Wandlung Velar
So, meine Mängelliste wird einfach nur größer. Mein Händler hat gesagt er stößt jetzt Mal die Wandlung an. Ich habe einen Leasingvertrag und mein Händler hat folgende Aussage getroffen:
Wenn alles in Ordnung geht, dann:
- Bekomme ich meine monatliche Leasinggebühr erstattet
- Muss die KM die ich gelaufen hab bezahlen
- bekomme die Überführungskosten nicht zurück..
Wollte. Fragen wie eure Erfahrungen war und wie lange der Spass gedauert hat.
Weiss nicht ob ich es nochmal mit einem RRS versuchen soll
Lieben Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@escardo schrieb am 8. Juni 2020 um 23:10:19 Uhr:
So, meine Mängelliste wird einfach nur größer. Mein Händler hat gesagt er stößt jetzt Mal die Wandlung an. Ich habe einen Leasingvertrag und mein Händler hat folgende Aussage getroffen:Wenn alles in Ordnung geht, dann:
- Bekomme ich meine monatliche Leasinggebühr erstattet
- Muss die KM die ich gelaufen hab bezahlen
- bekomme die Überführungskosten nicht zurück..Wollte. Fragen wie eure Erfahrungen war und wie lange der Spass gedauert hat.
Weiss nicht ob ich es nochmal mit einem RRS versuchen soll
Lieben Gruß
Ich habe meinen RRS vor ein paar Wochen gewandelt.
Ich habe anstandslos meine Anzahlung , meine Raten UND die Überführungskosten erstattet bekommen. Das ist auch dein gutes Recht. Alles andere ist nicht korrekt
20 Antworten
Hier wird viel Mist zusammen getragen.
Es gibt keine Wandlung, sondern nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Egal ob Kauf oder Leasing.
Extra Zubehör (Überführung ist Teil des KP) sind anteilig zurück zu erstatten, also AHK nachträglich, Winterräder usw..
Ermittelt wird der Betrag welcher für jeden gefahrenen KM zu zahlen ist, durch eine einfache Berechnung mit viel Streitmöglichkeiten. Kaufpreis geteilt durch Lebenserwartung/KM des Fahrzeuges * gefahrene tatsächliche KM.
Egal wie alt usw... JLR wird bei einem Diesel eine Lebenserwartung von 200.000 km anbieten. Unter 350 Tsd km Lebenserwartung solltet ihr Euch nicht auf einen Vergleich einlassen.
Alles andere ist nicht von Belang.
Ihr müsst nachweisen, dass die Mängelbeseitigung für den Verkäufer mehrfach gegeben war. Es wird dahingehend argumentiert werden, dass Software als solches kein Mangel sei..... Sucht euch einen griffigen Mangel der nicht beseitigt wurde, bei mir Licht, Heizung, Klima u.v.m. Navi wird schon schwierig zu beweisen sein. Videos machen und immer anzeigen. Gespräche reichen nicht. Rep. Protokolle einfordern.
Damit fallen sie aber vor Gericht um. Ebenso mit der Laufleistung von nur 200.000 km.
Ich habe meinen vor 1,5 Jahren erfolgreich zurück gegeben und mit einem RRS geliebäugelt. Gott sei Dank hab ich das Anschlussgeschäft nicht abgeschlossen. Es ist völlig unerheblich für eine Rückabwicklung auf Augenhöhe.
Wer einen erfahrenen Anwalt benötigt, so kann ich den meinen empfehlen. Der bringt das schnell durch und ist sicher in schlechter Erinnerung. PN an mich, ich leite das dann weiter.
JLR .... wahrscheinlich nie mehr.
Zitat:
@Velar schrieb am 15. Juni 2020 um 11:22:59 Uhr:
Hier wird viel Mist zusammen getragen.Es gibt keine Wandlung, sondern nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Egal ob Kauf oder Leasing.
Extra Zubehör (Überführung ist Teil des KP) sind anteilig zurück zu erstatten, also AHK nachträglich, Winterräder usw..
Ermittelt wird der Betrag welcher für jeden gefahrenen KM zu zahlen ist, durch eine einfache Berechnung mit viel Streitmöglichkeiten. Kaufpreis geteilt durch Lebenserwartung/KM des Fahrzeuges * gefahrene tatsächliche KM.
Egal wie alt usw... JLR wird bei einem Diesel eine Lebenserwartung von 200.000 km anbieten. Unter 350 Tsd km Lebenserwartung solltet ihr Euch nicht auf einen Vergleich einlassen.
Alles andere ist nicht von Belang.
Ihr müsst nachweisen, dass die Mängelbeseitigung für den Verkäufer mehrfach gegeben war. Es wird dahingehend argumentiert werden, dass Software als solches kein Mangel sei..... Sucht euch einen griffigen Mangel der nicht beseitigt wurde, bei mir Licht, Heizung, Klima u.v.m. Navi wird schon schwierig zu beweisen sein. Videos machen und immer anzeigen. Gespräche reichen nicht. Rep. Protokolle einfordern.
Damit fallen sie aber vor Gericht um. Ebenso mit der Laufleistung von nur 200.000 km.
Ich habe meinen vor 1,5 Jahren erfolgreich zurück gegeben und mit einem RRS geliebäugelt. Gott sei Dank hab ich das Anschlussgeschäft nicht abgeschlossen. Es ist völlig unerheblich für eine Rückabwicklung auf Augenhöhe.
Wer einen erfahrenen Anwalt benötigt, so kann ich den meinen empfehlen. Der bringt das schnell durch und ist sicher in schlechter Erinnerung. PN an mich, ich leite das dann weiter.
JLR .... wahrscheinlich nie mehr.
@Velar
Hi, habe Dir eine PN geschickt. 🙂
Grüße,
Hauser
@hauser da ich jetzt auch diesen Schritt gehe , könntest du mir auch weitere Infos geben ? Grüße Thomas
Du meinst @Velar. Ich sitze im gleichen Boot wie Du. 🙂
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Ja natürlich, aber man wird an einem gewissen Punkt nicht ohne Anwalt zum Ziel kommen.
Selbst wenn man ein Angebot zur aussergerichtlichen Einigung von JLR erhält, ist der Weg zu einer fairen Vereinbarung noch ein weiter.
Das Geld was das kostet holt man wieder rein.
PM an mich, an Hauser habe ich eben den Kontakt zum RA hergestellt.
Haben alle meine Mails erhalten, falls nicht bitte einfach melden.
Ich wünsche allen viel Erfolg bei der Wandlung.