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Wandlung vereinbart - Händler zahlt nicht

Themenstarteram 9. Juni 2018 um 8:04

Hallo,

ich habe aktuell folgendes Problem:

Nachdem das gekaufte Fahrzeug innerhalb der ersten sechs Wochen nach Kauf mehrfach zur Nachbesserung beim Händler war ("Fähnchenhändler", hat jeweils eine Werkstatt seiner Wahl beauftragt), haben wir uns nach dem dritten Mal und inzwischen prognostizierter Reparaturkosten von 5.000 €, ca. 50% des Kaufpreises, auf eine Rückabwicklung des Vertrags geeinigt.

Der Großteil des Kaufpreises ist über die Kooperationsbank des Händlers finanziert worden. Der Händler hat der Bank gegenüber die Wandlung angezeigt und die Bank der Stornierung der Finanzierung zugestimmt. Die Bank hat mich dann aufgefordert, das Fahrzeug an den Händler zurückzugeben, was ich auch getan habe.

So weit, so gut. Das war vor neun Wochen. Bislang hat der Verkäufer bislang weder den Rest der Anzahlung an mich erstattet noch den Kreditbetrag (nebst der Tageszinsen, die er zahlen muss) erstattet. Die ersten 5 Woschen davon war er in seinem Heimatland in Urlaub.

Um die Anzahlung mache ich mir wenig Sorgen, ich habe ihm eine ordnungsgemäße letzte Mahnung geschickt, deren Frist er gestern hat verstreichen lassen. Das Geld hole ich mir über den Gerichtsvollzieher.

Frage: Wie bringe ich ihn dazu, das Geld an die Bank zu zahlen? Die Bank sagt, sie werde ihn anschreiben, und wenn das nicht fruchtet, einen Aussendienstmitarbeiter vorbeischicken. Aber dann?

Gruß

Jörg

P.S. An mangelder Masse sollte es nicht liegen. Vor zwei Wochen habe ich alle seine Fahrzeuge bei mobile geparkt. Seitdem sind 4 verkauft worden und für ca. 60.000 € neue hinzugekommen.

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14 Antworten

Die Masse sagt dennoch nichts über die "Zahlungsfähigkeit". Manch einer wurstelt sich bis zur Insolvenz dahin und die Geschäfte scheinen auch zu laufen. Wenn ev. vorangige Forderungen höher sind als die Masse, dann kann es für Dich doch noch eng werden - weil Du ev. nachrangiger Gläubiger bist.

Wollen wir aber Hoffen daß es nicht soweit kommt!

Dir bleibt nichts anderes übrig als mal die Intervention der Bank abzuwarten. Ergibt diese nichts, dann würde ich mal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Du kannst wählen, ob Du ihn auf Zahlung des Kreditbetrages mit etwaigen Nebenkosten an die Bank und/oder an Dich verklagst. Insofern der gleiche Weg wie mit der Anzahlung. Da es >5k€ sind musst Du dich bei Gericht anwaltlich vertreten lassen.

am 9. Juni 2018 um 12:24

Um deine Ansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen mußt Du das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch nehnen. Du kannst ihm soviele letzte Mahnungen schicken wie Du lustig bist, erst die Zahlungsaufforderung des Gerichtes setzt die Verjährungsfrist aus und erst wenn die Zahlungsfrist (in der Regel 4 Wochen) verstreicht, kommt der Gerichtsvollzieher. Den kannst Du als Privatmann garnicht beauftragen.

Ob die Bank ihr Geld bekommt soll Dir völlig egal sein. Die müssen sich da selber drum kümmern. Du mußt Dein Geld ggf. von der Bank bekommen.

der Vertrag ist rückabgewickelt (gegen entsprechende Quittung denke ich) und die Bank hat auch schon das OK gegeben.

Geh umgehend zum Anwalt und beantrage das gerichtliche Mahnverfahren gegenüber dem Händler, das kannst Du auch selber beim Gericht machen aber der RA kennst sich mit dem Papierkram besser aus. Dann hat er 4 Wochen zeit zu bezahlen (und zwar an die Gerichtskasse) sonst bekommt er "Besuch" vom Kuckuckskleber.

Und ob der nun Autos im wewrt von 60.000€ verkauft hat sagt nix übder seine zahlungsfähigkeit aus. Er hat die Autos ja auch schließlich von jemand abgekauft. also sind da höchstens 10.000 e marge drin. Davon muß der Pacht zahlen und seine ganzen Kosten tragen. Den Rest hat er ausgegeben und nu ist nix mehr da. Greif mal nem nackten mann in die Tasche.

am 9. Juni 2018 um 14:12

Deswegen mache ich um Fähnchenhändler einen großen Bogen :mad:

Dir wünsche ich viel Glück, dass du dein Geld wieder bekommst :)

am 9. Juni 2018 um 15:42

Es gibt seriöse Autohändler sogar bei Gebrauchtwagen aber die muß man suchen.

Der Fähnchenhändler "Ali" der es zusammen mit Bruder macht der Werkstatt hat ist nicht unbedingt einer davon. Jörg Dragan aus dem TV sind da keineswegs übertrieben (Deren "laden" kenne ich auch und die sind wirklich so)

Bei mir in der Gegend, so Umkreis 15 km, finde ich 5 oder 6 Gebrauchtwagenhändler. davon kann ich exakt einen als Seriös bezeichen. da hab ich selber schon 2 mal Autos gekauft und auch Verkauft. Das waren Immer faire Preise und Service. Bei allen Andern würde ich meinen Fuß nicht aufs Grundstück setzten.

Bei Neuwagen gibt es auch jede Menge schwarze Schafe die versuchen einen ab zu zocken oder Dinge versprechen die nicht gehalten werden können. Oder, gerade deutschen Markenhändler können das, es wird eine Aroganz an den Tag gelegt, das man am liebsten direkt wieder kehrt macht. Da könnte ich Stories über Mercedes und VW bzw. Audi erzählen...

Zitat:

@JB aus R schrieb am 9. Juni 2018 um 10:04:48 Uhr:

Die Bank hat mich dann aufgefordert, das Fahrzeug an den Händler zurückzugeben, was ich auch getan habe.

Warum bist du dieser Aufforderung nachgekommen, ohne daß dir im Gegenzug bei der Abgabe des Fahrzeugs die Übergabe des Kaufbetrages garantiert wurde? :confused:

Themenstarteram 9. Juni 2018 um 18:42

Danke für Euer Feedback.

@ Drahkke,

selbstverständlich ist die umgehende Zahlung des Betrages vereinbart worden. Das hat er aber bislang nicht getan.

Und die Bank bucht solange fröhlich die Raten weiter bei mir ab, aber das nur am Rande. Die haben da nicht so den Druck...

Gruß

Jörg

Zitat:

@JB aus R schrieb am 9. Juni 2018 um 20:42:54 Uhr:

@ Drahkke,

selbstverständlich ist die umgehende Zahlung des Betrages vereinbart worden. Das hat er aber bislang nicht getan.

Ich meinte mit meinem Einwand Übergabe des Fahrzeugs nur gegen direkte Barauszahlung des Kaufpreises oder Stellung einer entsprechenden Sicherheitsleistung durch den Händler.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 9. Juni 2018 um 14:24:11 Uhr:

Um deine Ansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen mußt Du das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch nehnen. Du kannst ihm soviele letzte Mahnungen schicken wie Du lustig bist, erst die Zahlungsaufforderung des Gerichtes setzt die Verjährungsfrist aus und erst wenn die Zahlungsfrist (in der Regel 4 Wochen) verstreicht, kommt der Gerichtsvollzieher. Den kannst Du als Privatmann garnicht beauftragen.

Ob die Bank ihr Geld bekommt soll Dir völlig egal sein. Die müssen sich da selber drum kümmern. Du mußt Dein Geld ggf. von der Bank bekommen.

der Vertrag ist rückabgewickelt (gegen entsprechende Quittung denke ich) und die Bank hat auch schon das OK gegeben.

Geh umgehend zum Anwalt und beantrage das gerichtliche Mahnverfahren gegenüber dem Händler, das kannst Du auch selber beim Gericht machen aber der RA kennst sich mit dem Papierkram besser aus. Dann hat er 4 Wochen zeit zu bezahlen (und zwar an die Gerichtskasse) sonst bekommt er "Besuch" vom Kuckuckskleber.

Und ob der nun Autos im wewrt von 60.000€ verkauft hat sagt nix übder seine zahlungsfähigkeit aus. Er hat die Autos ja auch schließlich von jemand abgekauft. also sind da höchstens 10.000 e marge drin. Davon muß der Pacht zahlen und seine ganzen Kosten tragen. Den Rest hat er ausgegeben und nu ist nix mehr da. Greif mal nem nackten mann in die Tasche.

Natürlich kann ich als Privatmann den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wenn er nicht zahlt den Titel beantragen und damit kann man einen Gerichtsvollzieher und auch eine Kontopfändung beauftragen, die Kontopfändung läuft auch über den Gerichtsvollzieher.

Macht in Summe ca. 100 Euro die man selber nochmal investieren muss, inkl. einem Hausbesuch des Gerichtsvollzieher und der Kontopfändung.

 

Habe das ganze selber schon durch.

 

Gruß

Flo

 

am 9. Juni 2018 um 20:32

Zitat:

@JB aus R schrieb am 9. Juni 2018 um 20:42:54 Uhr:

Danke für Euer Feedback.

@ Drahkke,

selbstverständlich ist die umgehende Zahlung des Betrages vereinbart worden. Das hat er aber bislang nicht getan.

Und die Bank bucht solange fröhlich die Raten weiter bei mir ab, aber das nur am Rande. Die haben da nicht so den Druck...

Gruß

Jörg

Wieso bucht die bank weiter raten ab= Du hast das fahrzeug doch nicht mehr und der vertrag ist beendet. das verstehe ich nicht so ganz.

Ich würde einen schwarzen Mann beauftragen. ;)

Aber Achtung, das soll nicht mehr legal sein!

Zitat:

@Goify schrieb am 9. Juni 2018 um 23:27:23 Uhr:

Ich würde einen schwarzen Mann beauftragen. ;)

Aber Achtung, das soll nicht mehr legal sein!

Ich glaube solch ein Fähnchenhändler aus einem anderen Heimatland, lässt sich vom schwarzen Mann wenig beeindrucken.

Die haben idR selbst genug dieses Kalibers in der Hinterhand.

Warum ist der Vertrag beendet? Die Bank hat nur einer vorzeitigen Rückzahlung des Kreditvertrages zugestimmt. Deren Ansprechpartner ist der Kreditnehmer, nicht der Händler.

Und hoffentlich ist das Ganze mit der Rückabwicklung schriftlich fixiert worden.

Mahnbescheid kann man selbst beantragen, kostet eine halbe Gerichtsgebühr. Bei 10.000,- € wären das 120,50 €.

Der wird zugestellt und der Gegner kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen - ab da wäre es was für einen Anwalt (Landgericht-Anwaltszwang).

Kommt innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch (und keine Zahlung, natürlich direkt an den Käufern, nicht ans Gericht!), kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Der wird wieder zugestellt und der Verkäufer hat erneut zwei Wochen Frist, diesmal für einen Einspruch. Kommt der Einspruch, wieder ab zum Anwalt.

Unabhängig vom Einspruch kann aus dem Vollstreckungsbescheid bereits vollstreckt werden. Auftrag an den Gerichtsvollzieher kann man selbst erteilen. Gibt dazu Vordruck im Justizportal (auch für Mahnbescheide).

Andere Möglichkeit - und manchmal viel effektiver - ist eine Kontopfändung (mit einem vorläufigen Zahlungsverbot kombinieren). Idealerweise zum Monatsende, wegen der oft dann anstehenden Zahlungen.

Falls eine RS-Versicherung besteht, sofort einen Anwalt beauftragen.

Themenstarteram 10. Juni 2018 um 8:20

Danke für Eure Meinungen. Ich sehe schon, den Anwalt werde ich voraussichtlich irgendwann brauchen. Dann besser gleich dahin.

Viele Grüße

Jörg

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