Wandlung - Rücktritt des Kaufvertrages
Moin,
Fahre seit Februar Q3 mit Motor CFFB aus Erstzulassung 08/14.
Q im Februar bei Audi gekauft.
Wird es die Möglichkeit geben wenn nach einem Softwareupdate
Nachteile wie Minderleistung, Mehrverbrauch, Wertminderung oder andere Schadstoffeinstufung
den Kaufvertrag zu wandeln und das Fahrzeug zurückzugeben ?
LG
Beste Antwort im Thema
Ich bin mit meinem Q3 Euro 6 Diesel zwar aktuell nicht betroffen möchte aber trotzdem zum Thema stellungnehmen.
Jeder der sich ein Fahrzeug des Konzerns gekauft hat, hat es aus verschiedenen rationalen und auch emotionalen Gründen erwoben. Meiner Ansicht nach haben die wenigsten das Fahrzeug wegen der Abgaswerte angeschafft.
Richtig ist, dass die Manipulationen zu verurteilen sind. Es wird nun am Konzern liegen die betroffenen Fahrzeuge technisch nachzurüsten. Sollte danach ein Leistungsverlust überhaupt festzustellen sein wird man damit leben und sich weiter am Fahrzeug erfreuen.
Bedenken sollte man auch, das diese auf verschiedensten Ebenen geführte Debatte eigentlich nicht nur VW, Audi usw. schadet und sondern auch uns. Schafft es der Konzern nicht und hat keine Zukunft mehr, fällt der Wert unserer Autos ins Bodenlose.
Kauvertragswandlungen wegen dieser Affäire werden sehr sehr schwierig wenn nicht unmöglich sein.
Halten wir lieber zu Konzern und freuen wir uns auf zukünftige Produkte - sowas wie jetzt machen die nie wieder.
52 Antworten
Zitat:
@AnTiCrIsT schrieb am 2. Oktober 2015 um 15:43:46 Uhr:
Habe gerade meine Fahrgestellnummer auf Audi.de eingegeben und ich bin betroffen (Erstzulassung 01/14)
hab den 2.0 TDI 130KW
Erstzulassung 02/2014 und nichts.
Zitat:
@Morpheus0808 schrieb am 2. Oktober 2015 um 16:37:48 Uhr:
Erstzulassung 02/2014 und nichts.Zitat:
@AnTiCrIsT schrieb am 2. Oktober 2015 um 15:43:46 Uhr:
Habe gerade meine Fahrgestellnummer auf Audi.de eingegeben und ich bin betroffen (Erstzulassung 01/14)
hab den 2.0 TDI 130KW
Das passt ja gar nicht zusammen. Wie viel PS?
Zitat:
@boxknacker schrieb am 1. Oktober 2015 um 08:38:11 Uhr:
Moin, habe mal meinem Freundlichen gemailt das ich folgendes nicht hinnehmen möchte und deshalb den Kaufvertrag wandeln möchte.( Nachteile wie Minderleistung, Mehrverbrauch, Wertminderung nach Softwareupdate )
Bin mal gespannt was passiert.
LG
Wie sagen wir hier in Berlin: Immer langsam mitte jungen Pferde! Soll heißen, dass man doch erst einmal abwarten sollte. Die Mail ist in dieser Form definitiv zu früh gesendet worden!
Ich auch , und werde keinen Nachteil nach Softwareupdate hinnehmen, da noch Werksgarantie bis 08/16 besteht.
Und wo359 bitte nur qualifizierte Äußerungen und nicht über Andere urteilen die du nicht kennst.
Und Betrug ist eben Betrug!
LG
Ich urteile nicht. Es ist lediglich meine Meinung, die ich durch das "ICH" zum Ausdruck gebracht habe.
Und wenn jemand ein "dumm" nicht aushält bzw. als nicht qualifiziert erachtet, dann...ja dann, geht morgen trotzdem die Sonne auf. 😁
LG Günther
Ps: im übrigen wirst du mehr hinnehmen, als dir lieb ist. Oder glaubst du allen Ernstes irgendwas ausrichten zu können. Die ganzen Oberwichtigen hier, die meinen mit ihren klugen Sprüchen, ala "ich verklage alle und jeden" sind doch im Endeffekt nur Dampfplauderer, die sich in sozialen Netzwerken wichtig machen wollen, weil sie sonst nix zu sagen haben.
Und ja, dass ist auch nur MEINE Meinung.
Er hat ja nicht ganz Unrecht, in unserem Gesetz gibt es kein Wirtschafsstrafrecht. Daher hat man hier wenig bis keine Handhabe.
Zumal die Autohersteller in Deutschland ja sowieso Sakrosant sind, daher wird uns als Kunden nichts anderes übrig bleiben als das hinzunehmen, was VW vorschlägt und mit den Folgen zu leben.
Genauso sieht es mit dem Wandeln aus. Hier wird so gut wie keine Möglichkeit es geben. Was soll denn mit all den Fahrzeugen passieren? Die will dann auch keiner mehr haben, wenn es dann so wäre und VW wäre pleite, und das nicht nur die😉
Man sollte doch erst einmal abwarten was passiert, denn noch hat keiner ein Update drauf, da es auch noch keine offizielle Lösung dafür gibt.
Zitat:
Man sollte doch erst einmal abwarten was passiert, denn noch hat keiner ein Update drauf, da es auch noch keine offizielle Lösung dafür gibt.
So sehe ich das auch. Wenn man schon eine Wandlung des Kaufvertrages einfordert, noch bevor überhaupt Nachteile nachzuweisen sind, klingt das für mich wie wenn man schon vor der Auslieferung eines Fahrzeugs angebliche Mängel beklagt.
Im übrigen sollte man sich auch mal in Lage des Händler versetzen, der nun wirklich nicht für einen eventuellen Mangel kann, wenn es sich um die Auslieferung eines Bestellten Fahrzeugs handelt. Wenn man dem dann auch noch im derzeitigen Stadium gleich mit der Keule kommt, versaut man sich gleich sämtliche Sympathien. Denn er spielt eine sicher nicht unwichtige Rolle bei dem dann folgenden Prozedere. Er kann alles streng nach Vorschrift machen. Er kann sich aber auch ein wenig mehr Mühe geben. Und man sollte immer daran denken. Wie man in den Wald hinein ruft, kommt es wieder raus.🙂
Als Betroffener würde ich keine Welle machen, wenn sich nach dem Update der Motorsoftware ein besseres Abgasverhalten im Sinne der geringeren Umweltverschmutzung ergeben würde. Die paar PS weniger verkrafte ich auch noch, solange der Motor ansonsten einwandfrei läuft.
Man wird doch nicht wegen einer solchen Kleinigkeit zusammen mit einem Anwalt gegen alle „Windmühlen” kämpfen. Dafür ist mir mein Geld zu schade und meine Nerven sind sowieso nicht dafür ausgelegt.
Immer dran denken: Es gibt hier einen Thread „Alter der Q3-Fahrer” der erkennen lässt, dass die meisten Q3-Fahrer den Zenit ihres Lebens mehr oder weniger schon lange überschritten haben. Also cool bleiben und das Leben genießen …
Zitat:
@S-Kurve schrieb am 3. Oktober 2015 um 18:12:40 Uhr:
Als Betroffener würde ich keine Welle machen, wenn sich nach dem Update der Motorsoftware ein besseres Abgasverhalten im Sinne der geringeren Umweltverschmutzung ergeben würde. Die paar PS weniger verkrafte ich auch noch, solange der Motor ansonsten einwandfrei läuft.Man wird doch nicht wegen einer solchen Kleinigkeit zusammen mit einem Anwalt gegen alle „Windmühlen” kämpfen. Dafür ist mir mein Geld zu schade und meine Nerven sind sowieso nicht dafür ausgelegt.
Immer dran denken: Es gibt hier einen Thread „Alter der Q3-Fahrer” der erkennen lässt, dass die meisten Q3-Fahrer den Zenit ihres Lebens mehr oder weniger schon lange überschritten haben. Also cool bleiben und das Leben genießen …
Na na na, mit 66 fängt doch das Leben erst an! 😁😁
Obwohl das Lied bereits 1977 entstand, dauerte für Udo Jürgens selbst diese „ausgeflippte” lebensbejahende Zeit ziemlich genau 14 stark komprimierte Jahre, die ein normaler Mensch nicht hat, o-ho, o-ho, o-ho.
Bin mir ziemlich sicher, dass ihn unser Thema hier zwar nicht direkt interessiert hätte, er jedoch die unseriösen, da in erster Linie lediglich auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Machenschaften der Konzern-Manager, mit einem entsprechenden Text gegeißelt hätte, denn die Tragödie, nicht nur für VW, ist doch das große Risiko einer Rezession, die, wie immer, vor allem die einfachen Bürger ausbaden müssen.
Deswegen komme ich zu dem Schluss, dass wir hier ruhig alle still unser Päckchen tragen sollten. Das hat jetzt mal ausnahmsweise nichts mit „kriechen” vor den Konzernen zu tun. Wer nicht grade taub ist, hat den Schuss wohl gehört!
Die USA zerbombt heute mal einfach so nen Krankenhaus und das interessiert keinen. Aber wegen so einer blöden Software gleich alles in Frage stellen und vom Kauf zurück treten bzw. wandeln wollen. Absolutestes Unverständnis meiner seits. Nen bisschen mehr zur Deutschland und den Unternehmen stehen. Vor allem jetzt wo es nicht ganz so rosig ausschaut.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 2. Oktober 2015 um 16:45:18 Uhr:
Das passt ja gar nicht zusammen. Wie viel PS?Zitat:
@Morpheus0808 schrieb am 2. Oktober 2015 um 16:37:48 Uhr:
Erstzulassung 02/2014 und nichts.
Korrigiere, heute ist er auch dabei. Hat bestimmt gedauert, bis Audi alle Fahrzeuge in der Datenbank hinterlegt hatte.
Zitiere N-TV vom 020.10.15:
Welche Rechte haben betroffene Käufer?
Voraussetzung für alle Ansprüche ist ein "Mangel" der erworbenen Sache. Im Falle von VW-Fahrzeugen kommen gleich mehrere Mängel in Betracht: erhöhte Abgaswerte, ein höherer Treibstoffverbrauch, mögliche Wertminderung und Schäden wegen Zulassungsbestimmungen. Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, hat der Käufer per Gesetz das Recht auf Gewährleistung.
Was ist das Gewährleistungsrecht?
Diese besagt, dass der Käufer dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung geben muss. Dieser kann dann entscheiden, ob die mangelhafte Sache ausgetauscht oder repariert wird. Kommt der Verkäufer dem nicht zufriedenstellend nach, besteht für den Käufer die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Allerdings muss der Mangel hier erheblich sein – was im Falle von VW-Fahrzeugen allerdings noch nicht absehbar ist. Alternativ zum Rücktritt kommt für Kunden auch eine Minderung infrage. In diesem Fall würde der Kunde den Wagen behalten und einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Für eine Minderung muss der Mangel nicht erheblich sein.
Gegen wen hat der Käufer Gewährleistungsrechte?
Gegenüber dem Verkäufer – nicht gegenüber dem Hersteller VW. Der Kaufvertrag wurde ja mit einem Händler oder Autohaus geschlossen. Der Verkäufer kann den Hersteller aber in Regress nehmen. Gewährleistungsrechte verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach dem Kauf des Autos gegenüber dem Verkäufer.
Ist auch ein Schadensersatz denkbar?
Grundsätzlich ja.
LG
Zitat:
@boxknacker schrieb am 4. Oktober 2015 um 08:24:10 Uhr:
... Kommt der Verkäufer dem nicht zufriedenstellend nach, besteht für den Käufer die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Allerdings muss der Mangel hier erheblich sein – ...
Da aber wiederum sieht man den Gummipargraphen und somit den rechtlichen Interpretationsspielraum. Ab wann besteht ein erheblicher Mangel. Ist dieser bereits bei 5PS-Minderleistung und 0,3l-Mehrverbrauch gegeben?