Wann darf auf (Einkaufs-)Parkplatz abgeschleppt werden?
Hallo Zusammen,
in der Umgebung meiner Arbeitsstelle sieht es parktechnisch leider immer etwas düster aus.
Daher stelle ich meinen Wagen auf einem sehr großen Supermarktparkplatz ab.
(ich weiss, das ist nicht die idealste Lösung, aber geht halt aktuell nicht anders und soll auch nicht Gegenstand der Frage sein)
Nun meine Frage:
Wann darf da abgeschleppt werden:
- Nur bei Behinderung von anderen? (ist bei der Größe des Parkplatzes eigentlich nicht gegeben)
- Immer, wenn der Supermarktbetreiber es veranlasst?
Es steht weder an der Ein-/Ausfahrt noch sonstirgendwo auf dem Gelände etwas bzgl. der Parkdauer und der möglichen Abschleppkonsequenz, auch nix von Privatgelände, wie es sonst häufig auf Parkplätzen zu lesen ist.
Ein- und Ausfahrt haben jeweils einen abgesenkten Bordstein, falls dies von irgendeiner Bedeutung sein sollte.
Wer kann dazu was sagen?
Danke
Martin
Beste Antwort im Thema
Da das ein privater Parkplatz ist, wird es auch irgendwen geben, der dafür zuständig ist... Filialleiter... Vermieter...
Wenn man also zu seinem eigenen - nicht gerade geringen - Vorteil diese Parkfläche nutzt, könnte man doch, wenn man schon ordentlich Bammel hat, dass die Karre plötzlich weg ist und eine Rechnung über 200 € ins Haus flattert einmal höflich anfragen wie das nun genau ist, ob man vielleicht den Parkplatz nutzen darf, vielleicht wenn man häufiger dort einkauft oder wie auch immer...
Aber in der heutigen Zeit sucht keiner mehr ein Gespräch, das überlässt man lieber dem Anwalt und natürlich erst nachdem etwas passiert ist... Typisch...
102 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Es ist ein Privates Gelände des Marktes und der hat hier Hausrecht.
sofern dieses private gelände nicht durch schilder kenntlich gemacht wird (z.b. "parken nur während des einkaufes"😉 und der supermarktbetreiber abschleppen lässt, stehen die chancen verdammt gut das er a. auf den abschleppkosten sitzenbleibt und b. dir die kosten (bus, bahn, taxi etc.) ersetzen muss damit du an dein auto kommst.....
stehen schilder, und der supermarktbetreiber lässt abschleppen, muss er zwar in vorkasse treten, da das auto aber als "pfand" dient entfällt das......
Vor dem Problem stand ich gestern morgen. Jedenfalls hab ich mich das in etwa auch gefragt.
Ich musste nämlich morgens um 7 Uhr auf nüchternen Magen zum Arzt, der seine Praxis in einem dicht bewohnten Gebiet hat. Ich bin minutenlang rumgekurvt (nein, mit Radl und zu Fuß ging nicht, da Nachbarort und ÖPNV dafür nicht vorhanden, falls wieder der MT-Zeigefinger kommt), alles dicht an dicht zugeparkt, bis ich mit drei Minuten laufen (kein Problem für mich, nur zur Erklärung der Entfernung) dann zum Netto-Parkplatz hingefahren bin, da es sonst keinerlei Parkmöglichkeiten gibt.
Ich mache das ungerne, wenn da "Privatgelände" steht, aber was soll ich machen? Das Auto in die Tasche stecken und mitnehmen?
Das ist doch immer witzig. Selber alles zuparken und verrammeln mit irgendwelchen Schildern am Straßenrand, dass man ja auch nicht mehr irgendwo parken darf, so dass man am Ende auf einem Supermarktparkplatz parken muss.
Es soll auch Leute geben, die stehen nach Blutentnahme nicht mehr locker flockig auf und hüpfen leichtfüßig mal eben drei Minuten zum Auto zurück, wie meine Frau z.B. (waren bei der DKMS Registrierung, ein paar Tröpfchen Blut abgenommen - die stand die nächsten 30 Minuten nicht mehr auf - und das sind lächerliche Mengen). Und für die ist dann kein Parkplatz da. Oder man denke an Leute mit Schienen, Gips oder Ähnliches. Tolle Sache.
Ging mir bloß in dem Moment durch den Kopf 😉
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
sofern dieses private gelände nicht durch schilder kenntlich gemacht wird (z.b. "parken nur während des einkaufes"😉 und der supermarktbetreiber abschleppen lässt, stehen die chancen verdammt gut das er a. auf den abschleppkosten sitzenbleibt und b. dir die kosten (bus, bahn, taxi etc.) ersetzen muss damit du an dein auto kommst.....
stehen schilder, und der supermarktbetreiber lässt abschleppen, muss er zwar in vorkasse treten, da das auto aber als "pfand" dient entfällt das......
darauf würde ich mich nicht verlassen. wenn der P-besitzer durch fotos/zeugen belegen kann, daß der P-platz öfter und länger als für einen gewöhnlichen supermarktbesuch genutzt wurde, kann er mit recht davon ausgehen, daß die benutzung mißbräuchlich war und hat sehr gute changen, seine auslagen vom falschPer zurückzubekommen.
Zitat:
Original geschrieben von 320erlpg
außerdem muss sich der betreiber ja sicher sein, dass der besitzer des wagens wirklich nicht zum einkaufen gekommen ist, dazu müsste ja jeder wagen/besitzer quasi bei einfahrt überwacht werden.
Wenn der Wagen ausserhalb der Öffnungszeiten da steht und keinem Mitarbeiter gehört = nichts einfacher als das 😁
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Bei uns hier interessierts die Schule z.B. auch nicht das es genug Parkplätze gibt, wenn sich dann jemand auf Einkaufs-PP stellt kanns schon mal sein, dass das Auto dann weg ist, aber da steht eben ein Schild wegen abschleppen.
@LSirion
weisst du was hier Typisch ist? Dein Beitrag. Nichts ausser dieser Nebelkerze:
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Da das ein privater Parkplatz ist, wird es auch irgendwen geben, der dafür zuständig ist... Filialleiter... Vermieter...
zum Thema, aber die Moralkeule schwingen:
Zitat:
Wenn man also zu seinem eigenen - nicht gerade geringen - Vorteil diese Parkfläche nutzt,
Aber in der heutigen Zeit sucht keiner mehr ein Gespräch, das überlässt man lieber dem Anwalt und natürlich erst nachdem etwas passiert ist... Typisch...
Zur Erinnerung, Martin hat geschrieben:
Daher stelle ich meinen Wagen auf einem sehr großen Supermarktparkplatz ab.
(ich weiss, das ist nicht die idealste Lösung, aber geht halt aktuell nicht anders und soll auch nicht Gegenstand der Frage sein)
und diese Frage gestellt:
Nun meine Frage:
Wann darf da abgeschleppt werden:
- Nur bei Behinderung von anderen? (ist bei der Größe des Parkplatzes eigentlich nicht gegeben)
- Immer, wenn der Supermarktbetreiber es veranlasst?
Man, man, man; traurig sowas.... 🙄
mfg
invisible_ghost
Vor allem, wie soll ich morgens um 7 Uhr ein Gespräch mit dem Filialleiter suchen? Und selbst wenn ich das versuchte, am Ende hab ich noch Pfefferspray im Gesicht, weil die erste Mitarbeitern, die aufschließt, denkt, ich sei womöglich ein Irrer, der an den Tresor oder sonstwie in den Laden will.
Also, klingt toll, bringt aber (fast immer) nichts.
cheerio
Theo. kann er abschleppen auch ohne Schilder soweit ich weiß, es ist nunmal sein Gelände und der Parkplatz ist eine Service-leistung des Unternehmens, ist man kein Kunde hat man auch kein "Recht" diesen Service zu nutzen. Soviel zu der Theorie.
In der Praxis ist es meist so das es nicht dazu kommt, ich erlebe das hier bei uns auf dem Real Parkplatz immer wieder, riesen Fläche, im Haus selbst sind mehrere Shops, Reinigung, Bäcker, Feinkost, Kioske, Fotoladen etc.etc. so wie will man jemanden beweisen das er bei keinem dieser war? Sogut wie unmöglich.
Musste auch ne Zeitlang diesen Parkplatz für meine damalige stelle "Missbrauchen" jedoch nur einmal die Woche. Als einzigen "trost" hab ich mich eben nicht nach ganz vorne gestellt sondern eben nach ganz hinten, bzw oben auf's Dach und bin mit dem Fahrstuhl runter um diese eben nicht mehr als unnötig zu "belasten".
Das weitere große Problem ist doch letzendlich das der Händler den Schlepper erstmal bezahlen muss, das können bzw. dürfen wohl die wenigsten Filial Unternehmen, bei so großen Konzernen, anders sieht es natürlich bei Privaten Märkten der Edeka / Rewe oder sonstigen Tante Ema läden aus. Entscheidend ist mmn. wirklich wie massiv das Problem ist, verhältnis der Verfügbaren Parkplätze zu den "geblockten" durch die "falschparker" und ob eben auf dem Parkplatz noch Kunden von anderen Unternehmen Parken dürfen.
Wenn der nur 50 PP hat und ihr dem 20 zustellt, 10 an die Mitarbeiter gehen ist's klar das er stinkig wird.
Ist z.B. ein weiterer Laden direkt im "Nachbargebäude" und es ist ein großer Parkplatz nicht getrennt durch Schranken o.ä. braucht man sich kaum sorgen machen.
Ich finde reden ist eine nette Option, vielleicht könnte man ja darüber verhandeln PP fest an euch zu "Vermieten" muss ja kein Millionenbetrag sein, aber so hättet ihr was davon und er auch, wäre deutlich fairer als jetzt. Außerdem müsstet ihr dann keine Angst haben das er wirklich eines Tages die Schnauze voll hat und euch alle runter ziehen lässt.
wenn man häufiger parkt, muß man das gespräch ja nicht vor dem hähnekrähen suchen.
als ich mal ~2 jahre in einer größeren stadt mit wenig parkplätzen aber viel eifrigen politessen/abschleppern unterwegs war, habe ich z.b. das gelände einer autovermietung entdeckt.
nachgefragt, und für 30 maak (waren es damals noch) im monat dürfte ich die karre hinstellen wann immer ich lustig war solange ich keinen zuparkte-war aber reichlich platz.
knapp 200m von meinem einsatzgebiet weg, und sicher vor knöllchen, das geld haben andere locker in einer woche den politessen hinterhergeworfen.😉
und ich war relativ sicher vor parkrüpeln.deshalb würde ich Smarktparkplätze auch eher meiden, allein wegen der hohen frequentierung an einkaufswagen/muttis mit tür-aufreiß-blagen usw. 😰 - wenn man nicht grade selbst mit einem brot-u.butter-lastesel unterwegs ist....
Zum Ablauf,kann ich dir aus eigener Erfahrung(Nein,mein Auto wurde noch nicht absgeschleppt,
zumindest nicht aufgrund von Supermarkt Parkplatz besetzer!) sagen:
Discounter XY hat einen Parkplatz mit 40 Stellplätzen.An der Einfahrt steht
ganz groß Kundenparkplatz evtll.als zusatz 90 Min.Parken Frei
und klitzeklein "unbefugt abgestellte Fahrzeuge,werden
kostenpflichtig abgeschleppt". Discounter XY sieht sich aber immer mehr in
Bedrängnis in Bezug auf Parkplatznot. Da kommt Abschleppunternehmen 0815
ins Spiel,die vereinbaren feste Tage,an denen kontrolliert wird. Nennt sich heutzutage
"moderne Parkraumüberwachung",die mit modernsten technischen mitteln durchgeführt wird
(Klemmbrett,Blankopapier,Kugelschreiber). Es läuft ein junger Mensch umher auf dem
Parkplatz und beobachtet einwenig die Szenerie,was bewegt sich hier was nicht?!
Was verdächtig länger steht,als wie üblich wird notiert (Kennzeichen,Modell,Farbe,Uhrzeit,Datum).
Nach einer gewissen Pfufferzeit,spaziert man in den Supermarkt,stimmt sich nochmal mit
Marktleitung ab,schaut durch den Laden,ob Autos und Kundenstrom hinkommen.......
daraufhin,wird der Bock aufgeladen und 1-2 Km weiter auf einen öffentlichen Parkplatz abgestellt!
Fremdparker kommt in den Supermarkt gerannt "haben Sie mein Auto gesehen"?
Marktleiter-/in,stellt sich unschuldig. Schuld wird auf Hausverwalter geschoben,der dies angeblich veranlasst hat.Er hätte kein Einfluss darauf und hätte er das gewusst und überhaupt ärgert der sich ja tierisch mit,dass das Auto abgeschleppt wurde!!!
Aber freundlicherweise hat er zufällig eine Telefonnummer da,mit der man sich in Kontakt setzen kann,die könne weiterhelfen-BINGO,es ist der Abschleppunternehmer!
Besagter junger Mensch kommt vorbei und verlangt Cash,weiß sogar wo der nächste Geldautomat ist
(welch ein Zufall!).Nachdem bezahlt wurde,erfährt man das der Wagen um die Ecke steht.
lange Rede,kurzer Sinn...........
Egal,ob nicht behindernd oder nicht beschilderter Supermarkt Parkplatz,
der Wagen kann immer abgeschleppt werden zu lasten des Fahrzeugbesitzers!
@Meso62
Ich glaub dir das du noch nie abgeschleppt wurdest, du bist bestimmt der der abschleppt😁
Das was du da schreibst kann nur von einem Abschleppunternehmer kommen.
Alle mir bisher bekannten Urteile setzen eine eindeutige Kennzeichnung des Platzes voraus. Keine Hinweise, Pech gehabt. Man kann schließlich von niemanden verlangen erst einmal zum Katasteramt zu rennen und zu überprüfen, ob es sich um einen Privatparkplatz handelt. Nicht umsonst pflastern mittlerweile fast alle Supermärkte ihre Parkplätze mit diesen Schildern zu. Da das auch ein Kostenfaktor ist geschieht dies garantiert nicht ohne Grund.Es gibt nämlich genug öffentliche Parkplätze an Supermärkten.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Man, man, man; traurig sowas.... 🙄
Traurig auch, dass es Leute gibt, die nach einer Blutprobe 30 min flachliegen... findest du nicht?
Vielleicht kann ich doch noch etwas sinnvolles zum Thema beitragen... 🙄
Ersteres wäre die AGB, natürlich die des Supermarktes, die wohl auch für den Parkplatz Anwendung finden dürfte und dass jemand nicht erkennt, dass er sich auf einem Supermarktparkplatz befindet, ist in 95 % der Fälle wohl ausgeschlossen.
Zur Not muss man eben doch fragen oder ist dieser Hinweis jetzt schon wieder zu moralinhaltig?
Über das inzwischen abgrundtiefe Niveau, der im folgenden verlinkten Sendung, muss man wohl nicht streiten, das Urteil selbst habe ich natürlich auch nicht vorliegen, aber seht selbst bei 4:30 Minuten...
http://www.vox.de/495_11430.php?video_id=113636
Na hoffentlich bekomme ich für diesen Beitrag keinen Forenbann, ignoriert werde ich hier schließlich von den Moderatoren (einmal abgesehen von invisible_ghost, der seinerseits nur zu gerne die Moralkeule schwingt) schon... aber egal... 🙂
@lsirion:
ich fand deinen ersten beitrag ehrlich gesagt auch etwas unangebracht, zumal der inhalt deines post nicht gegenstand der eigentlichen frage war.
Den link aus deinem letzten post werd ich mir leider erst heute abend zuhause anschauen können. Vielleicht mag ja der ein oder andere hier aber auch kurz erklären, was dort gesagt wird? (ich habe leider keinen Ton hier am rechner)
Zum Rest:
nach groben überschlagen würde ich sagen, dass rund 80-100 parkplätze zur verfügung stehen.
Die spitzenauslastung auf einem freitag nachmittag an supermarktbesuchern schätze ich auf max. 30-40 fahrzeuge gleichzeitig.
(das rechtfertigt nach wie vor nicht mein parken, soll aber nur verdeutlichen, dass zu jeder Zeit ausreichend plätze zur verfügung stehen und ich somit niemanden behindere).
Selbstverständlich könnte ich das Gespräch suchen, aber nachdem ich weiss, dass sich die Filialleitung schon vereinzelt beschwert hat, möchte ich hier nur ungern schlafende Hunde noch weiter wecken.
Auf der positiven seite kann ich jedoch anmerken, dass ich nahezu täglich kunde dieses Supermarktes bin, das reicht dann vom kleinen mittagssnack bis hin zum kompletten wochenendeinkauf.
Mit den damen an der kasse bin ich "per-du".
Von daher alles im Lot, mir gings nur rein um die rechtliche Seite, ob eben im worst-case das recht besteht, abgeschleppt zu werden.
Zum dritten Male: Ohne entsprechende Hinweise bleibt der Herr Supermarktleiter auf den Kosten sitzen, kann natürlich möglich sein ,daß eines Tages genau diese Schilder aus dem Boden sprießen.