Wandlung Rücktritt vom Kaufvertrag Bitte um Hilfe
Hallo,
habe mir vor 6 Wochen einen 220cdi gekauft bei dem die Standheitzung Zeitweise nicht funktioniert.War deswegen schon 4 mal in der Werkstatt aber die kriegen das nicht hin.Und die Injektoren sind m.E. sehr laut und noch einige andere sachen die mir nicht passen.
Jetzt will ich den Wagen zurückgeben d.h. eine Kaufvertragsrückabwicklung machen .Die Niederlassung wird mir das leben aber schwer machen.
Im Gespräch hat der Verküfer schon gesagt das ein Gutachter eingeschaltet wird Anwalt von Mercedes u.s.w.
Wie mussich mich verhalten.
Danke
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18 Antworten
Moin,
Das oben genannte Urteil ist heutzutage auch NICHT mehr anwendbar, da es VOR der Veränderung des Rechtes bzgl. Gewährleistung, Gewährleistungspflichten und Haftung in Kraft getreten war. Es spiegelt also die REALITÄT vor der Schuldrechtsrevision wider.
Wenn die Defekte Standheizung nicht als Mangel im Kaufvertrag angegeben ist, hat man als Käufer ein Anrecht auf Mängelbeseitigung. Aber ACHTUNG ! Es ist legitim für den Verkäufer, wenn er diese Reparatur "zeitwertgerecht" durchführt, bei einem z.B. 5 Jahre alten Auto mit 150.000 km dürfte er also z.B. einen gebrauchten Motor aus einem Unfallwagen o.Ä. verbauen. Wenn der Verkäufer hier die Standheizung defekt komplett gegen Neuteile austauscht, hat er das Recht den Käufer an diesem MEHRWERT zu beteiligen, also entsprechende finanzielle Forderungen zu stellen (wird zwar MEIST nicht gemacht, wäre aber möglich). Für eine Wandlung des Vertrages ... muss aber hier vermutlich der Verkäufer schon gut mitspielen ... Grund : Die Standheizung verhindert eine Nutzung des Fahrzeuges nicht, schränkt also die essentiellen Punkte des Autos nicht ein. Hier könnte der Verkäufer also auf X Nachbesserungsversuche pochen.
MFG Kester
Hmmmman könnte aber durchaus streiten ob eine Standheizung für einen Fahrer ohne Garage nicht ein wesentliches Kaufmerkmal ist.... zumindest im Winter ;-)
Bei jemand mit Garage sieht das etwas anders aus
Zitat:
Original geschrieben von WHornung
Hmmmman könnte aber durchaus streiten ob eine Standheizung für einen Fahrer ohne Garage nicht ein wesentliches Kaufmerkmal ist.... zumindest im Winter ;-)
Bei jemand mit Garage sieht das etwas anders aus
Ja, ganz anders. Da geht das Ding nämlich immer aus.

Moin,
Ein Kaufmerkmal ... und ein essentieller Faktor für den Betrieb sind ja zwei Punkte ... die Regelung für Nachbesserungen usw.pp. ist juristisch ja noch längst nicht optimal gelöst, das ist alles in allem oft eben noch immer eine Einzelfallentscheidung.
MFG Kester