Wandlung Zafira wg. Partikelfilterproblem
Wie in diesem Forum schon heiß diskutiert hat der Zafira Diesel mehr oder weniger große Probleme (spez. im überwiegenden Kurzstreckeneinsatz) mit dem Partikelfilter.
Bei mir sind die Schwierigkeiten so groß, daß ich mich zur Wandlung entschieden habe.
Aber das gestaltet schon im Ansatz als sehr schwieriges vorhaben.
Ich habe meinen Wagen als Deutsches Neufahrzeug über einen Opelhändler in Bühl (war der billig, aber wie ich jetzt merke nicht preiswert) gekauft, sämtliche Werkstattaufenthalte dann aber hier in Elmshorn durchgeführt. Beide Opelhändler brauchten 2,5 Monate um sich zu einigen wer den Wagen in den Technikcenter zur Begutachtung einweißt, was nun tatsächlich passiert ist.
Jetzt habe ich den Wagen zurück bekommen mit der Aussage: nichts gefunden (was nicht weiter überrascht, da die Probleme vorwiegend auf die kalte Jahreszeit beschränkt sind).
Auf Nachfrage wann den eine schrifl. Aussage zur Wandlung erfolgt teile mir der Opelhändler in Bühl mit, daß dafür mein Opelhändler vor Ort zuständig ist (was der natürlich ganz anders sieht).
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Gibt es eine Schiedsstelle für solche Fälle?
Kenntjemand einen direkten Draht zu Opel rein?
Gruß MSt
14 Antworten
Hallo,
die "Wandelung" oder wie es seit einiger Zeit richtig heißt: die "Rückabwicklung" ist immer mit dem Vertragspartner vorzunehmen. Das ist hier also das Autohaus, bei dem du das Auto gekauft hast.
Viele Grüße, vectoura
Ich frage mich wo Du ein Problem hast!
Du kannst einen Wagen doch nicht einfach Rückabwickeln, weil Dir der DPF nicht passt...
Es ist einfach nicht davon auszugehen, dass ein Fahrzeug nur kurze Strecken gefahren wird. Wer einen Diesel kauft macht dies in der Regel um viele km über lange Strecken bei einem günstigeren Verbrauch zu fahren.
Außerdem - wo liegt denn eigentlich Dein Problem mit dem DPF?
Ich habe mich für den Diesel entschieden, da ich den Wagen auch als Zugfahrzeug verwende. Mein Fahrprofil hat einen relativ hohen Kurzstreckenanteil da der Wagen vorwiegend von meiner Frau gefahren wird (ist ja auch eine typiche Familienkutsche). Unsere jährliche Fahrleistung beträgt 20.000km, da ist es nicht ganz abwägig zu einem Diesel zu greifen. Zum Kaufzeitpunkt gab es das Thema "verstopfter Partikelfilter" in der öffentlichen Diskussion noch nicht, inzwischen haben auch viele Zeitungen auf die Problematik hingewiesen.
Ich bin selbst Entwicklungsingenieur in der Automobilbranche
und denke, Opel mußte/wollte aus Marketinggründen frühzeitig die Diesel mit DPF ausstatten. Dafür hat man in Kauf genommen mit einem unausgereifen System in den Mrkt zu gehen.
Meine Sicht:
In der jetzigen Form ist mein Fahrzeug fehlerhaft (regelmäßig Notlaufprogram speziell im Winter). 3 Nachbesserungen waren bisher erfolglos, daher Wandlung.
Gruß MSt
Meine Meinung:
@Opel-Insignia,
Ganz so "einfach" ist s nicht.
Es geht so:
Ein erheblicher oder wesentlicher Mangel, der nach zweimaliger Nachbesserung nicht behoben werden konnte oder eine "bestimmte " Anzahl ( mehr als üblich und zumutbar...) von verschiedenen Mängeln, welche gehäuft auftreten berechtigen zur Rückabwicklung.
Wenn der DPF Probleme ( Notlauf, Fehlfunktionen, stationäres freibrennen beim FOH erforderlich...etc.) macht bzw. nicht so funktioniert, wie er sollte, dann ist das ein Mangel. Dabei werden der Stand der Technik UND die Umstände des Kaufes (Beratung?) berücksichtigt.
Wurde der Käufer bei Abschluß des Kaufvertrages explizit und nachweisbar NICHT darauf hingewiesen, daß sein Fahrzeug wegen des eingebauten DPF nicht kurzstreckentauglich ist, dann hat der FOH schlechte Karten. Denn wo steht geschrieben, daß man Dieselfahrzeuge nur bei bestimmten Fahrprofilen oder nur für bestimmte Fahrstrecken benutzen kann oder darf bzw. wurde explizit VORHER darauf hingewiesen, das der DPF bei bestimmten Nutzungen Probleme macht? Wohl kaum, denn eine Betriebsanleitung erhält man in der Regel erst NACH dem Kauf des Fahrzeuges.
Für den Beweis eines Mangels, welcher durch den DPF verursacht wird und welcher nicht "Stand der Technik" ist , ist der "Gegenbeweis" auch schon durch Finden eines Fahrzeuges (auch der "Konkurrenz" ) mit vergleichbarer Technik möglich, welches KEINE derartigen Probleme hat. Das dürfte machbar sein.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, daß aktuelle Fahrzeuge von Opel mit den 1,9 CDTI Motoren in der Serie mittlerweile technisch erheblich modifiziert sind, eben wegen der früheren Probleme mit den DPF.
Viele Grüße, vectoura
Viele Grüße, vectoura
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Zitat:
Original geschrieben von Opel-Insignia
....
Es ist einfach nicht davon auszugehen, dass ein Fahrzeug nur kurze Strecken gefahren wird. Wer einen Diesel kauft macht dies in der Regel um viele km über lange Strecken bei einem günstigeren Verbrauch zu fahren....
Diese Aussage ist doch, als leicht " Sinnfrei" zu bewerten oder ?? Solltest Du immer noch dem irrglauben unterliegen, dass sich ein Diesel erst ab 20T KM aufwärts rentieren, solltest Du dir einmal neue Berechnungen, z.b. des ADAC durchlesen. Denn diese besagen,dass sich ein Diesel bereits ab 12bis 15T Km /J rentabel sind. Wenn ich bedenke dass ich je Tankfüllung im Schnitt 12eu spare,ist sogar die höherer Steuer schnell drin.
Meine Meinung:
Es kommt in so einem Fall nicht darauf an, WARUM man ein Fahrzeug gekauft hat, sondern mit welchen Vertragsbedingungen und vorvertraglichen "Hinweisen" man ein Fahrzeug gekauft hat.
Generell müssen "besondere" Nutzungshinweise bzw. von allgemein üblichen Nutzungsmöglichkeiten abweichende eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten dem Käufer VOR Vertragsabschluß vom Verkäufer (aktiv) bekannt gemacht werden.
Eine "normale", also "übliche" Nutzung eines Kfz mit Dieselmotor ist "fahren". Dabei ist es egal, ob man bzw. wie oft man "Kurzstrecken" (was sind Kurzstrecken?...) fährt oder ob man Kurz-und Langstrecken fährt usw., denn die übliche Hauptnutzung von Kfz ist "fahren". Wenn bei Kfz mit Dieselmotor und DPF diesbezüglich Einschränkungen gelten (sollten), dann ist der Käufer vorher explizit darauf hinzuweisen.
Dann bleibt allerdings immer noch der "Knackpunkt" des technischen Fortschritts...denn selbst technisch ältere Kfz mit Dieselmotor, aber ohne DPF können ohne technisch "motivierte" Einschränkungen auch für (üblichen) Kurzstreckenverkehr genutzt werden.
So gesehen könnte man also durchaus argumentieren, daß man als Kunde bei einer (wie von Opel) herstellerseitig formulierten, "technisch motivierten" Einschränkung bei der üblichen Nutzung eines Kfz ein Produkt erworben hat, welches nicht dem Stand der Technik entspricht. Auch das kann u.U. (mit) ein Grund für eine Rückabwicklung sein.
Aber wie gesagt, daß ist lediglich meine Meinung und keine "Rechtsberatung"...
Viele Grüße, vectoura
Vielen Dank für die teils kontroversen Beiträge. Ich möchte mich gern jedem seine Meinung lassen ob das DPF-Problem ein Wandlungsgrund oder nicht ist. Ich jedenfalls habe mich zur Wandlung entschieden und bin vor allen an folgendem interessiert:
-hat jemand ähnliche Erfahrungen (bzgl. Abwicklung der Wandlung) gemacht
-gibt es eine Schiedsstelle
-kennt jemand eine Adresse direkt bei Opel (da beide Händler anscheinend überfordert sind)
MSt
Bei Rückabwicklung ohne Rechtsanwalt machst du zu 99% Miese, denn der eigentliche Streit bei dem Rücknahmebegehren geht um die Nutzungskosten, welche der Käufer tragen muß, weiterhin fließt der allgemeine Zustand des Fahrzeuges in diese "Rechnung" mit ein. Ohne Rechtsanwalt stehen die Chancen auch nicht gut, daß sich der FOH (der, bei dem du das Auto gekauft hast) zur Rückabwicklung bereiterklärt, denn was meinst du, wie gut sich "rückabgewickelte"(gewandelte) Fahrzeuge weiterverkaufen, wenn es bei Neuwagen schon über 20% Nachlass gibt und Jahreswagen mit 40% Nachlass verschleudert werden? Hat der FOH so ein "gewandeltes" Auto auf dem Hof, dann hat er ein Problem (Standuhr).
Wenn du rückabwicklen willst, nimm meienr Meinung nach lieber einen Anwalt.
Viele Grüße, vectoura
Ich kann aus Erfahrung eines Freundes bei dem Versuch einer "Wandlung" eines Fahrzeuges einer anderen Automarke folgendes raten.
Zunächst muss Du Deinem Vertragspartner und das ist nicht Opel, sondern der Händler bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast, die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Bei der Aufforderung zur Nachbesserung solltest Du Termine setzen. Eine detailliert Aufstellung wann die Probleme aufgetreten sind und welche Maßnahmen zur Behebung der Probleme ausgeführt wurden, ist obligatorisch um diese auch vor Gericht belegen zu können. Ohne Anwalt wird es nicht gehen, da nach evtl. erfolgloser Nachbesserung eine Wandlung meist nur gerichtlich durchzusetzen ist. Dies alles verursacht nicht unerhebliche Kosten. Eine Rechtschutzversicherung wäre von Vorteil.
Eine Schiedsstelle für derartige Fälle ist mir nicht bekannt.
Das einfachste wäre, das Fahrzeug zu verkaufen.
Gruß
Frag doch erst mal Deinen Händler, bei dem Du den Wagen gekauft hast, wie es mit einem Tausch gegen einen anderen Wagen aussieht. Wandlung ist die harte Tour. Habe auch mal einen Wagen gewandelt. Kostet nur Geld.
Nutzungsentschädigung ist von der Fahrzeuggröße abhängig, Bei einem Zafira kannst Du mir 0,2 bis 0,3 Euro pro Kilometer rechnen.
Ich habe inzwischen Anwort von meinem Opel Händler aus Bühl. Opel lehnt die Wandlung ab. Bei Kauf eines Neufahrzeugs wurden mir 16.500€ (ggf. +1000€ je nach Fahrzeugzustand) angeboten (ehemaliger Listenpreis 31.000€).
Ich werde also das Auto behalten und den nächsten Winter abwarten. Sofern das Problem wieder auftritt werde ich den Wagen privat verkaufen.
Nach 23. Jahren Opel werde ich dann mal was anderes probieren.
DPF-Beitrag
Dieser Beitrag könnte was für euch sein, für das Video braucht ihr nur den Real Player. In den Video ist auch eine Interessante Mail von Opel!
Zitat:
Original geschrieben von MatjesStoney
Nach 23. Jahren Opel werde ich dann mal was anderes probieren.
Opel trifft nur bedingt Schuld an der Misere!
Klick
Das einfachste wäre, das Fahrzeug zu verkaufen.
Und der Nächste ist der Dummme, das ist ja nett, ne ne lieber ne Rückabwicklung.