicken vor einpaar Monaten geholt habe, den alten Brief nimmer hatte, da stand ja immer alles genau drin...

Zitat:

Original geschrieben von DAFmaDAD


Es handelt sich um Borbet Felgen.... > > KLICK < < Diese hab ich gekauft...

Nicht schön aber selten 😁 Für den Winter reichen die ja...

Und genau für diese besorgst Du dir bei Borbet die entsprechenden Papiere, wo genau Dein Fahrzeugtyp und Motorisierung drinnen steht.

In diesen Papieren stehen dann genau die Auflagen die zu erfüllen sind.

Hab die ABE im Inet gefunden.
Also ABE ist eintragungsfrei

, es sei denn da steht was anderes drin, oder??

Vielen Dank für die Hilfreichen Infos !!

COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, EU-Übereinstimmungserklärung) gibt's erst bei neueren Fahrzeugen.

Spielt aber keine Rolle:

Zitat:

Es handelt sich um Borbet Felgen.

Dafür gelten

ausschließlich

die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.

Zitat:

Also ABE ist eintragungsfrei, es sei denn da steht was anderes drin, oder??

Entragungsfrei (Straßenverkehrsamt) heißt noch lange nicht abnahmefrei (z. B. TÜV).

Also: Auflagen lesen.

Zitat:

Original geschrieben von DAFmaDAD


Hab die ABE im Inet gefunden.
Also ABE ist eintragungsfrei, es sei denn da steht was anderes drin, oder??
 
Vielen Dank für die Hilfreichen Infos !!

Habe das Gutachten auch gefunden, nur mit dem Unterschied, daß der 750 nicht aufgelistet ist.

Und auch nicht die 215/65er Bereifung.

Kannst ja mal das Gutachten hier einstellen das Du gefunden hast.

Soo hier einmal die erste Seite die ich als Anhang zum Gutachten gefunden habe. > > KLICK < <

Und die Seite zu dem Teil des Gutachtens, wo auch meiner eingetragen ist mit der Bereifung > > KLICK < <

Und mal noch eine Frage, auf meinem sind 18 Zöller seit dem Kauf verbaut worden, die auch Eingetragen sind, dafür brauch ich aber dann KEIN Gutachten (denke solange ich keine Fahrwerksänderungen vornehme), weil Eingetragen oder?

Weil wegen, wie der gute Vorbesitzer halt so war, hat er mir das auch nicht mit gegeben. Hätte er nicht mehr gehabt.

P.S. Hab grade von Borbet ein 21 Seiten langes Gutachten bekommen, soll also heißen, das die im Inet gefundenen Gutachten meist NICHT komplett sind, also als kleinen TIPP Gutachten IMMER direkt vom Hersteller besorgen!

Allzeit Gute Fahrt!!

hallo,
ich will stylische FELGEN, als Ausdruck meines individuellen hippen konsumfreudigen Haram Images, zu meinem Eigentumsinventar adden, die ich ohne irgendeine behördliche Eintragung/Änderung/Genehmigung oder TÜV Abnahme/Begutachtung mit Kopie von PDF-ABE druff tun KÖNNTE.
ABER darin steht diese Formulierung als Auflage:

"Das FAHRWERK und die Bremsaggregate müssen, mit AUSNAHME der in der ENTSPRECHENDEN AUFLAGE aufgeführten UMRÜSTMAßNAHMEN, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit WEITERER Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."

So...meinen Neuwagen bestellte ich mit einer kleinen minimalen Tieferlegung per Häkchen in Konfiguration. IST diese Tieferlegung eine AUSNAHME der in der ENTSPRECHENDEN AUFLAGE aufgeführten UMRÜSTMAßNAHMEN?? ??????
ich glaube schon. Also brauche ich auch kein TÜV oder Eintrag ?
vielen vielen Dank im voraus für hoffentlich mehrere Bestätigungen oder Verneinungen.

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