Wandlung Rücktritt vom Kaufvertrag Bitte um Hilfe
Hallo,
habe mir vor 6 Wochen einen 220cdi gekauft bei dem die Standheitzung Zeitweise nicht funktioniert.War deswegen schon 4 mal in der Werkstatt aber die kriegen das nicht hin.Und die Injektoren sind m.E. sehr laut und noch einige andere sachen die mir nicht passen.
Jetzt will ich den Wagen zurückgeben d.h. eine Kaufvertragsrückabwicklung machen .Die Niederlassung wird mir das leben aber schwer machen.
Im Gespräch hat der Verküfer schon gesagt das ein Gutachter eingeschaltet wird Anwalt von Mercedes u.s.w.
Wie mussich mich verhalten.
Danke
Ähnliche Themen
18 Antworten
Der einzig vernünftige Rat ist selbst umgehend einen Anwalt hinzuzuziehen - sobald Gutachter ins Gespräch kommen ist es ansonsten kaum mehr möglich ohne groß Federn zu lassen herauszukommen.
Ich mein der Fehler in der Standheitzung besteht ja,also kann sich ruch ein Gutachter anschauen .Meine befürchtung ist nur das die mir Kratzer und sonstige Schäden in Rechnung stellen.Der Wagen hat einige Lackschäden die ich beim Kauf aber nicht im Kaufvertrag festgehalten habe.
Zitat:
Original geschrieben von Merter
Ich mein der Fehler in der Standheitzung besteht ja,also kann sich ruch ein Gutachter anschauen .Meine befürchtung ist nur das die mir Kratzer und sonstige Schäden in Rechnung stellen.Der Wagen hat einige Lackschäden die ich beim Kauf aber nicht im Kaufvertrag festgehalten habe.
Dann werden Sie dir die auch in Rechnung stellen, leider!

Hast Du ihn gebraucht gekauft? Oder warum hatte er Kratzer?
Gruss Timci
Zitat:
Original geschrieben von timci
Zitat:
Original geschrieben von Merter
Ich mein der Fehler in der Standheitzung besteht ja,also kann sich ruch ein Gutachter anschauen .Meine befürchtung ist nur das die mir Kratzer und sonstige Schäden in Rechnung stellen.Der Wagen hat einige Lackschäden die ich beim Kauf aber nicht im Kaufvertrag festgehalten habe.Dann werden Sie dir die auch in Rechnung stellen, leider!
Hast Du ihn gebraucht gekauft? Oder warum hatte er Kratzer?
Gruss Timci
Wird wohl so sein. Wer nimmt schon eine Neuwagen mit Kratzer ab.
Ich weiss ja nich wie dein Vertarg aussieht.
Beispiel:
Gebrauchtwagenkauf: Achtung vor einschränkenden Vertragsklauseln
Käufer von Gebrauchtwagen müssen darauf achten, welche haftungsbeschränkenden Vertragsklauseln der Verkäufer benutzt. Wird beispielsweise bei bestimmten Positionen auf die Angaben des Vorbesitzers verwiesen, schließen die Gerichte aus einer solchen Formulierung, dass der Verkäufer für die Richtigkeit dieser Angaben nicht gerade stehen will.
Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken. ( Az. 16 O 239/00 )
In dem Fall wurde die Klage eines Mannes abgelehnt, der ein Auto "wie besichtigt" gekauft hatte. Der Wagen hatte jedoch erhebliche Mängel, wie sich später herausstellte. Daraufhin verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Vertrages.
Aus mehreren Formulierungen schlossen die Richter, dass der beklagte Gebrauchtwagenhändler eine Haftungsübernahme abgelehnt hatte: Bei der Laufleistung war zum km-Stand die Formulierung "laut Tacho" beigefügt. In den Angaben zu einem Unfallschaden hatte sich der Verkäufer ausdrücklich auf die Klausel "laut Vorbesitzer" festgelegt. Dass der km-Stand nicht stimmte und der Wagen einen weiteren, äußerlich unsichtbaren Unfallschaden aufwies, konnte angesichts der bestehenden Vertragsgestaltung nicht zu Lasten des Verkäufers gehen.
Schließlich stützte sich der Kläger noch auf die Äußerungen des Verkäufers, der Wagen sei "100 Prozent in Schuss" und in einem "Topzustand". Auch hier konnte er sich aber nicht durchsetzen: Es handle sich bei diesen Formulierungen erkennbar um "Erklärungen mit wertendem und anpreisendem Charakter", aber nicht um bindende Zusicherungen einer bestimmten Eigenschaft, hieß es in dem Urteil.
Für ein arglistiges Verschweigen der Mängel durch den Verkäufer gebe es keine Anhaltspunkte.
Schaue mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/...trag-bei-Gebrauchtwagen__f1209.html
Ich habe den wagen gebraucht gekauft und die Lackschäden hab ich zwar gesehen aber die wurden halt eben nicht im Kaufvertrag festgehalten.Ist ein normaler Gebrauchtwagen Vertrag mit Angaben zum Wagen ohne Angaben zum Zustand.
Ich sehe hier keine gute Chancen, dass das klappt. Die Kratzer wurde nicht vermerkt, ergo werden Dir diese bestimmt angelastet. Sollte die Rückgabe tatsächlich klappen, wirst Du sicherlich drauflegen, leider...
In einem gewissen Rahmen, ist gegen Lackschäden ja nichts zu sagen. Es handelt sich ja um ein Gebrauchtfahrzeug, und nicht um einen neuen.
Das wird normalerweise auch so gehandhabt.
Ich habe selber gewandelt, und habe nichts in Rechnung gestellt bekommen, obwohl ich eigentlich schon damit gerechnet hatte.
Entscheidend ist aber wohl auch, ob du bereit bist das Fahrzeug mehr oder weniger nur zu tauschen und auch ein anderes zu kaufen.
Einen Grund für eine Wandlung hast du allerdings nur dann, wenn du das auch alles in Schriftform belegen kannst, ansonsten können sie ja auch sagen sie hätte nur einmal was repariert.
Hallo nochmal,
ich werde der Niederlassung morgen noch eine Chance geben den Wagen zu reparieren.Wenns nicht klappt möchte ich den zurückgeben .
Zu den Lackschäden:Wenns vor Gericht geht könnte Ich doch den Vorbesitzer als Zeugen nehmen(wenn er mitspielt).Und ausserdem Können nicht Gutachter auch sowas wie festellen wie alt die Lackschäden sind.beim Kauf war ich ja auch nicht alleine habe 2 Zeugen.Na ja
ich melde mich später nochmal wenn sich was tut.....
Nicht vergessern, alles schriftlich festzuhalten.
Ist nich unwichtig für weitere Schritte.
Und wie gesagt gewisse Abnutzung, auch beim Lack sind als normal Gebrauchsspuren zu werten.
Du kannst es ja mit der Reparatur der Standheizung mal bei einer anderen MB-Werkstatt probieren, wenns deine NL nicht in den Griff bekommt. Ich würde auch auf alle Fälle alles schriftlich festhalten.
Hallo,
danke für die Antworten.Habe den Wagen seit Dienstag in der Werkstatt mit dem jetzt dritten Reperaturauftrag.Bis jetzt haben die sich noch nicht gemeldet.Der Leiter hat gesagt das wenn die das nicht hinkriegen werden die mir keine Steine in den Weg legen für die Wandlung.Ich hoffe es......
Oder sollte ich die defekte Standheizung behalten und mir vom Kaufpreis etwas erstatten lassen????aber wieviel???
Zitat:
Original geschrieben von Merter
Hallo,
danke für die Antworten.Habe den Wagen seit Dienstag in der Werkstatt mit dem jetzt dritten Reperaturauftrag.Bis jetzt haben die sich noch nicht gemeldet.Der Leiter hat gesagt das wenn die das nicht hinkriegen werden die mir keine Steine in den Weg legen für die Wandlung.Ich hoffe es......
Oder sollte ich die defekte Standheizung behalten und mir vom Kaufpreis etwas erstatten lassen????aber wieviel???
Das defekte Teil behalten?
Und wenn du ihn verkaufen willst, was passiert dann??
Ne auf keinen Fall würde ich das machen.
Hör bloß auf mit ner defekten Standheizung rumzufahren..., wenn es klappt und es liegt preislich im Rahmen, dann wandle ihn!!
Gruß
Ich frage mich nur wie kann das überhaupt sein, dass man die Standheizung nicht reparieren kann?
Was machen die, wenn ein Kunde mit einer durchgebrannter Standlichtbirne kommt - wird dann der Laden zugemacht und heulend und schreiend davongelaufen weil sowas kann ja kein Mensch reparieren.....
Sehr dubioser Laden wenn man das schonnicht selbst hinbekommt kann man ja bei Mercedes anfragen mit Bitte um Anleitung oder sich bei einem Bosch Stützpunkt Hilfe einkaufen. Oder ist das eine nachgerüstete?
In neueren höher instanzlichen Urteilen wurde inwischen sehr wohl anderweitig entschieden. Als Fachmann muss ein gewerblicher Autohändler für km-Stand und Unfallfreiheit einstehen - er kann sich nicht darauf berufen "unwissend" und selbst hereingelegt worden zu sein - er MUSS als Gewerbetreibender dafür sorgen - z.B. über externe Gutachter, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist - dass seine Angaben stimmen.