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Wann darf ich drängeln?

Themenstarteram 28. August 2008 um 12:12

Ich fahre ziemlich viel Autobah und manchmal habe ich den Fall, dass auf der mittleren Spur einer vor mir mit 100 langzuckelt, er rechts frei hat und die linke Spur von Audi-Rasern bevölkert ist (wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer?). Darf ich jetzt mit ausreichend Sicherheitsabstand einmalig durch kurze Lichthupe meine Überholabsicht anzeigen oder nicht?

Beste Antwort im Thema
am 28. August 2008 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

Ich fahre ziemlich viel Autobah und manchmal habe ich den Fall, dass auf der mittleren Spur einer vor mir mit 100 langzuckelt, er rechts frei hat und die linke Spur von Audi-Rasern bevölkert ist (wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer?). Darf ich jetzt mit ausreichend Sicherheitsabstand einmalig durch kurze Lichthupe meine Überholabsicht anzeigen oder nicht?

§5 StVO

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

 

PS: "Drängeln" ist dann aber eindeutig das falsche Wort. ;)

PPS: Interessanterweise wird im Gesetzestext der Plural verwendet. Weiß nicht, was die Kommentare und die Rechtsprechung sagen, aber im Prinzip müsste auch mehrmaliges aufblenden bzw. hupen erlaubt sein - natürlich mit ausreichendem Sicherheitsabstand, damit das ganze nicht unter Nötigung fällt.

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am 29. August 2008 um 19:58

Schlimmster Fehler den man machen kann ist aber:

Man wechselt auf die Rechte Spur und fährt so weit vor, wie es geht ohne rechts zu überholen. Dann wird der Mittelspurschleicher nämlich nicht mehr nach rechts gehen, weil er es nicht kann (ohne jemandem direkt vor die Nase zu ziehen).

Dieses seltsame Verhalten habe ich schon öfter beobachtet und mich geärgert, dass ich im weiten Abstand dahinter warten muss, bis dieser Blödsinn beendet ist.....

am 29. August 2008 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Das hat mit Klischees wenig zu tun. Je schneller man fährt desto länger ist die Strecke, die man zum reagieren und auch zum bremsen braucht. Je schneller du fährst, desto größer das Betriebsrisiko. Und je höher dieses ist, desto höher das Risiko eines Unfalles und damit eines Personenschadens. Dem Gegenüber steht lediglich ein geringer Zeitgewinn.

Das hat in dem Fall nunmal ein Richter gegeneinander abzuwägen. Und DESHALB hat man an der Stelle eben schlechte Karten. Die einzige Chance sich effektiv gegen solche Deppen zu wehren ist ... DIESE Deppen wegen Behinderung, Nötigung und Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot anzuzeigen.

Hier ging es aber nicht mal um die Frage nach der Geschwindigkeit. Natürlich kann ich nachvollziehen, dass das Bauchgefühl eines Richters eher gegen mich spricht, wenn ich die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreite. Aber hier ging es ja erstmal nur um die zwei Typen:

1. Akzeptiert jede Verkehrsbehinderung klaglos.

2. Macht mittels Lichthupe auf seine Überholabsichten aufmerksam.

Da finde ich es schon sehr an den Haaren herbeigezogen, Typ 2 gleich ein aggressives Verhalten zu unterstellen. Erst recht, wenn in den selben Weltbild die ausschlaggebende Verkehrsbehinderung als "legitimes Missgeschick" verniedlicht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Joker LIP

Herr Schmidt handelt ordnungswidrig (Verstoß Rechtsfahrgebot mit Behinderung anderer (hier Mister X) - Strafe lt. "Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog" = € 20,-

Moin,

 

wenn ich mal klugscheissen darf: Im aktuellen Bußgeldkatalog steht

 

4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen

StVO § 2 Abs. 2; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2

...

4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert

40 € (plus 1 obligatorischen Punkt)

 

Mir hat ein Polizist vor Jahren schon gesagt, es wäre absolut legitim bei ausreichendem Sicherheitsabstand seine Überholabsicht bei sturen Linksfahrern durch einmaliges Aufblenden mittels Lichthupe anzuzeigen.

Und ein Richter (der mich eigentlich wegen Nötigung verurteilen sollte, es aber nicht getan hat) meinte ganz trocken: "Wenn Sie der nächste Linksfahrer ärgert, einfach vorsichtig rechts vorbei fahren, das kommt Sie im Zweifelsfall erheblich billiger als eine Verurteilung wegen Nötigung."

Der Mann hat ja so recht (obwohl dieser Rat so natürlich nicht ok ist)... :p

 

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte

...

Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte

 

Gruß,

Andre

Moin,

Wie ICH am Anfang schon sagte ... Ich interpretiere die STVO ganz genauso wie du. Das Problem ist nur, dass eben die Grenze zwischen der Ankündigung und der Nötigung nicht definiert sind. Und wenn der angeblinkte sich genötigt fühlt, dann bist du schon der aggressive ... eal ob du nun 40 oder 120 fährst... DAS ist das Problem an der Geschichte.

Gruß Kester

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Das hat mit Klischees wenig zu tun. Je schneller man fährt desto länger ist die Strecke, die man zum reagieren und auch zum bremsen braucht. Je schneller du fährst, desto größer das Betriebsrisiko. Und je höher dieses ist, desto höher das Risiko eines Unfalles und damit eines Personenschadens. Dem Gegenüber steht lediglich ein geringer Zeitgewinn.

Das hat in dem Fall nunmal ein Richter gegeneinander abzuwägen. Und DESHALB hat man an der Stelle eben schlechte Karten. Die einzige Chance sich effektiv gegen solche Deppen zu wehren ist ... DIESE Deppen wegen Behinderung, Nötigung und Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot anzuzeigen.

Hier ging es aber nicht mal um die Frage nach der Geschwindigkeit. Natürlich kann ich nachvollziehen, dass das Bauchgefühl eines Richters eher gegen mich spricht, wenn ich die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreite. Aber hier ging es ja erstmal nur um die zwei Typen:

1. Akzeptiert jede Verkehrsbehinderung klaglos.

2. Macht mittels Lichthupe auf seine Überholabsichten aufmerksam.

Da finde ich es schon sehr an den Haaren herbeigezogen, Typ 2 gleich ein aggressives Verhalten zu unterstellen. Erst recht, wenn in den selben Weltbild die ausschlaggebende Verkehrsbehinderung als "legitimes Missgeschick" verniedlicht wird.

am 30. August 2008 um 19:43

@ Rotherbach:

Ich denke schon, daß eine Grenze zwischen Ankündigung und Nötigung definiert ist.

Solange ein Sicherheitsabstand eingehalten wird handelt es sich um eine Ankündigung. Hier wird keine Gefahrensituation heraufbeschworen bzw. der Schleicher wird nicht unter Druck gesetzt und zu einem evtl. Fehlverhalten gezwungen.

Nötigung liegt nur dann vor, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung als verwerflich anzusehen ist (§ 240 Abs. 2 StGB).

Wird nun der Sicherheitsabstand erheblich unterschritten, dann kann man nicht mehr von einer Ankündigung reden.

Ich spendiere mal einen Link dazu:

http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bs019263.html

Moin,

Und schon sind wir beim nächsten Problem ...

Wie weist Du X Monate nach einem Vorfall, an den du dich dann kaum noch erinnerst, nach ... das du nicht genötigt hast, weil der Sicherheitsabstand groß genug war, wenn der andere sich "unglaublich" erschrocken hat, weil der aggressive Idiot gefahren ist wie ne gesenkte Sau?

Du hast an der Stelle einfach das wesentlich größere Erklärungsproblem, als dein Gegenüber. Und es ist unter diesen Bedingungen einfach keine gute Idee mit der stumpfen Waffe zu kämpfen. Daher ist die schlaueste Sache, dem anderen die stumpfe Waffe zu geben, und IHN wegen Nötigung anzuzeigen. Dann muss der sich erklären.

MFG Kester

am 31. August 2008 um 0:23

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Daher ist die schlaueste Sache, dem anderen die stumpfe Waffe zu geben, und IHN wegen Nötigung anzuzeigen. Dann muss der sich erklären.

Eine Anzeige wegen Nötigung von vorne dürfte nur leider deutlich weniger Erfolg haben, als eine Anzeige wegen Nötigung von hinten. Das Hauptproblem ist eben, dass jede Verkehrsbehinderung als Missgeschick eines "defensiven" Fahrers angesehen wird, selbst wenn dieser in einer Vorfahrt/Vorrangs-Situation einen anderen gefährdet hat, da sich prinzipiell immer ein (un)mittelbar Beteiligter findet, der das Feindbild des "rücksichtslosen Verkehrsrowdys" erfüllt.

Alles Käse egentlich !

Wer sich so sehr erschreckt, dass er bald von der Spur fliegt aber noch in der Lage ist, sich das Kennzeichen zu merken - also bitte ;)

 

Zweitens lies mal wenn do soooooo sehr unter Strom stehst von hinten ein Kennzeichen ab.

 

Drittens, wenn dann der Rüpel überholt und man ja sooooo unter Schock steht, wer sagt denn dass man dann nicht das Auto verwechselt.

 

Viertens wenn sich so ein Verfahren erst nach Monaten beginnt, dann ist "Bestreiten mit Nichtwissen" glaubhaft

 

Fünftens muß der Andere ja erstmal eine Nötigung beweisen und ne Kamera vorne und hinten haben wohl die wenigsten.

 

Sechstens ist es zumindest in den meisten Verkehrssituationen wo man gerne mal einen angezeigt hätte - so rein gedanklich - es eher so, dass auch man selber Dreck am Stecken hatte und dann auch noch ein Bußgeld bekäme.

 

 

Siebtens muß man wirklich sagen, dass wenn es hart auf hart kommt und man unbedingt "jetzt" vorbei will, man lieber Rechts überholen sollte.

Käme im Fall der Fälle einfach billiger, stellt schonmal keinen Straftatbestand dar wo es einen anscheißt, sollte es doch zu einer Verurteilung kommen und letztlich außer einer Zivilstreife kann mich auch keiner anzeigen dafür.

 

Wie auch ? Der pöse Raser hat mich rechts überholt !

Hm, wie geht denn das, rechts ist doch gar kein Platz, weil warum wäre der Schleicher sonst links ?

 

 

Der beste Fall wäre allerdings sich an das Rechtsfahrgebot zu halten aber da der oft genug nicht eintritt, siehe oben

Moin,

Viel Spass mit dieser Argumentationskette, wenn es mal HART auf HART kommt :D

Schon mal WIRKLICH mit Juristen zu tun gehabt?

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

und die linke Spur von Audi-Rasern bevölkert ist (wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer?).

Weil sie es sich leisten können und ihre Fahrzeuge i.d.R. problemlos über 180km/h erreichen.:p

Ansonsten spiel ich gern das Mittelspurschleicherspiel - so vertreibt man sich als Audifahrer die Zeit, bis zum weißen Schild mit schwarzen Streifen.:D ;)

am 31. August 2008 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Ansonsten spiel ich gern das Mittelspurschleicherspiel - so vertreibt man sich als Audifahrer die Zeit, bis zum weißen Schild mit schwarzen Streifen.:D ;)

Das Umkreisen eines Mittelspurschleichers im Uhrzeigersinn? :D

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Ansonsten spiel ich gern das Mittelspurschleicherspiel - so vertreibt man sich als Audifahrer die Zeit, bis zum weißen Schild mit schwarzen Streifen.:D ;)

Das Umkreisen eines Mittelspurschleichers im Uhrzeigersinn? :D

Genau :D

am 31. August 2008 um 21:46

Das Problem worauf sich das alles reduzieren lässt ist wirklich der ausreichende Abstand bevor man kurz Lichthupe gibt.

Jetzt behauptet der vor euch dass der Abstand gering war und ihr holt euch ein "Wenn es nicht stimmen würde, hätte er Sie ja nicht angezeigt" ab und schon habt ihr verloren.

Ja es ist schwer zu sagen was man machen soll, man ist letztendlich machtlos, denn alles was man außer Abwarten macht, könnte Folgen haben.

In Zeiten der Bußgelderhöhungen für Sicherheitsabstandunterschreitung und Drängeln werden die Folgen sogar immer größer.

Also ich bin beim Einsatz der Lichthupe extrem sparsam, dann ärgere ich mich lieber innerlich, es hilft ja nichts.

Tendenziell hilft etwas wenn man das Licht an hat, da scheinen die Leute etwas öfter die Spur freizugeben und auch seltener knapp rauszufahren.

am 31. August 2008 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Jetzt behauptet der vor euch dass der Abstand gering war und ihr holt euch ein "Wenn es nicht stimmen würde, hätte er Sie ja nicht angezeigt" ab und schon habt ihr verloren.

Ist die Frage wie glaubwürdig jemand ist, der bei jedem "Drängler" einen Abstand von "höchstens 2 Meter!!!" schätzt. ;)

am 31. August 2008 um 22:35

Wenn ich da sitzen würde schon, aber ich habe mich nicht für die Richterlaufbahn entschieden ;)

Das hat der Herr "Gnadenlos" aus Hamburg, oder Frau "Sharia" aus Frankfurt, um nur 2 zu nennen.

Ich errinne mal daran als sich einer hier nach der Verurteilung ausweinte.

Wie heiß der Thread nochmal? Egal.

Der "Geschädigte" behauptete er musste auf 80 km/h abbremsen weil der "Täter" ein Lkw überholte.

Da hat es auch nicht gestört dass man mit 80 auf der Autobahn höchstens bei Steigungen Lkws überholen kann.

Die Aussage "80 km/h" stimmte also nicht.

Dann behauptete der Kläger dass er (sinngemäß, weiß nicht mehr genau, aber war auf jedem Fall physikalisch unmöglich) von 200 km/h runterbremsen musste und dafür hatte er 50m um auf die 80 zu kommen.

Wie Du siehst interessiert Glaubwürdigkeit oder Plausibilität nicht alle.

Der Spruch "Wieso sollte er Sie dann anzeigen?!" kommt auch daher.

Der TE erzählte dann auch was von Physik, machte damit aber nur Richter sauer, ist ja das bekannte Prinzip "Entgegen ihrer Behauptung darf ich das nach §xyz doch" - "Zeigen Sie mal ob ihr Verbandskasten gültig ist", vorher war es ja bevor man widersprach kein Thema ;)

Hier legte man das so aus dass er uneinsichtig war, gibt schon mal mehr als die Mindeststrafe.

Du siehst also ich mache es schon nicht ganz so falsch wenn ich auf die Lichthupe verzichte, etwas Bremsenverscheiß und Zeitverlust sind billiger als ein Verfahren incl. Fahrverbot etc. Dann noch die Nerven und die Ungewissheit ob was in paar Monaten kommt, wie sie Strafe ausfällt wenn man sich nicht dagegen wehren kann ...

Manchmal kusche ich auch, eben um Ruhe zu haben.

p.s. Jetzt versteht ihr vielleicht auch wieso ich sehr dafür bin alle Gerichtsverfahren Wort für Wort zu protokollieren (Tonband z.B.) und die Richterhaftung auszudehnen, aber die Tatsache dass es da Gegenwehr gibt, sollte eigentlich allen zu denken geben.

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