Wann ist HU fällig?
Hallo zusammen,
Auf meinem Auto der TÜV Aufkleber ist wie im Bild?
Habe ich korrekt verstanden dass HU bis Ende Dezember fällig ist?
Danke
102 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Oktober 2024 um 22:03:12 Uhr:
Für die, die bewusst mit dem Heck im Busch parken! Für wie blöd werden Polizisten denn immer noch gehalten?
Ich sehe nie die Polizei auf Supermarktparkplätzen. Und ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass es zum Standardrepertoire gehört, auf Supermarktplätzen gezielt nach abgelaufenen HUs zu suchen und dabei besonderes Augenmerk auf Heck-im-Gebüsch-Parker zu legen.
Aber interessehalber: Was würde man im Zevis im Zusammenhang mit der HU sehen können?
Den kompletten Prüfbericht, Ergebnis, Mängel, Hinweise etc pp
Ok, danke. Man kann also auch die letzte/nächste Fälligkeit sehen, wenn gar keine Überziehung vorliegt und auch nie vorlag?
Man hat alles was auch auf dem Protokoll ist, außer Unterschrift und Namen des Prüfers. Wenn man dessen Nummer kennt, weiß man aber auch wer geprüft hat
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Passt sicher auch mit hier rein wenngleich nicht die Ursprungsfrage betreffend: Ist es eigentlich immer noch Pflicht (ich glaub das war mal so ...) dass man bei einer Polizeikontrolle den Prüfbericht vorlegen soll? Ich habe immer eine Kopie vom letzten Bericht im Handschuhfach, das Original daheim ... Danach gefragt hatte aber noch keiner bei Kontrollen.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 15. Okt. 2024 um 05:38:58 Uhr:
Ist es eigentlich immer noch Pflicht (ich glaub das war mal so ...) dass man bei einer Polizeikontrolle den Prüfbericht vorlegen soll?
Nein ist es schon seit Jahren nicht mehr .
Danke!
Das war noch nie Pflicht...
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen, bei denen nach Nummer 2.1 Anlage VIII eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, zusammen mit dem Prüfprotokoll, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin, auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen. . . . .
Aufbewahren ja, mitführen nein!
Es reicht der Stempel in der ZLB-1 und die Marke auf dem Nummernschild als Nachweis.
Diese müssen nur bei Bedarf vorgezeigt werden, etwa auf der Zulassungsstelle. Wobei auch dies inzwischen meist online abgefragt werden kann.
auf deren Anforderung hin, auszuhändigen
Dann sollen die zu mir nach Hause kommen oder mit bitten, das da und da vorzulegen.
Isst ähnlich wie mit der Ausweispflicht. Brauche ich auch nicht Mitführen.
Einige User hier scheinen tatsächlich zu glauben, dass bei der Polizei und der Verkehrsüberwachung nur Minderbemittelte arbeiten.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 15. Oktober 2024 um 09:22:57 Uhr:
Dann sollen die zu mir nach Hause kommen
Mit Sicherheit nicht!
Zitat:
@JoergFB schrieb am 15. Oktober 2024 um 08:06:49 Uhr:
und die Marke auf dem Nummernschild als Nachweis.
Die ist lediglich für die schnelle Erkennbarkeit nach außen hin dienlich, ein Nachweis ist sie mit Sicherheit nicht.
Es sind genug geklaute und gefälschte Plaketten unterwegs. Die Chance mit einer offensichtlich gültigen Plakette angehalten zu werden, ist halt geringer.
Darum erwähnte ich die ZEVIS Abfrage, da sieht man die letzten HU's und die nächste Fälligkeit.